Bestandteile dieses Vertrages. Als Bestandteil dieses Vertrages gelten: - Anlage 1 Information und Einwilligungserklärung zum Daten- und Informationsaustausch - Anlage 2 Einwilligung Personenbildnisse - Anlage 3 Formblatt Abholung/Medikamentenvergabe - Anlage 4 Abholberechtigung - Anlage 5 Belehrung der Personensorgeberechtigten nach §34 Abs. 4 Satz 1 und §34 Abs. 5 Satz 1 SeuchRNeuG Ich/Wir bestätige(n), eine Ausfertigung dieses Vertrages inklusive der Anlagen 1 bis 5 erhalten zu haben. Ort, Datum Unterschrift(en) des/der Sorgeberechtigten Hamburg, den 02.02.2022 X. Xxxxxx/X. Xxxx Unterschrift Leitung „TSG Kitas & Schulen“ (maschinell erzeugt) Anlage 1 zum GTS-Betreuungsvertrag (weiterführende Schulen) Information und Einwilligungserklärung zum Daten- und Informationsaustausch Name, Vorname des Kindes Schule des Kindes Geburtsdatum des Kindes Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages erteile/n ich/wir meine/unsere Einwilligung zur Erhebung, Nutzung und Verarbeitung aller vorgenannten personenbezogenen Daten durch den Xxxxxx, soweit es zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz oder aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften notwendig und zulässig ist. Hierzu gehört auch der Datenaustausch mit der Schule sowie den zuständigen Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg. Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir Ziffer 9 dieses Vertrages zur Kenntnis genommen habe/n. Die Datenverarbeitung ist für die Erfüllung dieses Vertrages erforderlich. Für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Leistungen und Pflichten des Trägers nicht erforderliche Daten werden nicht ohne Einwilligung erhoben. Ich/Wir bin/sind informiert, dass der Austausch mit der Schule neben den personenbezogenen Daten auch Informationen über wesentliche Vorkommnisse während der Unterrichtszeit oder Betreuungszeit, eventuelle gesundheitliche Probleme, Unfälle oder Abwesenheit eines Kindes umfasst. Dieser notwendige Austausch zwischen Mitarbeiter*innen der Schule sowie des Trägers dient der optimalen Förderung des Kindes.
Bestandteile dieses Vertrages. Als Bestandteil dieses Vertrages gelten: - Anlage 1 Betreuungszeiten - Anlage 2 Stammdaten und Erlaubnisse
Bestandteile dieses Vertrages. Als Bestandteil dieses Vertrages gelten: - Anlage 1: Betreuungszeiten und Erlaubnisse - Anlage 2: Stammdaten - Xxxxxx 0: Belehrung zum Infektionsschutzgesetz
Bestandteile dieses Vertrages. Als Bestandteil dieses Vertrages gelten: ▪ Xxxxxx 0 Betreuungszeiten ▪ Anlage 2 Stammdaten und Erlaubnisse ▪ Xxxxxx 0 weitere Abholberechtigte ▪ Xxxxxx 0 Einwilligungserklärung Informations- und Datenaustausch - Datenschutzbestimmungen - Merkblatt Infektionsschutzgesetz - Merkblatt Verabreichung von Medikamenten und Diäternährung
Bestandteile dieses Vertrages. Bestandteile dieses Vertrages sind - Karte des Konzessionsgebietes - Anlage 1 - - Durchführungsbestimmungen für Baumaßnahmen - Anlage 2 - - Ergänzende Bestimmungen über die Kostentra- gung bei stadtbahnbedingten Änderungen von Versorgungsanlagen - Anlage 3 - - Ergebnisse der Kommission zu den Konzessions- verträgen - Anlage 4 - Bestandteile dieses Wasser-Konzessionsvertrages Karte des Konzessionsgebietes - Anlage 1 - Durchführungsbestimmungen für Baumaßnahmen - Anlage 2 - Ergänzende Bestimmungen über die Kostentra- gung bei stadtbahnbedingten Änderungen von Versorgungsanlagen - Anlage 3 - zwischen der Stadt Dortmund - vertreten durch den Oberbürgermeister - - Stadt - und der Dortmunder Energie- und Wasserversor- gung GmbH - vertreten durch die Geschäftsführung -- DEW21 - nachfolgend gemeinsam "Vertragspartner" genannt zwischen der Stadt Dortmund - vertreten durch den Oberstadtdirektor - - Stadt - und der Dortmunder Energie- und Wasserversor- gung GmbH - vertreten durch die Geschäftsführung - - DEW - Zu den Veränderungen gelten im Wesentlichen die Anmerkungen zum Stromvertrag. In dieser Spalte werden nur Besonderheiten zum Fernwärmevertrag erwähnt. Die textlichen Änderungen in der Neufassung, die nicht bereits im Stromvertrag kenntlich gemacht sind, werden fett wiedergegeben
Bestandteile dieses Vertrages in der jeweils gültigen Fassung sind • die Schulordnung • die Hausordnung Ich/wir habe/n von der Schul- und Hausordnung Kenntnis genommen und erkenne/n sie an. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heidenheim an der Brenz.
Bestandteile dieses Vertrages. Als Bestandteil dieses Vertrages gelten: - Anlage 1 Information und Einwilligungserklärung zum Daten- und Informationsaustausch - Anlage 2 Einwilligung Personenbildnisse - Anlage 3 Formblatt Abholung/Medikamentenvergabe - Anlage 4 Abholberechtigung - Anlage 5 Belehrung der Personensorgeberechtigten nach §34 Abs. 4 Satz 1 und §34 Abs. 5 Satz 1 SeuchRNeuG
Bestandteile dieses Vertrages. Als Bestandteil dieses Vertrages gelten: - Informationen zum Masernschutzgesetz - Datenschutzhinweise gemäß §§ 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung - Einwilligungserklärung für die Verwendung von Fotos, Videoaufnahmen und Dokumentationen - Anlage 1 Betreuungszeiten und Ferienbuchung bei Kinderwelt - Anlage 2 Stammdaten und Erlaubnisse - Ferienbuchung 2020/2021 - Schreiben für Essensteilnehmer mit Allergien/Unverträglichkeiten - Belehrung gem. §34 Abs. 5. S.2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Merkblatt zur Verabreichung von Medikamenten - Kinderwelt ABC - Jahresplanung
Bestandteile dieses Vertrages. Als Bestandteil dieses Vertrages gelten: - Einwilligung Datenschutz - Einwilligung Personenbildnisse - Formblatt/Anlage zum Betreuungsvertrag 2020/2021 (GBS/GTS) - Belehrung der Sorgeberechtigten nach §34 Abs. 4 Satz 1 und §34 Abs. 5 Satz 1 SeuchRNeuG
Bestandteile dieses Vertrages. Bestandteile dieses Vertrages sind - Karte des Konzessionsgebietes - Anlage 1 - - Durchführungsbestimmungen für Baumaßnah- men, Anlage 2 - - Ergänzende Bestimmungen über die Kostentra- gung bei stadtbahnbedingten Änderungen von Versorgungsanlagen - Anlage 3 - - Ergebnisse der Kommission zu den Konzessions- verträgen, Anlage 4 - Bestandteile dieses Fernwärmegestattungsvertra- ges Gebietskarte - Anlage 1 - Vereinbarung über die Erstellung und Fortschrei- bung eines örtlichen Versorgungskonzeptes - Anla- ge 2 - Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 16.03.1989 - Anlage 3 - Durchführungsbestimmungen für Baumaßnahmen - Anlage 4 - Ergänzende Bestimmungen über die Kostentragung bei stadtbahnbedingten Änderungen von Versor- gungsanlagen - Anlage 5 - 15.