Überlassung Musterklauseln

Überlassung. 2.4.1 Die Überlassung der Software erfolgt nach gesonderter Vereinbarung der Parteien durch die Zusendung eines Lizenzkeys, der zur Nutzung der Software berechtigt, durch die Installation von Exasol beim Vertragspartner oder durch Überlassung eines für die Steuerung von Exasuite im Server-Cluster eingesetzten Lizenzservers. Bei Überlassung eines Lizenzservers entrichtet der Vertragspartner die dafür im Angebot angegebene Vergütung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, keine andere Software als die überlassene im Cluster zu installieren. 2.4.2 Die Software wird nur im Maschinencode (Binärlizenz) und nicht im Quellcode überlassen. 2.4.3 Die Benutzerdokumentation zur Software steht dem Vertragspartner auf der Homepage von Exasol zum Download in deutscher und englischer Sprache bereit.
Überlassung. AMTANGEE überlässt dem Entwickler während der Vertragslaufzeit einen Entwicklerschlüssel in Dateiform, den der Entwickler für die Signatur seiner Neuentwicklungen benötigt. Ohne eine entsprechende Signatur kann die Neuentwicklung nicht in AMTANGEE-Software integriert werden. AMTANGEE-Software führt nur Neuentwicklungen aus, die signiert sind.
Überlassung. Hinsichtlich der Überlassung gilt anstatt Ziffer 2.4.1 die folgende Regelung: Die Überlassung der Appliance erfolgt nach gesonderter Vereinbarung der Parteien. Sobald Exasol ein mögliches Lieferdatum des Hardwareherstellers bekannt ist, wird sie sich mit dem Vertragspartner in Verbindung setzen.
Überlassung. 2.4.1 Die Überlassung der Appliance erfolgt nach gesonderter Vereinbarung der Parteien. Sobald EXASOL ein mögliches Lieferdatum des Hardwareherstellers bekannt ist, wird sie sich mit dem Vertragspartner in Verbindung setzen. 2.4.2 Sofern im Vertrag bzw. Leistungsschein nicht abweichend vereinbart, wird die Hardware bzw. Appliance auf Kosten des Vertragspartners versandt. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, wenn die Hardware bzw. Appliance an die den Transport ausführende Person übergeben wurde. 2.4.3 EXASOL behält sich das Eigentum an der gelieferten Hardware bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung vor. 2.4.4 Die Software wird nur im Maschinencode (Binärlizenz) und nicht im Quellcode überlassen. 2.4.5 Die Benutzerdokumentation zur Software steht dem Vertragspartner auf der Homepage von XXXXXX zum Download in deutscher und englischer Sprache bereit. Die Benutzerdokumentation zur Hardware steht dem Vertragspartner zum Download auf der Homepage von Dell bereit.
Überlassung. Beschäftigerinnen und Beschäftiger sind verpflichtet, vor der Überlassung sowie vor jeder Änderung der Verwendung von überlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Überlassung. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH überlässt dem Kunden entsprechend der vertraglichen Vereinba- rungen und der technischen und betrieblichen Mög- lichkeiten einen IP-basierten Anschluss mit Breit- band-Internetzugang und Telefon-Anschluss (Voice over IP). Die Glasfaser-Home-Produkte umfassen Telefonie- und Internetleistungen einschließlich eines Inter- net-Zugangs mit Flatrate zur Datenübertragung aus dem und in das Internet, sowie einer Telefon-Flatrate für 3 Rufnum- mern in das deutsche Festnetz zur Übermittlung von Spra- che. Des Weiteren kann die Städtische Werke Netz + Service GmbH dem Kunden einen reinen Telefon-Anschluss mit ei- ner Rufnummer inkl. Telefon-Flatrate überlassen. Kann der Kunde über den beschriebenen Leistungsumfang hinaus ko- stenlos Leistungen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH nutzen, so besteht darauf kein Anspruch. Bei einer möglichen Leistungseinstellung durch die Städtische Werke Netz + Service GmbH hat der Kunde weder einen Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz noch ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
Überlassung. Die Überlassung der im Leistungsschein Software- überlassung bezeichneten Vertragssoftware auf Dauer erfolgt mit voll- ständiger Bezahlung des nach § 6 geschuldeten Kaufpreises.
Überlassung. Nach erfolgreichem Abschluss des Tests überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die App und stellt das Backend bereit. Für den Betrieb des Backends gilt Abschnitt C). Soweit nicht anders vereinbart erfolgt die Überlassung der App, indem der Auftragnehmer diese in einen vom Auftraggeber zu benennenden App-Shop unter Nutzung der vom Auftraggeber bereitzustellenden Zugangsdaten einstellt.
Überlassung. Der Verleiher verpflichtet sich, dem Entleiher zur Durchführung der in der Anlage zu diesem Vertrag näher beschriebenen außer- unterrichtlichen Ganztagsangebote folgende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeitsleistung zu über- lassen (Name) vom bis Das Vertragsverhältnis kann beiderseits mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Schulhalbjahres gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Überlassung. Die Überlassung der Gemeinschaftshäuser und deren Einrichtungen bedarf eines Nutzungsvertrages mit der Stadt Hemer. Aus einer bloßen Vornotierung des Termins können keine Rechte abgeleitet werden. Die Benutzungszeiten sind mit den Haus- meistern und der Stadt Hemer abzustimmen und in den Nutzungsvertrag aufzuneh- men. Vom ordnungsgemäßen Zustand des betreffenden Gemeinschaftshauses und der Nebenräume und Zuwege hat sich der Nutzungsberechtigte bei der Übergabe zu überzeugen. Trägt er bei der Übergabe keine Bedenken vor, gelten die Räume und Einrichtungen als einwandfrei übernommen. Über die einwandfreie Übergabe wird ein Protokoll angefertigt. Nachträgliche Beanstandungen können nicht mehr geltend gemacht werden. Der Nutzungsberechtigte ist zur schonenden Behandlung der überlassenen Räume, Einrichtungen und sonstigem Zubehör verpflichtet. Er darf ohne Zustimmung der Stadt Hemer bzw. des Hausmeisters keine Veränderungen vornehmen. Das Bena- geln, Bekleben und Beschriften der Fußböden, Wände, Decken oder Einrichtungs- gegenstände ist nicht gestattet. Zur Befestigung von Dekorationen sind die vorgegebenen Befestigungspunkte zu benutzen. Am Bühnenvorhang der Gemeindehalle Ihmert ist das Aufhängen von De- korationsteilen nicht gestattet. Der Nutzungsberechtigte trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen und stö- rungsfreien Ablauf seiner Veranstaltung. Er hat alle erforderlichen Sicherheitsmaß- nahmen zu treffen. Die Stadt Hemer behält sich vor, im Nutzungsvertrag bestimmte Sicherheitsvorkehrungen vom Nutzungsberechtigten zu fordern. Jede Veranstaltung muss von Beginn bis Ende unter Aufsicht eines verantwortlichen Leiters stehen. Dieser ist im Nutzungsvertrag namentlich zu benennen und dem Hausmeister bekanntzugeben. Die Benutzung von Einweggeschirr ist in den Gemeinschaftshäusern und auf den städtischen Grundstücken, auf denen sich die Gemeinschaftshäuser befinden, nicht gestattet. Es ist nicht gestattet, die Wände der Gemeinschaftshäuser bei „Polterabenden“ mit Gegenständen jeglicher Art zu bewerfen. In allen städtischen Gemeinschaftshäusern gilt Rauchverbot. Gesonderte Raucher- räume werden nicht vorgehalten.