Mailbox Musterklauseln

Mailbox. Dem Kunden wird eine Mailbox (netzbasierter, digitaler Anrufbeantworter) bereitgestellt. Der Kunde wird über neu eingegangene Nachrichten auf seiner Mailbox per SMS informiert. Die Mailbox speichert Sprachnachrichten für längstens 17 Tage (abgehörte Nachrichten 5 Tage, abgehörte und gespeicherte Nachrichten 17 Tage), wenn sie vorher nicht abgerufen werden. Die maximale Dauer einer Sprachnachricht ist auf 3 Minuten begrenzt. Insgesamt können bis zu 50 Sprachnachrichten gespeichert werden. Der Zugang zur Mailbox ist mit einer vier- bis zehnstelligen Geheimzahl (Mailbox PIN) über das Mehrfrequenzverfahren (MFV) auch aus anderen Telefonnetzen möglich. Im Ausland wird zur Mailboxabfrage ebenfalls eine PIN benötigt. Dafür ist nach entsprechender Aufforderung die »*« Taste zu wählen, anschließend wird die PIN per SMS kostenlos auf das Handy gesendet. Der Kunde kann durch Löschen von Sprachnachrichten Speicherplatz freigeben. Über Anrufe auf der Mailbox kann der Kunde bestimmte Voreinstellungen (z. B. Aufsprechen eines Begrüßungstextes (max. 2 Minuten)) aktivieren oder deaktivieren. Die dem Kunden bereitgestellte Mailbox kann auch Faxe empfangen. Die Anzahl empfangbarer Fax-Nachrichten ist auf 25 Stück begrenzt. Der Umfang pro Faxnachricht beträgt maximal 30 Seiten. Die Speicherzeit von nicht abgefragten Fax-Nachrichten liegt bei 17 Tagen. Die Speicherzeit von abgefragten Fax-Nachrichten beträgt 5 Tage.
Mailbox. Drillisch stellt dem Kunden eine Mailbox (netzintegrierter, elektronischer Anrufbeantworter) bereit, zu der der Kunde eingehende Anrufe umleiten kann (Voreinstellung auf die drei bedingten Anrufumleitungen gemäß Ziff. A.I b,c,d). Das Abhören der Mailbox ist aus dem Telefónica-Netz über die Kurzwahl 333 möglich. Der Kunde kann anstelle einer Standardansage eine Begrüßungsansage von 60 Sekunden auf sprechen. Die Mailbox speichert bis zu 30 eingehende Sprachnachrichten (jeweils bis zu 5 Minuten) für 21 Tage. Die Mailbox benachrichtigt über eingegangene Nach- richten per Kurzmitteilung.
Mailbox. Für Kunden wird eine Mailbox (netzintegrierter, elektronischer Anrufbeantworter) eingerichtet, zu der eingehende Anrufe um- geleitet werden können, wenn die SIM-Karte nicht in das Mobil- funknetz eingebucht ist oder wenn der Kunde die Verbindung nicht binnen 20 Sekunden nach Anruf entgegennimmt. Der Kunde kann eine individuelle Begrüßung von bis zu 60 Sekunden oder eine Abwesenheitsansage aufsprechen. Die Mailbox spei- chert maximal 25 Nachrichten von bis zu 5 Minuten Dauer. Die Mailbox benachrichtigt über die neu eingegangenen Nachrich- ten. Die Benachrichtigung erfolgt per Kurzmitteilung. Gespei- cherte Nachrichten werden nach 14 Tagen automatisch gelöscht.
Mailbox. Dem Kunden wird eine Mailbox (netzbasierter, digitaler Anrufbeantworter) bereitgestellt. Der Kunde wird über neu eingegangene Nachrichten auf seiner Mailbox per SMS informiert. Die Mailbox speichert Sprachnachrichten für längstens 17 Tage (abgehörte Nachrichten fünf Tage, abgehörte und gespeicherte Nachrichten 17 Tage), wenn sie vorher nicht abgerufen werden. Die maximale Dauer einer Sprachnachricht ist auf drei Minuten begrenzt. Insgesamt können bis zu 50 Sprachnachrichten gespeichert werden. Der Zugang zur Mailbox ist mit einer vier- bis zehnstelligen Geheimzahl (Mailbox PIN) über das Mehrfrequenzverfahren (MFV) auch aus anderen Telefonnetzen möglich. Im Ausland wird zur Mailboxabfrage ebenfalls eine PIN benötigt. Dafür ist nach entsprechender Aufforderung die »*« Taste zu wählen, anschließend wird die PIN per SMS kostenlos auf das Handy gesendet. Der Kunde kann durch Löschen von Sprachnachrichten Speicherplatz freigeben. Über Anrufe auf der Mailbox kann der Kunde bestimmte Voreinstellungen (z. B. Aufsprechen eines Begrüßungstextes) deaktivieren oder reaktivieren.
Mailbox. Telefónica Germany richtet für Kunden eine Mailbox (netzintegrierter, elektronischer Anruf- beantworter) ein, zu der eingehende Anrufe umgeleitet werden, wenn die SIM-Karte nicht in das Mobilfunknetz eingebucht ist oder wenn der Kunde die Verbindung nicht entgegen- nimmt. Die Mailbox benachrichtigt per SMS über die neu eingegangenen Nachrichten. Die Speicherzeit für neue Nachrichten beträgt vor dem erstmaligen Abhören 17 Tage. Die Spei- cherzeit für abgehörte Nachrichten beträgt 5 Tage. Die Speicherfristen können nach vorheri- ger Information des Kunden verlängert werden.
Mailbox. Die Mailbox wird dem Kunden mit Abschluss eines Vertragsverhältnisses bereitgestellt. Der Kunde wird per SMS über neu eingegangene Nachrichten auf seiner Mailbox infor- miert. Die Mailbox speichert Sprachnachrichten für längstens 21 Tage, wenn sie vorher nicht abgerufen werden. Abgerufene Informationen werden maximal sieben Tage ge- speichert. Nutzt der Kunde die Mailbox nicht, d. h. fragt der Kunde Sprachnachrichten über einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen nicht ab, behält sich die TDG vor, die Mail- box zu deaktivieren. Auf Wunsch des Kunden kann die Mailbox wieder aktiviert werden.
Mailbox. Für den Kunden ist im EPM Mobilfunknetz eine blauworld Mailbox (d.h. ein netzintegrierter, elektronischer Anrufbeantworter) eingerichtet. Zu dieser Mailbox werden eingehende Anrufe umgeleitet, wenn die SIM-Karte nicht in das blauworld Mobilfunknetz eingebucht ist, bspw. weil das Mobiltelefon ausgeschaltet ist. XXXXX weist darauf hin, dass die Mailbox aufgrund der Voreinstellungen des EPM Mobilfunknetzes nicht vollständig deaktivierbar ist. D.h. die Mailbox nimmt eingehende Anrufe entgegen, wenn der Kunde den Anruf nicht innerhalb von 30 Sekunden nach Herstellung der Verbindung angenommen hat. Der Kunde kann auf seiner Mailbox eine individuelle Begrüßung von bis zu vierzig Sekunden oder eine Abwesenheitsansage aufsprechen. Im Falle der Abwesenheitsansage werden keine Nachrichten aufgezeichnet. Die Mailbox speichert maximal 10 Nachrichten von bis zu zwei Minuten Dauer insgesamt. Die Mailbox benachrichtigt den Kunden per Kurzmitteilung über neu eingegangene Nachrichten. Gespeicherte Nachrichten werden nach 5 Tagen automatisch gelöscht. Die Speicherzeit für neue Nachrichten vor dem erstmaligen Abhören beträgt 10 Tage.

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  • Roaming 1. Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen. 2. Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. 3. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. 4. Die SWU behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3:

  • EDI Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung einer EDI-Nachricht bezeichnet.

  • Service (a) QIAGEN erbringt die in der Service-Vereinbarung vereinbarten Services. Wenn nicht ausdrücklich in der Service- Vereinbarung vereinbart, beinhaltet der Service keine Instandsetzungsmaßnahmen im Falle einer Betriebsunterbrechung des Laborgeräts. QIAGEN kann nach eigener Xxxx neue oder erneuerte Teile einsetzen. Jedes Bestandteil, dass durch QIAGEN während der Durchführung des Service ersetzt wurde, geht in das Eigentum von QIAGEN über. Der Kunde wird sicherstellen, dass das Bestandteil frei von Rechten Dritter ist und stellt QIAGEN von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer bestehenden oder behaupteten Verletzung von Rechten Dritter und einer Verteidigung gegen solche Ansprüche ergeben, frei. (b) Die Durchführung des Service findet während der üblichen Arbeitszeiten in der Zeit von Montag bis Xxxxxxx zwischen 09:00 und 17:00 Uhr statt. Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Feiertage, sofern nicht QIAGEN ausdrücklich schriftlich hiervon abweichenden Zeiten zustimmt. (c) QIAGEN ist es gestattet, seine vertraglichen Verpflichtungen aus der Service-Vereinbarung sowie den AGB an Subunternehmer zu übertragen. (d) Sofern nicht ausdrücklich in der Service-Vereinbarung erklärt, ist Folgendes nicht vom Service mit umfasst: (i) die Lieferung von Verbrauchsmaterial, Verschleißteilen und Zubehör (insbesondere Lampen, Glasteile, Filter, Spritzen, Schläuche, Luftfilter, Speichermedien jedweder Art, Druckerzubehör, Säulen, thermostatische Platten,); (ii) die Wiederherstellung von Daten bei Verlust oder Beschädigung des Datenträgers (insbesondere Festplatten) und/oder der Software; (iii) Veränderungen oder Standortwechsel des Laborgerätes; (iv) Anwendungsunterstützung für Protokoll/Methodenentwicklung und Kunden-Training. Die vorgenanten Leistungen können, sofern sie nicht bereits von der Service-Vereinbarung umfasst sind, separat angeboten und durchgeführt werden.

  • Reparaturen Reparaturen, die notwendig werden um die Betriebssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 100,00 € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters, in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziffer 14). Reparaturen die notwendig werden um die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, müssen vom Mieter unverzüglich nach Feststellung des Mangels beseitigt bzw. in Auftrag gegeben werden. Der Vermieter haftet nicht für die Weiterbeförderung des Mieters und der Insassen seines Fahrzeuges.

  • Hotline Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgen- den Zeiten: Tag Uhrzeit Bis von Bis Uhr Bis von Bis Uhr von Bis Uhr An Sonntagen von Bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von Bis Uhr Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. .

  • Transport Bei größeren Einlieferungen organisieren wir für Sie zum schnellstmöglichen Termin einen günstigen und fachgerechten Kunsttransport.

  • Cloud-Service 1.1. SAP Analytics Cloud ist in den folgenden Editionen verfügbar: SAP Analytics Cloud für Planung, Professional Edition; SAP Analytics Cloud für Planung, Standard Edition; und SAP Analytics Cloud für Business Intelligence. Die in jeder dieser Editionen sowie für bestimmte Rechenzentrumsstandorte enthaltenen Funktionen sind in der Funktionsumfangsbeschreibung in der Dokumentation beschrieben. Jede Edition muss gesondert in einer Order Form vereinbart werden. Für die Zwecke dieser Ergänzenden Bedingungen bezeichnet Cloud Service die Editionen, die in einer Order Form festgelegt sind. 1.2. Der Auftraggeber kann für SAP Analytics Cloud Vereinbarungen über private und öffentliche Test-Tenants (jeweils ein „Test-Tenant“) treffen. Test-Tenants dürfen nur für nicht produktive Tests und nicht mit personenbezogenen Daten genutzt werden. 1.3. SAP Analytics Cloud, Embedded Edition wird dem Auftraggeber gemäß dem Cloud-Enterprise-Agreement- Modell bereitgestellt, das einer separaten Vereinbarung und Vergütung unterliegt, und ist ein In Frage kommender Cloud Service. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, umfassen Verweise auf Cloud Services oder SAP Analytics Cloud in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht SAP Analytics Cloud, Embedded Edition.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Installation Das Netzabschlussgerät wird auf dem Postweg versendet. Der Anschluss des Netzabschlussgerätes und der Anschluss der kundeneigenen Endgeräte er- folgt durch den Verbraucher selbst.