Lohnnachgenuss. 1. Beim Hinschied eines aktiven Mitarbeitenden wird dessen Ehegatten / eingetragenem Partner oder dessen Kindern unter 18 Jahren oder Personen, denen gegenüber der Verstorbene eine Unterstützungspflicht erfüllt hat, je nach Dienstdauer ein Lohnnachgenuss gewährt. Dieser Nachgenuss beträgt: a. bis zu 5 Dienstjahren 1 Monatslohn b. nach mehr als 5 Dienstjahren 2 Monatslöhne c. nach mehr als 20 Dienstjahren für im Monatslohn beschäftigte Mitarbeitende 3 Monatslöhne
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Für Den Bereich Der Privaten Sicherheitsdienstleistungen, Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Für Den Bereich Der Privaten Sicherheitsdienstleistungen
Lohnnachgenuss. 1. Beim Hinschied eines aktiven Mitarbeitenden wird dessen Ehegatten / eingetragenem eingetrage- nem Partner oder dessen Kindern unter 18 Jahren oder Personen, denen gegenüber gegen- über der Verstorbene eine Unterstützungspflicht erfüllt hat, je nach Dienstdauer ein Lohnnachgenuss gewährt. Dieser Nachgenuss beträgt:
a. bis zu 5 Dienstjahren 1 Monatslohn
b. nach mehr als 5 Dienstjahren 2 Monatslöhne
c. nach mehr als 20 Dienstjahren für im Monatslohn beschäftigte Mitarbeitende 3 Monatslöhne
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Für Den Bereich Der Privaten Sicherheitsdienstleistungen
Lohnnachgenuss. 1. Beim Hinschied eines aktiven Mitarbeitenden wird dessen Ehegatten / eingetragenem eingetragenen Partner oder dessen Kindern unter 18 Jahren oder Personen, denen gegenüber der Verstorbene eine Unterstützungspflicht erfüllt hat, je nach Dienstdauer ein Lohnnachgenuss gewährt. Dieser Nachgenuss beträgt:
a. bis zu 5 Dienstjahren 1 Monatslohn
b. nach mehr als 5 Dienstjahren 2 Monatslöhne
c. nach mehr als 20 Dienstjahren für im Monatslohn beschäftigte Mitarbeitende 3 Monatslöhne
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