Lohnnachgenuss. 1. Beim Hinschied eines aktiven Mitarbeitenden wird dessen Ehegatten / eingetragenem Partner oder dessen Kindern unter 18 Jahren oder Personen, denen gegenüber der Verstorbene eine Unterstützungspflicht erfüllt hat, je nach Dienstdauer ein Lohnnachgenuss gewährt. Dieser Nachgenuss beträgt:
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Lohnnachgenuss. 1. Beim Hinschied eines aktiven Mitarbeitenden wird dessen Ehegatten / eingetragenem eingetrage- nem Partner oder dessen Kindern unter 18 Jahren oder Personen, denen gegenüber gegen- über der Verstorbene eine Unterstützungspflicht erfüllt hat, je nach Dienstdauer ein Lohnnachgenuss gewährt. Dieser Nachgenuss beträgt:
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Lohnnachgenuss. 1. Beim Hinschied eines aktiven Mitarbeitenden wird dessen Ehegatten / eingetragenem eingetragenen Partner oder dessen Kindern unter 18 Jahren oder Personen, denen gegenüber der Verstorbene eine Unterstützungspflicht erfüllt hat, je nach Dienstdauer ein Lohnnachgenuss gewährt. Dieser Nachgenuss beträgt:
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