Common use of Lizenzgewährung und Umfang der Nutzung Clause in Contracts

Lizenzgewährung und Umfang der Nutzung. Die ELO Digital Office GmbH räumt in ihrer Eigenschaft als Rechtsinhaberin dem Kunden das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche (nicht- exklusive) Recht ein, die im Auftrag und / oder in der Rechnung bezeichneten ELO Digital Office GmbH-Softwareprodukte und das Dokumentationsmaterial auf unbestimmte Zeit zu nutzen. Der Endkunde erhält gegen die vereinbarte Vergütung ein einfaches (nicht ausschließliches) Recht, die überlassenen Softwareprodukte während der vereinbarten Dauer zu nutzen. Der Endkunde ist berechtigt, Sicherungskopien der überlassenen Softwareprodukte in angemessener Anzahl zu erstellen. Urheberrechts- und sonstige Schutzrechtsvermerke innerhalb der überlassenen Softwareprodukte dürfen weder entfernt noch verändert werden. Der Hersteller ELO Digital Office GmbH bietet mit dem Erwerb von Produktivlizenzen grundsätzlich jedem Lizenznehmer eine angemessene Anzahl von Test- und Entwicklungslizenzen ohne weitere Lizenzkosten an. Zur Installation ist eine zusätzliche Lizenznummer erforderlich. Jede Nutzung der überlassenen Software durch den Endkunden über das vereinbarte Maß hinaus, insbesondere eine Nutzung der Software mit mehr als der vereinbarten Anzahl, gilt als vertragswidrige Handlung. In diesem Fall ist der Endkunde verpflichtet, die Übernutzung unverzüglich mitzuteilen und eine Vereinbarung zur Nachlizenzierung mit angemessener Vergütung zu treffen. Zur Prüfung der Übernutzung können regelmäßige Audits vereinbart werden.

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Lizenzgewährung und Umfang der Nutzung. Die ELO Digital Office GmbH räumt in ihrer Eigenschaft als Rechtsinhaberin dem Kunden das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche (nicht- exklusivenicht‐exklusive) Recht ein, die im Auftrag und / oder in der Rechnung bezeichneten ELO Digital Office GmbH-Softwareprodukte GmbH‐Softwareprodukte und das Dokumentationsmaterial auf unbestimmte Zeit zu nutzen. Der Endkunde erhält gegen die vereinbarte Vergütung ein einfaches (nicht ausschließliches) Recht, die überlassenen Softwareprodukte während der vereinbarten Dauer zu nutzen. Der Endkunde ist berechtigt, Sicherungskopien der überlassenen Softwareprodukte in angemessener Anzahl zu erstellen. Urheberrechts- Urheberrechts‐ und sonstige Schutzrechtsvermerke innerhalb der überlassenen Softwareprodukte dürfen weder entfernt noch verändert werden. Der Hersteller ELO Digital Office GmbH bietet mit dem Erwerb von Produktivlizenzen grundsätzlich jedem Lizenznehmer eine angemessene Anzahl von Test- Test‐ und Entwicklungslizenzen ohne weitere Lizenzkosten an. Zur Installation ist eine zusätzliche Lizenznummer erforderlich. Jede Nutzung der überlassenen Software durch den Endkunden über das vereinbarte Maß hinaus, insbesondere eine Nutzung der Software mit mehr als der vereinbarten Anzahl, gilt als vertragswidrige Handlung. In diesem Fall ist der Endkunde verpflichtet, die Übernutzung unverzüglich mitzuteilen und eine Vereinbarung zur Nachlizenzierung mit angemessener Vergütung zu treffen. Zur Prüfung der Übernutzung können regelmäßige Audits vereinbart werden.

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