Lieferwagen Musterklauseln

Lieferwagen. Lieferwagen sind als Lastkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht) bis zu 3,5 t.
Lieferwagen. Lieferwagen sind als Lastkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit einer Nutzlast von bis zu 1 Tonne.
Lieferwagen. (Lkw bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse)
Lieferwagen. Für Lieferwagen (Werkverkehr bis 3,5 t) gelten folgende Regionalklassen:
Lieferwagen. 16.1.1 Entgeltliche Warenauslieferung (auch Post) Entgeltliche Warenauslieferung ist die entgeltliche Be- förderung und Auslieferung von Waren (auch Post), die nicht Eigentum des Transportunternehmens sind. 16.1.2Handwerksbetrieb und Kundendienst Handwerksbetrieb und Kundendienst ist die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks (§1 Absatz 2 Handwerksordnung) vor Ort durch eigenes - im Krank- heitsfall bis zu 4 Wochen auch durch fremdes - Personal des Unternehmens. Hierzu gehört die Beförderung eige- ner handwerklicher Produkte sowie die Beförderung von Gegenständen oder Waren, die zum Wesen oder zum Angebot des jeweiligen Handwerksbetriebs gehören, so- weit die Beförderung nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen handwerklicher Tätigkeiten darstellt. Zum Kundendienst gehören auch sonstige Kunden- dienst-Tätigkeiten, die nicht in Ausübung eines zulas- sungspflichtigen Handwerksbetriebs erbracht werden.
Lieferwagen. Einstufung von Lieferwagen in die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze Dauer des schadenfreien SF-Klasse Beitragssätze in %
Lieferwagen. Leichtkrafträder / -roller sowie Lkw, Zugmaschinen, Kraftomnibusse und Krankenwagen (soweit nicht TB 16 Abs. 9 zutrifft.)
Lieferwagen. Lieferwagen sind als Lastkraftwagen zugelassene Kraftfahr- zeuge mit einer Nutzlast bis 1 t.
Lieferwagen. VWK 844 (09.14)
Lieferwagen. 16.1.1 Entgeltliche Warenauslieferung (auch Post) 16.1.2 Handwerksbetrieb und Kundendienst