Lizenzgewährung und Umfang der Nutzung. ELO räumt in ihrer Eigenschaft als Rechtsinhaberin dem Endkunden das zeit- lich auf die Laufzeit des entsprechenden Vertrages beschränkte, nicht weiter übertragbare, nicht unterlizenzierbare und nicht ausschließliche (nicht-exklu- sive) Recht ein, die im Auftrag und / oder in der Rechnung bezeichneten Softwareprodukte und das Dokumentationsmaterial auf bestimmte Zeit zu nutzen. Der Endkunde erhält gegen die vereinbarte Vergütung ein einfaches (nicht ausschließliches) Recht, die überlassenen Softwareprodukte während der vereinbarten Dauer zeitlich befristet zu nutzen. Der Endkunde ist berechtigt, Sicherungskopien der überlassenen Softwareprodukte in angemessener An- zahl zu erstellen. Urheberrechts- und sonstige Schutzrechtsvermerke inner- halb der überlassenen Softwareprodukte dürfen weder entfernt noch verän- dert werden. Der Endkunde hat auf den erstellten Sicherungskopien den Ver- merk „Sicherungskopie“ sichtbar anzubringen. ELO bietet mit der befristeten Überlassung von Produktivlizenzen grund- sätzlich jedem Endkunden eine angemessene Anzahl von Test- und Entwick- lungslizenzen ohne weitere Lizenzkosten an. Zur Installation ist eine zusätz- liche Lizenznummer erforderlich. Jede Nutzung der überlassenen Software durch den Endkunden über das vereinbarte Maß hinaus, insbesondere eine Nutzung der Software mit mehr als der vereinbarten Anzahl, gilt als vertragswidrige Handlung. In diesem Fall ist der Endkunde verpflichtet, die Übernutzung unverzüglich mitzuteilen und eine Vereinbarung zur Nachlizenzierung mit angemessener Vergütung zu treffen. Zur Prüfung der Übernutzung können regelmäßige Audits vereinbart werden.
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Samples: End User License Agreement (Eula), End User License Agreement, End User License Agreement (Eula)
Lizenzgewährung und Umfang der Nutzung. Die ELO Digital Office GmbH räumt in ihrer Eigenschaft als Rechtsinhaberin dem Endkunden Kunden das zeit- lich zeitlich auf die Laufzeit des entsprechenden Vertrages beschränktebe- schränkte, nicht weiter übertragbare, nicht unterlizenzierbare und nicht ausschließliche aus- schließliche (nicht-exklu- siveexklusive) Recht ein, die im Auftrag und / oder in der Rechnung Rech- nung bezeichneten ELO Digital Office GmbH-Softwareprodukte und das Dokumentationsmaterial Do- kumentationsmaterial auf bestimmte Zeit zu nutzen. Der Endkunde erhält gegen die vereinbarte Vergütung ein einfaches (nicht ausschließliches) Recht, die überlassenen Softwareprodukte während der vereinbarten Dauer zeitlich befristet zu nutzen. Der Endkunde ist berechtigt, Sicherungskopien der überlassenen Softwareprodukte in angemessener An- zahl zu erstellen. Urheberrechts- und sonstige Schutzrechtsvermerke inner- halb der überlassenen Softwareprodukte dürfen weder entfernt noch verän- dert werden. Der Endkunde hat auf den erstellten Sicherungskopien den Ver- merk „Sicherungskopie“ sichtbar anzubringen. Der Hersteller ELO Digital Office GmbH bietet mit der befristeten Überlassung Überlas- sung von Produktivlizenzen grund- sätzlich grundsätzlich jedem Endkunden Lizenznehmer eine angemessene ange- messene Anzahl von Test- und Entwick- lungslizenzen Entwicklungslizenzen ohne weitere Lizenzkosten Lizenz- kosten an. Zur Installation ist eine zusätz- liche zusätzliche Lizenznummer erforderlich. Jede Nutzung der überlassenen Software durch den Endkunden über das vereinbarte Maß hinaus, insbesondere eine Nutzung der Software mit mehr als der vereinbarten Anzahl, gilt als vertragswidrige Handlung. In diesem Fall ist der Endkunde verpflichtet, die Übernutzung unverzüglich mitzuteilen und eine Vereinbarung zur Nachlizenzierung mit angemessener Vergütung zu treffen. Zur Prüfung der Übernutzung können regelmäßige Audits vereinbart werden.
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Samples: End User License Agreement (Eula)