Lohnnachgenuss. Beim Tod von Angestellten bezahlt die Bank den Hinterlassenen deren Lohn für den laufenden Monat. Anschliessend haben die Hinterlassenen einen An spruch auf einen Lohnnachgenuss in der Höhe von drei Monatslöhnen oder, falls der oder die Angestellte mehr als drei Jahre bei der Bank gearbeitet hat, in der Höhe von sechs Monatslöhnen. Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) Als Hinterlassene gelten die in Art. 338 OR genannten Personen.
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Samples: Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten, Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten
Lohnnachgenuss. Beim Tod von Angestellten bezahlt die Bank den Hinterlassenen deren Lohn für den laufenden Monat. Anschliessend haben die Hinterlassenen einen An spruch auf einen Lohnnachgenuss in der Höhe von drei Monatslöhnen oder, falls der oder die Angestellte mehr als drei Jahre bei der Bank gearbeitet hat, in der Höhe von sechs Monatslöhnen. Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) Als Hinterlassene gelten die in Art. 338 OR genannten Personen.. C. Mitwirkung
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Samples: Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten (Vab)
Lohnnachgenuss. Beim Tod von Angestellten bezahlt die Bank den Hinterlassenen deren Lohn für den laufenden Monat. Anschliessend haben die Hinterlassenen einen An An- spruch auf einen Lohnnachgenuss in der Höhe von drei Monatslöhnen oder, falls der oder die Angestellte mehr als drei Jahre bei der Bank gearbeitet hat, in der Höhe von sechs Monatslöhnen. Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) Als Hinterlassene gelten die in Art. 338 OR genannten Personen.
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