Löschwasserversorgung Musterklauseln

Löschwasserversorgung. Im Übersichtsplan sind alle Möglichkeiten der Löschwasserversorgung im Umfeld des Objektes (Über- und Unterflurhydranten, Teiche, Seen, Bäche) einzuzeichnen. Bei den Hydranten ist die Nennweite der Versorgungsleitungen anzugeben. Diese können beim Wasserversorger (Stadtwerke Düsseldorf) erfragt werden.
Löschwasserversorgung. 3.2.1. Der Bau und der Unterhalt des Löschwasserversorgungsnetzes (einschliesslich der Hydranten) werden von jeder Vertragsgemeinde selber besorgt. Wobei die Gemeinde für eine einheitliche Ausführung besorgt ist.
Löschwasserversorgung. Der Feuerschutz in der Gemeinde Rantzau wird durch die "Freiwilligen Feuerwehren“ ge- währleistet. Nach dem Arbeitsblatt W405 des DVGW – Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung – sind bei nicht feuerhemmenden bzw. feuerbeständigen Umfassungswänden Löschwassermengen von 96 m³/h für zwei Stunden erforderlich. Anderenfalls sind 48 m³/h ausreichend. Dieses kann im Bedarfsfall dem vorhan- denen Trinkwassernetz entnommen werden. Der Löschwasserbedarf ist durch die Gemein- den nach pflichtgemäßem Ermessen festzulegen. Für die Sicherstellung der Löschwasserversorgung werden ergänzend Zisternen vorgese- hen, in denen das Regenwasser vorgehalten wird.
Löschwasserversorgung. Über das vorhandene Trinkwassernetz kann Löschwasser von 96 m³/h über einen Zeitraum von 2 Stunden bereitgestellt werden. Bei der Verlegung neuer Trinkwasserleitungen hat grund- sätzlich die Trinkwasserversorgung Vorrang. Seitens des Leitungsbetreibers wird dem Mitfüh- ren von Löschwasser im öffentlichen Trinkwassernetz zugestimmt, wenn keine anderen Mög- lichkeiten der Löschwasserbereitstellung bestehen und die dadurch notwendigen Leitungsdi- mensionen zu keinen Qualitätsbeeinträchtigungen führen.
Löschwasserversorgung. Die Löschwasserbereitstellung und die Sicherung des Brandschutzes sind Aufgabe der Gemeinde Borsdorf. Für das Plangebiet ist gemäß DVGW-Regelwerk – Arbeitsblatt W 405 für einen Zeitraum von zwei Stunden eine Löschwassermenge von mindestens 96 m³/h bereitzustellen. Xx xxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxx xxx Xxxx des Flurstücks 287/93 der Gemarkung Panitzsch befindet sich ein Hydrant. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des 300 m-Radius um diesen Hydranten. Mit der Herstellung des o.g. Ringschlusses zwischen Panitzscher Straße und Xxxxxxxx-Xxxxxx-Straße könnten nach Auskunft der Leipziger Wasserwerke an der Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 m³/h und an der Xxxxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx 00 m³/h Löschwasser geliefert werden. Die Versorgung mit Löschwasser kann somit aus dem öffentlichen Netz erfolgen.
Löschwasserversorgung. Gemäß Angabe des zuständigen Wasserleitungsverbands ist eine Löschwasserversorgung zu über das bestehende Trinkwasserversorgungsnetz nicht möglich.
Löschwasserversorgung. Entsprechend der Vorgaben der DVGW–Regelwerkes (DVGW W 405, Ausgabe 02/2008) und des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) ist ein Grundschutz zur Löschwasserversorgung mit 48 m³/h über 2 h Grundschutz an Löschwasser durch die Gemeinde sicherzustellen. Eine Löschwasserversorgung des geplanten Baugebietes ist aufgrund einer Leitungsunterdimensionierung im näheren Umfeld nicht möglich. Damit die erforderliche Feuerlöschreserve von mind. 48 m³/h über 2 h gewährleistet werden kann, ist der erforderliche Löschwasserbedarf über einen nutzbaren Anschlusspunkt in der Xxxxxxxxxxxx Xxx. 0, dem Bau eines neuen Unterflurhydranten und/ oder einer zusätzlichen Löschwasserbevorratung (z.B. unterirdischer Behälter) sicherzustellen. Nach Rücksprache mit der örtlichen Feuerwehr, ist eine Löschwasserversorgung über das vorhandene Ortsnetz einschl. der bestehenden Hydranten nahe dem geplanten Baugebiet möglich. Vorzusehende Löschwasserentnahmestellen sind entsprechend einschlägiger Richtlinien und DIN-Normen zu realisieren. Sie ist frostsicher herzustellen, gemäß DIN 4066 zu kennzeichnen, regelmäßig zu warten, freizuhalten sowie eine ungehinderte Zufahrt von Feuerwehr- Normfahrzeugen zu gewährleisten.
Löschwasserversorgung. Jede Verbandsgemeinde errichtet und unterhält auf ihrem Gebiet eine den Anforderungen der Gesetzgebung entsprechende Löschwasserversorgung.
Löschwasserversorgung. 3.1 Die Vorsorge für eine ausreichende Löschwasserversorgung ist aufgrund des Gesetzes über den Feu- erschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 Aufgabe der Stadt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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