Lieferverzögerung Musterklauseln

Lieferverzögerung. Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten. Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Verzögerungskosten vor.
Lieferverzögerung. Wenn aus irgendeinem technischen Grund oder durch Höherer Gewalt der EIGENTÜMER oder sein Vertreter die Jacht dem MIETER nicht am Lieferhafen mit dem Beginn der Charterperiode zur Verfügung stellt und die Lieferung innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden des geplanten Lieferbeginns erfolgt, muss der EIGENTÜMER an den MIETER eine Rückerstattung der Chartergebühr zu einem anteiligen Tagessatz zahlen, oder wenn sie sich gegenseitig darauf einigen, gestattet der EIGENTÜMER eine anteilige Verlängerung der Dauer der Charter.
Lieferverzögerung. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von einer drohenden Lieferverzögerung unverzüglich zu informieren, vgl. Ziffer 4.5 dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Die Annahme einer verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf etwaige Ersatzansprüche dar.
Lieferverzögerung. 7.1 Der LIEFERANT ist verpflichtet, den KÄUFER so bald wie nach Bekanntwerden des entsprechenden Umstands möglich über vorhersehbare Lieferverzögerungen zu unterrichten.
Lieferverzögerung. Ist eine Lieferung im Verzug, so ist unter allen Umständen eine vom Auftraggeber entsprechende Nachfrist zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens 2 Wochen, bei fertig gestellter Ware mindestens 5 Werktage. Ein Haftungsanspruch wegen nicht eingehaltener Lieferfristen wird grundsätzlich ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig.
Lieferverzögerung. 1. Termine sind nur verbindlich, soweit der Käufer termingerecht seine Zahlungs- und evtl. weitere Pflichten erfüllt hat. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Käufer zu vertreten hat, so werden ihm beginnend mit dem ersten Tag der Verzögerung, die dadurch entstandenen Kosten berechnet. Das Recht des Käufers auf Geltendmachung von Verzugsstrafen entfällt. Zwischen Käufer und Verkäufer sind einvernehmlich neue Termine festzulegen.
Lieferverzögerung. Entsteht infolge bauseitiger Verzögerung oder durch Verzögerung von Installationen durch Drittlieferanten, fehlen der geforderten Unterlagen für die Programmierung sowie die nötigen Adaptionen der Fremdgeräte für den Verbund auf die Grapos Schweiz AG, eine Verschiebung des vorgesehenen Montagetermins, kann die Firma Grapos Schweiz AG für die Einhaltung des durch sie gegebenen Fertigstellungstermins keine Verantwortung übernehmen. Die durch eine Verschiebung entstehenden allfälligen Mehrkosten, können an den Käufer voll weiterverrechnet werden. Gleichzeitig entfallen sämtliche Ersatzansprüche des Käufers an die Grapos Schweiz AG.
Lieferverzögerung. 7.1 Können wir absehen, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, so werden wir den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich davon in Kenntnis setzen, ihm die Gründe hierfür mitteilen, sowie nach Möglichkeit den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt nennen
Lieferverzögerung. Hyco haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von hyco oder deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von hyco ist in den Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 5 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen wird die Haftung von hyco wegen Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz neben der Leistung auf 10% und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 15% des Wertes der Lieferung/Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind, auch nach Ablauf einer hyco gesetzten Frist zur Leistung, ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Lieferverzögerung. 1. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend ein Monat nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.