Gerichtsstand / Schlussbestimmungen Musterklauseln

Gerichtsstand / Schlussbestimmungen. 11.1 Sofern der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Son- dervermögen ist, wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart.
Gerichtsstand / Schlussbestimmungen. 12.1. Gerichtsstand ist Hamburg.
Gerichtsstand / Schlussbestimmungen a. Ist unser Kunde Kaufmann oder eine juristische Person, so vereinbaren wir, dass der Gerichtsstand nach unserer Xxxx unser Sitz oder der allgemeine Gerichtsstand des Kunden ist.
Gerichtsstand / Schlussbestimmungen. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg. Vereinbarungen, die von diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Soweit einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Nutzungsbestimmung unwirksam sind, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt im Falle einer ergänzungsbedürftigen Xxxxx.
Gerichtsstand / Schlussbestimmungen. Sämtliche vertraglichen und deliktischen Ansprüche der Firma Xxxxx Xxxxxx Gerüstbau und ihrer Vertragspartner sowie alle gegenseitigen Rechte und Pflichten unterliegen ausschließlich den vertraglichen Absprachen und dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Vertrags- und Gerichtssprache ist ausschließlich die deutsche Sprache maßgeblich. Darüber hinaus gelten klarstellend grundsätzlich die allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen der Firma Xxxxx Xxxxxx Gerüstbau. Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Göppingen, soweit der Auftraggeber Xxxxxxxx, juristische Person oder Person des öffentlichen Rechts ist. Änderungen oder Ergänzungen der Verträge oder eventueller Einzelabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der textlichen Schriftform.
Gerichtsstand / Schlussbestimmungen a. Ist unser Kunde Kaufmann oder eine juristische Person, so ist der Gerichtsstand am Sitz des Verkäufers.
Gerichtsstand / Schlussbestimmungen. 18.1 Der Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlich Unna. Das gleiche gilt, wenn der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Gerichtsstand / Schlussbestimmungen. 18.1 Der Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Per- sonen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist aus- schließlich Augsburg. Das gleiche gilt, wenn der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Gerichtsstand / Schlussbestimmungen. 1. Für diese Geschäftsbeziehung und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der AGR-DAR und ihren Kunden, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand / Schlussbestimmungen. (1) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus dem und im Zusammenhang mit dem Ver- tragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist Leipzig, sofern der Kunde Kauf- mann ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im In- land hat, nach Vertragsschluss seinen Sitz oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder wenn sein Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer auch berechtigt, den Kunden vor dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.