Lizenzaudit Musterklauseln

Lizenzaudit. Mittels eines Lizenz‐Audits kann und soll jeweils überprüft werden, wie ELO‐ Produkte im Unternehmen des Lizenznehmers genutzt werden und ob die tatsächliche Nutzung der Produkte hinsichtlich installierter Versionen, Editionen, Optionen, Hardware, Prozessoren und Nutzerzahlen den zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Lizenzverträgen entspricht. Der Lizenzgeber ist berechtigt, auf seine Kosten, die Nutzung der Programme beim Lizenznehmer entweder selbst oder durch einen als sachverständig zertifizierten und autorisierten ELO‐Business‐Partnern nachzuprüfen oder nachprüfen zu lassen ("Audit"). Er ist insbesondere berechtigt, in der für ihn geeigneten Weise Nachweise über die Einhaltung des Lizenzumfangs nach dieser Vereinbarung zu erheben oder vom Lizenznehmer anzufordern. Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur notwendigen Mitwirkung bei einem Audit im vorstehenden Sinne. Dieses Audit hat der Lizenzgeber 30 Tage im Voraus schriftlich anzukündigen. Die Prüfung darf nur zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten des Lizenznehmers erfolgen. Der Lizenznehmer wird bei dem Audit des Lizenzgebers zu kooperieren, den technischen Sachverständigen in vernünftigem Umfang zu unterstützen und Zugang zu Informationen zu gewähren. Der normale Geschäftsbetrieb des Lizenznehmers wird durch ein derartiges Audit nicht unverhältnismäßig gestört. Zudem verpflichtet sich der Lizenznehmer, für nicht von den erworbenen Lizenzrechten gedeckte Nutzung der Programme anfallende Gebühren nach schriftlicher Aufforderung nachzuentrichten. Wenn diese Zahlung nicht erfolgt, ist ELO Digital Office GmbH berechtigt, die technische Unterstützung des Lizenznehmers, seine Lizenzen und/oder diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ELO Digital Office GmbH nicht für Kosten einzustehen hat, die durch die Mithilfe bei ELO Digital Office GmbH‐Audit entstehen. Dieses Lizenz‐Audit kann entweder durch ELO Digital Office GmbH direkt oder durch einen als sachverständig zertifizierten und autorisierten ELO Business‐Partner durchgeführt werden. In der Regel wird das Audit durch den Partner durchgeführt, der auch der Vertragspartner des bestehenden Software‐Pflege‐ und Update‐Service‐Vertrages (ELO‐SW‐PUS) ist.
Lizenzaudit. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Kunde die NEXUS Software über den im Leistungsvertrag vereinbarten Umfang hinaus nutzt, ist NEXUS berechtigt, vom Kunden innerhalb angemessener Frist Auskunft über den tatsächlichen Nutzungsumfang in Textform zu verlangen. Erfolgt diese Auskunft nicht oder ist sie nicht geeignet, den Verdacht auszuräumen, ist NEXUS berechtigt, mittels tatsächlichen oder elektronischen Zugangs zur IT-Infrastruktur zu prüfen, ob der Kunde die lizenzrechtlichen Pflichten einhält („Lizenzaudit“). Die Ergebnisse des Lizenzaudits sind vertraulich zu behandeln, dürfen aber im Falle eines förmlichen Rechtsstreits von beiden Parteien vorgetragen werden.
Lizenzaudit. Der Kunde verpflichtet sich jeweils zum Ende des Vertragsjahres den lizenzkonformen Einsatz von Ceyoniq Softwareprodukten zu überprüfen und eine Erklärung über das Ergebnis der Prüfung abzugeben. Der Kunde prüft dafür intern die vertragsgemäße Nutzung, die Wahrung der Schutzrechte und die Einhaltung der Lizenzbestimmungen. Die Prüfung findet anhand protokollierter Systeminformationen statt. Nach erfolgter Prüfung gibt der Kunde aktiv eine Erklärung über das Ergebnis der Prüfung gegenüber Ceyoniq ab. Die Verletzung vertraglich vereinbarter Nutzungsrechte führt zu einer kostenpflichtigen Nachlizenzierung nach der aktuellen Preisliste oder zu einer Kündigung der Nutzungsrechte seitens Ceyoniq. Ceyoniq behält sich ausdrücklich vor, die Verletzung vertraglich vereinbarter Nutzungsrechte straf- und zivilrechtlich zu verfolgen.
Lizenzaudit. Stellt der Lieferant fest, dass es eine Möglichkeit gibt, gegen die vom Lieferanten an ŠKODA erteilten Nutzungsrechte zu der zeitlich befristet überlassenen Software zu verstoßen, nimmt ŠKODA ein Lizenzaudit (Prüfung auf Einhaltung der Nutzungsberechtigung) hinsichtlich der jeweiligen Software vor und informiert den Lieferanten schriftlich über das Ergebnis des Lizenzaudits. Bei Feststellung von Mängeln schlägt der Lieferant eine Behebung vor und führt sie ohne Anspruch auf Belohnung durch.
Lizenzaudit. Der Lizenzgeber ist bei hinreichender Wahrscheinlichkeit des Vorliegens einer urheberrechtswidrigen Veränderung oder Nutzung der Software oder einer erheblichen Überschreitung des lizenzierten Nutzungsvolumens berechtigt, soweit dies zumutbar ist, das System des Lizenznehmers zu besichtigen, um Art und Maß der Nutzung zu überprüfen (Audit). Der Lizenznehmer kann verlangen, dass das Audit durch einen unabhängigen, öffentlich vereidigten und zur Verschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen als Auditor erfolgt. Als Sachverständiger gilt neben einem EDV-Sachverständigen auch ein zur Berufsverschwiegenheit verpflichteter Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt. Die Verschwiegenheit ist in diesem Fall auch auf die Mitteilung solcher Tatsachen an den Auftraggeber zu erstrecken, die dem Sachverständigen bei dem Audit bekannt werden, deren Mitteilung jedoch zur Erteilung des Prüfberichtes nicht erforderlich oder unverhältnismäßig ist. Bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit sind die Bedeutung für den Berichtes sowie die betroffenen Interessen der Beteiligten gegeneinander abzuwägen. Stiller Alarm Deutschland GmbH Deutschland Xxxxxxxxxxxxx 00x 00000 Xxxxxx Tel: +00 (0) 00 000 000 000 Fax: +00 (0) 00 000 000 000 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxx.xx Geschäftsführer: Xxxxxxxx Xxxxxx HRB: 150777 B Amtsgericht: Berlin-Charlottenburg Ust-Id.: 37/244/22409 Dem Auditor ist Zugang zum System sowie zu den im Unternehmen des Lizenznehmers oder seiner IT-Dienstleister vorhandenen Daten und Unterlagen zu gewähren, die Aufschluss über Art und Ausmaß der Nutzung geben können. Ist die Besichtigung unter Abwägung der betroffenen Interessen ganz oder teilweise unverhältnismäßig, kann der Lizenzgeber die Überlassung von Erklärungen und/oder sonstiger Belege verlangen, die Art und Maß der Nutzung erkennbar machen, insbesondere die Überlassung von Erklärungen der Geschäftsführung und/oder der mit der Benutzung der Software befassten Personen. Wird eine über die Lizenz hinausgehende Nutzung entdeckt, trägt die Kosten des Audits der übernutzende Lizenznehmer, sonst der Lizenzgeber.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.