Lieferung und Lieferzeit. 4.1 Lieferzeitangaben sind – auch wenn mit dem Kunden ein Liefertermin vereinbart ist – nur insoweit annähernd, als eine Abweichung von bis zu einem (1) Monat möglich ist, es sei denn, dass der Liefertermin ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart wurde. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen, solange der Kunde nicht seine Verpflichtungen, wie z.B. die Beibringung technischer Daten und Unterlagen, Genehmigungen sowie eine Anzahlung oder die Übergabe einer Zahlungsgarantie ordnungsgemäß erfüllt hat. 4.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und sich daraus nicht Nachteile für den Gebrauch ergeben. 4.3 Ereignisse höherer Gewalt, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen insbesondere Streik und/oder Aussperrung sowie sonstige Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und die wir nicht zu vertreten haben und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der übernommenen Lieferverpflichtung. 4.4 Die Rückgabe verkaufter, mangelfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. 4.5 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, soweit der Kunde nicht die Gegenleistung bewirkt oder auf unser Verlangen angemessene Sicherheit leistet, ohne dass der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen kann.
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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen
Lieferung und Lieferzeit. 4.1 Lieferzeitangaben sind – auch wenn mit dem Kunden ein Liefertermin vereinbart ist – nur insoweit annähernd, als eine Abweichung von bis zu einem (1) Monat möglich ist, es sei denn, dass der Liefertermin ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart wurde. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen, solange der Kunde nicht seine Verpflichtungen, wie z.B. die Beibringung technischer Daten und Unterlagen, Genehmigungen sowie eine Anzahlung oder die Übergabe einer Zahlungsgarantie ordnungsgemäß erfüllt hat.
4.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und sich daraus nicht Nachteile für den Gebrauch ergeben.
4.3 Ereignisse höherer Gewalt, Maßnahmen im Rahmen insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen und Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien), soweit ein Gefahrenniveau von Arbeitskämpfen insbesondere Streik und/oder Aussperrung sowie sonstige Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und die wir nicht zu vertreten haben und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machenmindestens „mäßig“ durch das Xxxxxx- Xxxx-Institut festgelegt ist, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der übernommenen Lieferverpflichtung.
4.4 Die Rückgabe verkaufter, mangelfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.
4.5 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, soweit der Kunde nicht die Gegenleistung bewirkt oder auf unser Verlangen angemessene Sicherheit leistet, ohne dass der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen kann.
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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen
Lieferung und Lieferzeit. 4.1 Lieferzeitangaben sind – - auch wenn mit dem Kunden ein Liefertermin vereinbart ist – nur insoweit annähernd, als eine Abweichung von bis zu einem (1) Monat möglich istannähernd und unverbindlich, es sei denn, dass der Liefertermin ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart wurde. Ein bestätigter Xxxxxxxxxxxx steht unter dem Vorbehalt der richtigen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen, solange der Kunde nicht seine Verpflichtungen, wie z.B. die Beibringung technischer Daten und Unterlagen, Genehmigungen sowie eine Anzahlung oder die Übergabe einer Zahlungsgarantie ordnungsgemäß erfüllt hat.
4.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und sich daraus nicht Nachteile für den Gebrauch ergeben.
4.3 Ereignisse höherer Gewalt, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen insbesondere Streik und/oder Aussperrung Gewalt sowie sonstige Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und die wir nicht zu vertreten haben und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der übernommenen Lieferverpflichtung.
4.4 Die Rückgabe verkaufter, mangelfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.
4.5 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden bekannt werden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, soweit der Kunde nicht die Gegenleistung bewirkt oder auf unser Verlangen angemessene Sicherheit leistet, ohne dass der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen kann.
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Lieferung und Lieferzeit. 4.1 Lieferzeitangaben sind – –auch wenn mit dem Kunden ein Liefertermin vereinbart ist ist– nur insoweit annähernd, als eine Abweichung von bis zu einem (1) Monat möglich ist, es sei denn, dass der Liefertermin ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart wurde. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen, solange der Kunde nicht seine Verpflichtungen, wie z.B. die Beibringung technischer Daten und Unterlagen, Genehmigungen sowie eine Anzahlung oder die Übergabe einer Zahlungsgarantie ordnungsgemäß erfüllt hat.
4.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und sich daraus nicht Nachteile für den Gebrauch ergeben.
4.3 Ereignisse höherer Gewalt, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen insbesondere Streik und/oder Aussperrung sowie sonstige Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und die wir nicht zu vertreten haben und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der übernommenen Lieferverpflichtung.
4.4 Die Rückgabe verkaufter, mangelfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.
4.5 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, soweit der Kunde nicht die Gegenleistung bewirkt oder auf unser Verlangen angemessene Sicherheit leistet, ohne dass der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen kann.
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Lieferung und Lieferzeit. 4.1 Lieferzeitangaben sind – auch wenn mit dem Kunden ein Liefertermin vereinbart ist – nur insoweit annähernd, als eine Abweichung von bis zu einem (1) Monat möglich istannähernd und unverbindlich, es sei denn, dass der Liefertermin ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart wurde. Ein bestätigter Xxxxxxxxxxxx steht unter dem Vorbehalt der richtigen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen, solange der Kunde nicht seine Verpflichtungen, wie z.z. B. die Beibringung technischer Daten und Unterlagen, Genehmigungen sowie eine Anzahlung oder die Übergabe einer Zahlungsgarantie ordnungsgemäß erfüllt hat.
4.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und sich daraus nicht Nachteile für den Gebrauch ergeben.
4.3 Ereignisse höherer Gewalt, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen insbesondere Streik und/oder Aussperrung Gewalt sowie sonstige Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und die wir nicht zu vertreten haben und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der übernommenen Lieferverpflichtung.
4.4 Die Rückgabe verkaufter, mangelfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.
4.5 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, soweit der Kunde nicht die Gegenleistung bewirkt oder auf unser Verlangen angemessene Sicherheit leistet, ohne dass der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen kann.
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Lieferung und Lieferzeit. 4.1 Lieferzeitangaben sind – auch wenn mit dem Kunden ein Liefertermin vereinbart ist – nur insoweit annähernd, als eine Abweichung von bis zu einem (1) Monat möglich istannähernd und unverbindlich, es sei denn, dass der Liefertermin ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart wurde. Ein bestätigter Xxxxxxxxxxxx steht unter dem Vorbehalt der richtigen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder od er wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen, solange der Kunde nicht seine Verpflichtungen, wie z.z. B. die Beibringung technischer Daten und Unterlagen, Genehmigungen sowie eine Anzahlung oder die Übergabe einer Zahlungsgarantie ordnungsgemäß erfüllt hat.
4.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und sich daraus nicht Nachteile für den Gebrauch ergeben.
4.3 Ereignisse höherer Gewalt, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen insbesondere Streik und/oder Aussperrung Gewalt sowie sonstige Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und die wir nicht zu vertreten haben und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der übernommenen Lieferverpflichtung.
4.4 Die Rückgabe verkaufter, mangelfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.
4.5 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, soweit der Kunde nicht die Gegenleistung bewirkt oder auf unser Verlangen angemessene Sicherheit leistet, ohne dass der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen kannleis tet.
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Lieferung und Lieferzeit. 4.1 Lieferzeitangaben sind – –auch wenn mit dem Kunden ein Liefertermin vereinbart ist – –nur insoweit annähernd, als eine Abweichung von bis zu einem (1) Monat möglich ist, es sei denn, dass der Liefertermin ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart wurde. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen, solange der Kunde nicht seine Verpflichtungen, wie z.B. die Beibringung technischer Daten und Unterlagen, Genehmigungen Genehmigungen, Klärung aller Einzelheiten der Ausführung sowie eine Anzahlung oder die Übergabe einer Zahlungsgarantie ordnungsgemäß erfüllt hat.
4.2 Wir sind zu Teillieferungen Teil- und Vorlieferungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und sich daraus nicht Nachteile für fόr den Gebrauch ergeben. Teillieferungen sind zulässig, jede Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der abgeschlossenen Menge bis zu zehn (10) Prozent sind zulässig.
4.3 Ereignisse höherer Gewalt, Maßnahmen Maίnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen insbesondere Streik und/oder Aussperrung sowie sonstige Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und die wir nicht zu vertreten haben und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der übernommenen Lieferverpflichtung.
4.4 Die Rückgabe verkaufter, mangelfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.
4.5 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, soweit der Kunde nicht die Gegenleistung bewirkt oder auf unser Verlangen angemessene Sicherheit leistet, ohne dass der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen kann.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferung und Lieferzeit. 4.1 Lieferzeitangaben sind – auch wenn mit dem Kunden ein Liefertermin vereinbart ist – nur insoweit annähernd, als eine Abweichung von bis zu einem (1) Monat möglich ist, ; es sei denn, dass der Liefertermin ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart wurde. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen, solange der Kunde nicht seine Verpflichtungen, wie z.B. die Beibringung technischer Daten und Unterlagen, Genehmigungen sowie eine Anzahlung oder die Übergabe einer Zahlungsgarantie ordnungsgemäß erfüllt hat.
4.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und sich daraus nicht Nachteile für den Gebrauch ergeben.
4.3 Ereignisse höherer Gewalt, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen insbesondere Streik und/oder Aussperrung sowie sonstige Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und die wir nicht zu vertreten haben und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der übernommenen Lieferverpflichtung.
4.4 Die Rückgabe verkaufter, mangelfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.
4.5 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, soweit der Kunde nicht die Gegenleistung bewirkt oder auf unser Verlangen angemessene Sicherheit leistet, ohne dass der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen kann.
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Lieferung und Lieferzeit. 4.1 5.1 Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Kunden, grundsätzlich ab unserm Werk und im Übrigen auch unabhängig vom Ort der Versendung, Wird vom Kunden eine andere Lieferklausel gewünscht, so gelten für deren Auslegung die INCOTERMS in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Hieraus entstehende Mehrkosten und Gefahren trägt der Kunde. Transport- schäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Frist schriftlich mit Kopie an uns zu beanstanden.
5.2 Lieferzeitangaben sind – auch wenn mit dem Kunden ein Liefertermin vereinbart ist – nur insoweit annähernd, als eine Abweichung von bis zu einem (1) Monat möglich istannähernd und unverbindlich, es sei denn, dass denn der Liefertermin wurde ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart wurdevereinbart. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder hat, wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt habenhaben oder die Voraussetzungen einer allfälligen anderen Versandvereinbarung vorliegen. Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen, solange der Kunde nicht seine Verpflichtungen, wie z.z. B. die Beibringung Bei- bringung technischer Daten und Unterlagen, Genehmigungen sowie eine Anzahlung vereinbarte Anzah- lung oder die Übergabe einer vereinbarten Zahlungsgarantie ordnungsgemäß erfüllt hat.
4.2 5.3 Wir sind zu projektgemäßen Teillieferungen berechtigt. Auch soweit Teillieferungen nicht vertraglich vereinbart wurden, soweit sie dem Kunden zumutbar sind wir nach Maßgabe des Produktionsfortschritts zu Teillieferungen berechtigt. Abrufaufträge und sich daraus nicht Nachteile für den Gebrauch ergebenLiefereinteilungen bedürfen in jedem Falle schriftlicher Lieferzeitvereinbarungen.
4.3 Ereignisse höherer Gewalt, Maßnahmen 5.4 Rücksendungen sind in jedem Fall im Rahmen von Arbeitskämpfen insbesondere Streik und/oder Aussperrung sowie sonstige Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und die wir nicht zu vertreten haben und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, befreien Voraus mit uns für die Dauer ihres Vorliegens von der übernommenen Lieferverpflichtungabzustimmen.
4.4 Die Rückgabe verkaufter, mangelfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.
4.5 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, soweit der Kunde nicht die Gegenleistung bewirkt oder auf unser Verlangen angemessene Sicherheit leistet, ohne dass der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen kann.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferung und Lieferzeit. 4.1 Lieferzeitangaben Erfüllungsort für die Lieferung ist die vom Auftraggeber an- gegebene Empfangsstelle.
4.2 Teillieferungen und/oder Lieferungen vor dem vereinbarten Termin bedürfen ausdrücklich der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform oder elektronischer Form. Die durch Teillieferung und/oder Vorablieferung entstehenden Mehrkos- ten, wie Fracht, usw. hat der Auftragnehmer zu tragen, sofern diese Lieferungen nicht ausdrücklich vom Auftraggeber ge- wünscht worden sind – auch wenn mit dem Kunden ein Liefertermin vereinbart ist – nur insoweit annähernd, als eine Abweichung von bis zu einem (1) Monat möglich ist, es sei dennund er sich nicht ausdrücklich zur Über- nahme dieser Kosten bereit erklärt hat. AMOVA GmbH
4.3 Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Erkennt der Auftragnehmer, dass er einen Liefertermin nicht einhalten kann, hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu unter- richten, um dem Auftraggeber evtl. andere Dispositionen zu er- möglichen.
4.4 Kommt der Liefertermin ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart Auftragnehmer mit seiner Lieferung in Verzug, ist der Auftraggeber nach Ablauf einer von ihm gesetzten an- gemessenen Frist berechtigt, nach seiner Xxxx Lieferung und Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung oder statt Erfül- lung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Auftragnehmer die Über- schreitung der Lieferzeit oder die mangelhafte Erfüllung zu ver- treten, zahlt er eine Vertragsstrafe, wenn und soweit dies in dem Bestellschreiben des Auftraggebers festgelegt wurde. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf vorbehaltlose Annahme der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder wir verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf die dem Kunden Auftraggeber durch die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen, solange der Kunde nicht seine Verpflichtungen, wie z.B. die Beibringung technischer Daten und Unterlagen, Genehmigungen sowie eine Anzahlung oder die Übergabe einer Zahlungsgarantie ordnungsgemäß erfüllt hat.
4.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und sich daraus nicht Nachteile für den Gebrauch ergeben.
4.3 Ereignisse höherer Gewalt, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen insbesondere Streik und/oder Aussperrung sowie sonstige Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und die wir nicht zu vertreten haben und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der übernommenen Lieferverpflichtung.
4.4 Die Rückgabe verkaufter, mangelfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossenVerspätung zu- stehenden Ansprüche.
4.5 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Pflicht des Auftragnehmers zur vertragsgerechten Lie- ferung bleibt von der Zahlung etwaiger Vertragsstrafen unbe- rührt. Der Auftraggeber behält sich die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, soweit der Kunde nicht die Gegenleistung bewirkt oder auf unser Verlangen angemessene Sicherheit leistet, ohne dass der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen kannGeltendmachung darü- ber hinausgehender Ansprüche vor.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Lieferung und Lieferzeit. 4.1 Lieferzeitangaben Die Vereinbarung von Lieferzeiten (Lieferfristen und -terminen) erfolgt schriftlich. Lieferfristen und -termine sind – auch wenn mit dem Kunden ein Liefertermin vereinbart ist – nur insoweit annäherndunverbindlich, als eine Abweichung von bis zu einem (1) Monat möglich ist, es sei denn, dass der Liefertermin ausdrücklich soweit sie nicht vorher vom Verkäufer schriftlich als fix vereinbart wurdeverbindlich bezeichnet werden. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen, solange der Kunde nicht seine Verpflichtungen, wie z.B. die Beibringung technischer Daten Date n und Unterlagen, Genehmigungen sowie eine Anzahlung oder die Übergabe einer Zahlungsgarantie ordnungsgemäß erfüllt hat.
4.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und sich daraus nicht Nachteile für den Gebrauch ergeben.
4.3 Ereignisse höherer Gewalt, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen insbesondere Streik und/oder Aussperrung sowie sonstige Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und die wir nicht zu vertreten haben und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der übernommenen Lieferverpflichtung.
4.4 Die Rückgabe verkaufter, mangelfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.
4.5 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Verschlechtern sich die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden berechtigen unswesentlich oder wird der begründete Antrag zur Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Kunden mangels Masse abgelehnt, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigernsind wir berechtigt, soweit der Kunde nicht die Gegenleistung bewirkt ganz oder auf unser Verlangen angemessene Sicherheit leistet, ohne dass der Kunde teilweise vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen kannzurückzutreten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferung und Lieferzeit. 4.1 Lieferzeitangaben Gewichts-, Qualitäts- und Maßangaben in Prospekten, Beschreibungen und Angeboten sind – auch wenn mit dem Kunden ein Liefertermin vereinbart ist – nur insoweit annähernd, als . Zumutbare Abweichungen der Ausführung von solchen Angaben sowie zumutbare Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.
4.2 Jede Verweisung auf technische Normen stellt lediglich eine Abweichung von bis zu einem (1) Monat möglich ist, es sei denn, dass der Liefertermin ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart wurdeLeistungsbeschreibung dar. Die Lieferfrist Zusicherung einer Eigenschaft liegt nur bei einer schriftlichen Bestätigung durch die UTM vor.
4.3 Die Frist zur Lieferungen und Leistungen beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben. Die Einhaltung der Frist für Lieferungen und Leistungen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.
4.4 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser das Werk verlassen hat oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen, solange der Kunde nicht seine Verpflichtungen, wie z.B. die Beibringung technischer Daten und Unterlagen, Genehmigungen sowie eine Anzahlung oder die Übergabe einer Zahlungsgarantie ordnungsgemäß erfüllt hatist.
4.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind 4.5 Die Frist für Lieferungen und Leistungen verlängert sich daraus nicht Nachteile für den Gebrauch ergeben.
4.3 Ereignisse höherer Gewalt, angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und/oder Streik, Aussperrung sowie sonstige Umständebeim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs des Willens der UTM liegen und es sei denn die wir nicht zu vertreten haben und Lieferung oder Leistung wird dadurch unmöglich. In einem solchem Fall der Unmöglichkeit der Lieferung wird die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens UTM von ihrer Pflicht zur Vertragserfüllung frei. In den Fällen einer Verlängerung der Lieferfrist wie auch der Befreiung der UTM von der übernommenen LieferverpflichtungPflicht zur Vertragserfüllung, entfallen etwaige hieraus abgeleitete Schadensersatzansprüche des Kunden.
4.4 Die Rückgabe verkaufter, mangelfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.
4.5 Die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, soweit der Kunde nicht die Gegenleistung bewirkt oder auf unser Verlangen angemessene Sicherheit leistet, ohne dass der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen kann.
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Samples: General Terms and Conditions