Weitere Vertragsgrundlagen Musterklauseln

Weitere Vertragsgrundlagen. Neben den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrversicherung (AKB) sind auch die nachfolgenden Unterlagen Vertragsbestandteil: – Bedienungsanleitung zum Unfallmeldestecker, diese steht Ihnen unter xxx.xxxx.xx/XXX zur Verfügung – Nutzungsanleitung der Unfallmelde-App.
Weitere Vertragsgrundlagen. 2.2.1 Die weiteren Vertragsgrundlagen sollen in einem Verhand- lungsprotokoll festgelegt werden. 2.2.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden nachstehende Unterlagen in folgender Rang- und Reihenfolge Vertragsbe- standteil: - Bestellung des AG; - das Verhandlungsprotokoll; - Leistungsbeschreibung einschließlich ihr zugrunde liegen- der Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Gutachten, Muster und sonstiger Anlagen; - diese BauVB; - die anerkannten Regeln der Technik; - die Europäischen Normen (EN) des Europäischen Komitees für Normung (CEN) oder dem Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC), ISO-Normen so- wie alle DIN-Normen des Deutschen Instituts für Normung e.V., ferner die VDI-, VDE-Vorschriften, die Einheitlichen Technischen Baubestimmungen (ETB), Bestimmungen des deutschen Ausschusses für Stahlbeton, die Unfallverhü- tungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, die Bestim- mungen des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfa- ches (DVGW) einschließlich der ATV der Abwassertechni- schen Vereinigung, die von den Bauaufsichtsbehörden ein- geführten technischen Baubestimmungen des Deutschen Instituts für Normung e.V., alle Vorschriften und Auflagen von Versorgungsunternehmen, Berufsgenossenschaften und des TÜV, die Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR), VdS- Vorschriften, Herstellerrichtlinien und -vorgaben; - Auftragnehmer-Verpflichtungserklärung nach Mindestlohn- gesetz; - Arbeits- und Gesundheitsschutzkonzept (ist von AN zu lie- fern); - Sicherheitsbestimmungen für AN (in der jeweils bei Ver- tragsschluss gültigen Fassung), zu finden unter xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxxxxxxxx; auf Wunsch des AN können diese zugesandt werden; - Konformitätserklärung nach den Maschinenrichtlinien (MRL 2006/42/EG aktuelle Fassung) - Verhaltenskodex für Lieferanten von Lithonplus; - die VOB/B in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fas- sung; - die gesetzlichen Vorschriften.
Weitere Vertragsgrundlagen. 2.2.1 Die weiteren Vertragsgrundlagen sollen in einem Verhand- lungsprotokoll festgelegt werden. 2.2.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden nachstehende Unterlagen in folgender Rang- und Reihenfolge Vertragsbe- standteil: - die Bestellung des AG; - das Verhandlungsprotokoll; - Leistungsbeschreibung; - diese AVpbT; - Verhaltenskodex für Lieferanten von Lithonplus; - Auftragnehmer-Verpflichtungserklärung nach Mindestlohn- gesetz; - Sicherheitsbestimmungen für AN (in der jeweils gültigen Fassung), zu finden unter xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxxxxxxxx; auf Wunsch des AN können diese auch zugesandt werden. - die gesetzlichen Vorschriften.
Weitere Vertragsgrundlagen. Der vorliegende Vertrag stützt sich auf folgende Grundlage ab: • Plangenehmigungsverfügung und Rodungsbewilligung L-096762.25 und L-221870.1 des ESTI vom 11.05.2016 • Vertrag zwischen Swissgrid AG und CEE vom 17.03.2017 • Vertrag zwischen EKW und CEE vom 17.03.2017
Weitere Vertragsgrundlagen. 22.1. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen vom Auftraggeber nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den Auftragnehmer an Dritte übertragen werden. 22.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen. 22.3. Die Lieferungen, Waren, Dokumente und sonstigen Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. 22.4. Eine Aufrechnung von Ansprüchen des Auftraggebers mit jenen des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. 22.5. Soweit nicht anders vereinbart, gilt ausschließlich das Recht des Landes des Geschäftssitzes des Auftragnehmers unter Ausschluss der Kollisionsnormen, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich der Ort des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.
Weitere Vertragsgrundlagen. Neben den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrversicherung (AKB) sind auch die nachfolgenden Unterlagen Vertragsbestandteil: – Bedingungsanleitung zum Unfallmeldestecker, diese steht Ihnen unter www.adac. de/UMD zur Verfügung – Nutzungsanleitung der Unfallmelde-App.
Weitere Vertragsgrundlagen. Neben den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrversicherung (AKB) sind auch die nachfolgenden Unterlagen Vertragsbestandteil: – Bedienungsanleitung zum Unfallmeldestecker, diese steht Ihnen unter xxx.xxxx.xx/XXX zur Verfügung – Nutzungsanleitung der Unfallmelde-App. A.5.2.1.1 Was ist Rabattschutz? A.5.2.1.2 Wann können Sie Rabattschutz abschließen? A.5.2.1.3 Wann endet der Rabattschutz? A.5.2.1.4 Was bestätigen wir Ihrem neuen Versicherer? A.5.2.1.5 Wann gilt der Rabattschutz nicht? A.5.2.2 Leasing-Differenz-Deckung (Leistungs- und Beitragserhöhung)
Weitere Vertragsgrundlagen. Dieser Bewohnervertrag wird ergänzt durch folgende Dokumente: Dokument 1: Bestimmung von vertretungsberechtigten Personen Dokument 2: Patientenverfügung
Weitere Vertragsgrundlagen 

Related to Weitere Vertragsgrundlagen

  • Vertragsgrundlagen Die vorvertraglichen Informationen der Einrichtung nach § 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) sind als Anlage 1 Vertragsgrundlage, dazu gehört insbesondere die Darstellung der Wohn- und Gebäudesituation, Konzeption, Entgelte und Pflege- und Betreuungsleistung sowie die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen.

  • Vertragsgrundlage Dem Versicherungsvertrag liegen die – R+V Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (R+V AUB 2000, Ausgabe 01/16) – R+V Besondere Bedingungen für Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 70 Prozent (R+V BB Mehrleistung 100) – R+V Besondere Bedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung mit Direktanspruch der versicherten Person (R+V BB Direktanspruch) zugrunde, die im Folgenden auszugsweise wiedergegeben werden.

  • Rechnungsgrundlagen Als biometrischen Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 1998 von Xxxxx Xxx- xxxx. Als Altersgrenze ist die Vollendung des 65. Lebensjahres in Ansatz zu bringen. Der Rechnungszins beträgt 3,25 % in der Zeit bis zum Eintritt eines Versorgungsfalles und 5,25 % nach Eintritt eines Versorgungsfalles.

  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Vertragslaufzeit, Kündigung 12.1. Soweit der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht befristet geschlossen wurde, läuft er auf unbe- stimmte Dauer. In der ersten Woche des Einsatzes des Zeitarbeitnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Arbeitstag zu kündigen. Im Übrigen steht beiden Parteien das Recht zu, die Vereinbarung mit einer Frist von drei Arbeitstagen zum Ende einer Kalenderwoche zu kündigen, falls die Parteien keine andere Regelung treffen. 12.2. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Beiden Vertragsparteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Monatsfrist zum Monatsende zu, wenn das AÜG grundsätzlich geändert werden sollte. Der Personaldienstleister ist insbesondere zur fristlosen Kündigung dieser Ver- einbarung berechtigt, wenn 12.2.1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein sol- ches droht. 12.2.2. der Auftraggeber eine fällige Rechnung auch nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung nicht ausgleicht. 12.2.3. der Auftraggeber gegen die Zusicherungen und Verpflichtungen im Sinne von Ziff. 10.4. verstößt. 12.2.4. der Auftraggeber eine Preisanpassung nach Ziff. 8.8. nicht akzeptiert. 12.3. Eine Kündigung dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber ist nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Personaldienstleister in Textform erklärt wird. Die durch den Personaldienstleister überlassenen Zeitar- beitnehmer sind zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht befugt.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Kündigung des Vertrags G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen.

  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Beendigung des Vertragsverhältnisses Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Im Übrigen endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod der Bewohnerin/des Bewohners.