Lieferwagen. Lieferwagen sind als Lastkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht) bis zu 3,5 t.
Lieferwagen. Lieferwagen sind als Lastkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit einer Nutzlast von bis zu 1 Tonne.
Lieferwagen. (Lkw bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse)
Lieferwagen. Für Lieferwagen (Werkverkehr bis 3,5 t) gelten folgende Regionalklassen:
Lieferwagen. 16.1.1 Entgeltliche Warenauslieferung (auch Post) Entgeltliche Warenauslieferung ist die entgeltliche Be- förderung und Auslieferung von Waren (auch Post), die nicht Eigentum des Transportunternehmens sind. 16.1.2Handwerksbetrieb und Kundendienst Handwerksbetrieb und Kundendienst ist die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks (§1 Absatz 2 Handwerksordnung) vor Ort durch eigenes - im Krank- heitsfall bis zu 4 Wochen auch durch fremdes - Personal des Unternehmens. Hierzu gehört die Beförderung eige- ner handwerklicher Produkte sowie die Beförderung von Gegenständen oder Waren, die zum Wesen oder zum Angebot des jeweiligen Handwerksbetriebs gehören, so- weit die Beförderung nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen handwerklicher Tätigkeiten darstellt. Zum Kundendienst gehören auch sonstige Kunden- dienst-Tätigkeiten, die nicht in Ausübung eines zulas- sungspflichtigen Handwerksbetriebs erbracht werden.
Lieferwagen. Einstufung von Lieferwagen in die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze Dauer des schadenfreien SF-Klasse Beitragssätze in %
Lieferwagen. Leichtkrafträder / -roller sowie Lkw, Zugmaschinen, Kraftomnibusse und Krankenwagen (soweit nicht TB 16 Abs. 9 zutrifft.)
Lieferwagen. Lieferwagen sind als Lastkraftwagen zugelassene Kraftfahr- zeuge mit einer Nutzlast bis 1 t.
Lieferwagen. VWK 844 (09.14)
Lieferwagen. 16.1.1 Entgeltliche Warenauslieferung (auch Post)
16.1.2 Handwerksbetrieb und Kundendienst