Lohnabzüge. 1. Mit dem Lohn dürfen nur verrechnet werden: • Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV-IV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenkasse: Pflege und Taggeld (KK) • Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) • Betriebliche Personalvorsorge (BPV) • Lohn- und Quellensteuern • Vollzugskosten für GAV (ZPK) sowie ferner • Kost und Logis (insb. Mietzins, Pensionskosten etc.) • Schadenersatzleistungen • Vorschuss • Rückforderungen aus Darlehen und ähnlichen Verträgen • Betreibungsamtliche Lohnpfändungen • Entschädigung bei ungerechtfertigtem Nichtantritt oder Verlassen der Ar- beitsstelle 2. Zugunsten des Arbeitgebers dürfen keine weiteren Abzüge vom Lohn des Ar- beitnehmers gemacht werden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Lohnabzüge. 1. Mit dem Lohn dürfen nur verrechnet werden: • Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV-IV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenkasse: Pflege und Taggeld (KK) • Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) • Betriebliche Personalvorsorge (BPV) • Lohn- und Quellensteuern • Berufs- und Vollzugskosten für GAV (ZPK) sowie ferner • Kost und Logis (insb. Mietzins, Pensionskosten etc.) • Schadenersatzleistungen • Vorschuss • Rückforderungen aus Darlehen und ähnlichen Verträgen • Betreibungsamtliche Lohnpfändungen • Entschädigung bei ungerechtfertigtem Nichtantritt oder Verlassen der Ar- beitsstelle
2. Zugunsten des Arbeitgebers dürfen keine weiteren Abzüge vom Lohn des Ar- beitnehmers gemacht werden.
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Lohnabzüge. 1. Mit dem Lohn dürfen nur verrechnet werden: • Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV-IV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenkasse: Pflege und Taggeld (KK) • Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) • Betriebliche Personalvorsorge (BPV) • Lohn- und Quellensteuern • Vollzugskosten für GAV (ZPK) sowie ferner • Kost und Logis (insb. Mietzins, Pensionskosten etc.) • Schadenersatzleistungen • Vorschuss • Rückforderungen aus Darlehen und ähnlichen Verträgen • Betreibungsamtliche Lohnpfändungen • Entschädigung bei ungerechtfertigtem Nichtantritt oder Verlassen der Ar- beitsstelleArbeits- stelle
2. Zugunsten des Arbeitgebers dürfen keine weiteren Abzüge vom Lohn des Ar- beitnehmers Arbeit- nehmers gemacht werden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Lohnabzüge. 1. Mit dem Lohn dürfen nur verrechnet werden: • Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV-IV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenkasse: Pflege und Taggeld (KK) • Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) • Betriebliche Personalvorsorge (BPV) • Lohn- und Quellensteuern • Berufs- und Vollzugskosten für GAV (ZPK) sowie ferner • Kost und Logis (insb. Mietzins, Pensionskosten etc.) • Schadenersatzleistungen • Vorschuss • Rückforderungen aus Darlehen und ähnlichen Verträgen • Betreibungsamtliche Lohnpfändungen • Entschädigung bei ungerechtfertigtem Nichtantritt oder Verlassen der Ar- beitsstelle
2. Zugunsten des Arbeitgebers dürfen keine weiteren Abzüge vom Lohn des Ar- beitnehmers gemacht werden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Lohnabzüge. 1. Mit dem Lohn dürfen nur verrechnet werden: • Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV-IV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenkasse: Pflege und Taggeld (KK) • Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) • Betriebliche Personalvorsorge (BPV) • Lohn- und Quellensteuern • Berufs- und Vollzugskosten für GAV (ZPK) sowie ferner • Kost und Logis (insb. Mietzins, Pensionskosten etc.) • Schadenersatzleistungen • Vorschuss • Rückforderungen aus Darlehen und ähnlichen Verträgen • Betreibungsamtliche Lohnpfändungen • Entschädigung bei ungerechtfertigtem Nichtantritt oder Verlassen der Ar- beitsstelleArbeits- stelle
2. Zugunsten des Arbeitgebers dürfen keine weiteren Abzüge vom Lohn des Ar- beitnehmers Arbeit- nehmers gemacht werden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Lohnabzüge. 1. Mit dem Lohn dürfen nur verrechnet werden: • Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV-IV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenkasse: Pflege und Taggeld (KK) • Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) • Betriebliche Personalvorsorge (BPV) • Lohn- und Quellensteuern • Vollzugskosten für GAV (ZPK) sowie ferner • Kost und Logis (insb. Mietzins, Pensionskosten etc.) • Schadenersatzleistungen • Vorschuss • Rückforderungen aus Darlehen und ähnlichen Verträgen • Betreibungsamtliche Lohnpfändungen • Entschädigung bei ungerechtfertigtem Nichtantritt oder Verlassen der Ar- beitsstelle
2. Zugunsten des Arbeitgebers dürfen keine weiteren Abzüge (Kollektiv- und Pauschalabzüge) vom Lohn des Ar- beitnehmers Arbeitnehmers gemacht werden.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Lohnabzüge. 1. Mit dem Lohn dürfen nur verrechnet werden: • Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV-IV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenkasse: Pflege und Taggeld (KK) • Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) • Betriebliche Personalvorsorge (BPV) • Lohn- und Quellensteuern • Berufs- und Vollzugskosten für GAV (ZPK) sowie ferner • Kost und Logis (insb. Mietzins, Pensionskosten etc.) • Schadenersatzleistungen • Vorschuss • Rückforderungen aus Darlehen und ähnlichen Verträgen • Betreibungsamtliche Lohnpfändungen • Entschädigung bei ungerechtfertigtem Nichtantritt oder Verlassen der Ar- beitsstelleArbeitsstelle
2. Zugunsten des Arbeitgebers dürfen keine weiteren Abzüge (Kollektiv- und Pauschalabzüge) vom Lohn des Ar- beitnehmers Arbeitnehmers gemacht werden.
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Lohnabzüge. 1. Mit dem Lohn dürfen nur verrechnet werden: • Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV-IV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenkasse: Pflege und Taggeld (KK) • Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) • Betriebliche Personalvorsorge (BPV) • Lohn- und Quellensteuern • Vollzugskosten für GAV (ZPK) GAV-Beiträge sowie ferner • Kost und Logis (insb. Mietzins, Pensionskosten etc.) • Schadenersatzleistungen • Vorschuss • Rückforderungen aus Darlehen und ähnlichen Verträgen • Betreibungsamtliche Lohnpfändungen • Entschädigung bei ungerechtfertigtem Nichtantritt oder Verlassen der Ar- beitsstelle
2. Zugunsten des Arbeitgebers dürfen keine weiteren Abzüge vom Lohn des Ar- beitnehmers gemacht werden.
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