Lieferzeit, Verzug. (1) Von HMS angegebene Lieferfristen oder Termine sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie ausdrücklich verbindlich vereinbart wurden. Allein ausschlaggebend für die Einhaltung der Lieferfrist ist die Mitteilung der Versandbereitschaft. (2) Ist ein Fixtermin nicht vereinbart, tritt Leistungsverzug erst nach Mahnung ein. Der Kun- de kann vom Vertrag erst nach Ablauf einer angemessenen Frist zurücktreten. Auch nach Fristablauf ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, es sei denn, die Rücktrittserklärung ist HMS vor Absendung der Ware oder der Mitteilung der Versandbereitschaft zugegangen. (3) Für feststehende, nicht verschiebbare Termine (z.B. Veranstaltungen zu einem öffentlich beworbenen Termin) empfiehlt HMS den Abschluss eines Terminfrachtvertrages mit Garantieverpflichtung, welche die Anlieferung durch das Transportunternehmen zum erforderlichen Zeitpunkt garantiert. Es wird empfohlen, ausreichend Montage- und Vorbe- reitungszeit einzuplanen. Anderenfalls trägt der Kunde das Risiko der Transportzeit. (4) Wenn HMS, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben oder einen Fixtermin garantiert hatten oder das Interesse des Kunden an der Leistung nachweislich aufgrund des Verzugseintritts entfallen ist, haftet HMS nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Nichteinhaltung den Vertragszweck gefährdet, beruht, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. (5) Entgangener Veranstaltungsgewinn, Mehrkosten einer Ausweichveranstaltung, bezahlte Vertragsstrafen, welche dem Kunden oder dessen Kunden entstanden sind oder verwirkt wurden, werden nur dann ersetzt, wenn ein verbindlicher Liefertermin vereinbart war und soweit der Kunde bei Vereinbarung des Termins auf die konkret bei Terminüber- schreitung drohenden Schäden und Konsequenzen hingewiesen hat. (6) Jede Lieferfrist beginnt erst nach Klarstellung aller für die Ausführung des Auftrages benötigten Einzelheiten und Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen und nach Zah- lungseingang, soweit Zahlungsfälligkeit sogleich mit Auftragserteilung vereinbart wurde. Hat der Kunde Zubehörmaterial zu stellen, beginnt die Lieferfrist nicht vor dessen Eingang. Gleiches gilt bei sonstigen Mitwirkungspflichten des Kunden. Ergänzend gelten die zusätz- lichen besonderen Bedingungen für Kaufverträge, Mietverträge und Werkverträge.
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Lieferzeit, Verzug. (1) Von HMS angegebene Lieferfristen oder Termine 2.6.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Lieferzeiten sind nur dann rechtsverbindlichvon uns so angegeben, wenn dass sie ausdrücklich verbindlich vereinbart wurdenbei gewöhnlichem Geschäftsablauf eingehalten werden. Allein ausschlaggebend für die Einhaltung Sie stehen unter dem Vorbehalt unserer rechtzeitigen Selbstbelieferung. Als Beginn der Lieferfrist ist der Zeitpunkt anzusehen, an dem die Mitteilung der VersandbereitschaftBestellung endgültig geklärt ist und von uns bestätigt wurde.
(2) Ist ein Fixtermin nicht vereinbart2.6.2 Geraten wir mit der Erbringung der von uns geschuldeten Leistung in Verzug, tritt Leistungsverzug erst nach Mahnung einberechtigt dies den Kunden nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn er uns zuvor erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Leistungsbewirkung gesetzt hat. Der Kun- de kann vom Vertrag erst nach Ablauf einer angemessenen Frist zurücktretenDie Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Auch nach Fristablauf ist Kommt der Kunde zur Abnahme verpflichtetin Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, es sei dennso sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern die Rücktrittserklärung ist HMS vor Absendung der Ware oder der Mitteilung der Versandbereitschaft zugegangen.
Voraussetzungen von Abs. (3) Für feststehendevorliegen, nicht verschiebbare Termine (z.B. Veranstaltungen zu einem öffentlich beworbenen Termin) empfiehlt HMS geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Abschluss eines Terminfrachtvertrages mit GarantieverpflichtungKunden über, welche die Anlieferung durch das Transportunternehmen zum erforderlichen Zeitpunkt garantiertin dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Es wird empfohlen, ausreichend Montage- und Vorbe- reitungszeit einzuplanen. Anderenfalls trägt der Kunde das Risiko der Transportzeit.
(4) Wenn HMS, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben oder einen Fixtermin garantiert hatten oder das Interesse des Kunden an der Leistung nachweislich aufgrund des Verzugseintritts entfallen ist, haftet HMS Wir haften ferner nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; Sofern der schuldhaften Verletzung Lieferverzug nicht auf einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Nichteinhaltung den Vertragszweck gefährdet, von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Haftung unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(5) Entgangener VeranstaltungsgewinnWir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, Mehrkosten einer Ausweichveranstaltung, bezahlte Vertragsstrafen, welche dem Kunden oder dessen Kunden entstanden sind oder verwirkt wurden, werden nur dann ersetzt, wenn ein verbindlicher Liefertermin vereinbart war und soweit der Kunde bei Vereinbarung von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist der Schadensersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Termins auf die konkret bei Terminüber- schreitung drohenden Schäden und Konsequenzen hingewiesen hatKunden bleiben vorbehalten.
(6) Jede Lieferfrist beginnt erst nach Klarstellung aller für die Ausführung des Auftrages benötigten Einzelheiten und Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen und nach Zah- lungseingang, soweit Zahlungsfälligkeit sogleich mit Auftragserteilung vereinbart wurde. Hat der Kunde Zubehörmaterial zu stellen, beginnt die Lieferfrist nicht vor dessen Eingang. Gleiches gilt bei sonstigen Mitwirkungspflichten des Kunden. Ergänzend gelten die zusätz- lichen besonderen Bedingungen für Kaufverträge, Mietverträge und Werkverträge.
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Samples: General Terms and Conditions
Lieferzeit, Verzug. (1) Von HMS angegebene Lieferfristen oder Termine 4.1 Angegebene Liefertermine gelten stets nur annähernd und sind nur dann rechtsverbindlichbindend, wenn sie dies ausdrücklich verbindlich und schriftlich vereinbart wurdenwird. Allein ausschlaggebend für die Einhaltung Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Lieferfrist ist die Mitteilung Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der Versandbereitschaftvom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Lizenzen, Genehmigungen und sonstigen Formalitäten sowie nicht vor Leistung von vereinbarten Vorauszahlungen.
4.2 Sofern verbindliche Lieferfristen durch ADA aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können (2) Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Käufer hierüber unverzüglich informiert und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitgeteilt. Ist ein Fixtermin die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht vereinbartverfügbar, tritt Leistungsverzug erst nach Mahnung ein. Der Kun- de kann ist ADA berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag erst nach Ablauf einer angemessenen Frist zurücktretenzurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird unverzüglich erstattet. Auch nach Fristablauf ist Als Fall der Kunde Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer, wenn ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde, weder ADA noch die Zulieferer von ADA ein Verschulden trifft oder ADA im Einzelfall zur Abnahme verpflichtet, es sei denn, Beschaffung nicht verpflichtet ist. Die verkäuferseitigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie gesetzliche Vorschriften über die Rücktrittserklärung ist HMS vor Absendung Abwicklung des Vertrages bei einem Ausschluss der Ware oder der Mitteilung der Versandbereitschaft zugegangen.
(3) Für feststehende, nicht verschiebbare Termine Leistungspflicht (z.B. Veranstaltungen zu einem öffentlich beworbenen TerminUnmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) empfiehlt HMS den Abschluss eines Terminfrachtvertrages mit Garantieverpflichtung, welche bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die Anlieferung durch das Transportunternehmen zum erforderlichen Zeitpunkt garantiert. Es wird empfohlen, ausreichend Montage- Rücktritts- und Vorbe- reitungszeit einzuplanen. Anderenfalls trägt der Kunde das Risiko der TransportzeitKündigungsrechte des Käufers gemäß Ziffer 9 dieser ALB.
(4) Wenn HMS, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben oder einen Fixtermin garantiert hatten oder das Interesse 4.3 Der Eintritt des Kunden an der Leistung nachweislich aufgrund des Verzugseintritts entfallen ist, haftet HMS Lieferverzuges von ADA bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit In jedem Fall ist aber eine schriftliche Mahnung durch den Käufer erforderlich.
4.4 Befindet sich der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung Käufer mit einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Nichteinhaltung den Vertragszweck gefährdet, beruhtVerpflichtung aus dem Vertragsverhältnis in Verzug, ist die Haftung auf den vorhersehbarenADA berechtigt, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(5) Entgangener Veranstaltungsgewinn, Mehrkosten einer Ausweichveranstaltung, bezahlte Vertragsstrafen, welche dem Kunden oder dessen Kunden entstanden sind oder verwirkt wurden, werden nur dann ersetzt, wenn ein verbindlicher Liefertermin vereinbart war und soweit der Kunde bei Vereinbarung des Termins auf die konkret bei Terminüber- schreitung drohenden Schäden und Konsequenzen hingewiesen hat.
(6) Jede Lieferfrist beginnt erst nach Klarstellung aller für die Ausführung des Auftrages benötigten Einzelheiten und Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen und nach Zah- lungseingang, soweit Zahlungsfälligkeit sogleich mit Auftragserteilung vereinbart wurde. Hat der Kunde Zubehörmaterial zu stellen, beginnt die Lieferfrist nicht vor dessen Eingangum den Zeitraum des Verzuges zu verlängern. Gleiches Ziffer 5 gilt bei sonstigen Mitwirkungspflichten des Kunden. Ergänzend gelten die zusätz- lichen besonderen Bedingungen für Kaufverträge, Mietverträge und Werkverträgeentsprechend.
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Lieferzeit, Verzug. (1) Von HMS angegebene Lieferfristen 4.1 Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Eine Lieferfrist verlängert sich bzw. ein Liefertermin verschiebt sich entsprechend bei einemverspäteten Eingang der Anzahlung und/oder Termine sind nur dann rechtsverbindlichdes vertragsgemäßen Akkreditivs sowie bei einer nachträglichen Änderung des Auftragsumfangs oder wenn der Käufer seine Vertragspflichten nicht rechtzeitig erfüllt, wenn sie ausdrücklich verbindlich vereinbart wurden. Allein ausschlaggebend für insbesondere die Einhaltung der Lieferfrist ist die Mitteilung der Versandbereitschaft.
(2) Ist ein Fixtermin von ihm zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben nicht vereinbart, tritt Leistungsverzug erst nach Mahnung einrechtzeitig beibringt. Der Kun- de kann vom Vertrag erst Verkäufer ist berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist zurücktretenanderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
4.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
4.3 Die Lieferfrist verlängert sich bzw. Auch der Liefertermin verschiebt sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere bei Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvermeidbarer Hindernisse (Höhere Gewalt), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Verkäufer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen.
4.4 Entsteht dem Käufer wegen einer Verzögerung in der Lieferung, die der Verkäufer zu vertreten hat, ein Schaden, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Dieser beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 v. H., im ganzen aber höchstens 5 v. H. vom Werte desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann.
4.5 Ist der Käufer wegen der Länge der Verzögerung berechtigt, den Höchstbetrag an pauschaliertem Schadensersatz nach Fristablauf Ziff. 4.4 zu fordern, und ist der Kunde zur Abnahme verpflichtetLiefergegenstand noch nicht geliefert, es sei dennso kann er dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist die Annahme der Leistung ablehne. Xxxxxxx der Verkäufer nicht innerhalb dieser letzten Frist aus einem Grund, den er zu vertreten hat, so kann der Käufer durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer von dem Vertrag hinsichtlich desjenigen Teiles des Liefergegenstandes zurücktreten, welcher aufgrund der Verzögerung durch den Verkäufer nicht bestimmungsgemäß benutzt werden kann.
4.6 Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert oder nimmt der Käufer die Lieferung nicht zum vereinbarten Termin entgegen, so ist der Verkäufer berechtigt, die Rücktrittserklärung ist HMS vor Absendung durch die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens jedoch 0,5 v. H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat zu berechnen. Außerdem hat der Ware Käufer den Teil des bei Lieferung fälligen Kaufpreises zu entrichten, als ob die Lieferung erfolgt wäre. Der Verkäufer kann den Käufer schriftlich zur Annahme der Lieferung innerhalb einer angemessenen letzten Frist auffordern. Nach fruchtlosem Fristablauf kann der Verkäufer schriftlich ganz oder der Mitteilung der Versandbereitschaft zugegangenteilweise vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
(3) Für feststehende4.7 Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, nicht verschiebbare Termine (z.B. Veranstaltungen zu einem öffentlich beworbenen Termin) empfiehlt HMS den Abschluss wenn dem Verkäufer die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen des Verkäufers. Der Käufer kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Terminfrachtvertrages mit Garantieverpflichtung, welche die Anlieferung durch das Transportunternehmen zum erforderlichen Zeitpunkt garantiert. Es Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird empfohlen, ausreichend Montage- und Vorbe- reitungszeit einzuplanen. Anderenfalls trägt der Kunde das Risiko der Transportzeit.
(4) Wenn HMS, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben oder einen Fixtermin garantiert hatten oder das er ein berechtigtes Interesse des Kunden an der Leistung nachweislich aufgrund des Verzugseintritts entfallen istAblehnung einer Teillieferung hat; ist dies nicht der Fall, haftet HMS nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit so kann der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Nichteinhaltung den Vertragszweck gefährdet, beruht, ist Käufer die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossenGegenleistung entsprechend mindern.
(5) Entgangener Veranstaltungsgewinn, Mehrkosten einer Ausweichveranstaltung, bezahlte Vertragsstrafen, welche dem Kunden oder dessen Kunden entstanden sind oder verwirkt wurden, werden nur dann ersetzt, wenn ein verbindlicher Liefertermin vereinbart war und soweit der Kunde bei Vereinbarung des Termins auf die konkret bei Terminüber- schreitung drohenden Schäden und Konsequenzen hingewiesen hat.
(6) Jede Lieferfrist beginnt erst nach Klarstellung aller für die Ausführung des Auftrages benötigten Einzelheiten und Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen und nach Zah- lungseingang, soweit Zahlungsfälligkeit sogleich mit Auftragserteilung vereinbart wurde. Hat der Kunde Zubehörmaterial zu stellen, beginnt die Lieferfrist nicht vor dessen Eingang. Gleiches gilt bei sonstigen Mitwirkungspflichten des Kunden. Ergänzend gelten die zusätz- lichen besonderen Bedingungen für Kaufverträge, Mietverträge und Werkverträge.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Lieferzeit, Verzug. (1) Von HMS 7.1 Die von uns in der Bestellung angegebe- ne Lieferfrist oder das angegebene Lieferfristen oder Lieferda- tum bzw. von uns angegebene Termine sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie ausdrücklich verbindlich vereinbart wurdenfür den AN verbindlich. Allein ausschlaggebend Bei Überschreiten der vertraglich vereinbarten Zeiten gerät der AN ohne Mahnung in Verzug. Mangels abwei- chender schriftlicher Vereinbarung ist maß- geblich für die Einhaltung der Lieferfrist der Eingang der Ware am von uns in der Bestel- lung angegebenen Empfangsort bzw. -sofern eine Abnahme zu erfolgen hat - wir den Lie- fergegenstand abgenommen haben. Falls der Liefertermin nicht eingehalten werden kann, sind wir unverzüglich zu unterrichten. Der Lie- ferant ist die Mitteilung der Versandbereitschaftnur nach schriftlicher Zustimmung berechtigt, Teilleistungen zu erbringen oder Lieferungen und Leistungen vor dieser Zeit zu bewirken.
(2) Ist ein Fixtermin 7.2 Mehrkosten für eine zur Einhaltung des vereinbarten Liefertermins notwendige beschleunigte Beförderung sind vom AN zu tragen, selbst wenn wir ausnahmsweise die Kosten der gewöhnlichen Beförderung über- nehmen.
7.3 Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht vereinbartfristgerecht, tritt Leistungsverzug erst nach Mahnung einstehen uns die gesetzli- chen Ansprüche ungekürzt zu. Der Kun- de kann vom Vertrag erst nach Ablauf einer angemessenen Frist zurücktreten. Auch nach Fristablauf Machen wir Schadensersatzansprüche geltend, ist der Kunde Lieferant zum Nachweis berechtigt, dass er
7.4 Die vorbehaltlose Annahme der verspä- teten Lieferung oder Leistung enthält keinen Verzicht auf die uns wegen der verspäteten Lieferung oder Leistung zustehenden Ersatz- ansprüche; dies gilt bis zur Abnahme verpflichtet, es sei denn, vollständigen Zah- lung des von uns geschuldeten Entgelts für die Rücktrittserklärung ist HMS vor Absendung der Ware betroffene Lieferung oder der Mitteilung der Versandbereitschaft zugegangenLeistung.
(3) Für feststehende7.5 Im Fall des Verzuges des An steht ZBV eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% des BruttoAuftragswertes für jeden vollendeten Tag der Überschreitung, nicht verschiebbare Termine (z.B. Veranstaltungen zu einem öffentlich beworbenen Termin) empfiehlt HMS den Abschluss eines Terminfrachtvertrages mit Garantieverpflichtung, welche die Anlieferung durch das Transportunternehmen zum erforderlichen Zeitpunkt garantierthöchstens jedoch 5% des BruttoAuftragswertes zu. Es wird empfohlen, ausreichend Montage- und Vorbe- reitungszeit einzuplanen. Anderenfalls trägt der Kunde das Risiko der Transportzeit.
(4) Wenn HMS, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben oder einen Fixtermin garantiert hatten oder das Interesse des Kunden an Die Vertrags- strafe kann auch nach Erhalt der Leistung nachweislich aufgrund des Verzugseintritts entfallen istbis zur Schlußzahlung geltend gemacht werden, haftet HMS nach den gesetzlichen Vorschriftenohne dass es eines Vorbehaltes bedarf. Soweit der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Nichteinhaltung den Vertragszweck gefährdet, beruht, ist die Haftung Die Vertragsstrafe wird auf den vorhersehbareninsgesamt geltend gemachten Verzugsschaden angerechnet. Dem AN steht das Recht zu, typischerweise eintretenden nachzuweisen, dass infolge des Verzuges kein oder ein we- sentlich geringerer Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossenentstanden ist.
(5) Entgangener Veranstaltungsgewinn, Mehrkosten einer Ausweichveranstaltung, bezahlte Vertragsstrafen, welche dem Kunden oder dessen Kunden entstanden sind oder verwirkt wurden, werden nur dann ersetzt, wenn ein verbindlicher Liefertermin vereinbart war und soweit der Kunde bei Vereinbarung des Termins auf die konkret bei Terminüber- schreitung drohenden Schäden und Konsequenzen hingewiesen hat.
(6) Jede Lieferfrist beginnt erst nach Klarstellung aller für die Ausführung des Auftrages benötigten Einzelheiten und Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen und nach Zah- lungseingang, soweit Zahlungsfälligkeit sogleich mit Auftragserteilung vereinbart wurde. Hat der Kunde Zubehörmaterial zu stellen, beginnt die Lieferfrist nicht vor dessen Eingang. Gleiches gilt bei sonstigen Mitwirkungspflichten des Kunden. Ergänzend gelten die zusätz- lichen besonderen Bedingungen für Kaufverträge, Mietverträge und Werkverträge.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Lieferzeit, Verzug. (1) Von HMS angegebene Lieferfristen oder Termine 7.1 Angegebene Liefertermine gelten stets nur annähernd und sind nur dann rechtsverbindlichbindend, wenn sie dies ausdrücklich verbindlich und schriftlich vereinbart wurdenwird. Allein ausschlaggebend für die Einhaltung Die Lieferfrist beginnt mit Absen- dung der Lieferfrist ist die Mitteilung Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der Versandbereitschaftvom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Lizenzen, Ge- nehmigungen und sonstigen Formalitäten sowie nicht vor Leistung von vereinbarten Vorauszahlungen.
7.2 Sofern verbindliche Lieferfristen durch ADA aus Grün- den, die diese nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können (2) Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Käufer hierüber unverzüglich informiert und gleichzeitig die voraus- sichtliche neue Lieferfrist mitgeteilt. Ist ein Fixtermin die Leistung auch in- nerhalb der neuen Lieferfrist nicht vereinbartverfügbar, tritt Leistungsverzug erst nach Mahnung ein. Der Kun- de kann ist ADA berech- tigt, ganz oder teilweise vom Vertrag erst nach Ablauf einer angemessenen Frist zurücktretenzurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird unverzüglich erstattet. Auch nach Fristablauf ist Als Fall der Kunde Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer, wenn ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde, weder ADA noch die Zulieferer von ADA ein Verschulden trifft oder ADA im Einzelfall zur Abnahme verpflichtet, es sei denn, Be- schaffung nicht verpflichtet ist. Die verkäuferseitigen gesetzli- chen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie gesetzliche Vor- schriften über die Rücktrittserklärung ist HMS vor Absendung Abwicklung des Vertrages bei einem Aus- schluss der Ware oder der Mitteilung der Versandbereitschaft zugegangen.
(3) Für feststehende, nicht verschiebbare Termine Leistungspflicht (z.B. Veranstaltungen zu einem öffentlich beworbenen TerminUnmöglichkeit oder Unzu- mutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) empfiehlt HMS den Abschluss eines Terminfrachtvertrages mit Garantieverpflichtung, welche bleiben unbe- rührt. Unberührt bleiben auch die Anlieferung durch das Transportunternehmen zum erforderlichen Zeitpunkt garantiert. Es wird empfohlen, ausreichend Montage- Rücktritts- und Vorbe- reitungszeit einzuplanen. Anderenfalls trägt der Kunde das Risiko der TransportzeitKündigungs- rechte des Käufers gemäß Ziffer 12 dieser AGB.
(4) Wenn HMS, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben oder einen Fixtermin garantiert hatten oder das Interesse 7.3 Der Eintritt des Kunden an der Leistung nachweislich aufgrund des Verzugseintritts entfallen ist, haftet HMS Lieferverzuges von ADA bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit In jedem Fall ist aber eine schriftliche Mahnung durch den Käufer erforderlich.
7.4 Befindet sich der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung Käufer mit einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Nichteinhaltung den Vertragszweck gefährdet, beruhtVer- pflichtung aus dem Vertragsverhältnis in Verzug, ist die Haftung auf den vorhersehbarenADA be- rechtigt, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(5) Entgangener Veranstaltungsgewinn, Mehrkosten einer Ausweichveranstaltung, bezahlte Vertragsstrafen, welche dem Kunden oder dessen Kunden entstanden sind oder verwirkt wurden, werden nur dann ersetzt, wenn ein verbindlicher Liefertermin vereinbart war und soweit der Kunde bei Vereinbarung des Termins auf die konkret bei Terminüber- schreitung drohenden Schäden und Konsequenzen hingewiesen hat.
(6) Jede Lieferfrist beginnt erst nach Klarstellung aller für die Ausführung des Auftrages benötigten Einzelheiten und Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen und nach Zah- lungseingang, soweit Zahlungsfälligkeit sogleich mit Auftragserteilung vereinbart wurde. Hat der Kunde Zubehörmaterial zu stellen, beginnt die Lieferfrist nicht vor dessen Eingangum den Zeitraum des Verzuges zu ver- längern. Gleiches Ziffer 8 gilt bei sonstigen Mitwirkungspflichten des Kunden. Ergänzend gelten die zusätz- lichen besonderen Bedingungen für Kaufverträge, Mietverträge und Werkverträgeentsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferzeit, Verzug. (1) Von HMS angegebene Lieferfristen 4.1 Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Eine Lieferfrist verlängert sich bzw. ein Liefertermin verschiebt sich entsprechend bei einem verspäteten Eingang der Anzahlung und/oder Termine sind nur dann rechtsverbindlichdes vertragsgemäßen Akkreditivs sowie bei einer nachträglichen Änderung des Auftragsumfangs oder wenn der Käufer seine Vertragspflichten nicht rechtzeitig erfüllt, wenn sie ausdrücklich verbindlich vereinbart wurden. Allein ausschlaggebend für insbesondere die Einhaltung der Lieferfrist ist die Mitteilung der Versandbereitschaft.
(2) Ist ein Fixtermin von ihm zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben nicht vereinbart, tritt Leistungsverzug erst nach Mahnung einrechtzeitig beibringt. Der Kun- de kann vom Vertrag erst Verkäufer ist berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist zurücktretenanderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
4.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
4.3 Die Lieferfrist verlängert sich bzw. Auch der Liefertermin verschiebt sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere bei Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvermeidbarer Hindernisse (Höhere Gewalt), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Verkäufer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen.
4.4 Entsteht dem Käufer wegen einer Verzögerung in der Lieferung, die der Verkäufer zu vertreten hat, ein Schaden, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Dieser beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 v. H., im ganzen aber höch stens 5 v. H. vom Werte desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann.
4.5 Ist der Käufer wegen der Länge der Verzögerung berechtigt, den Höchstbetrag an pauschaliertem Schadensersatz nach Fristablauf Ziff. 4.4 zu fordern, und ist der Kunde zur Abnahme verpflichtetLiefergegenstand noch nicht geliefert, es sei dennso kann er dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist die Annahme der Leistung ablehne. Xxxxxxx der Verkäufer nicht innerhalb dieser letzten Frist aus einem Grund, den er zu vertreten hat, so kann der Käufer durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer von dem Vertrag hinsichtlich desjenigen Teiles des Liefergegenstandes zurücktreten, welcher aufgrund der Verzögerung durch den Verkäufer nicht bestimmungsgemäß benutzt werden kann.
4.6 Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert oder nimmt der Käufer die Lieferung nicht zum vereinbarten Termin entgegen, so ist der Verkäufer berechtigt, die Rücktrittserklärung ist HMS vor Absendung durch die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens jedoch 0,5 v. H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat zu berechnen. Außerdem hat der Ware Käufer den Teil des bei Lieferung fälligen Kaufpreises zu entrichten, als ob die Lieferung erfolgt wäre. Der Verkäufer kann den Käufer schriftlich zur Annahme der Lieferung innerhalb einer angemessenen letzten Frist auffordern. Nach fruchtlosem Fristablauf kann der Verkäufer schriftlich ganz oder der Mitteilung der Versandbereitschaft zugegangenteilweise vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
(3) Für feststehende4.7 Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, nicht verschiebbare Termine (z.B. Veranstaltungen zu einem öffentlich beworbenen Termin) empfiehlt HMS den Abschluss wenn dem Verkäufer die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen des Verkäufers. Der Käufer kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Terminfrachtvertrages mit Garantieverpflichtung, welche die Anlieferung durch das Transportunternehmen zum erforderlichen Zeitpunkt garantiert. Es Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird empfohlen, ausreichend Montage- und Vorbe- reitungszeit einzuplanen. Anderenfalls trägt der Kunde das Risiko der Transportzeit.
(4) Wenn HMS, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben oder einen Fixtermin garantiert hatten oder das er ein berechtigtes Interesse des Kunden an der Leistung nachweislich aufgrund des Verzugseintritts entfallen istAblehnung einer Teillieferung hat; ist dies nicht der Fall, haftet HMS nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit so kann der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Nichteinhaltung den Vertragszweck gefährdet, beruht, ist Käufer die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossenGegenleistung entsprechend mindern.
(5) Entgangener Veranstaltungsgewinn, Mehrkosten einer Ausweichveranstaltung, bezahlte Vertragsstrafen, welche dem Kunden oder dessen Kunden entstanden sind oder verwirkt wurden, werden nur dann ersetzt, wenn ein verbindlicher Liefertermin vereinbart war und soweit der Kunde bei Vereinbarung des Termins auf die konkret bei Terminüber- schreitung drohenden Schäden und Konsequenzen hingewiesen hat.
(6) Jede Lieferfrist beginnt erst nach Klarstellung aller für die Ausführung des Auftrages benötigten Einzelheiten und Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen und nach Zah- lungseingang, soweit Zahlungsfälligkeit sogleich mit Auftragserteilung vereinbart wurde. Hat der Kunde Zubehörmaterial zu stellen, beginnt die Lieferfrist nicht vor dessen Eingang. Gleiches gilt bei sonstigen Mitwirkungspflichten des Kunden. Ergänzend gelten die zusätz- lichen besonderen Bedingungen für Kaufverträge, Mietverträge und Werkverträge.
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