Mahngebühren. Die Vermieterin ist berechtigt, den Mietenden Aufwendungen im Zusammenhang mit wiederkeh- rend verspäteten Mietzinszahlungen in Rechnung zu stellen, insbesondere Mahngebühren von je CHF 20 pro Mahnung.
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Samples: Mietvertrag
Mahngebühren. Die Vermieterin Der Vermieter ist berechtigt, den Mietenden dem Mieter Aufwendungen im Zusammenhang mit wiederkeh- rend verspäteten Mietzinszahlungen Zahlungen des Mietzinses, der Nebenkosten und sonstigen Konto- differenzen in Rechnung zu stellen, insbesondere Mahngebühren von je CHF 20 pro Mahnung. Die Mahngebühr beträgt mindestens Fr. 20.00.
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Samples: www.wbg-altdorf.ch
Mahngebühren. Die Vermieterin ist berechtigt, den Mietenden dem Mieter/der Mieterin Aufwendungen im Zusammenhang mit wiederkeh- rend verspäteten ver- späteten Mietzinszahlungen in Rechnung zu stellen, insbesondere Mahngebühren von je CHF 20 pro Mahnung20.- für Mahnungen bzw. jedes zusätzliche Schreiben.
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Samples: www.mehralswohnen.ch
Mahngebühren. Die Vermieterin ist berechtigt, den Mietenden der Mieterin Aufwendungen im Zusammenhang Zusammen- hang mit wiederkeh- rend verspäteten Mietzinszahlungen in Rechnung zu stellen, insbesondere insbeson- dere Mahngebühren von je CHF 20 pro Mahnung20.00 für Mahnungen.
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Samples: www.biwog.ch