Liquiditätsüberschuss. Der Liquiditätsüberschuss meint den in einem Betrachtungszeit- raum aus der Verwaltung (beispielsweise Vermietung) und ggf. vollständigen oder teil- weisen Veräußerung der mit diesen Schuldverschreibungen finanzierten Assets erziel- ten Liquiditätsüberschuss und berechnet sich in einem Betrachtungszeitraum wie folgt
Liquiditätsüberschuss. Der Liquiditätsüberschuss berechnet sich in einem Betrach- tungszeitraum wie folgt
Liquiditätsüberschuss. Ausgewiesen ist der Saldo aus Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben.