Lieferantenregress. 10.1 Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche gegen den Lieferanten innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) stehen apt neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. apt ist insbesondere berechtigt, ohne dass dadurch das Wahlrecht eingeschränkt würde, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatz- lieferung) vom Lieferanten zu verlangen, die apt ihren Kunden im Einzelfall schuldet. 10.2 Bevor apt einen von ihrem Kunden geltend gemachten Mangelanspruch (einschließlich Aufwendungsersatz gemäß §§ 445a Abs. 1, 439 Abs. 2 und 3 BGB) anerkennt oder erfüllt, wird apt den Lieferanten benachrichtigen und unter kurzer Darlegung des Sachverhalts um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt eine substantiierte Stellungnahme nicht inner- halb angemessener Frist und wird auch keine einvernehmliche Lösung herbeigeführt, so gilt der von apt tatsächlich ge- währte Mangelanspruch als dem Kunden geschuldet. Dem Lieferanten obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis. 10.3 Die Rückgriffsansprüche von apt gelten auch dann, wenn die mangelhafte Ware durch apt oder einen anderen Unterneh- mer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Lieferantenregress. 10.1 96. Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche gegen den Lieferanten Regressansprüche des Bestellers innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGBLieferantenregress) stehen apt dem Besteller neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. apt Der Be- steller ist insbesondere berechtigt, ohne dass dadurch das Wahlrecht eingeschränkt würde, genau die Art der Nacherfüllung Nacher- füllung (Nachbesserung oder Ersatz- lieferungErsatzlieferung) vom Lieferanten Verkäufer zu verlangen, die apt ihren Kunden er seinem Abnehmer im Einzelfall schuldet. Sein gesetzliches Wahlrecht (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hier- durch nicht eingeschränkt.
10.2 97. Bevor apt der Besteller einen von ihrem Kunden seinem Abnehmer geltend gemachten Mangelanspruch (einschließlich Aufwendungsersatz Aufwendungser- satz gemäß §§ 445a 478 Abs. 12, 439 Abs. 2 und 3 BGB) anerkennt oder erfüllt, wird apt der Besteller den Lieferanten benachrichtigen und unter kurzer Darlegung des Sachverhalts um schriftliche Stellungnahme Stel- lungnahme bitten. Erfolgt eine substantiierte die Stellungnahme nicht inner- halb innerhalb angemessener Frist und wird auch keine einvernehmliche Lösung Lö- sung herbeigeführt, so gilt der von apt dem Besteller tatsächlich ge- währte gewährte Mangelanspruch als dem Kunden seinem Abnehmer geschuldet. Dem Lieferanten Lieferant obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis.
10.3 98. Die Rückgriffsansprüche von apt Ansprüche des Bestellers aus Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die mangelhafte Ware vor ihrer Veräußerung an einen Verbraucher durch apt den Besteller oder einen anderen Unterneh- mer, seiner Abnehmer (z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, ) weiterverarbeitet wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufsbedingungen
Lieferantenregress. 10.1 6.1 Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche gegen den Lieferanten gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) stehen apt dem Auftraggeber neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. apt Der Auftraggeber ist insbesondere berechtigt, ohne dass dadurch das Wahlrecht eingeschränkt würde, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatz- lieferungErsatzlieferung) vom Lieferanten Auftragnehmer zu verlangen, die apt ihren Kunden der Auftraggeber seinem Abnehmer im Einzelfall schuldet. Das gesetzliche Wahlrecht des Auftraggebers (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.
10.2 6.2 Bevor apt der Auftraggeber einen von ihrem Kunden seinem Abnehmer geltend gemachten Mangelanspruch (einschließlich Aufwendungsersatz gemäß §§ 445a Abs. 1, 439 Abs. 2 und 3 BGB) anerkennt oder erfüllt, wird apt er den Lieferanten Auftragnehmer benachrichtigen und unter kurzer Darlegung des Sachverhalts um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt eine substantiierte Stellungnahme nicht inner- halb innerhalb angemessener Frist und wird auch keine einvernehmliche Lösung herbeigeführt, so gilt der von apt dem Auftraggeber tatsächlich ge- währte gewährte Mangelanspruch als dem Kunden seinem Abnehmer geschuldet. Dem Lieferanten Auftragnehmer obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis.
10.3 6.3 Die Rückgriffsansprüche von apt Ansprüche aus dem Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die mangelhafte Ware durch apt den Auftraggeber oder einen anderen Unterneh- merUnternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
Appears in 1 contract
Lieferantenregress. 10.1 9.1 Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche gegen den Lieferanten gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) stehen apt dem Käufer neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. apt Der Käufer ist insbesondere berechtigt, ohne dass dadurch das Wahlrecht eingeschränkt würde, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatz- lieferungErsatzlieferung) vom Lieferanten zu verlangen, die apt ihren Kunden der Käufer seinem Abnehmer im Einzelfall schuldet. Das gesetzliche Wahlrecht des Käufers (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.
10.2 9.2 Bevor apt der Käufer einen von ihrem Kunden seinem Abnehmer geltend gemachten Mangelanspruch (einschließlich Aufwendungsersatz gemäß §§ 445a Abs. 1, 439 Abs. 2 und 3 BGB) anerkennt oder erfüllt, wird apt der Käufer den Lieferanten benachrichtigen und unter kurzer Darlegung des Sachverhalts um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt eine substantiierte Stellungnahme nicht inner- halb innerhalb angemessener Frist und wird auch keine einvernehmliche Lösung herbeigeführt, so gilt der von apt vom Käufer tatsächlich ge- währte gewährte Mangelanspruch als dem Kunden seinem Abnehmer geschuldet. Dem Lieferanten obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis.
10.3 9.3 Die Rückgriffsansprüche von apt Ansprüche des Käufers aus Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die mangelhafte Ware mangelhaften Produkte durch apt den Käufer oder einen anderen Unterneh- mer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, Unternehmer weiterverarbeitet wurdewurden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Lieferantenregress. 10.1 a) Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche gegen den Lieferanten gesetzlich bestimmten Regressansprüche des Käufers innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress Lieferantenre- gress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) stehen apt diesem neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. apt Der Käufer ist insbesondere berechtigt, ohne dass dadurch das Wahlrecht eingeschränkt würde, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatz- lieferungErsatzliefe- rung) vom Lieferanten zu verlangen, die apt ihren Kunden er seinem Abnehmer im Einzelfall schuldet. Sein gesetzliches Wahlrecht (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.
10.2 b) Bevor apt der Käufer einen von ihrem Kunden seinem Abnehmer geltend gemachten Mangelanspruch (einschließlich Aufwendungsersatz Aufwen- dungsersatz gemäß §§ 445a Abs. 1, 439 Abs. 2 und 3 BGB) anerkennt oder erfüllt, wird apt er den Lieferanten benachrichtigen und unter kurzer Darlegung des Sachverhalts um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt eine substantiierte Stellungnahme nicht inner- halb in- nerhalb angemessener Frist und wird auch keine einvernehmliche ein- vernehmliche Lösung herbeigeführt, so gilt der von apt vom Käufer tatsächlich ge- währte gewährte Mangelanspruch als dem Kunden Abnehmer geschuldet. Dem Lieferanten obliegt in diesem die- sem Fall der Gegenbeweis.
10.3 c) Die Rückgriffsansprüche von apt gelten Ansprüche des Käufers aus Lieferantenregress gel- ten auch dann, wenn die das mangelhafte Ware Produkt durch apt den Käufer oder einen anderen Unterneh- merUnternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet weiterverarbei- tet wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufsbedingungen
Lieferantenregress. 10.1 9.1 Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche gegen den Lieferanten gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) stehen apt dem Käufer neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. apt Der Käufer ist insbesondere berechtigt, ohne dass dadurch das Wahlrecht eingeschränkt würde, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatz- lieferungErsatzlieferung) vom Lieferanten zu verlangen, die apt ihren Kunden der Käufer seinem Abnehmer im Einzelfall schuldet. Das gesetzliche Wahlrecht des Käufers (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.
10.2 9.2 Bevor apt der Käufer einen von ihrem Kunden seinem Abnehmer geltend gemachten Mangelanspruch (einschließlich Aufwendungsersatz gemäß §§ 445a Abs. 1, 439 Abs. 2 und 3 BGB) anerkennt oder erfüllt, wird apt der Käufer den Lieferanten benachrichtigen und unter kurzer Darlegung des Sachverhalts um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt eine substantiierte Stellungnahme nicht inner- halb innerhalb angemessener Frist und wird auch keine einvernehmliche Lösung herbeigeführt, so gilt der von apt vom Käufer tatsächlich ge- währte gewährte Mangelanspruch als dem Kunden seinem Abnehmer geschuldet. Dem Lieferanten obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis.
10.3 9.3 Die Rückgriffsansprüche von apt Ansprüche des Käufers aus Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die mangelhafte Ware durch apt den Käufer oder einen anderen Unterneh- mer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, Unternehmer weiterverarbeitet wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Lieferantenregress. 10.1 a) Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche gegen den Lieferanten gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) , stehen apt SAIER neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. apt SAIER ist insbesondere insbe- sondere berechtigt, ohne dass dadurch das Wahlrecht eingeschränkt würde, genau die Art der einer Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatz- lieferung) vom Lieferanten Verkäufer zu verlangen, die apt ihren Kunden SAIER seinen Abnehmern im Einzelfall schuldet. Das gesetzliche Wahlrecht gemäß § 439 I BGB wird hierdurch nicht eingeschränkt.
10.2 Bevor apt b) Xxxxx XXXXX einen von ihrem Kunden seinem Abnehmern geltend gemachten Mangelanspruch (einschließlich Aufwendungsersatz gemäß §§ 445a Abs. 1, 439 Abs. 2 und 3 BGB) anerkennt oder o- der erfüllt, wird apt SAIER den Lieferanten benachrichtigen Verkäufer über einen zu reklamierenden Sachverhalt informieren und unter kurzer Darlegung des Sachverhalts ihn um schriftliche Stellungnahme bittenersuchen. Erfolgt eine substantiierte diese Stellungnahme nicht inner- halb angemessener innerhalb einer angemessenen Frist und wird auch keine einvernehmliche Lösung herbeigeführt, so gilt der von apt SAIER tatsächlich ge- währte gewährte Mangelanspruch als dem Kunden Abnehmer von SAIER geschuldet. Dem Lieferanten ; dem Verkäufer obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis.
10.3 c) Die Rückgriffsansprüche Ansprüche von apt SAIER aus dem Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die mangelhafte Ware durch apt vor ihrer Veräußerung an einen Verbraucher oder einen anderen Unterneh- merAbnehmer von SAIER, z.z. B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurdeworden ist.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)
Lieferantenregress. 10.1 9.1 Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche gegen den Lieferanten gesetzlich bestimmten Regressansprüche des Käufers innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) stehen apt diesem neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. apt Der Käufer ist insbesondere berechtigt, ohne dass dadurch das Wahlrecht eingeschränkt würde, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatz- lieferungErsatzlieferung) vom Lieferanten Lieferant zu verlangen, die apt ihren Kunden er seinen Abnehmer im Einzelfall schuldetschulden. Das gesetzliche Wahlrecht des Käufers (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.
10.2 9.2 Bevor apt der Käufer einen von ihrem Kunden seinen Abnehmer geltend gemachten Mangelanspruch (einschließlich Aufwendungsersatz gemäß §§ 445a Abs. 1, 439 Abs. 2 und 3 BGB) anerkennt oder erfüllt, wird apt er den Lieferanten benachrichtigen und unter kurzer Darlegung des Sachverhalts um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt eine substantiierte Stellungnahme nicht inner- halb innerhalb angemessener Frist und wird auch keine einvernehmliche Lösung herbeigeführt, so gilt der von apt dem Käufer tatsächlich ge- währte gewährte Mangelanspruch als dem Kunden seinem Abnehmer geschuldet. Dem Lieferanten Lieferant obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis.
10.3 9.3 Die Rückgriffsansprüche von apt Ansprüche des Käufers aus Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die mangelhafte Ware durch apt den Käufer oder einen anderen Unterneh- merUnternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Lieferantenregress. 10.1 7.1. Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche gegen den Lieferanten gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) stehen apt dem Käufer neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. apt Der Käufer ist insbesondere berechtigt, ohne dass dadurch das Wahlrecht eingeschränkt würde, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatz- lieferungErsatzlieferung) vom Lieferanten Verkäufer zu verlangen, die apt ihren Kunden der Käufer seinem Abnehmer im Einzelfall schuldet. Das gesetzliche Wahlrecht des Käufers (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.
10.2 7.2. Bevor apt der Käufer einen von ihrem Kunden seinem Abnehmer geltend gemachten Mangelanspruch (einschließlich Aufwendungsersatz gemäß §§ 445a Abs. 1, 439 Abs. 2 und 3 BGB) anerkennt oder erfüllt, wird apt er den Lieferanten Verkäufer benachrichtigen und unter kurzer Darlegung des Sachverhalts um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt eine substantiierte Stellungnahme nicht inner- halb innerhalb angemessener Frist und wird auch keine einvernehmliche Lösung herbeigeführt, so gilt der von apt dem Käufer tatsächlich ge- währte Mangelanspruch gewährte Mängelanspruch als dem Abnehmer des Kunden geschuldet. Dem Lieferanten Verkäufer obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis.
10.3 7.3. Die Rückgriffsansprüche von apt Ansprüche des Käufers aus Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die mangelhafte Ware durch apt den Käufer oder einen anderen Unterneh- merUnternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Lieferantenregress. 10.1 Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche gegen den Lieferanten gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) stehen apt dem Käufer neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. apt Der Käufer ist insbesondere berechtigt, ohne dass dadurch das Wahlrecht eingeschränkt würde, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatz- lieferungErsatzlieferung) vom Lieferanten zu verlangen, die apt ihren Kunden der Käufer seinem Abnehmer im Einzelfall schuldet. Das gesetzliche Wahlrecht des Käufers (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.
10.2 Bevor apt der Käufer einen von ihrem Kunden seinem Abnehmer geltend gemachten Mangelanspruch (einschließlich Aufwendungsersatz gemäß §§ 445a Abs. 1, 439 Abs. 2 und 3 BGB) anerkennt oder erfüllt, wird apt der Käufer den Lieferanten benachrichtigen und unter kurzer Darlegung des Sachverhalts um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt eine substantiierte Stellungnahme nicht inner- halb innerhalb angemessener Frist und wird auch keine einvernehmliche Lösung herbeigeführt, so gilt der von apt vom Käufer tatsächlich ge- währte gewährte Mangelanspruch als dem Kunden seinem Abnehmer geschuldet. Dem Lieferanten obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis.
10.3 Die Rückgriffsansprüche von apt Ansprüche des Käufers aus Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die mangelhafte Ware durch apt den Käufer oder einen anderen Unterneh- mer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, Unternehmer weiterverarbeitet wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Lieferantenregress. 10.1 Die 12.1. Neben den gesetzlichen Rückgriffsansprüche gegen den Lieferanten Mängelrechten kann sich Lechner uneingeschränkt auf die gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer der Lieferkette berufen (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) stehen apt neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu). apt Xxxxxxx ist insbesondere berechtigt, ohne dass dadurch das Wahlrecht eingeschränkt würde, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatz- lieferung) vom Lieferanten zu verlangen, die apt ihren Lechner seinen Kunden im Einzelfall schuldet. Das gesetzliche Wahlrecht Lechners (§ 439 Abs. 1 BGB) bleibt unberührt.
10.2 12.2. Bevor apt Lechner einen von ihrem seinen Kunden geltend gemachten Mangelanspruch (einschließlich Aufwendungsersatz gemäß §§ 445a Abs. 1, 439 Abs. 2 und 3 BGB) anerkennt anerkennen oder erfüllterfüllen, wird apt Lechner den Lieferanten benachrichtigen und unter kurzer Darlegung des Sachverhalts um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt eine substantiierte Stellungnahme nicht inner- halb innerhalb angemessener Frist und wird auch keine einvernehmliche Lösung herbeigeführt, so gilt der von apt Lechner tatsächlich ge- währte gewährte Mangelanspruch als dem seinem Kunden geschuldet. Dem Lieferanten obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis.
10.3 12.3. Die Rückgriffsansprüche von apt Ansprüche aus Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die mangelhafte Ware mangelhaften Produkte durch apt Lechner oder einen anderen Unterneh- mer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, Unternehmer weiterverarbeitet wurdewurden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Lieferantenregress. 10.1 9.1. Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche gegen den Lieferanten gesetzlich bestimmten Regressansprüche des Käufers innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §gem. § 445a478, 445b, 478 479 BGB) stehen apt dem Käufer neben den Mängelansprüchen Gewährleistungsansprüchen uneingeschränkt zu. apt Der Käufer ist insbesondere berechtigt, ohne dass dadurch das Wahlrecht eingeschränkt würde, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatz- lieferungErsatzlie- ferung) vom Lieferanten Verkäufer zu verlangen, die apt ihren Kunden er seinen Abnehmern im Einzelfall schuldet. Das gesetzliche Wahlrecht des Käufers (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt.
10.2 9.2. Bevor apt der Käufer einen von ihrem Kunden seinen Abnehmern geltend gemachten Mangelanspruch (einschließlich Aufwendungsersatz gemäß Auf- wendungsersatz gem. §§ 445a 478 Abs. 13, 439 Abs. 2 und 3 BGB) anerkennt oder erfüllt, wird apt er den Lieferanten Verkäufer benachrichtigen und unter kurzer Darlegung des Sachverhalts um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt eine substantiierte Er- folgt die Stellungnahme nicht inner- halb innerhalb angemessener Frist und wird auch keine einvernehmliche Lösung herbeigeführt, so gilt der von apt vom Käufer tatsächlich ge- währte gewährte Mangelanspruch als seinem Abnehmer ge- schuldet; dem Kunden geschuldet. Dem Lieferanten Verkäufer obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis.
10.3 Die Rückgriffsansprüche von apt 9.3. Ansprüche des Käufers aus Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die mangelhafte Ware vor ihrer Veräußerung an einen Verbraucher durch apt den Käufer oder einen anderen Unterneh- merseiner Abnehmer, z.z. B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen