Common use of Lieferung, Gefahrenübergang Clause in Contracts

Lieferung, Gefahrenübergang. Wir vertreiben hauptsächlich Produkte von Unternehmen, die nach IFS, BRC, FSSC 22000 oder einem anderen GFSI anerkannten Standard zertifiziert sind. Lieferungen von Conaxess erfolgen üblicherweise frei Haus, es sei denn es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder der Bestellwert beläuft sich auf weniger als € 200,00. Beläuft sich der Bestellwert auf weniger als € 200,-- (exkl. USt., Gebühren, Zoll, sonstige Abgaben), ist der Vertragspartner jedenfalls verpflichtet Conaxess pauschale Versandkosten (derzeit € 7,50) zu ersetzen. Wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde erfolgen Lieferungen binnen 4 Wochen ab Einlangen der Bestellung bei Conaxess. Erfüllungsort ist der Sitz von Conaxess. Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen einschließlich Rohmaterialmangel, Maschinendefekte, Arbeitsmangel (auch infolge Arbeitskampfes, Krankheit und Krieg), der Ausfall von Kommunikationsnetzen, Strom- oder Brennstoffmangel, Brandschäden und sonstige Umstände, die einen erheblichen Einfluss auf die Auslieferung des Vertragsgegenstandes haben können - auch wenn sie bei Lieferanten oder Subauftragnehmern von Conaxess oder deren Unterlieferanten und Subauftragnehmern auftreten – hat Conaxess auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten und entbinden Conaxess von der angegebenen Lieferfrist und von der Verpflichtung der vollständigen Auslieferung. Sofern die Beförderung durch Conaxess vereinbart wurde und keine Beförderungsart vereinbart ist, steht die Auswahl im freien Ermessen von Conaxess, welcher keiner Verpflichtung der Prüfung oder Xxxx der billigsten Beförderungsart unterliegt. Falls die Absendung versandbereiter Waren ohne Verschulden von Conaxess nicht möglich ist, vom Vertragspartner nicht gewünscht wird oder der Vertragspartner die Lieferung zurückweist, gehen alle Gefahren auf den Vertragspartner über, welcher auch für die Kosten der Bereitstellung einschließlich einer allfälligen Einlagerung aufzukommen hat; die vereinbarten Fälligkeiten werden dadurch nicht beeinflusst. Conaxess behält sich die Geltendmachung von Schäden die aus einer rechtsgrundlosen Untersagung der Versendung oder Verweigerung der Abnahme der Waren entstehen ausdrücklich vor. Conaxess Trade Austria GmbH fon +00 0000 000 00 - 0 UID-Nr. ATU 70553117 Bankverbindung Ared Straße 29/2/223 fax +00 0000 000 00 - 39 DVR-Nr. 0417858 Erste Bank 0000 Xxxxxxxxxxx xxxx.xx@xxxxxxxxxxxxx.xxx Firmenbuch Nr. 444078g IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 Austria xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx/xx LG Wr. Neustadt BIC: XXXXXXXXXXX Die Geltendmachung allfälliger Ersatzansprüche des Vertragspartners, etwa von Verzögerungsschäden, ist im Falle einer Überschreitung der Lieferfrist seitens Conaxess ausdrücklich ausgeschlossen. Conaxess ist wahlweise zu Voll- oder Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich einheitliche Lieferung vereinbart ist.

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Lieferung, Gefahrenübergang. Wir vertreiben hauptsächlich Produkte von UnternehmenSofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk. Bei bestehendem und ausgeübten Widerrufs- oder Rücktrittsrecht des Käufers werden diesem die nach IFS, BRC, FSSC 22000 oder einem anderen GFSI anerkannten Standard zertifiziert sind. Lieferungen von Conaxess erfolgen üblicherweise frei HausKosten der Rücksendung bei einer Bestellung bis € 40,- auferlegt, es sei denn es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Bestellwert beläuft sich zufälligen Verschlechterung der Ware auf weniger als € 200,00den Besteller über. Beläuft sich Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Bestellwert auf weniger als € 200,-- (exklWare vom Erfüllungsort erfolgt oder nicht. USt.Die Xxxx der Versandart bleibt, Gebühren, Zoll, sonstige Abgaben), ist der Vertragspartner jedenfalls verpflichtet Conaxess pauschale Versandkosten (derzeit € 7,50) zu ersetzen. Wenn im Einzelfall sofern vom Käufer nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde erfolgen Lieferungen binnen 4 Wochen ab Einlangen vorgeschrieben, uns überlassen. Schreibt der Bestellung bei ConaxessBesteller die Versandart vor, trägt er ggf. Erfüllungsort ist anfallende Mehrkosten. Das gleiche gilt für nach Vertragsschluss eintretende Erhöhungen der Sitz von Conaxess. Fälle höherer GewaltFrachtsätze, Betriebsstörungen einschließlich Rohmaterialmangeletwaige Mehrkosten für Umleitung, Maschinendefekte, Arbeitsmangel (auch infolge Arbeitskampfes, Krankheit und Krieg), der Ausfall von Kommunikationsnetzen, Strom- oder Brennstoffmangel, Brandschäden und sonstige Umstände, die einen erheblichen Einfluss auf die Auslieferung des Vertragsgegenstandes haben können - auch wenn sie bei Lieferanten oder Subauftragnehmern von Conaxess oder deren Unterlieferanten und Subauftragnehmern auftreten – hat Conaxess auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten und entbinden Conaxess von der angegebenen Lieferfrist und von der Verpflichtung der vollständigen Auslieferung. Sofern die Beförderung durch Conaxess vereinbart wurde und keine Beförderungsart vereinbart ist, steht die Auswahl im freien Ermessen von Conaxess, welcher keiner Verpflichtung der Prüfung oder Xxxx der billigsten Beförderungsart unterliegt. Falls die Absendung versandbereiter Waren ohne Verschulden von Conaxess nicht möglich ist, vom Vertragspartner nicht gewünscht wird oder der Vertragspartner die Lieferung zurückweist, gehen alle Gefahren auf den Vertragspartner über, welcher auch für die Kosten der Bereitstellung einschließlich einer allfälligen Einlagerung aufzukommen hat; die vereinbarten Fälligkeiten werden dadurch nicht beeinflusst. Conaxess behält sich die Geltendmachung von Schäden die aus einer rechtsgrundlosen Untersagung der Versendung oder Verweigerung der Abnahme der Waren entstehen ausdrücklich vor. Conaxess Trade Austria GmbH fon +00 0000 000 00 - 0 UID-Nr. ATU 70553117 Bankverbindung Ared Straße 29/2/223 fax +00 0000 000 00 - 39 DVR-Nr. 0417858 Erste Bank 0000 Xxxxxxxxxxx xxxx.xx@xxxxxxxxxxxxx.xxx Firmenbuch Nr. 444078g IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 Austria xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx/xx LG Wr. Neustadt BIC: XXXXXXXXXXX Die Geltendmachung allfälliger Ersatzansprüche des Vertragspartners, etwa von Verzögerungsschäden, ist im Falle einer Überschreitung der Lieferfrist seitens Conaxess ausdrücklich ausgeschlossen. Conaxess ist wahlweise zu Voll- oder Teillieferungen berechtigtLagerkosten usw., sofern nicht ausdrücklich einheitliche frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Die Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen, gesetzliche Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. Bei auftragsbezogener Fertigung können Mehr- oder Mindermengen von bis zu 15% zur Auslieferung kommen. Bei akzeptierter Rückführung von Produkten aus einem anderen Grund als aus Garantie / Gewährleistung behält sich NIPPON GENETICS EUROPE GmbH – vorbehaltlich erfolgreicher Wareneingangskontrolle – in jedem Fall das Recht vor, eine Rückführungsgebühr zu erheben. Diese kann (a) für die Aufwendungen des Transports, der Warenkontrolle, der Verpackung, der Lagerung etc. 20% vom Rechnungswert betragen oder (b) die Summe, die ein Zulieferer NIPPON GENETICS EUROPE GmbH in Rechnung stellt, weil es sich bei den rückgeführten Produkten um Nicht-Katalogware handelt oder (c) den wirtschaftlichen Verlust, den NGC Europe aufgrund der Unverkäuflichkeit der Ware erleidet, weil dies eine auftragsbezogene OEM-Fertigung war.

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Lieferung, Gefahrenübergang. Wir vertreiben hauptsächlich Produkte von Unternehmen, die nach IFS, BRC, FSSC 22000 oder einem anderen GFSI anerkannten Standard zertifiziert sind. Lieferungen von Conaxess erfolgen üblicherweise frei Haus, es sei denn es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder der Bestellwert beläuft sich auf weniger als € 200,00. Beläuft sich der Bestellwert auf weniger als € 200,-- (exkl. USt., Gebühren, Zoll, sonstige Abgaben)Wenn nicht anders vereinbart, ist der Vertragspartner jedenfalls verpflichtet Conaxess pauschale Versandkosten (derzeit € 7,50) zu ersetzenLeistungsort für die Lieferung die Produktionsstätte oder das Lager des Verkäufers. Die Lieferung erfolgt entweder durch direkte Übergabe an den Käufer, durch Bestätigung der Warenverfügbarkeit oder durch Übergabe der Ware in den Räumlichkeiten des Verkäufers an den vom Verkäufer oder Käufer beauftragten Verfrachter oder Spediteur. Wenn nicht anders von beiden Parteien schriftlich vereinbart, gelten für den Gefahrenübergang die Incoterms 2010 ab Werk („Ex Works“) der Internationalen Handelskammer. Lieferzeiten gelten lediglich zur Information. Lieferverzögerungen berechtigen den Käufer nicht, Schadenersatz zu fordern, die Warenannahme zu verweigern oder laufende Aufträge zu stornieren. Hinsichtlich der durch den Transport entstandenen Verluste oder Schäden hat der Käufer seine Reklamationen per Einschreiben mit Rückschein anzumelden. Zudem sind Vorbehalte schriftlich auf dem Transportdokument zu vermerken und dem Spediteur innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware per Einschreiben mit Rückschein mitzuteilen. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer durch Xxxxxxxxx einer Kopie des vorgenannten Einschreibens zu informieren. Der Verkäufer wird von Rechts wegen von seiner Lieferverpflichtung entbunden, wenn der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht einhält, insbesondere: • Unabhängig vom Grund eine Rechnung oder einen Zuschlag nicht zum fälligen Datum begleicht. • Das Fälligkeitsdatum für eine Voraus- oder Anzahlung nicht einhält. • Im Fall einer durch den Käufer selbst veranlassten Lieferverzögerung. • Im Fall einer Veränderung der ursprünglichen Auftragsbedingungen. • Wenn für die Auftragsausführung Ergänzungen oder technische Abstimmungen erforderlich werden, über die der Käufer den Verkäufer nicht rechtzeitig informiert hat. • Oder bei Vorliegen eines Falls höherer Gewalt im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde erfolgen Lieferungen binnen 4 Wochen ab Einlangen der Bestellung bei ConaxessSinne von Artikel 1148 des frz. Erfüllungsort ist der Sitz bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Verkäufer garantiert, dass die von Conaxessihm gelieferten Produkte für den vom Käufer genannten Verwendungszweck geeignet sind. Fälle höherer GewaltDer Verkäufer übernimmt keine Haftung dafür, Betriebsstörungen einschließlich Rohmaterialmangel, Maschinendefekte, Arbeitsmangel (auch infolge Arbeitskampfes, Krankheit und Krieg), der Ausfall von Kommunikationsnetzen, Strom- oder Brennstoffmangel, Brandschäden und sonstige Umständedass seine Produkte in Bereichen eingesetzt werden können, die einen erheblichen Einfluss auf die Auslieferung des Vertragsgegenstandes haben können - auch wenn sie bei Lieferanten oder Subauftragnehmern von Conaxess oder deren Unterlieferanten und Subauftragnehmern auftreten – hat Conaxess auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen ihm nicht zu vertreten und entbinden Conaxess von der angegebenen Lieferfrist und von der Verpflichtung der vollständigen Auslieferunggenannt wurden. Sofern die Beförderung durch Conaxess vereinbart wurde und keine Beförderungsart vereinbart ist, steht die Auswahl im freien Ermessen von Conaxess, welcher keiner Verpflichtung der Prüfung oder Xxxx der billigsten Beförderungsart unterliegt. Falls die Absendung versandbereiter Waren ohne Verschulden von Conaxess Der Verkäufer haftet weiterhin nicht möglich ist, vom Vertragspartner nicht gewünscht wird oder der Vertragspartner die Lieferung zurückweist, gehen alle Gefahren auf den Vertragspartner über, welcher auch für die Kosten der Bereitstellung einschließlich einer allfälligen Einlagerung aufzukommen hat; Verwendung seiner Produkte mit Fremdprodukten, die vereinbarten Fälligkeiten werden dadurch nicht beeinflusst. Conaxess behält sich die Geltendmachung von Schäden die aus einer rechtsgrundlosen Untersagung der Versendung oder Verweigerung der Abnahme der Waren entstehen ausdrücklich vor. Conaxess Trade Austria GmbH fon +00 0000 000 00 - 0 UID-Nr. ATU 70553117 Bankverbindung Ared Straße 29/2/223 fax +00 0000 000 00 - 39 DVR-Nr. 0417858 Erste Bank 0000 Xxxxxxxxxxx xxxx.xx@xxxxxxxxxxxxx.xxx Firmenbuch Nr. 444078g IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 Austria xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx/xx LG Wr. Neustadt BIC: XXXXXXXXXXX Die Geltendmachung allfälliger Ersatzansprüche des Vertragspartners, etwa von Verzögerungsschäden, ist im Falle einer Überschreitung der Lieferfrist seitens Conaxess ausdrücklich ausgeschlossen. Conaxess ist wahlweise zu Voll- oder Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich einheitliche Lieferung vereinbart istebenfalls vom Verkäufer geliefert werden.

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Lieferung, Gefahrenübergang. Wir vertreiben hauptsächlich Produkte von Unternehmen, die nach IFS, BRC, FSSC 22000 oder einem anderen GFSI anerkannten Standard zertifiziert sind. Lieferungen von Conaxess erfolgen üblicherweise frei Haus, es sei denn es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder der Bestellwert beläuft sich auf weniger als € 200,00. Beläuft sich der Bestellwert auf weniger als € 200,-- (exkl. USt., Gebühren, Zoll, sonstige Abgaben), ist der Vertragspartner jedenfalls verpflichtet Conaxess pauschale Versandkosten (derzeit € 7,50) zu ersetzen. Wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde erfolgen Lieferungen binnen 4 Wochen ab Einlangen der Bestellung bei Conaxess. Erfüllungsort ist der Sitz von Conaxess. Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen einschließlich Rohmaterialmangel, Maschinendefekte, Arbeitsmangel (auch infolge Arbeitskampfes, Krankheit und Krieg), der Ausfall von Kommunikationsnetzen, Strom- oder Brennstoffmangel, Brandschäden und sonstige Umstände, die einen erheblichen Einfluss auf die Auslieferung des Vertragsgegenstandes haben können - auch wenn sie bei Lieferanten oder Subauftragnehmern von Conaxess oder deren Unterlieferanten und Subauftragnehmern auftreten – hat Conaxess auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten und entbinden Conaxess von der angegebenen Lieferfrist und von der Verpflichtung der vollständigen Auslieferung. Sofern die Beförderung durch Conaxess vereinbart wurde und keine Beförderungsart vereinbart ist, steht die Auswahl im freien Ermessen von Conaxess, welcher keiner Verpflichtung der Prüfung oder Xxxx der billigsten Beförderungsart unterliegt. Falls die Absendung versandbereiter Waren ohne Verschulden von Conaxess nicht möglich ist, vom Vertragspartner nicht gewünscht wird oder der Vertragspartner die Lieferung zurückweist, gehen alle Gefahren auf den Vertragspartner über, welcher auch für die Kosten der Bereitstellung einschließlich einer allfälligen Einlagerung aufzukommen hat; die vereinbarten Fälligkeiten werden dadurch nicht beeinflusst. Conaxess behält sich die Geltendmachung von Schäden die aus einer rechtsgrundlosen Untersagung der Versendung oder Verweigerung der Abnahme der Waren entstehen ausdrücklich vor. Die Geltendmachung allfälliger Ersatzansprüche des Vertragspartners, etwa von Verzögerungsschäden, ist im Falle einer Überschreitung der Lieferfrist seitens Conaxess ausdrücklich ausgeschlossen. Conaxess Trade Austria GmbH fon +00 0000 000 00 - 0 UID-Nr. ATU 70553117 Bankverbindung Ared Straße 29/2/223 fax +00 0000 000 00 - 39 DVR-Nr. 0417858 Erste Bank 0000 Xxxxxxxxxxx xxxx.xx@xxxxxxxxxxxxx.xxx Firmenbuch Nr. 444078g IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 Austria xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx/xx LG Wr. Neustadt BIC: XXXXXXXXXXX Die Geltendmachung allfälliger Ersatzansprüche des Vertragspartners, etwa von Verzögerungsschäden, ist im Falle einer Überschreitung der Lieferfrist seitens Conaxess ausdrücklich ausgeschlossen. Conaxess ist wahlweise zu Voll- oder Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich einheitliche Lieferung vereinbart ist.

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