Lieferfrist und Lieferverzug Musterklauseln

Lieferfrist und Lieferverzug. 4.1 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.
Lieferfrist und Lieferverzug. 3.1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist 1 Monat ab Vertragsschluss.
Lieferfrist und Lieferverzug. 4.1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart, andernfalls vom Verkäufer bei Annahme der Bestellung nach billigem Ermessen festgesetzt. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist 8 Wochen ab Vertragsschluss. Die Lieferung erfolgt „ab Werk“.
Lieferfrist und Lieferverzug. 3. Delivery Period and Default in Delivery
Lieferfrist und Lieferverzug. (a) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von Elavon bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. zwei Wochen ab Vertragsschluss.
Lieferfrist und Lieferverzug. 3. Delivery period and delay in delivery
Lieferfrist und Lieferverzug. 1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist zwei Kalenderwochen ab Vertragsschluss. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich die Liefertermine und Lieferfristen auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
Lieferfrist und Lieferverzug a.) Die Lieferfrist ist freibleibend. Sie kann individuell vereinbart bzw. von Alcon bei Annahme der Bestellung angegeben werden. Alle Lieferungen bestehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Belieferung durch den Vorlieferanten von Alcon. Für durch nachweislich deren Verschulden verzögerte und unterbliebene Lieferungen hat Alcon nicht einzustehen.
Lieferfrist und Lieferverzug. 3.1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. zwölf Wochen ab Vertragsschluss. Die Lieferfrist beginnt frühestens mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Zugang der vom Kunden beizustellenden Unterlagen, Zeichnungen, Genehmigungen, Freigaben, sowie der Klarstellung und Genehmigung von Plänen und Testaufbauten, Informationen und der Klärung aller kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien, der Lieferung der vom Kunden beigestellten Sachen, sowie der Erfüllung sonstiger Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Kunden, sowie nicht vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Entsprechendes gilt für die Einhaltung der Lieferfrist, welche sich bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen angemessen verlängert.
Lieferfrist und Lieferverzug. 3.1 Sofern nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden, sind Lieferfristen und -termine (Lieferzeit) unverbindlich.