Lieferzeiten, Lieferverzug, Vertragsrücktritt und Pönale. 7.1 Es gilt die vereinbarte Lieferzeit/- frist ab Bestellung. Maßgeblich für deren Einhaltung ist der Eingang der mängelfreien Lieferung oder Erstellung der (Werk-)Leistung bei der von MEUSBURGER angegebenen Anlieferstelle oder die Schaffung der Voraussetzung für die Rechtzeitigkeit der erfolgreichen Abnahme. Die aus dem Geschäftsgang üblichen Mengen werden dem Lieferant bekannt gegeben. Der Lieferant hat darauf zu achten, dass keine Kapazitätsengpässe durch Maschinenausfälle und/oder ähnlicher Umstände für MEUSBURGER entstehen. Ist der Lieferant dennoch in Verzug, muss MEUSBURGER umgehend informiert werden.