Richtlinien. Die Landesmedienanstalten erlassen gemeinsame Richt- linien zur näheren Ausgestaltung der §§ 25, 31 und 32. In den Richtlinien zu § 32 sind insbesondere Vorgaben über Berufung und Zusammensetzung des Programm- beirats zu machen.
Richtlinien. Die Versicherungsbranche hat allgemeine Versicherungsrichtlinien entwickelt. Sie haben das Ziel, die Standards für Verfahren und Dienstleistungen in der Versicherungsbranche zu verbessern und beinhalten Folgendes: Wenn Sie einen Anspruch einreichen, werden wir Ihnen im Klartext mitteilen, welche Angaben wir benötigen und wie Sie Ihren Anspruch am besten geltend machen. Falls Sie Hilfe bei der Geltendmachung Ihres Anspruchs benötigen, werden wir Ihre Anfrage umgehend beantworten und Ihren Anspruch unverzüglich begutachten und bearbeiten.
Richtlinien. Die Nutzung des Werbedienstes durch den Werbenden ist Gegenstand der Werbedienste-Richtlinien, die dem Werbenden zur Verfügung gestellt werden ("Richtlinien"), einschließlich Pinterests Community Richtlinien
Richtlinien. Die kooperierende Einrichtung anerkennt die vom Aufsichtsrat erlassenen Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von kooperierenden Einrichtungen für ein Bachelorstudium. Demnach gilt unter anderem Folgendes: • Die kooperierende Einrichtung benennt für den Bachelorstudierenden / die Bachelorstudierende eine Person im Sinne des § 65 c Abs. 3 LHG, die Ansprechpartner für den / die Studierende ist und insbesondere die Einbindung des / der Studierenden in das entsprechende Praxisumfeld ermöglicht. • Zuständig für die Feststellung und Anerkennung der Eignung der kooperierenden Einrichtung ist der Hochschulrat der jeweiligen Studienakademie (§ 27c Abs. 1 LHG). Studierende / Studierender:
Richtlinien. Bestehende Richtlinien und Weisungen des Arbeitgebers werden der Arbeitnehmerin gesondert bekanntgegeben und sind Bestandteil des Vertrages.
Richtlinien. Die Landesmedienanstalten erlassen gemeinsame Satzungen oder Richtlinien zur Durchführung der §§ 7, 7a, 8, 8a, 44, 45 und 45a; in der Satzung oder Richtlinie zu § 8a sind insbesondere die Ahndung von Verstößen und die Bedingungen zur Teilnahme Minderjähriger näher zu bestimmen. Sie stellen hierbei das Benehmen mit den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und dem ZDF her und führen einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch in der Anwendung dieser Richtli- nien durch. Für regionale und lokale Fernsehprogramme können von § 7 Abs. 4 Satz 2, § 7a Abs. 3 und § 45 Abs. 1 nach Landesrecht abweichende Regelungen getroffen werden. 7. Unterabschnitt Datenschutz
Richtlinien. Die Wartung kraftbetätigter Fenster sowie Türen und Tore richtet sich nach der Arbeitsstättenverordnung beziehungsweise nach der ASR A1.6 Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände und ASR A1.7 Türen und Tore, wozu auch Schiebetüranlagen zählen.
Richtlinien. Die in den ZTV Beton-StB 07 kursiv gedruckten und nicht mit Randstrich gekennzeichneten Abschnitte sind Richtlinien. Sie sind einschließlich der nachfolgenden Ergänzungen bei der Bauvorbereitung, der Aufstellung der Bauvertragsunterlagen sowie bei der Überwachung, Abnahme und Abrechnung der Bauarbeiten zu beachten.
3.1 Zu Abschnitt 2.1.3 der ZTV Beton-StB 07
3.2 Zu Abschnitt 3.1.4.1 der ZTV Beton-StB 07
3.3 Zu Abschnitt 3.1.4.2 der ZTV Beton-StB 07
3.4 Zu Abschnitt 3.2 der ZTV Beton-StB 07
3.5 Zu Abschnitt 4.1 der ZTV Beton-StB 07
3.6 Zu Anhang G der ZTV Beton-StB 07
Richtlinien. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Richtlinien unserer Fremdfirmen zur Kenntnis zu nehmen und darin enthaltenen Bestimmungen zu befolgen. Die Richtlinien können auf Anforderung bereitgestellt werden.
Richtlinien. Leitlinien für Datenschutz und Informationssicherheit sind vorhanden. Für alle relevanten Einrichtungen der Informationsverarbeitung existieren Richtlinien zum Umgang. Alle Beschäftigten sind auf die Einhaltung der Leitlinien und Richtlinien verpflichtet. Die Einhaltung wird überwacht, Verstöße sanktioniert.