Mängelansprüche des Bestellers Musterklauseln

Mängelansprüche des Bestellers. 6.1 Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 6.2 Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Kaufvertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen, in unserer Einbau- und Montageanleitung bzw. auf unserer Internet-Homepage) öffentlich bekannt gemacht wurden. Für öffentliche Äußerungen (z. B. Werbeaussagen) eines von uns verschiedenen Herstellers oder sonstiger Dritter übernehmen wir jedoch keine Haftung. 6.3 Bitte beachten Sie, dass unsere Liner-Produkte ab Herstelldatum nur bis zu maximal 6 Monaten lagerfähig sind. Die Verwendbarkeit der Liner-Produkte nach Ablauf dieser Frist gehört ausdrücklich nicht zur vereinbarten Beschaffenheit! Ein Einbau der Liner nach diesem Zeitpunkt erfolgt auf eigenes Risiko! 6.4 Die Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß Ziffer V. nachgekommen ist. 6.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Wir können die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist seinerseits berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises einstweilen zurückzubehalten. 6.6 Der Besteller hat uns die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Besteller die mangelhafte Ware auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Ware noch den Einbau der neuen bzw. reparierten Ware, es sei denn, wir waren ausnahmsweise bereits ursprünglich zum Einbau verpflichtet. 6.7 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten sowie Kosten des Transports der Ware an den Ort der Nacherfüllung gemäß Ziff. 4.2) tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wi...
Mängelansprüche des Bestellers. 1. Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. § 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Besteller oder einen anderen Unternehmer, z. B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 2. Beschaffenheitsvereinbarungen werden von Pall grundsätzlich nicht übernommen, es sei denn diese wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Insbesondere sind Angaben im Rahmen des Pallshops, in Katalogen, Preislisten und sonstigen dem Besteller von Pall überlassenem Informationsmaterial keinesfalls als Beschaffenheitsvereinbarung zu sehen. Für öffentlichen Äußerungen Dritter, auf die der Besteller Pall nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernimmt Pall keine Haftung. 3. Dem Besteller stehen Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist Pall hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. 4. Der Besteller hat Pall die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Besteller Pall die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten trägt bzw. erstattet Pall nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann Pall vom Besteller die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Besteller nicht erkennbar. 5. Bei berechtigter und fristgerechter Mangelrüge hat der Kunde während des Gewährleistungszeitraums einen Anspruch auf Nacherfüllung...
Mängelansprüche des Bestellers. If the realisable value of the securities exceeds our claims by more than 10 %, we will release securities of our choice at the request of the Purchaser.
Mängelansprüche des Bestellers. 8.1. Für die Rechte des Bestellers bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. 8.2. Reklamationen von nicht vollständigen, falsch oder defekt gelieferten Waren werden unverzüglich nach Warenannahme in schriftlicher Form gegenüber RHOTHETA angezeigt. Soweit ein solcher Mangel auch bei ordnungsgemäßer Prüfung bei Warenannahme für den Besteller nicht erkennbar war, ist er unverzüglich nach Feststellung schriftlich gegenüber RHOTHETA anzuzeigen. Zur Wahrung der Rechte des Bestellers genügt die Absendung der Mängelanzeige innerhalb der vorstehenden Fristen. 8.3. Produktbeschreibungen gelten nur dann als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware, wenn sie ausdrücklich als solche in der Auftragsbestätigung vereinbart sind. 8.4. Mängelansprüche des Bestellers verjähren innerhalb eines Jahres seit Ablieferung der Ware beim Besteller. 8.5. Für Mängel der Kaufsache, die durch ein Teil des Bestellers verursacht worden sind, stellt RHOTHETA dem Besteller die für die Reparatur aufgewendete Zeit und das Material in Rechnung. Der Besteller stellt RHOTHETA von sämtlichen eventuellen Ansprüchen seiner Abnehmer frei; dies gilt insbesondere für Produkthaftungsansprüche. Die Haftung nach Ziffer 6 dieser Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
Mängelansprüche des Bestellers a) Nach Abnahme der Montage haftet XXXXX für Mängel der Montage unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Bestellers unbescha- det § 12 Ziff. 6 e) und f) und § 12 Ziff. 7 in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Besteller hat einen festgestellten Man- gel unverzüglich schriftlich dem Montageunternehmer anzuzeigen. b) Die Haftung von XXXXX besteht nicht, wenn der Mangel für die Inte- ressen des Bestellers unerheblich ist oder auf einem Umstand be- ruht, der dem Besteller zuzurechnen ist. c) Bei seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung von XXXXX vorgenommenen Änderungen oder In- standsetzungsarbeiten wird die Haftung von XXXXX für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Ge- fährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei XXXXX sofort zu verständigen ist, oder wenn FRITZ - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle - eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Besteller im Rahmen der ge- setzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von XXXXX Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. d) Bei berechtigter Beanstandung trägt XXXXX die zur Mängelbeseiti- gung erforderlichen Kosten, soweit hierdurch keine unverhältnismä- ßige Belastung von XXXXX eintritt. Geschäftsführer USt-ID: DE815588107 Kreissparkasse Waiblingen Commerzbank AG BW Bank Xxxxxxxx Xxxxxxx Amtsgericht Stuttgart BIC XXXXXXX0XXX BIC XXXXXXXX000 BIC XXXXXXXX000 Xxxx Xxxxxxxx HRB 754076 IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 e) Lässt XXXXX - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahme- fälle - eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Mängelbeseiti- gung fruchtlos verstreichen, so hat der Besteller im Rahmen der ge- setzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur wenn die Montage trotz der Minderung für den Besteller nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. f) Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach § 12 Ziff. 7 c) dieser Bedingungen.
Mängelansprüche des Bestellers. 13.1. Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmän- geln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie un- sachgemäßer Montage, mangelhafter Montageanleitung, fehlerhafter Montage – Überwachung) gelten die gesetzli- chen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben etwa durch Sonderanknüpfung anwendbare gesetzliche Sondervor- schriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (sog. Lieferantenregress). Auf die ergänzende Geltung der jeweils aktuellen Fassung der Allgemeinen Montagebedin- gungen des Verbands der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (SWISSMEM) in Fällen der Montage und/oder Montage – Überwachung wird hingewiesen.

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  • Mängelansprüche Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers setzen voraus, daß dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Auftraggeber hat insbesondere die gelieferte Xxxx nach Eingang der Sendung an dem vereinbarten Ort oder bei dem Auftraggeber bzgl. Anzahl, Abmessung, Form, Beschaffenheit und Unversehrtheit usw. zu prüfen. Falls Mängel festgestellt werden, sind diese schriftlich aufzulisten und uns unverzüglich, spätestens innerhalb acht Tagen nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens unseres Werkes bzw. Lagers. Dies vorausgeschickt leisten wir für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung unter Ausschluß weiterer Ansprüche - vorbehaltlich Abschnitt 8 – Gewähr wie folgt: 7.1 Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Xxxx nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. 7.2 Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht bei einer unsachgemäßen Montage, Inbetriebnahme oder Verwendung durch den Auftraggeber und/oder eines von diesem Beauftragten, ferner bei Nichtbeachtung der Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege (z.B. Betriebsanleitung), unsachgemäßer Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten, Aufstellung in ungeeigneten Räumen, Einwirkungen von Teilen fremder Herkunft sowie bei sonstigen äußeren Einflüssen. Ein natürlicher Verschleiß ist von der Mängelhaftung ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Gewährleistungsverpflichtung für nach dem Gefahrübergang entstehende Schäden an der Lackierung, insbesondere wenn diese auf fehlerhafte und nachlässige Behandlung bei Transport, Lagerung, Montage, Bedienung und dergleichen und/oder auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind. 7.3 Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Auftraggeber uns nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. 7.4 Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – lediglich die Kosten des Ersatzstücks. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen. 7.5 Der Auftraggeber hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine uns gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Auftraggeber lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen. Weitere Ansprüche bestimmen sich nach Abschnitt 8 Ziff. 2 dieser Bedingungen. 7.6 Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse – sofern sie nicht von uns zu verantworten sind. 7.7 Bessert der Auftraggeber oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht unsererseits keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes. 7.8 Rechtsmängel: Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, werden wir auf unsere Kosten dem Auftraggeber grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, daß die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlichen angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. 7.9 Unsere in Abschnitt 7.8 genannten Verpflichtungen sind vorbehaltlich Abschnitt 8.2 für den Fall der Schutz- und Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur, wenn • der Auftraggeber uns unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet, • der Auftraggeber uns in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend ge- machten Ansprüche unterstützt bzw. uns die Durchführung der Modifizierungs- maßnahmen gem. Abschnitt 7.8 ermöglicht, • uns alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbe- halten bleiben und • die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, daß der Auftraggeber den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat. 7.10 Bei Lohnfertigungsaufträgen gilt folgende Sonderregelung ergänzend: Wird im Laufe der Bearbeitung Material ohne unser Verschulden unbrauchbar, so sind die uns entstandenen Kosten vom Besteller zu ersetzen. Liegt eine schuldhaft mangelhafte Bearbeitung unsererseits vor, verpflichten wir uns zur Übernahme der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Bearbeitungskosten und zur Nachbesserung. Wird das Material durch unser Verschulden unbrauchbar, übernehmen wir die Neubearbeitung. Der Besteller hat das Material wiederum unentgeltlich zu liefern. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers. Insbesondere auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem vom Besteller zur Verfügung gestellten Material oder den daraus gefertigten Sachen entstanden sind. Für die im Zusammenhang mit dem Bearbeitungsvertrag auftretenden Verstöße gegen Rechte Dritter übernehmen wir keine Haftung. Die Materialbeistellung liegt in der Verantwortlichkeit des Bestellers.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. 4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes. 4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN Die nachfolgenden Emissionsspezifischen Bestimmungen enthalten die Produktspezifischen Bestimmungen (die "Produktspezifischen Bestimmungen") des entsprechenden Wertpapiertyps (Produkt Nr. 12 in dem Basisprospekt), die in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen ausgewählt und vervollständigt werden, und darüber hinaus die Allgemeinen Bestimmungen (die "Allgemeinen Bestimmungen"), welche die in dem Basisprospekt enthaltenen Allgemeinen Bedingungen ergänzen und auf die Wertpapiere anwendbar sind.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Störung des Betriebs Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Geltendmachung von Ansprüchen 21.1. Um die Geltendmachung und Verifizierung von behaupteten Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugenaussagen zu sichern. 21.2. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. 21.3. Es empfiehlt sich, im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Pauschalreise vollständig und konkret bezeichnet direkt beim Reiseveranstalter oder im Wege des Reisevermittlers geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.