Lieferung und Verpackung Musterklauseln

Lieferung und Verpackung. 5.1 Lieferung und Versand erfolgen auf Gefahr des Lieferanten DDP (aktu- ell gültige Incoterms) an unsere Geschäftsadresse oder den von uns an- gegebenen Lieferort.
Lieferung und Verpackung. 1. Der Versand ist fracht- und verpackungsfrei bei Aufträgen mit einem Nettowarenwert (ohne Mehrwertsteuer) von mindestens EUR 250,- an die nächstgelegene Stückgut-Empfangsstation des Empfängers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen Flächenfracht, sowie Lieferungen durch eigene Firmen-LKW im Werkverkehr unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrages. Bei Post-, Eil- und Expressgut-Versand gehen die Frachtkosten, die den Stückgutsatz übersteigen, zu Lasten des Auftraggebers. Bei einem Auftragswert unter EUR 250,- (ohne Mehrwertsteuer) gehen Porto, Fracht und Verpackung zu Lasten des Auftraggebers. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Beschädigte Xxxx ist erst dann anzunehmen, wenn vom Anliefernden die Beschädigung ausdrücklich schriftlich anerkannt worden ist. Gefahrenübergang tritt auch dann ein, wenn der Auftragnehmer bei Versandverzögerung durch den Auftraggeber die Ware einlagert. Sofern nichts anderes vereinbart ist, trifft die Auswahl von Verpackung, Versandweg und Versandart der Auftragnehmer nach bestem Ermessen.
Lieferung und Verpackung. 7.1.1 Lieferungen an die vom Auftraggeber bestimmte Verwendungsstelle erfolgen auf Gefahr des Auftragnehmers. Die Liefertermine sind der beauftragenden Stelle und der Empfangsstelle rechtzeitig, d. h. mindestens 2 Werkta- ge zuvor, mitzuteilen. Für erforderliche Entlade- bzw. Transportgeräte hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu sorgen.
Lieferung und Verpackung. 1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung EXW IN- COTERMS in der jeweils gültigen Fassung.
Lieferung und Verpackung. 1. Für alle Lieferungen unter dem Vertrag gelten die Incoterms 2020 bzw. deren spätere Änderungen, die von der Internationalen Handelskammer veröffentlicht werden, sowie alle spezifischen Lieferbe- dingungen für Produkte, die in der Bestellung aufgeführt sind. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Incoterms und den Bestimmungen des Vertrags sind die letztgenannten maßgeblich.
Lieferung und Verpackung. 6.1 Die letzte Hauptlieferung der Ausrüstung findet in Übereinstimmung mit dem Zeitplan, welcher im Vertrag vereinbart wird, statt.
Lieferung und Verpackung. Gefahrübergang
Lieferung und Verpackung. 1. Der Lieferant ist verpflichtet, Fruitmasters Holland die vereinbarten Produkte innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zu liefern.
Lieferung und Verpackung a. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Lieferfrist mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Vorlage der vom Kunden beizubringenden und einzuholenden Unterlagen, Lizenzen und Genehmigungen und nur bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen aus diesem Auftrag und sonstigen Aufträgen sowie der Verpflichtungen des Kunden.
Lieferung und Verpackung. 5.1 Die Lieferung muss an dem von Zitron angegebenen Ort und zu dem von Zitron angegebenen Zeitpunkt erfolgen.