Lieferung und Lieferzeit. 4.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist die vom Auftraggeber angegebene Emp- fangsstelle. 4.2 Teillieferungen und/oder Lieferungen vor dem vereinbarten Termin bedürfen ausdrücklich der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform oder elektronischer Form. Die durch Teillieferung und/oder Vorablieferung entstehen- den Mehrkosten, wie Fracht, usw. hat der Auftragnehmer zu tragen, sofern diese Lieferungen nicht ausdrücklich vom Auftraggeber gewünscht worden sind und er sich nicht ausdrücklich zur Übernahme dieser Kosten bereit erklärt hat. 4.3 Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Erkennt der Auftragnehmer, dass er einen Liefertermin nicht einhalten kann, hat er den Auftraggeber unver- züglich zu unterrichten, um dem Auftraggeber evtl. andere Dispositionen zu er- möglichen. 4.4 Kommt der Auftragnehmer mit seiner Lieferung in Verzug, ist der Auftragge- ber nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist berechtigt, nach seiner Xxxx Lieferung und Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung oder statt Erfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und vom Ver- trag zurückzutreten. Hat der Auftragnehmer die Überschreitung der Lieferzeit o- der die mangelhafte Erfüllung zu vertreten, zahlt er eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% der Auftragssumme pro Arbeitstag des Verzuges, maximal 5% der Auf- tragssumme. Die vorbehaltlose Annahme der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf die dem Auftraggeber durch die Verspätung zustehenden Ansprüche. 4.5 Die Pflicht des Auftragnehmers zur vertragsgerechten Leistung bleibt von der Zahlung etwaiger Vertragsstrafen unberührt. Der Auftraggeber behält sich die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche vor.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Lieferung und Lieferzeit. 4.1 Erfüllungsort für Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ist die vom Auftraggeber angegebene Emp- fangsstelleFCA Hamburg bzw. FCA Gallin gemäß INCOTERMS 2020.
4.2 Teillieferungen und/oder Lieferungen vor dem vereinbarten Termin bedürfen ausdrücklich Wird die Ware auf Verlangen des Kunden durch uns versandt, sind wir berechtigt, die Art der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform oder elektronischer Form. Die durch Teillieferung und/oder Vorablieferung entstehen- den MehrkostenVersendung (insbesondere Transportunternehmen, wie FrachtVersandweg, usw. hat der Auftragnehmer Verpackung) selbst zu tragen, sofern diese Lieferungen nicht ausdrücklich vom Auftraggeber gewünscht worden sind und er sich nicht ausdrücklich zur Übernahme dieser Kosten bereit erklärt hatbestimmen.
4.3 Die vereinbarten Liefertermine Zur Lieferung sind verbindlichwir nur vorbehaltlich der richtigen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung verpflichtet. Erkennt Dies gilt auch für die Belieferung mit den zur Herstellung der Auftragnehmer, dass er einen Liefertermin nicht einhalten kann, hat er den Auftraggeber unver- züglich zu unterrichten, um dem Auftraggeber evtl. andere Dispositionen zu er- möglichenWare erforderlichen Roh- und Hilfsstoffen.
4.4 Kommt Werden wir an der Auftragnehmer mit seiner Lieferung in Verzugoder Leistung infolge einer behördlichen Anordnung, ist eines Ein- bzw. Ausfuhrverbotes, des Eintritts einer Naturkatastrophe, der Auftragge- ber Auswirkungen einer Pandemie oder Epidemie oder anderer von uns nicht zu vertretender, nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist Vertragsschluss eintretender Umstände gehindert, so sind wir berechtigt, nach seiner Xxxx Lieferung und Schadensersatz wegen verspäteter den Zeitpunkt der Lieferung oder statt Erfüllung Leistung um die Dauer der Behinderung einschließlich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wir werden den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung über den Eintritt der Behinderung und deren voraussichtliche Dauer unterrichten. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, so ist jede der Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.5 Macht der Kunde wegen Verzuges einen Anspruch auf Ersatz eines Verzögerungsschadens (Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und vom Ver- trag zurückzutreten. Hat neben der Auftragnehmer die Überschreitung der Lieferzeit o- der die mangelhafte Erfüllung zu vertretenLeistung) geltend, zahlt er eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2so beschränkt sich unsere Haftung auf 5 % der Auftragssumme pro Arbeitstag des Verzuges, maximal 5% der Auf- tragssumme. Die vorbehaltlose Annahme Nettopreises der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf die dem Auftraggeber durch die Verspätung zustehenden Ansprücheoder Leistung. Dies gilt nicht in den unter Ziff. 10.2 genannten Fällen sowie im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4.5 Die Pflicht des Auftragnehmers zur vertragsgerechten Leistung bleibt von der Zahlung etwaiger Vertragsstrafen unberührt. Der Auftraggeber behält sich 4.6 Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, insbesondere dann, wenn die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche vorTeillieferungen für den Käufer selbständig verwendbar sind und kein festes Lieferdatum für die Gesamtlieferung vereinbart wurde.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Avb)
Lieferung und Lieferzeit. 4.1 Erfüllungsort für Die vereinbarte Lieferzeit ist bindend. Für die Lieferung Rechtzeitigkeit der Lieferungen ist die vom Auftraggeber angegebene Emp- fangsstelleder Eingang an dem von uns angegebenen Bestimmungsort maßgeblich.
4.2 Teillieferungen und/oder Lieferungen vor dem vereinbarten Termin bedürfen ausdrücklich der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder elektronischer Formihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Die durch Teillieferung und/oder Vorablieferung entstehen- den Mehrkosten, wie Fracht, usw. hat der Auftragnehmer zu tragen, sofern diese Lieferungen nicht ausdrücklich vom Auftraggeber gewünscht worden sind und er sich nicht ausdrücklich zur Übernahme dieser Kosten bereit erklärt hatHaftung des Lieferanten wegen Verzuges bleibt unberührt.
4.3 Befindet sich der Lieferant mit der Lieferung im Verzug, so sind wir berechtigt, eine Ver- tragsstrafe in Höhe von 0,3 % des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware pro Werktag, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Netto- preises der verspätet gelieferten Ware zu verlan- gen. Der Anspruch auf Erfüllung sowie Ansprüche auf Ersatz eines weitergehenden Schadens und anderweitige uns zustehende Rechte wegen Ver- zuges bleiben unberührt. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlichVertragsstrafe wird auf einen etwaigen weitergehenden Schadenser- satzanspruch angerechnet. Erkennt Der Anspruch auf Vertragsstrafe bleibt trotz vorbehaltloser An- nahme der Auftragnehmerverspäteten Leistung bestehen, dass so- fern er einen Liefertermin nicht einhalten kann, hat er den Auftraggeber unver- züglich zu unterrichten, um dem Auftraggeber evtl. andere Dispositionen zu er- möglichenspätestens zum Zeitpunkt der Begleichung der Rechnungsforderung – im Falle vertraglich vereinbarter Teilzahlungen bis zum Zeitpunkt der Zahlung der Schlussrate – geltend gemacht wird.
4.4 Kommt Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versand- papieren und Lieferscheinen die von uns genan- nte Bestellnummer anzugeben. Im Falle der Auftragnehmer mit seiner Lieferung in Verzug, ist feh- lenden oder fehlerhaften Angabe sind hieraus re- sultierende Verzögerungen bei der Auftragge- ber nach Ablauf einer Bearbeitung und Kaufpreiszahlung nicht von ihm gesetzten angemessenen Frist berechtigt, nach seiner Xxxx Lieferung und Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung oder statt Erfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und vom Ver- trag zurückzutreten. Hat der Auftragnehmer die Überschreitung der Lieferzeit o- der die mangelhafte Erfüllung uns zu vertreten, zahlt er eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% der Auftragssumme pro Arbeitstag des Verzuges, maximal 5% der Auf- tragssumme. Die vorbehaltlose Annahme der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf die dem Auftraggeber durch die Verspätung zustehenden Ansprüche.
4.5 Die Pflicht des Auftragnehmers zur vertragsgerechten Leistung bleibt von der Zahlung etwaiger Vertragsstrafen unberührt. Der Auftraggeber behält sich die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche vor.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Lieferung und Lieferzeit. 4.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist die vom Auftraggeber angegebene Emp- fangsstelle7.1 Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage der schriftlichen Annahme der Bestellung durch uns, sowie der Klärung aller Einzelheiten der Ausführung. Lieferzeiten können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden.
4.2 Teillieferungen und/7.2 Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich in Schriftform in Kennt- nis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder Lieferungen vor dem vereinbarten Termin bedürfen ausdrücklich der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform oder elektronischer Form. Die durch Teillieferung und/oder Vorablieferung entstehen- den Mehrkostenerkennbar werden, wie Frachtaus de- nen sich ergibt, usw. hat der Auftragnehmer zu tragen, sofern diese Lieferungen dass die vereinbarte Lieferzeit nicht ausdrücklich vom Auftraggeber gewünscht worden sind und er sich nicht ausdrücklich zur Übernahme dieser Kosten bereit erklärt hateingehalten werden kann.
4.3 Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich7.3 Der Lieferant ist verpflichtet, uns im Falle eines Lieferverzuges von Vorlieferanten oder Subunternehmer unverzüglich in Schriftform zu infor- mieren. Erkennt der Auftragnehmer, dass er einen Liefertermin Eine Lieferzeitüberschreitung ist in diesem Falle nicht einhalten kann, hat er den Auftraggeber unver- züglich zu unterrichten, um dem Auftraggeber evtl. andere Dispositionen zu er- möglichengerechtfer- tigt.
4.4 Kommt der Auftragnehmer mit seiner Lieferung in Verzug7.4 Im Falle eines Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Erfolgt keine Lieferung, ist der Auftragge- ber sind wir nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist berechtigt, nach seiner Xxxx Lieferung und Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung oder statt Erfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und vom Ver- trag zurückzutreten. Hat der Auftragnehmer die Überschreitung der Lieferzeit o- der die mangelhafte Erfüllung zu vertreten, zahlt er eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,25% der Auftragssumme pro Arbeitstag des Verzugesje verzöger- ten Werktag statt der Leistung zu verlangen. Auch dürfen wir vom Vertrag zurückzutreten oder uns von Dritten Ersatz beschaffen, maximal 5% wobei der Auf- tragssummeLieferant die Mehrkosten dafür zu tragen hat. Die vorbehaltlose Annahme Der Lieferant hat ein Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen oder der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf die dem Auftraggeber durch die Verspätung zustehenden Ansprüchevon ihm eingesetzten Verrichtungsgehil- fen wie eigenes Verschulden zu vertreten.
4.5 Die Pflicht 7.5 Eine ohne unsere Zustimmung vorzeitige Auslieferung berührt nicht die an den vorgesehenen Liefertermin gebundene Zahlungsfrist. Erfolgt bei vorzeitiger Lieferung keine Rücksendung, so lagert die Ware bis zum Liefer- termin bei uns auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers zur vertragsgerechten Leistung bleibt von der Zahlung etwaiger Vertragsstrafen unberührtLieferanten.
7.6 Bei Anlieferung durch den Verkäufer ist dieser selbst für die Entladung zuständig. Der Auftraggeber behält sich Soll ausdrücklich durch unsere Lademaschinen entladen werden, übernehmen wir keine Haftung für Schäden am Lieferfahrzeug, unter aus- drücklichem Hinweis auf Ziffer 12.1.
7.7 Behördliche Maßnahmen, Verkehrsschwierigkeiten, Streiks, Witte- rungseinflüsse, unverschuldete Betriebsstörungen und sonstige Fälle höhe- rer Gewalt sowohl beim Verkäufer als auch bei uns verlängern vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen entsprechend. Dauert die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche vorStörung mehr als 4 Wochen sind beide Teile zum Vertragsrücktritt berechtigt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Lieferung und Lieferzeit. 4.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist die vom Auftraggeber angegebene Emp- fangsstelle.
4.2 Teillieferungen und/oder Lieferungen vor dem vereinbarten Termin bedürfen ausdrücklich der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform oder elektronischer Form. Die durch Teillieferung und/oder Vorablieferung entstehen- den entste- henden Mehrkosten, wie Fracht, usw. hat der Auftragnehmer zu tragen, sofern diese Lieferungen nicht ausdrücklich vom Auftraggeber gewünscht worden sind und er sich nicht ausdrücklich zur Übernahme dieser Kosten bereit erklärt hat.
4.3 Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Erkennt der Auftragnehmer, dass er einen Liefertermin nicht einhalten kann, hat er den Auftraggeber unver- züglich schriftlich zu unterrichten, um dem Auftraggeber evtl. andere Dispositionen Dispositio- nen zu er- möglichenermöglichen.
4.4 Kommt der Auftragnehmer mit seiner Lieferung in Verzug, ist der Auftragge- ber Auftrag- geber nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist berechtigt, nach seiner Xxxx Lieferung und Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung oder statt Erfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und vom Ver- trag Vertrag zurückzutreten. Hat der Auftragnehmer die Überschreitung der Lieferzeit o- der oder die mangelhafte Erfüllung zu vertreten, zahlt er eine Vertragsstrafe Vertrags- strafe, wenn und soweit dies in Höhe von 0,2% der Auftragssumme pro Arbeitstag dem Bestellschreiben des Verzuges, maximal 5% der Auf- tragssummeAuftraggebers festge- legt wurde. Die vorbehaltlose Annahme der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf die dem Auftraggeber durch die Verspätung zustehenden AnsprücheAnsprü- che.
4.5 Die Pflicht des Auftragnehmers zur vertragsgerechten Leistung Lieferung bleibt von der Zahlung etwaiger Vertragsstrafen unberührt. Der Auftraggeber behält sich die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche vor.
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Samples: Einkaufsbedingungen