Mahlzeitschecks Musterklauseln

Mahlzeitschecks. Wenn auf der Sektor- oder Unternehmensebene ein kollektives Arbeitsabkommen über Mahlzeitschecks abgeschlossen wurde, bekommen Sie für jeden tatsächlich geleisteten Arbeitstag einen Mahlzeitscheck. Wenn Sie beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub nicht arbeiten, bekommen Sie für diese Tage keinen Mahlzeitscheck. Ein Mahlzeitscheck gehört in die Kategorie der außergesetzlichen Vorteile. Sie dürfen sie also als Zugabe zum Bruttolohn betrachten. Wenn der Nennwert des Schecks nicht mehr als 8 Euro beträgt, werden sie auch nicht wie der normale Bruttolohn besteuert. Sie zahlen weder Sozialbeiträge (LASS) noch Einkommenssteuer (Betriebssteuervorabzug). Das einzige, was Sie berücksichtigen müssen, ist der Eigenbeitrag von mindestens 1,09 Euro pro Mahlzeitscheck. Dieser Eigenbeitrag wird über einen Abzug vom Nettolohn einfach geregelt. Zusätzliche Informationen finden Sie auf der CSC-Webseite Xxx und Xxxx haben beide einen Eigenbeitrag von € 1,09 pro gearbeiteten Tag für Ihren Mahlzeitscheck. Im August haben beide 21 Tage gearbeitet: 21 x € 1,09 = € 22,89 Dieser Betrag wird vom Nettolohn abgezogen.
Mahlzeitschecks. Wenn auf der Sektor- oder Unternehmensebene ein kollektives Arbeitsabkommen über Mahlzeitschecks abgeschlossen wurde, bekommen Sie für jeden tatsächlich geleisteten Arbeitstag einen Mahlzeitscheck. Wenn Sie beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub nicht arbeiten, bekommen Sie für diese Tage keinen Mahlzeitscheck. Ein Mahlzeitscheck gehört in die Kategorie der außergesetzlichen Vorteile. Sie dürfen sie also als Zugabe zum Bruttolohn betrachten. Wenn der Nennwert des Schecks nicht mehr als 8 Euro beträgt, werden sie auch nicht wie der normale Bruttolohn besteuert. Sie zahlen weder Sozialbeiträge (LASS) noch Einkommenssteuer (Betriebssteuervorabzug). Das einzige, was Sie berücksichtigen müssen, ist der Eigenbeitrag von mindestens 1,09 Euro pro Mahlzeitscheck. Dieser Eigenbeitrag wird über einen Abzug vom Nettolohn einfach geregelt. Zusätzliche Informationen finden Sie auf der CSC-Webseite Xxx und Xxxx haben beide einen Eigenbeitrag von € 1,09 pro gearbeiteten Tag für Ihren Mahlzeitscheck. Im August haben beide 22 Tage gearbeitet: 22 x € 1,09 = € 23,98 Dieser Betrag wird vom Nettolohn abgezogen. Neben den Mahlzeitschecks gibt es noch andere außergesetzliche Vorteile, für die es keine Abzüge braucht. In manchen Unternehmen ist es üblich, der Belegschaft zusätzlich zum normalen Lohn besondere Vorteile zu gewähren. Ein Vorteil jeglicher Art kann somit wie folgt definiert werden: Jeder Vorteil, den der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer oder seiner Arbeitnehmerin wegen oder anlässlich der Ausübung des Berufs gewährt. Bei diesen Vorteilen werden LASS-Beiträge berechnet und der Betriebssteuervorabzug wird fällig.