Luftreinhalteplanung Musterklauseln

Luftreinhalteplanung. Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet (in Kraft getreten am 4. August 2008), aufgeteilt in drei Teil- pläne „westliches, nördliches und östliches Ruhrgebiet“, wurde aufgestellt, da in zahlreichen Städten der Metropole Ruhr die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung hoch ist und die ge- setzlich vorgeschriebenen Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit an vielen Stel- len überschritten wurden. Die drei Teilpläne unterstützen den regionalen Ansatz der Luftreinhal- teplanung in seiner Gesamtheit. Eine wesentliche Maßnahme des Luftreinhalteplans stellen die eingerichteten Umweltzonen dar. In diesem Luftreinhalteplan wurde festgelegt, die Minderungs- maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu untersuchen. Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost, berücksichtigt die Städte Dortmund, Herne und Bochum. Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass insbesondere die Maßnahme „Umweltzone“ zu einer Minderung der Luftschadstoffbelastungen geführt hat. Nach Berechnungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) konnten für Bochum keine Grenzwert- überschreitungen mehr in Bezug auf Feinstaub festgestellt werden. Bezogen auf Stickstoffdioxid ist die Belastung in Bochum ebenfalls zurückgegangen, obwohl die Hintergrundbelastung im Ruhrgebiet zugenommen hat. Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid konnten dennoch nicht überall eingehalten werden. Der Luft- reinhalteplan Ruhrgebiet war somit durch die zuständigen Bezirksregierungen Arnsberg, Müns- ter und Düsseldorf durch den Luftreinhalteplan 2011 fortzuschreiben. Die zugrundeliegenden Immissionsmessungen erfolgten in den Jahren 2009 und 2010. Das Plangebiet liegt außerhalb der Umweltzone (Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ruhr- gebiet Ost). Für das Plangebiet sowie seiner Umgebung sind keine Grenzwertüberschreitungen im Sinne der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionschutzgesetzes sowohl im Jahresmittelwert als auch in der Anzahl an zulässigen Überschreitungen im Tagesmittelwert verzeichnet. Im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost sind Belastungskarten für Stickstoffdi- oxid und Feinstaub dargestellt. Nach den Belastungskarten des LANUV wurden keine Belas- tungsschwerpunkte festgestellt. Im Hinblick auf die Klimadynamik / Luftaustauschprozesse wird der Vorhabenbereich vom Stadt- klima geprägt. Durch die dichte städtische Bebauung bilden sich ausgeprägte Wärmeinseln. Der verringerte Luftaustausch führt zu bioklimatischen und lufthygienischen Belastungen. Das Plangebiet liegt im...
Luftreinhalteplanung. Um die gesundheitlichen Risiken durch Luftschadstoffe zu senken, sind in der Europäischen Gemeinschaft strenge Grenzwerte für die Luftqualität verabschiedet und in deutsches Recht übernommen worden. Die Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2008/50/EG (Luftqualität und saubere Luft für Europa) vom 21.05.2008 in deutsches Recht erfolgte durch die 8. No- velle zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Erlass der 39. Verordnung zum BImSchG (39. BImSchV) im August 2010. Erstmals werden nun auch neben den Feinstäu- ben PM10 kleinere Partikel bis 2,5 µm (PM2,5) geregelt. Aufgrund weiträumiger Überschreitungen der Grenzwerte für PM10 und NO2 musste Berlin bis 2005 einen Luftreinhalte- und Aktionsplan aufstellen. Der Luftreinhalteplan 2005-2010 enthält eine Vielzahl von Maßnahmen. Kernstück ist die stufenweise Einführung der Umwelt- zone. Der aktuell vorliegende Luftreinhalteplan 2011-2017 wurde im Juni 2013 vom Senat beschlossen, bilanziert die bisherigen Maßnahmen und weist zusätzlich Maßnahmen aus, um die Luftbelastung weiter zu verringern. Der Luftreinhalteplan 2011 – 2017 sieht für die Stadtplanung u.a. folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Luftaustausches und der Schadstoffbelastung vor: - Erhalt und Ausweitung der Ausbreitungsbedingungen für den Luftaustausch, - Vermeidung der Schaffung zusätzlicher Belastungsschwerpunkte, - Einhaltung der Grenzwerte bei der Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen, - Schaffung von Grünzügen und straßenbegleitenden Grünflächen sowie - Beachtung der Maßgaben der Stadtentwicklungspläne (insb. StEP Klima und Zentren). Am Rand des Plangebiets liegt mit der Neuen Krugallee eine Straße, für die Maßnahmen der Luftreinhalteplanung Berlin vorgesehen sind. Am 23.07.2019 wurde vom Senat die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans beschlos- sen. Diese schafft neue gesetzliche Vorgaben zur Verbesserung der Luftqualität und dem damit verbundenen Schutz der menschlichen Gesundheit. Kernstück ist die weiterführende Reduzierung der Stickstoffdioxide in der Luft, welche zu drei Vierteln aus dem motorisierten Straßenverkehr stammen. Die Maßnahmen basieren stadtweit auf der technischen Optimie- rung der Linienbusse, der Förderung von Elektrofahrzeugen sowie der Ausweitung der Park- raumbewirtschaftung und der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel. Hinzu kommen lo- kale Maßnahmen mit vermehrten Tempo 30-Zonen (die teilweise bereits in Kraft getreten sind) und Dieseleinfahrtverbote für acht Straßen für Dieselfahrzeuge bis e...

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