Richtlinien. Die Landesmedienanstalten erlassen gemeinsame Richt- linien zur näheren Ausgestaltung der §§ 25, 31 und 32. In den Richtlinien zu § 32 sind insbesondere Vorgaben über Berufung und Zusammensetzung des Programm- beirats zu machen.
Richtlinien. Die Versicherungsbranche hat allgemeine Versicherungsrichtlinien entwickelt. Sie haben das Ziel, die Standards für Verfahren und Dienstleistungen in der Versicherungsbranche zu verbessern und beinhalten Folgendes: Wenn Sie einen Anspruch einreichen, werden wir Ihnen im Klartext mitteilen, welche Angaben wir benötigen und wie Sie Ihren Anspruch am besten geltend machen. Falls Sie Hilfe bei der Geltendmachung Ihres Anspruchs benötigen, werden wir Ihre Anfrage umgehend beantworten und Ihren Anspruch unverzüglich begutachten und bearbeiten.
Richtlinien. Die Nutzung des Werbedienstes durch den Werbenden ist Gegenstand der Werbedienste-Richtlinien, die dem Werbenden zur Verfügung gestellt werden ("Richtlinien"), einschließlich Pinterests Community Richtlinien
Richtlinien. Die kooperierende Einrichtung anerkennt die vom Aufsichtsrat erlassenen Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von kooperierenden Einrichtungen für ein Bachelorstudium. Demnach gilt unter anderem Folgendes: • Die kooperierende Einrichtung benennt für den Bachelorstudierenden / die Bachelorstudierende eine Person im Sinne des § 65 c Abs. 3 LHG, die Ansprechpartner für den / die Studierende ist und insbesondere die Einbindung des / der Studierenden in das entsprechende Praxisumfeld ermöglicht. • Zuständig für die Feststellung und Anerkennung der Eignung der kooperierenden Einrichtung ist der Hochschulrat der jeweiligen Studienakademie (§ 27c Abs. 1 LHG). Studierende / Studierender:
Richtlinien. Bestehende Richtlinien und Weisungen des Arbeitgebers werden der Arbeitnehmerin gesondert bekanntgegeben und sind Bestandteil des Vertrages.
Richtlinien. Die in den ZTV Beton-StB 07 kursiv gedruckten und nicht mit Randstrich gekennzeichneten Abschnitte sind Richtlinien. Sie sind einschließlich der nachfolgenden Ergänzungen bei der Bauvorbereitung, der Aufstellung der Bauvertragsunterlagen sowie bei der Überwachung, Abnahme und Abrechnung der Bauarbeiten zu beachten. Der erste Spiegelstrich des letzten Absatzes ist wie folgt zu ändern: – Einschneiden von Kerben Nach dem zweiten Absatz ist folgender neuer Absatz einzufügen: Im Fall von zeitweisen Verkehrsführungen an Baustellen kann von der vorstehenden Festlegung zur Lage von Längsfugen und Rollspuren abgewichen werden. Im vorletzten Absatz ist das Wort „mittig “ ersatzlos zu streichen. Betondecken der Bauklassen Bk100 bis Bk1,8 sollten im Hinblick auf zukünftige Verkehrsführungen grundsätzlich über den gesamten Querschnitt nach Ausführungsart B1 verdübelt werden. Im Rahmen von Kontrollprüfungen sind von den in der Tabelle 1 angegebenen Baustoffen, die für die Herstellung der Fahrbahndecke aus Beton verwendet werden, Rückstellproben zu nehmen. Bei Baumaßnahmen mit einer Bauzeit von mehr als einem Jahr, ist mindestens einmal jährlich eine Rückstellprobe zu entnehmen. Die erforderliche Menge je verwendeter Betonrezeptur ist in Tabelle 1 angegeben. Tabelle 1 Baustoff Erforderliche Menge je Baulos Gesteinskörnungen 8 kg je Korngruppe Zement 2 kg Zusatzmittel 2 l Zusatzstoffe 2 kg Die Rückstellproben sind unter Beifügung des vollständig ausgefüllten Probenahmeprotokolls sowie einer Kopie der Prüfzeugnisse jeder einzelnen Komponente an die Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat „Betonbauweisen, Lärmmindernde Texturen “, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx Xxxxxxxx zu senden. Die Behandlung von Mängeln ist im Vergabehandbuch Bayern (VHB) geregelt. Der Auftraggeber kann bei Über- und Unterschreitungen von Grenzwerten der Einbaudicke, der Einbaumenge, des Bindemittelgehaltes, des Verdichtungsgrades, der Ebenheit oder der Griffigkeit, die einen Sachmangel nach § 13 Nr. 1 VOB/B darstellen, dem Auftragnehmer anbieten, im Rahmen einer einzelvertraglichen Vereinbarung die Geltendmachung von Mängelansprüchen (§ 13 Nr. 5 VOB/B) vorerst zurückzustellen und dafür als Ausgleich einen Abzug vorzunehmen. Die Höhe des Abzugs bemisst sich nach den im Anhang G der ZTV Beton-StB 07 angegebenen Abzugsformeln. Die Formel im Teil A 4 ist wie folgt zu korrigieren: Der Anhang G wird um folgenden Teil B 4 „Unterschreitung des Grenzwertes für die Griffigkeit “ ergänzt: Unterschreitet die Grif...
Richtlinien. Für Ingenieur-Dienstleistungen des Auftragnehmers sind die zur Zeit des Vertragsabschlusses in der Bundesrepublik Deutschland gültigen technischen Vorschriften und Normen maßgebend. Etwaige Änderungen solcher Vorschriften oder Normen in der Zeit zwischen dem Angebot und dem Vertragsabschluss sind preislich zu berücksichtigen. Stehen zwingende Bestimmungen im Land des Auftraggebers der Anwendung der genannten Vorschriften und Normen entgegen, so ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass solche Bestimmungen rechtzeitig vor Angebotserstellung bekannt gegeben werden, damit der Auftragnehmer sie technisch und preislich berücksichtigen kann.
Richtlinien. Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das ZDF erlassen Richtlinien zur Durchführung der §§ 6, 7 und 13.
Richtlinien. Die Wartung kraftbetätigter Fenster sowie Türen und Tore richtet sich nach der Arbeitsstättenverordnung beziehungsweise nach der ASR A1.6 Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände und ASR A1.7 Türen und Tore, wozu auch Schiebetüranlagen zählen.
Richtlinien. Leitlinien für Datenschutz und Informationssicherheit sind vorhanden. Für alle relevanten Einrichtungen der Informationsverarbeitung existieren Richtlinien zum Umgang. Alle Beschäftigten sind auf die Einhaltung der Leitlinien und Richtlinien verpflichtet. Die Einhaltung wird überwacht, Verstöße sanktioniert.