Löschung. a) Die Leitstelle Lausitz verpflichtet sich, nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Trägers, spätestens nach Kündigung der Nutzungsvereinbarung sämtliche erhaltene/erhobene Daten auf den Datenträgern zu löschen und alle etwa noch verbliebenen Arbeitskopien und Arbeitsergebnisse im eigenen Besitz, die mit diesen personenbezogenen Daten verbunden sind, zu vernichten. Dies ist nach Beendigung der Arbeiten schriftlich dem Xxxxxx zu bestätigen. Die Löschung von Daten- und die Vernichtung von Datenträgern erfolgt entsprechend der zeitgemäßen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dies beinhaltet nicht die personenbezogenen Daten zu deren Datenverarbeitung die Leitstelle Lausitz rechtlich verpflichtet ist. b) Anfallendes Test- und Ausschussmaterial wird von der Leitstelle Lausitz unter Verschluss gehalten, bis es entweder datenschutzgerecht vernichtet oder dem Xxxxxx übergeben wird. c) Nicht mehr benötigte Unterlagen mit personenbezogenen Daten dürfen erst nach Weisung durch den Xxxxxx datenschutzgerecht vernichtet werden. d) Sicherungsmaßnahmen können im Laufe des Nutzungszeitraums der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst werden. Wesentliche Änderungen sind durch die Leitstelle Lausitz schriftlich bekannt zu geben.
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