Lohnfortzahlung bei Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst Musterklauseln

Lohnfortzahlung bei Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst. 1Leisten männliche Mitarbeitende schweizerischen obligatorischen Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst, oder leisten weibliche Mitarbeitende schwei- zerischen Militär- oder Rotkreuzdienst, wird folgende Lohnfortzahlung gewährt:
Lohnfortzahlung bei Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst. 1 Leisten Mitarbeitende schweizerischen obligatorischen Militär, Zivil- oder Zivil- schutzdienst, oder leisten weibliche Mitarbeitende schweizerischen Militär- oder Rotkreuzdienst, wird folgende Lohnfortzahlung gewährt: – Während der Rekrutenschule und dieser gleichgestellten Dienstzeiten: 80 Prozent des Nettolohns bei normaler Arbeitstätigkeit. Mitarbeitenden mit Anspruch auf Kinderzulagen gemäss Art. 6 EOG werden 100 Prozent ausbe- zahlt. – Während den übrigen obligatorischen Dienstleistungen: 100 Prozent des auf die Dauer der Dienstzeit entfallenen Nettolohns.
Lohnfortzahlung bei Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst. 1 Der Arbeitnehmende hat ein Anrecht auf 80% des Xxxxxx (Bruttolohn) für die Zeit des Militärdienstes, des Schutzdienstes oder des Zivildienstes.

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  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.