Geltungsbereich, Form. 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“). Die AVB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2 Die AVB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.3 Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäfts- bedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrück- lich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergän- zungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinba- rungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z B. Fristsetzung, Mänge- lanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z B. Brief, E-Mail, Telefax), abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legiti- mation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.6 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
1.7 Um eventuell erforderliche korrektive Maßnahmen nach der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (§ 14, Abs. 1 MPSV) zu ermöglichen, ist vom Händler eine durchgängige Nachverfolgbarkeit der Ware bis hin zum Nutzer sicherzustellen. Diese Daten hat uns der Käufer im Falle einer korrektiven Maßnahme – im g...
Geltungsbereich, Form. Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufs- und Zahlungsbedingungen (AEB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Creos Deutschland GmbH, der Creos Deutschland Services GmbH und der Creos Deutschland Wasserstoff GmbH (nachfolgend: "Creos") mit Geschäftspartnern und Lieferanten ("Auftragnehmer“). Die AEB gelten nicht für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Diese AEB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen ("Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob der Auftragnehmer die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB) sowie Dienst- und Werkleistungen. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AEB in der zum Zeitpunkt der Bestellung durch Creos gültigen bzw. jedenfalls in der dem Auftragnehmer zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass Creos in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Soweit die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauvorhaben der Creos Deutschland GmbH oder den Bauvorschriften der Creos für den Bau von Gashochdruckleitungen und die Verlegung von Zubehör sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Creos für Ingenieurleistungen Anwendung finden, gehen diese den Regelungen der AEB vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Creos ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Creos in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers dessen Lieferungen vorbehaltlos annimmt. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftragnehmer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AEB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch Creos maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftragnehmers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstelle...
Geltungsbereich, Form. Scope of Application, Form
Geltungsbereich, Form. (a) Dieser Teil G der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für den Verkauf von Terminals an Vertragsunternehmen.
(b) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung Vertragsunternehmens gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(c) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Vertragsunternehmens in Bezug auf den Vertrag über den Kauf eines Terminals (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Etwaige gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
(d) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Geltungsbereich, Form. Scope, form
Geltungsbereich, Form. 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2 Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden „Ware“ oder "Liefergegenstand"), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.3 Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden und seiner Zulieferer gelten nicht, auch nicht als Shrink-Wrap, Click-Wrap oder sonstige vorformulierte Bestimmungen.
Geltungsbereich, Form. 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der PFINDER KG, Xxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx (nachfolgend „PFINDER“) und ihren Kunden (Kunde und PFINDER nachfolgend je einzeln auch eine „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“). Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2 Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über (i) die Erbringung von Leistungen sowie
Geltungsbereich, Form. (1) Die vorliegenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen (ATB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden im Bereich der Schulungen. Die ATB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Unsere ATB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Schulung vorbehaltlos ausführen.
(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ATB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
Geltungsbereich, Form. 1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen der LSW Lech-Stahlwerke GmbH (nachfolgend LSW genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend: „Kunden“), insbesondere alle Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen der LSW, finden ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Anwendung.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden mit der Vertragsdurchführung begonnen wird.
3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung der LSW maßgebend.
4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Verkäufers in Bezug auf den Vertrag (z.
Geltungsbereich, Form. 1.1.Die nachstehenden „Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ (ZVB) gelten für alle von den Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“) als Käufer/Auftraggeber abzuschließenden Verträge über Leistungen, insbesondere für Dienst-, Kauf- und Werkverträge sowie für Verträ- ge über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender bewegli- cher Sachen. Hiervon ausgenommen sind Bauleistungen im Sinne des § 1 VOB/A sowie Architekten- und Ingenieurverträge im Baube- reich.