Geltungsbereich, Form Musterklauseln

Geltungsbereich, Form. 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“). Die AVB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Geltungsbereich, Form. 1. Scope of Application, Form
Geltungsbereich, Form. 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern und Lieferanten ("Verkäufer"). Die AEB gelten nur, wenn der Verkäufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Geltungsbereich, Form. 1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gemäß § 14 BGB ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Geltungsbereich, Form. 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in allen Vertragsbeziehungen, die die Protection One GmbH („Protection One“) mit Dritten unterhält, sofern sie einbezogen wurden.
Geltungsbereich, Form. (a) Dieser Teil G der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für den Verkauf von Terminals an Vertragsunternehmen.
Geltungsbereich, Form. 1. Scope, form
Geltungsbereich, Form. 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der PFINDER KG, Xxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx (nachfolgend „PFINDER“) und ihren Kunden (Kunde und PFINDER nachfolgend je einzeln auch eine „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“). Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Geltungsbereich, Form. 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren weltweiten Geschäftspartnern und Lieferanten (Lieferant/en). Durch die Annahme einer Bestellung werden die AEB Vertragsinhalt. Die AEB gelten nur, wenn der Lieferant Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Geltungsbereich, Form. Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufs- und Zahlungsbedingungen (AEB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Creos Deutschland GmbH, der Creos Deutschland Services GmbH und der Creos Deutschland Wasserstoff GmbH (nachfolgend: "Creos") mit Geschäftspartnern und Lieferanten ("Auftragnehmer“). Die AEB gelten nicht für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Diese AEB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen ("Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob der Auftragnehmer die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB) sowie Dienst- und Werkleistungen. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AEB in der zum Zeitpunkt der Bestellung durch Creos gültigen bzw. jedenfalls in der dem Auftragnehmer zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass Creos in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Soweit die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauvorhaben der Creos Deutschland GmbH oder den Bauvorschriften der Creos für den Bau von Gashochdruckleitungen und die Verlegung von Zubehör sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Creos für Ingenieurleistungen Anwendung finden, gehen diese den Regelungen der AEB vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Creos ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Creos in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers dessen Lieferungen vorbehaltlos annimmt. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftragnehmer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AEB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch Creos maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftragnehmers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstelle...