Common use of Lieferung von Waren Clause in Contracts

Lieferung von Waren. 1. Teillieferungen sind zulässig. 2. Die von uns genannten Termine und Fristen gelten nur annähernd, es sei denn, wir bestätigen einen Auftrag ausdrücklich als Fixgeschäft. 3. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, liefern wir die Ware bis zu der ersten Tür im Erdgeschoss des vereinbarten Lieferortes. Uns trifft unbeschadet abweichender Vereinbarung keine Verpflichtung zum Transport der Ware in Obergeschosse oder abgelegene Gebäudeteile sowie zu deren Aufbau und Einrichtung. 4. Bei der Lieferung von Software, die wir nicht selbst im Auftrag des Kunden geschrieben haben, ist unsere Leistungspflicht auf die Vermittlung einer Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten mit dem Hersteller der Software beschränkt. Den Umfang der Nutzungsrechte bestimmt der Hersteller in seinen Lizenzbestimmungen, es sei denn, etwas anderes ist in Textform vereinbart worden. Betrifft unsere Vereinbarung die Erstellung und Lieferung von Individualsoftware, gelten unsere Besonderen Vertragsbedingungen für die Programmierung von Software im unternehmerischen Rechtsverkehr. 5. Wir sind wir nicht verpflichtet, dem Kunden ein Vervielfältigungsstück (Datenträger) zu beschaffen, es sei denn dies wurde in Textform vereinbart. Ausreichend ist ansonsten, wenn wir dem Kunden das Recht verschaffen, die Software auf seinem System einzusetzen, und ihn in die Lage versetzen, eine Kopie der Software in maschinenlesbarer Form auf seinem System zu installieren. Hierzu ist insbesondere die Möglichkeit zum Download aus dem Internet ausreichend. 6. Die Einrichtung und Konfiguration auf dem System des Kunden schulden wir nur, wenn dies in Textform vereinbart wurde. Einzelheiten regeln die Besonderen Vertragsbedingungen „Erbringung von Dienstleistungen“. 7. Ist dies nicht ausdrücklich vereinbart worden, schulden wir insbesondere nicht die Übergabe von Benutzerdokumentationen, Bedienungsanleitungen, Lizenzurkunden oder sonstiger Dokumente. 8. Bei Überschreiten des angegebenen unverbindlichen Liefertermins kann der Käufer nur zurücktreten, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist in Schriftform gesetzt hat und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für ein Rücktrittsrecht vorliegen. Soweit von uns Teillieferungen erbracht worden sind, ist das Rücktrittsrecht des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für ihn kein Interesse.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung von Waren. 1. Teillieferungen sind zulässig. 2. Die von uns genannten Termine und Fristen gelten nur annähernd, es sei denn, wir bestätigen einen Auftrag ausdrücklich als Fixgeschäft. 3. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, liefern wir die Ware bis zu der ersten Tür im Erdgeschoss des vereinbarten Lieferortes. Uns trifft unbeschadet abweichender Vereinbarung keine Verpflichtung zum Transport der Ware in Obergeschosse oder abgelegene Gebäudeteile sowie zu deren Aufbau und Einrichtung. 4. Bei der Lieferung von Software, die wir nicht selbst im Auftrag des Kunden geschrieben haben, ist unsere Leistungspflicht auf die Vermittlung einer Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten Nutzungs-rechten mit dem Hersteller der Software beschränkt. Den Umfang der Nutzungsrechte bestimmt der Hersteller in seinen Lizenzbestimmungen, es sei denn, etwas anderes ist in Textform vereinbart worden. Betrifft unsere Vereinbarung die Erstellung und Lieferung von Individualsoftware, gelten unsere Besonderen Vertragsbedingungen für die Programmierung von Software im unternehmerischen Rechtsverkehr. 5. Wir sind wir nicht verpflichtet, dem Kunden ein Vervielfältigungsstück (Datenträger) zu beschaffen, es sei denn dies wurde in Textform vereinbart. Ausreichend ist ansonsten, wenn wir dem Kunden das Recht verschaffen, die Software auf seinem System einzusetzen, und ihn in die Lage versetzen, eine Kopie der Software in maschinenlesbarer Form auf seinem System zu installieren. Hierzu ist insbesondere die Möglichkeit zum Download aus dem Internet ausreichend. 6. Die Einrichtung und Konfiguration auf dem System des Kunden schulden wir nur, wenn dies in Textform vereinbart wurde. Einzelheiten regeln die Besonderen Vertragsbedingungen „Erbringung von Dienstleistungen“. 7. Ist dies nicht ausdrücklich vereinbart worden, schulden wir insbesondere nicht die Übergabe von Benutzerdokumentationen, Bedienungsanleitungen, Lizenzurkunden oder sonstiger Dokumente. 8. Bei Überschreiten des angegebenen unverbindlichen Liefertermins kann der Käufer nur zurücktreten, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist in Schriftform gesetzt hat und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für ein Rücktrittsrecht vorliegen. Soweit von uns Teillieferungen erbracht worden sind, ist das Rücktrittsrecht des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für ihn kein Interesse.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung von Waren. 1. Teillieferungen sind zulässig. 2. Die von uns genannten Termine und Fristen gelten nur annähernd, es sei denn, wir bestätigen einen Auftrag ausdrücklich als Fixgeschäft. 3. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, liefern wir die Ware bis zu der ersten Tür im Erdgeschoss des vereinbarten Lieferortes. Uns trifft unbeschadet abweichender Vereinbarung keine Verpflichtung zum Transport der Ware in Obergeschosse oder abgelegene Gebäudeteile sowie zu deren Aufbau und Einrichtung.Einrichtung.‌ 4. Bei der Lieferung von Software, die wir nicht selbst im Auftrag des Kunden geschrieben haben, ist unsere Leistungspflicht auf die Vermittlung einer Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten Nutzungs- rechten mit dem Hersteller der Software beschränkt. Den Umfang der Nutzungsrechte bestimmt der Hersteller in seinen Lizenzbestimmungen, es sei denn, etwas anderes ist in Textform vereinbart wordenwor- den. Betrifft unsere Vereinbarung die Erstellung und Lieferung von Individualsoftware, gelten unsere Besonderen Vertragsbedingungen für die Programmierung von Software im unternehmerischen Rechtsverkehr. 5. Wir sind wir nicht verpflichtet, dem Kunden ein Vervielfältigungsstück (Datenträger) zu beschaffen, es sei denn dies wurde in Textform vereinbart. Ausreichend ist ansonsten, wenn wir dem Kunden das Kundendas Recht verschaffen, die Software auf seinem System einzusetzen, und ihn in die Lage versetzen, eine Kopie der Software in maschinenlesbarer Form auf seinem System zu installieren. Hierzu ist insbesondere die Möglichkeit zum Download aus dem Internet ausreichend. 6. Die Einrichtung und Konfiguration auf dem System des Kunden schulden wir nur, wenn dies in Textform vereinbart wurde. Einzelheiten regeln die Besonderen Vertragsbedingungen „Erbringung von Dienstleistungen“. 7. Ist dies nicht ausdrücklich vereinbart worden, schulden wir insbesondere nicht die Übergabe von Benutzerdokumentationen, Bedienungsanleitungen, Lizenzurkunden oder sonstiger Dokumente. 8. Bei Überschreiten des angegebenen unverbindlichen Liefertermins kann der Käufer nur zurücktreten, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist in Schriftform gesetzt hat und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen gesetzli- xxxx Xxxxxxxxxxxxxxx für ein Rücktrittsrecht vorliegen. Soweit von uns Teillieferungen erbracht worden sind, ist das Rücktrittsrecht des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für ihn kein Interesse.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung von Waren. 1. Teillieferungen sind zulässig. 2. Die von uns genannten Termine und Fristen gelten nur annähernd, es sei denn, wir bestätigen einen Auftrag ausdrücklich als Fixgeschäft. 3. Wenn Sofern sich aus der Auftragsbestätigung/Rechnung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Wenn abweichend hiervon schriftlich ein anderer Lieferort vereinbart wurde, liefern wir die Ware bis zu der ersten Tür im Erdgeschoss des vereinbarten Lieferortes. Uns trifft unbeschadet abweichender Vereinbarung keine Verpflichtung zum Transport der Ware in Obergeschosse oder abgelegene Gebäudeteile sowie zu deren Aufbau und Einrichtung. Die Kosten für den Transport werden den Kunden in Rechnung gestellt. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. 4. Bei der Lieferung von Software, die wir nicht selbst im Auftrag des Kunden geschrieben haben, ist unsere Leistungspflicht auf die Vermittlung einer Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten mit dem Hersteller der Software beschränkt. Den Umfang der Nutzungsrechte bestimmt der Hersteller in seinen Lizenzbestimmungen, es sei denn, etwas anderes ist in Textform vereinbart worden. Betrifft unsere Vereinbarung die Erstellung und Lieferung von Individualsoftware, gelten unsere Besonderen Vertragsbedingungen für die Programmierung von Software im unternehmerischen Rechtsverkehr. 5. Wir sind wir nicht verpflichtet, dem Kunden ein Vervielfältigungsstück (Datenträger) zu beschaffen, es sei denn denn, dies wurde in Textform vereinbart. Ausreichend ist ansonsten, wenn wir dem Kunden das Recht verschaffen, die Software auf seinem System einzusetzen, und ihn in die Lage versetzen, eine Kopie der Software in maschinenlesbarer Form auf seinem System zu installieren. Hierzu ist insbesondere die Möglichkeit zum Download aus dem Internet ausreichend. 6. Die Einrichtung und Konfiguration auf dem System des Kunden schulden wir nur, wenn dies in Textform vereinbart wurde. Einzelheiten regeln die Besonderen Vertragsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen. 7. Ist dies nicht ausdrücklich vereinbart worden, schulden wir insbesondere nicht die Übergabe von Benutzerdokumentationen, Bedienungsanleitungen, Lizenzurkunden oder sonstiger sonstige Dokumente. 8. Bei Überschreiten des angegebenen unverbindlichen Liefertermins kann der Käufer nur zurücktreten, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist in Schriftform gesetzt hat und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für ein Rücktrittsrecht vorliegen. Soweit von uns Teillieferungen erbracht worden sind, ist das Rücktrittsrecht des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für ihn kein Interesse.

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Samples: Besondere Vertragsbedingungen Für Die Lieferung Von Waren

Lieferung von Waren. 1. Teillieferungen sind zulässig. 2. Die von uns genannten Termine und Fristen gelten nur annähernd, es sei denn, wir bestätigen einen Auftrag Zeitpunkt ausdrücklich als FixgeschäftFixtermin. 3. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, liefern wir die Ware bis zu der ersten Tür im Erdgeschoss des vereinbarten Lieferortes. Uns trifft unbeschadet abweichender Vereinbarung keine Verpflichtung zum Transport der Ware in Obergeschosse oder abgelegene Gebäudeteile sowie zu deren Aufbau und Einrichtung. 4. Bei der Lieferung von Software, die wir nicht selbst im Auftrag des Kunden geschrieben haben, ist unsere Leistungspflicht auf die Vermittlung einer Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten mit dem Hersteller der Software beschränkt. Den Umfang der Nutzungsrechte bestimmt der Hersteller in seinen Lizenzbestimmungen, es sei denn, etwas anderes ist in Textform vereinbart worden. Betrifft unsere Vereinbarung die Erstellung und Lieferung von Individualsoftware, gelten unsere Besonderen besonderen Vertragsbedingungen für die Programmierung von Software im unternehmerischen Rechtsverkehr. 5. Wir sind wir nicht verpflichtet, dem Kunden ein Vervielfältigungsstück (Datenträger) einen Datenträger zu beschaffen, es sei denn denn, dies wurde in Textform vereinbart. Ausreichend ist ansonsten, wenn wir dem Kunden das Recht verschaffen, die Software auf seinem System einzusetzen, und ihn in die Lage versetzen, eine Kopie der Software in maschinenlesbarer Form auf seinem System zu installieren. Hierzu ist insbesondere die Möglichkeit zum Download aus dem Internet ausreichend. 6. Die Einrichtung und Konfiguration auf dem System des Kunden schulden wir nur, wenn dies in Textform vereinbart wurde. Einzelheiten regeln die Besonderen besonderen Vertragsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen. 7. Ist dies nicht ausdrücklich vereinbart worden, schulden wir insbesondere nicht die Übergabe von Benutzerdokumentationen, Bedienungsanleitungen, Lizenzurkunden oder sonstiger Dokumente. 8. Bei Überschreiten des angegebenen unverbindlichen Liefertermins kann der Käufer nur zurücktreten, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist in Schriftform gesetzt hat und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für ein Rücktrittsrecht vorliegen. Soweit von uns Teillieferungen erbracht worden sind, ist das Rücktrittsrecht des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für ihn kein Interesse.

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Samples: Besondere Vertragsbedingungen Für Die Hard Und Standardsoftware

Lieferung von Waren. 17.1. Teillieferungen sind zulässigWird die Lieferung aus Gründen, die der KÄUFER zu vertreten hat, verspätet geliefert, darunter wenn die Ware vom KÄUFER nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgeholt wird, nicht durch die Frachtfirma abgeholt wird oder der KÄUFER die Warenabnahme verweigert, ist die Firma CEZOS berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des KÄUFERS zu lagern. 27.2. Bei Auftreten von Ereignissen gemäß Pkt. 7.1. ist CEZOS berechtigt, eine Rechnung für die Vertragserfüllung auszustellen und den KÄUFER mit Lagerkosten zu belasten. Erfolgt die Lagerung in Lagern der Firma CEZOS, betragen die Lagerkosten nicht weniger als 1,0% des Wertes der gelagerten Ware für jeden Monat ab dem Tag der Einlagerung. 7.3. Die Firma CEZOS ist berechtigt, einen weiteren Abnahmetermin festzulegen, und hat nach Überschreitung dieses Termins aus den in Punkt 7.1. genannten Gründen, das Recht des Verkaufs oder einer beliebigen Verfügung über die Ware. Der Verkauf oder andere Veräußerung der Ware entbindet den KÄUFER nicht von uns genannten Termine und Fristen gelten nur annähernd, es sei denn, wir bestätigen einen Auftrag ausdrücklich als Fixgeschäftder Zahlungspflicht für die Ware. 37.4. Wenn nichts anderes vereinbart wurdeSollte die Auftragsabwicklung durch unvorhersehbare, liefern wir die Ware bis zu der ersten Tür im Erdgeschoss des vereinbarten Lieferortes. Uns trifft unbeschadet abweichender Vereinbarung keine Verpflichtung zum Transport der Ware in Obergeschosse vom CEZOS unabhängige Ereignisse - Höhere Gewalt - unmöglich sein oder abgelegene Gebäudeteile sowie zu deren Aufbau und Einrichtung. 4. Bei erheblich erschwert werden, insbesondere durch Brand, Überschwemmung, Unfall, zivile Unruhen, Krieg, Streik, Aussperrung, Sabotage, Verzögerung der Lieferung von SoftwareRohstoffen oder Komponenten, Embargo, Nicht- oder Verzögerung des Erhalts wesentlicher offizieller Vollmachten durch den Lieferanten oder Unterlieferanten, Einführung eines Epidemiezustandes oder eines Zustandes der epidemischen Gefährdung, eines Notfallzustandes oder aufgrund von anderen derartigen Gründen, ist die Firma CEZOS für die Dauer und im Bereich der Auswirkungen der Höheren Gewalt von der Realisierung ihrer vertraglichen Pflichten freigestellt. 7.5. Die Firma CEZOS wird den KÄUFER unverzüglich über das Auftreten höherer Gewalt informieren. Im gleichen Verfahren und innerhalb derselben Frist informiert die Firma CEZOS den KÄUFER, dass die Umstände, die wir die Erfüllung der vertraglichen Pflichten des CEZOS behindern, nicht selbst im Auftrag des Kunden geschrieben haben, ist unsere Leistungspflicht auf die Vermittlung einer Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten mit dem Hersteller der Software beschränkt. Den Umfang der Nutzungsrechte bestimmt der Hersteller in seinen Lizenzbestimmungen, es sei denn, etwas anderes ist in Textform vereinbart worden. Betrifft unsere Vereinbarung die Erstellung und Lieferung von Individualsoftware, gelten unsere Besonderen Vertragsbedingungen für die Programmierung von Software im unternehmerischen Rechtsverkehrmehr gegeben sind. 57.6. Wir sind wir Im Falle höherer Gewalt ist der KÄUFER nicht verpflichtetberechtigt, dem Kunden ein Vervielfältigungsstück (Datenträger) den Vertrag aufzulösen, zu beschaffen, es sei denn dies wurde in Textform vereinbartkündigen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ausreichend ist ansonstenIhm stehen auch keine Ansprüche wegen verspäteter Vertragserfüllung zu. 7.7. Die Firma CEZOS kann den Vertrag unter Wahrung des Rechts auf Schadensersatz beim KÄUFER kündigen, wenn wir dem Kunden das Recht verschaffen, die Software auf seinem System einzusetzen, und ihn in die Lage versetzen, eine Kopie der Software in maschinenlesbarer Form auf seinem System zu installieren. Hierzu ist insbesondere die Möglichkeit zum Download aus dem Internet ausreichend. 6. Die Einrichtung und Konfiguration auf dem System des Kunden schulden wir nur, wenn dies in Textform vereinbart wurde. Einzelheiten regeln die Besonderen Vertragsbedingungen „Erbringung von Dienstleistungen“. 7. Ist dies nicht ausdrücklich vereinbart worden, schulden wir insbesondere nicht die Übergabe von Benutzerdokumentationen, Bedienungsanleitungen, Lizenzurkunden KÄUFER ein Liquidationsverfahren einleitet oder sonstiger Dokumente. 8. Bei Überschreiten des angegebenen unverbindlichen Liefertermins kann der Käufer nur zurücktreten, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist in Schriftform gesetzt hat und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für ein Rücktrittsrecht vorliegen. Soweit von uns Teillieferungen erbracht worden sind, ist das Rücktrittsrecht des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für ihn kein Interessezahlungsunfähig wird.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Lieferung von Waren. 1. Teillieferungen sind zulässig. 2. Die von uns genannten Termine und Fristen gelten nur annähernd, es sei denn, wir bestätigen einen Auftrag ausdrücklich als Fixgeschäft. 3. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, liefern wir die Ware bis zu der ersten Tür im Erdgeschoss des vereinbarten Lieferortes. Uns trifft unbeschadet abweichender Vereinbarung keine Verpflichtung zum Transport der Ware in Obergeschosse oder abgelegene Gebäudeteile sowie zu deren Aufbau und Einrichtung. 4. Bei der Lieferung von Software, die wir nicht selbst im Auftrag des Kunden geschrieben haben, ist unsere Leistungspflicht auf die Vermittlung einer Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten mit dem Hersteller der Software beschränkt. Den Umfang der Nutzungsrechte bestimmt der Hersteller in seinen Lizenzbestimmungen, es sei denn, etwas anderes ist in Textform vereinbart worden. Betrifft unsere Vereinbarung die Erstellung und Lieferung von Individualsoftware, gelten unsere Besonderen Vertragsbedingungen für die Programmierung von Software im unternehmerischen Rechtsverkehr. 5. Wir sind wir nicht verpflichtet, dem Kunden ein Vervielfältigungsstück (Datenträger) zu beschaffen, es sei denn denn, dies wurde in Textform vereinbart. Ausreichend ist ansonsten, wenn wir dem Kunden das Recht verschaffen, die Software auf seinem System einzusetzen, und ihn in die Lage versetzen, eine Kopie der Software in maschinenlesbarer Form auf seinem System zu installieren. Hierzu ist insbesondere die Möglichkeit zum Download aus dem Internet ausreichend. 6. Die Einrichtung und Konfiguration auf dem System des Kunden schulden wir nur, wenn dies in Textform vereinbart wurde. Einzelheiten regeln die Besonderen Vertragsbedingungen „Erbringung von Dienstleistungen“. 7. Ist dies nicht ausdrücklich vereinbart worden, schulden wir insbesondere nicht die Übergabe von Benutzerdokumentationen, Bedienungsanleitungen, Lizenzurkunden oder sonstiger Dokumente. 8. Bei Überschreiten des angegebenen unverbindlichen Liefertermins kann der Käufer nur zurücktreten, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist in Schriftform gesetzt hat und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für ein Rücktrittsrecht vorliegen. Soweit von uns Teillieferungen erbracht worden sind, ist das Rücktrittsrecht des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für ihn kein Interesse.

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Samples: Besondere Vertragsbedingungen Für Die Lieferung Von Waren

Lieferung von Waren. (a) der Verkäufer hat dafür zu sorgen, dass die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln im Sinne der §§ 433 ff. BGB ist, insbesondere, dass sie (i) in jeder Hinsicht den zwischen den Parteien vereinbarte Beschaffenheit gemäß § 434 I (1) BGB hat, die sich aus den Parametern des Auftrages, der Beschreibung der Ware, den vom Käufern genehmigten Mustern und Proben der Vorproduktion, den vom Käufer bestimmten Leistungsstandards sowie der Beschreibung ergibt; (ii) von zufriedenstellender Qualität und für die vom Verkäufer ausdrücklich oder implizit angegebenen Zwecke geeignet ist wobei in dieser Hinsicht der Käufer im Vertrauen auf das Fachwissen und die Fähigkeiten des Verkäufers handelt; (iii) frei von Design-, Material- und Verarbeitungsmängeln ist; (iv) in jeder Hinsicht zum Zeitpunkt der Lieferung an den Käufer allen anwendbaren Gesetzen, Vorschriften, behördlichen Anordnungen oder anderen behördlichen Instrumenten und Verwaltungsakten ("Rechtsvorschriften") im Zusammenhang mit der Herstellung, Sicherheit, Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung, Abwicklung und Lieferungder Ware in all jenen Jurisdiktionen entspricht, die dem Verkäufer als das Land oder die Länder mitgeteilt wurden, in denen die Ware genutzt oder hergestellt wird. Teillieferungen sind zulässigDer Käufer behält sich das Recht vor, Änderungen an der Beschreibung vorzunehmen, die zur Einhaltung der anwendbaren Rechtsvorschriften erforderlich sind; (v) während des Transports gegen Beschädigung und Verschlechterung geschützt werden und entsprechend der Anweisungen des Käufers an den Verkäufer verpackt werden; und (vi) zusammen mit einem Lieferschein ausgeliefert werden, der das Datum der Bestellung, die Bestellnummer, die Art und Menge der Ware (gegebenenfalls einschließlich der Codenummer der Ware), besondere Lagerungshinweise (falls vorhanden) und alle Informationen enthält, die der Käufer vernünftigerweise verlangen kann. 2. Die von uns genannten Termine und Fristen gelten nur annähernd(b) Vor dem Versand der Ware an den Käufer wird der Verkäufer sorgfältig prüfen, es sei denn, wir bestätigen einen Auftrag ausdrücklich als Fixgeschäft. 3. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, liefern wir ob die Ware bis zu der ersten Tür Beschreibung entspricht und mit allen einschlägigen Rechtsvorschriften im Erdgeschoss des vereinbarten LieferortesEinklang steht. Uns trifft unbeschadet abweichender Vereinbarung keine Verpflichtung zum Transport der Ware in Obergeschosse oder abgelegene Gebäudeteile sowie zu deren Aufbau und Einrichtung. 4. Bei der Lieferung von Software, die wir nicht selbst im Auftrag des Kunden geschrieben haben, ist unsere Leistungspflicht Der Verkäufer wird dem Käufer auf die Vermittlung einer Vereinbarung dessen Wunsch hin rechtzeitig über die Einräumung von Nutzungsrechten mit Durchführung einer solchen Prüfung informieren und der Käufer ist berechtigt, solchen Prüfungen beizuwohnen. Darüber hinaus wird der Verkäufer dem Hersteller der Software beschränkt. Den Umfang der Nutzungsrechte bestimmt der Hersteller in seinen Lizenzbestimmungen, es sei denn, etwas anderes ist in Textform vereinbart worden. Betrifft unsere Vereinbarung die Erstellung und Lieferung von Individualsoftware, gelten unsere Besonderen Vertragsbedingungen für die Programmierung von Software im unternehmerischen Rechtsverkehr. 5. Wir sind wir nicht verpflichtet, dem Kunden ein Vervielfältigungsstück (Datenträger) zu beschaffen, es sei denn dies wurde in Textform vereinbart. Ausreichend ist ansonsten, wenn wir dem Kunden das Recht verschaffen, die Software Käufer auf seinem System einzusetzen, und ihn in die Lage versetzen, dessen Anfrage hin unverzüglich eine Kopie der Software in maschinenlesbarer Form auf seinem System zu installieren. Hierzu ist insbesondere die Möglichkeit zum Download aus Prüfzeugnisse und Prüfberichte zur Verfügung stellen, deren Echtheit der Verkäufer dem Internet ausreichendKäufer hiermit bereits zusichert. 6(c) Ohne den Verkäufers in irgendeiner Weise von seinen Verpflichtungen aus dieser Bedingung 3 und /oder Bedingung 14 zu entlassen, ist der Käufer (oder ein vom Käufer hierzu bestellter Dritter, der im Namen des Käufers handelt) berechtigt, die Waren während ihrer Herstellung, Verarbeitung und Lagerung zu untersuchen und zu testen. Sollte der Käufer dieses Recht ausüben, wird der Verkäufer die hierzu vom Käufer in vernünftigen Umfang für die Durchführung dieser Prüfung und Inspektion angeforderten Geschäftsräume bereitstellen oder die Bereitstellung solcher Geschäftsräume veranlassen. (d) Wenn aufgrund einer Prüfung oder eines Tests gemäß der Bedingung 3 (c) der Käufer derMeinung ist, dass die Waren nicht der Bestellung entsprechen oder es überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Waren am Ende des Herstellungsprozesses nicht der Bestellung entsprechen, wird der Käufer den Verkäufer hierüber informieren und der Verkäufer wird alle Maßnahmen ergreifen, die notwendig sind um die Übereinstimmung der Waren mit der Bestellung herzustellen. (e) Der Verkäufer soll zu allen Zeiten entsprechenden Chargenprotokolle unterhalten, um eine Rückverfolgbarkeit in Bezug auf alle Waren zu ermöglichen. (f) Der Verkäufer ist jederzeit verpflichtet, vollständige und genaue Technische Unterlagen für alle Waren zu erstellen und aufrechtzuerhalten und wird umgehend auf Anfrage alle Technischen Unterlagen dem Käufer in Kopie in Kopie an den Käufer aushändigen. Die Einrichtung und Konfiguration in dieser Bedingung 3 (f) enthaltenen Verpflichtungen gelten für 10 Jahre, nachdem die betreffenden Waren auf dem System des Kunden schulden wir nur, wenn dies in Textform vereinbart wurde. Einzelheiten regeln die Besonderen Vertragsbedingungen „Erbringung von Dienstleistungen“den Markt gebracht wurden. 7. Ist dies nicht ausdrücklich vereinbart worden(g) Wo der Käufer verpflichtet ist, schulden wir insbesondere nicht Informationen in Bezug auf die Übergabe von Benutzerdokumentationenchemische Zusammensetzung der Waren gemäß der REACH-Verordnung (EU Verordnung 1907/2006) offenzulegen, Bedienungsanleitungen, Lizenzurkunden oder sonstiger Dokumentewird der Verkäufer dem Käufer diese Informationen gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung kostenlos innerhalb von45 Tagen nach Erhalt einer Anfrage seitens des Käufers zur Verfügung stellen. 8. Bei Überschreiten des angegebenen unverbindlichen Liefertermins kann (h) Der Verkäufer hat zu jeder Zeit die Bestimmungen der Käufer nur zurücktreten, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist in Schriftform gesetzt hat Leistungsregeln Für Lieferanten und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für ein Rücktrittsrecht vorliegen. Soweit von uns Teillieferungen erbracht worden sind, ist das Rücktrittsrecht der Auslieferungsanweisung des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für ihn kein Interesseeinzuhalten.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Einkaufsbedingungen

Lieferung von Waren. 1. Teillieferungen sind zulässig. 2. Die von uns genannten Termine und Fristen gelten nur annähernd, es sei denn, wir bestätigen einen Auftrag ausdrücklich als Fixgeschäft. 3. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, liefern wir die Ware bis zu der ersten Tür im Erdgeschoss des vereinbarten Lieferortes. Uns trifft unbeschadet abweichender Vereinbarung keine Verpflichtung zum Verpflichtungzum Transport der Ware in Obergeschosse oder abgelegene Gebäudeteile sowie zu deren Aufbau und Aufbauund Einrichtung. 4. Bei der Lieferung von Software, die wir nicht selbst im Auftrag des Kunden geschrieben haben, ist unsere Leistungspflicht auf die Vermittlung einer Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten mit dem Hersteller der Software beschränkt. Den Umfang der Nutzungsrechte bestimmt der Hersteller in seinen Lizenzbestimmungen, es sei denn, etwas anderes ist in Textform vereinbart worden. Betrifft unsere Vereinbarung die Erstellung und Lieferung von Individualsoftware, gelten unsere Besonderen unsereBesonderen Vertragsbedingungen für die Programmierung von Software im unternehmerischen Rechtsverkehr. 5. Wir sind wir nicht verpflichtet, dem Kunden ein Vervielfältigungsstück (Datenträger) zu beschaffen, es sei denn dies wurde in Textform vereinbart. Ausreichend ist ansonsten, wenn wir dem Kunden das Kundendas Recht verschaffen, die Software auf seinem System einzusetzen, und ihn in die Lage versetzen, eine Kopie der Software in maschinenlesbarer Form auf seinem System zu installieren. Hierzu ist insbesondere die Möglichkeit zum Download aus dem Internet ausreichend. 6. Die Einrichtung und Konfiguration auf dem System des Kunden schulden wir nur, wenn dies in Textform vereinbart wurde. Einzelheiten regeln die Besonderen Vertragsbedingungen „Erbringung von Dienstleistungen“. 7. Ist dies nicht ausdrücklich vereinbart worden, schulden wir insbesondere nicht die Übergabe von Benutzerdokumentationen, Bedienungsanleitungen, Lizenzurkunden oder sonstiger Dokumente. 8. Bei Überschreiten des angegebenen unverbindlichen Liefertermins kann der Käufer nur zurücktreten, ,wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist in Schriftform gesetzt hat und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für ein Rücktrittsrecht vorliegen. Soweit von uns Teillieferungen erbracht worden sind, ist das Rücktrittsrecht des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für ihn kein Interesse.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung von Waren. 1. Teillieferungen sind zulässig. 2. Die von uns genannten Termine und Fristen gelten nur annähernd, es sei denn, wir bestätigen einen Auftrag ausdrücklich als Fixgeschäft. 3. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, liefern wir die Ware bis zu der ersten Tür im Erdgeschoss des vereinbarten Lieferortes. Uns trifft unbeschadet abweichender Vereinbarung keine Verpflichtung zum Verpflichtungzum Transport der Ware in Obergeschosse oder abgelegene Gebäudeteile sowie zu deren Aufbau und Einrichtung.Aufbauund Einrichtung.‌ 4. Bei der Lieferung von Software, die wir nicht selbst im Auftrag des Kunden geschrieben haben, ist unsere Leistungspflicht auf die Vermittlung einer Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten mit dem Hersteller der Software beschränkt. Den Umfang der Nutzungsrechte bestimmt der Hersteller in seinen Lizenzbestimmungen, es sei denn, etwas anderes ist in Textform vereinbart worden. Betrifft unsere Vereinbarung die Erstellung und Lieferung von Individualsoftware, gelten unsere Besonderen Vertragsbedingungen für die Programmierung von Software im unternehmerischen Rechtsverkehr. 5. Wir sind wir nicht verpflichtet, dem Kunden ein Vervielfältigungsstück (Datenträger) zu beschaffen, es sei denn dies wurde in Textform vereinbart. Ausreichend ist ansonsten, wenn wir dem Kunden das Kundendas Recht verschaffen, die Software auf seinem System einzusetzen, und ihn in die Lage versetzen, eine Kopie der Software in maschinenlesbarer Form auf seinem System zu installieren. Hierzu ist insbesondere die Möglichkeit zum Download aus dem Internet ausreichend. 6. Die Einrichtung und Konfiguration auf dem System des Kunden schulden wir nur, wenn dies in Textform vereinbart wurde. Einzelheiten regeln die Besonderen Vertragsbedingungen „Erbringung von Dienstleistungen“. 7. Ist dies nicht ausdrücklich vereinbart worden, schulden wir insbesondere nicht die Übergabe von Benutzerdokumentationen, Bedienungsanleitungen, Lizenzurkunden oder sonstiger Dokumente. 8. Bei Überschreiten des angegebenen unverbindlichen Liefertermins kann der Käufer nur zurücktreten, ,wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist in Schriftform gesetzt hat und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für ein Rücktrittsrecht vorliegen. Soweit von uns Teillieferungen erbracht worden sind, ist das Rücktrittsrecht des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für ihn kein Interesse.

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