Gerichtsstand / Schlussbestimmungen. 12.1. Gerichtsstand ist Hamburg.
12.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Geltung abweichender Bedingungen ist aus- geschlossen, selbst wenn NWG Power derartigen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt.
Gerichtsstand / Schlussbestimmungen. 1. Für diese Geschäftsbeziehung und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der AGR-DAR und ihren Kunden, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Abschluss des Vertrages zum Betrieb seines Handelsgewerbes, ist Erfüllungsort für sämtliche Leistungen Herten, soweit sich nicht aus den vorstehenden §§ 4 – 7 etwas anderes ergibt. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Herten. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragschluss seines Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Gerichtsstand / Schlussbestimmungen. 11.1 Sofern der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Son- dervermögen ist, wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart.
11.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, selbst wenn lekker derartigen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt.
Gerichtsstand / Schlussbestimmungen. 18.1 Der Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlich Unna. Das gleiche gilt, wenn der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
18.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (UN-Kaufrecht - CISG).
18.3 Vertragssprache ist Deutsch in Wort und Schrift.
18.4 Diese Bedingungen sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
18.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Gerichtsstand / Schlussbestimmungen. 18.1 Der Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Per- sonen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist aus- schließlich Augsburg. Das gleiche gilt, wenn der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
18.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Natio- nen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (UN-Kaufrecht - CISG).
18.3 Vertragssprache ist Deutsch in Wort und Schrift.
18.4 Diese Bedingungen sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
18.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Gerichtsstand / Schlussbestimmungen. (1) Sofern der Käufer Xxxxxxxxxxxx ist, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(8) Sofern sich aus einer schriftlichen Vereinbarung nichts Anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort. Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen mit dem Verkäufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Rechts.
(2) Wurde in einem Vertrag ein Schiedsgericht vereinbart, so gilt dies vorrangig.
Gerichtsstand / Schlussbestimmungen. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg. Vereinbarungen, die von diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Soweit einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Nutzungsbestimmung unwirksam sind, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt im Falle einer ergänzungsbedürftigen Xxxxx.
Gerichtsstand / Schlussbestimmungen. Sämtliche vertraglichen und deliktischen Ansprüche der Firma Xxxxx Xxxxxx Gerüstbau und ihrer Vertragspartner sowie alle gegenseitigen Rechte und Pflichten unterliegen ausschließlich den vertraglichen Absprachen und dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Vertrags- und Gerichtssprache ist ausschließlich die deutsche Sprache maßgeblich. Darüber hinaus gelten klarstellend grundsätzlich die allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen der Firma Xxxxx Xxxxxx Gerüstbau. Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Göppingen, soweit der Auftraggeber Xxxxxxxx, juristische Person oder Person des öffentlichen Rechts ist. Änderungen oder Ergänzungen der Verträge oder eventueller Einzelabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der textlichen Schriftform.
Gerichtsstand / Schlussbestimmungen a. Ist unser Kunde Kaufmann oder eine juristische Person, so ist der Gerichtsstand am Sitz des Verkäufers.
b. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Gerichtsstand / Schlussbestimmungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Montabaur. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften des internationalen Privatrechts. Das UN- Kaufrecht findet keine Anwendung.