Lifecycle-Management Musterklauseln

Lifecycle-Management. Leistungen Spezifikationen CT, Vaskulär, Rad, RF & Mammographie, MI, MR, Nuklearmedizin, PET, Chirurgie Osteodensitometrie, Ultraschall nicht für Reparaturzentrum geeignet, LSS, ICAR, Vernetzte Überwachung DCAR (Stress, Muse, Mars) Nicht vernetzte Überwachung (für Reparaturzentrum nicht geeignet) Für Reparaturzentrum geeignete Ultraschall & LCS- Ausrüstung Nachlass auf Optionen und Upgrades für Geräte Der Kunde erhält priorisiertes Angebot für alle verfügbaren Optionen und Upgrades mit einem Spezialrabatt. Nicht inbegriffen Nicht inbegriffen Nicht inbegriffen Nicht inbegriffen Software-Updates Updates sind in den Services inbegriffen. ✓ ✓ ✓ ✓
Lifecycle-Management. Der Lieferant muss sicherstellen, dass alle Anlagen, die personenbezogene Daten von Pirelli verarbeiten, sowie alle Cybersicherheitslösungen, die für die Erbringung von Pirelli-Diensten erforderlich sind (z. B. Virenschutz, Firewalls, IDS/IPS-Module), stets auf die letzte verfügbare Softwareversion aktualisiert werden. Wenn Aktualisierungen nicht möglich sind oder noch nicht angewendet werden, muss der Lieferant einen Aktualisierungsplan und einen Gesamtplan zur Risikominderung festlegen, um alle relevanten Risiken im Zusammenhang mit der Veralterung des Systems zu bewältigen (z. B. Umsetzung der Trennung, Überwachung usw.).
Lifecycle-Management. Beim in der fondsgebundenen Rentenversiche- rung enthaltenen Lifecycle-Management handelt es sich um eine schrittweise Reduktion des An- lagerisikos durch sukzessives Umschichten von Fondsanteilen in einen risikoarmen Fonds. Da- mit können Sie das Risiko reduzieren, einmal erzielte Anlageerträge aufgrund negativer Bör- senentwicklung wieder zu verlieren. Die von uns unverbindlich angebotenen Lifecyc- le-Management Profile sind in der Fondsüber- sicht ausführlich beschrieben. Sie können eines der Lifecycle-Management Profile zu Beginn eines Versicherungsjahres vor Beginn der Flexi- bilitätsphase aktivieren, indem Sie dies mindes- tens einen Monat im Voraus schriftlich beauftra- gen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.