Accounting Musterklauseln

Accounting. 4.1 Each delivery or invoice shall contain the following information: Company name: Xxxxxxxxxx Xxxxx GmbH & Co KG Xxxxxxxxxxxx 00 0000 Xxxxxxx VAT No.: ATU49325305 MEUSBURGER order and article number VAT No. of supplier All additional invoice characteristics according to §11 value added tax 5.1 Payment conditions range from 21 days with 3% discount to 60 days net for all deliveries, services or work performances. 5.2 The payment period only begins after the receipt of goods and/or after the acceptance of the (work) service and receipt of the invoice by MEUSBURGER. Digital invoices are to be sent to x-xxxxxxx@xxxxxxxxxx.xxx. The date of the money transfer is decisive for timely payment. 5.3 A further prerequisite for the beginning of the payment period is a correctly issued invoice which must contain all of the specifications stated in Article 4.1. If this is not the case, checking and editing the invoice is not possible for MEUSBURGER and the invoice is not payable. The invoices are then returned for correction or supplementation. 5.4 In the event of partly defective or incomplete delivery, performance or service, MEUSBURGER is entitled to withhold payment until proper order fulfilment without loss of discounts, rebates, or similar payment benefits. Advance payments do not imply acceptance or acknowledgement of proper delivery, service or work.
Accounting. 11.1 The General Partner shall be responsible for the keeping of the Partnership’s books and records. 11.2 The General Partner shall keep the Partnership’s books in compliance with statutory provisions and the generally accepted accounting principles in force in Germany.
Accounting. Art. 32 Financial Year and annual report
Accounting. 7.4.1. Ingenious ordnet jede aufgezeichnete KPI den beteiligten Partnern eindeutig zu und stellt die jeweiligen Transaktionen übersichtlich und für einen gewissen Zeitraum recherchierbar dar. 7.4.2. Die aufgezeichneten Transaktionen werden in elektronischen Belegen zusammengefasst, die in Abhängigkeit von dem bei dem Auftraggeber oder Partner eingesetzten Buchungssystem unmittelbar als Buchungsbeleg dienen können. 7.4.3. Die Erstellung ordnungsgemäßer Belege durch Ingenious setzt voraus, dass die Daten aller beteiligten Partner von dem Auftraggeber rechtzeitig und korrekt eingepflegt werden.
Accounting. 22.1 The scope of performance shall be determined according to the drawings approved by the ordering party. Tenders and invoices shall refer to elements. An element is defined as the single module at its total height, including floor and ceiling connections and connecting parts. 22.2 The following parts shall be subject to separate payment unless otherwise agreed: - fitting parts - floor connections - connections to fixed building parts - corner construction - free wall connections - holes - devices for electrical and sanitary parts - cut outs and external grooves and special stiffening 22.3 Prices for services not included in the order documents but mandatory for the ready-to-use manuf- acture of the object shall be fixed according to the single prices of the contractual performance. 22.4 The ordering party shall be charged extra for drawings, calculations and other documents requested which K+N need not provide under the contract.
Accounting. Universalsolutions gmbh will provide you with your invoice in electronic form. The invoice is deemed to have been received as soon as you can retrieve or take note of it under normal circumstances.
Accounting. 41 Financial year § 42 Annual financial statements and manage- ment report (1) Within five months after the close of the finan- cial year, the Executive Board must prepare the an- nual financial statements and management report, if required by law, for the previous financial year. (2) The Executive Board must present the annual financial statements and the management report (as far as required by law) without delay to the Supervi- sory Board and, with the report from the Supervisory Board, to the members in General Meeting for adop- tion of the annual financial statements. (3) The annual financial statements, management report (as far as required by law) and report of the Supervisory Board must be made available for in- spection by the members or brought to their attention tens während zehn Tagen vor der Generalversamm- lung in den Geschäftsräumen der SCE oder an einer anderen bekanntzumachenden Stelle zur Einsicht der Mitglieder ausgelegt oder ihnen sonst zur Kennt- nis gebracht werden. (4) Der Bericht des Aufsichtsrats über seine Prü- fung des Jahresabschlusses und des Lageberichts (soweit gesetzlich erforderlich) ist der ordentlichen Generalversammlung zu erstatten (§ 22 Abs. 2 der Satzung). (1) Die Gewährung einer Rückvergütung ist ausge- schlossen. (2) Über die Verwendung des Jahresüberschusses beschließt die Generalversammlung; dieser ist, so- weit er nicht den Rücklagen zugeführt oder zu ande- ren Zwecken verwendet wird, auf neue Rechnung vorzutragen. Eine Ausschüttung an die Mitglieder ist nicht zulässig. (1) Über die Deckung eines Jahresfehlbetrages be- schließt die Generalversammlung. (2) Soweit ein Jahresfehlbetrag nicht auf neue Rechnung vorgetragen oder durch Heranziehung anderer Ergebnisrücklagen gedeckt wird, ist er durch die gesetzliche Rücklage oder durch Abschreibung von den Geschäftsguthaben der Mitglieder oder durch beides zugleich zu decken. (3) Werden die Geschäftsguthaben zur Deckung des Jahresfehlbetrags herangezogen, wird der auf das einzelne Mitglied entfallende Verlustanteil nach dem Verhältnis der übernommenen Geschäftsan- teile aller Mitglieder bei Beginn des Geschäftsjahres, in dem der Jahresfehlbetrag entstanden ist, berech- net.

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  • Schadloshaltung Sie müssen PayPal von Handlungen im Zusammenhang mit Ihrem PayPal -Konto und Ihrer Nutzung der PayPal-Dienste schadlos halten. Sie erklären sich damit einverstanden, PayPal zu verteidigen und schad - und klaglos von allen Ansprüchen oder Forderungen zu halt en (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die uns durch Dritte entstanden sind aufgrund: • Ihrer Verletzung dieser Nutzungsbedingungen, • Ihrer unzulässigen Nutzung der PayPal -Dienste, • Ihres Verstoßes gegen Gesetze oder Rechte eines Dritten oder • von Handlungen oder Unterlassungen von Dritten, denen Sie die Berechtigung erteilen, Ihr PayPal-Konto zu nutzen oder auf unsere Websites, Software, Systeme (einschließlich aller Netzwerke und Server, mit denen ein PayPal -Dienst bereitgestellt wird) zuzugreifen, die von uns oder in unserem Namen oder einem der PayPal-Dienste in Ihrem Namen betrieben werden.

  • Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS 3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung mitzuwirken nach Maßgabe der Festlegung BK6-07-002 (MaBiS) der Bundesnetzagentur, den zur weiteren Ausgestaltung verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Mitteilungen. 3.2. Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermittlung einer veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die jeweils andere Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergreifen.

  • Hausordnung Der Patient hat die vom Krankenhaus erlassene Hausordnung zu beachten.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit. b) Abweichend von der betrieblichen Normalarbeitszeit wird folgende Lage der Normalarbeitszeit ver- einbart: ................................................................................................................................... .............................................................................................................................................. .............................................................................................................................................. c) Abweichende Vereinbarung über die Erbringung der Normalarbeitszeit: ....................................... .............................................................................................................................................. d) Die Normalarbeitszeit wird wie folgt zwischen betrieblicher und außerbetrieblicher Arbeitszeit aufge- teilt. Mehrarbeit: Überstunden und Mehrarbeit an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte werden nur vergütet, wenn sie aus- drücklich angeordnet werden. Arbeitszeitaufzeichnungen: Alle geleisteten Arbeitszeiten sind vom Arbeitnehmer aufzuzeichnen, soweit die Arbeitszeit vom Arbeitneh- mer bestimmt wird. Privat bedingte Unterbrechungen der Arbeitszeit sind dabei festzuhalten. Der Arbeit- nehmer hat die Aufzeichnungen unmittelbar nach dem Monatsletzten vorzulegen.

  • Bonitätsprüfung 6.1. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständ- nis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläu- bigerschutzverbände Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), In- solvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitneh- merinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870(KSV) übermittelt werden dürfen.

  • Überprüfung Der Lizenzgeber hat das Recht zur Überprüfung Ihrer Einhaltung dieser Vereinbarung. Sie stimmen zu, Folgendes zu tun: (1) Implementierung interner Sicherungen, um nicht autorisiertes Kopieren, Verteilen, Installieren oder die nicht autorisierte Nutzung der Software und der Abonnementsangebote sowie den Zugriff darauf zu verhindern; (2) Erstellen von Unterlagen, die ausreichend die Einhaltung dieser Vereinbarung belegen sowie nach Aufforderung durch den Lizenzgeber die Bereitstellung und Zertifizierung von Metriken und/oder Berichten, die auf diesen Unterlagen basieren und sowohl die Anzahl der Kopien (nach Produkt und Version) als auch die Netzwerkarchitekturen berücksichtigen, in dem Maß, wie sie sich auf Ihre Lizenzierung und Bereitstellung der Software oder der Abonnementsangebote beziehen; (3) Ermöglichen der Überprüfung und Auditierung Ihrer Computer und Unterlagen (schließt auch die Computer und Unterlagen jeglicher Tochtergesellschaften und angegliederten Unternehmen mit Zugriff ein) durch einen Vertreter des Lizenzgebers oder einen unabhängigen Prüfer („Prüfer“) auf Einhaltung der Lizenzierungsbestimmungen für Softwareprodukte und/oder Abonnementsangebote des Lizenzgebers während der üblichen Geschäftszeiten. Nachdem Ihnen der Lizenzgeber oder ein Prüfer schriftlich bestätigt hat, dass Ihre Informationen vertraulich behandelt werden, sind Sie zur vollen Kooperation bei diesem Audit bereit und unterstützen es durch Gewährung des Zugriffs auf die Unterlagen und Computer. Wenn im Rahmen einer Überprüfung festgestellt wird, dass die Software oder das Abonnementsangebot ohne Lizenz installiert ist oder verwendet wird bzw. darauf zugegriffen wird bzw. dies in der Vergangenheit der Fall war, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen die erforderlichen Lizenzen oder Abonnementsangebote erwerben, um den Fehlbetrag zu decken ohne die Inanspruchnahme anderweitig geltender Ermäßigungen und gemäß den Gebühren, die die Dauer der Deckungslücke widerspiegeln. Im Falle eines Defizits von 5 % oder mehr müssen Sie dem Lizenzgeber die durch diese Prüfung entstandenen Kosten zurückerstatten.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Zusatzurlaub Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit nach § 7 Abs. 1 oder ständig Schichtarbeit nach § 7 Abs. 2 leisten und denen die Zulage nach § 8 Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 6 Satz 1 zusteht, erhalten

  • Grundsätze 5.1.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, die den Besonderheiten bei der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur Rechnung trägt und negative Auswirkungen auf die andere Vertragspartei so gering wie möglich hält. 5.1.2 Zur Gewährleistung der Sicherheit und Effizienz bei der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur übermitteln sich die Vertragsparteien gegenseitig und unverzüglich alle notwendigen Informationen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf gefährliche Ereignisse. 5.1.3 Die Vertragsparteien benennen im Vertrag eine oder mehrere Person(en) bzw. Stelle(n), die befugt und in der Lage ist (sind), binnen kürzester Zeit betriebliche Entscheidungen in deren Namen zu treffen.

  • Prüfung Der Kunde wird i) Aufzeichnungen und Ausgaben von Systemtools aufbewahren und auf Anforderung bereitstellen, soweit dies für IBM und ihre beauftragten externen Prüfer erforderlich ist, um die Einhaltung der Vereinbarung durch den Kunden zu überprüfen, und ii) unverzüglich alle erforderlichen Berechtigungen bestellen und zu den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Preisen von IBM bezahlen und andere Verbindlichkeiten, die sich aufgrund der Prüfung ergeben und in einer Rechnung von IBM angegeben sind, begleichen. Die Verpflichtungen im Rahmen dieses Abschnitts bleiben während der Laufzeit des Cloud-Service und eines Zeitraums von zwei Jahren danach in Kraft.