Maintenance- und Supportleistungen Musterklauseln

Maintenance- und Supportleistungen. 3.1.1 EXASOL erbringt außerhalb seiner Mängelhaftungsverpflichtung folgende Maintenance- und Supportleistungen: - Behebung von Fehlern in der Software - Behebung von Fehlern in der Hardware entsprechend den Leistungsbeschreibungen von Dell abrufbar unter xxx.xxxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxxx - Vorhalten einer Hotline zur Fehlermeldung - Personalisierter Zugang zu einer kundenspezifischen Supportwebsite - Zugang zu aktuellen Software Versionen 3.1.2 EXASOL setzt für Maintenance- und Supportleistungen nur qualifizierte eigene Mitarbeiter oder entsprechende Mitarbeiter gemäß § 15ff AktG verbundener Unternehmen oder befugte Dritte - insbesondere Mitarbeiter von Dell - ein, die mit den Eigenschaften der Appliance vertraut sind. Dabei erfolgt die Fehlerbeseitigung nach Xxxx von EXASOL und bei Softwarefehlern regelmäßig durch die Überlassung von Software, die die in Ziffer 2.1. bezeichnete Software ändert und/oder ergänzt. 3.1.3 EXASOL erbringt die Leistungen zur Fehlerbeseitigung im Rahmen der branchenüblichen Sorgfalt und nach Maßgabe der folgenden Regelungen: An der Appliance auftretenden Fehler sind in die in Ziffer 3.2 aufgeführten Fehlerprioritäten einzuordnen und anschließend nach den entsprechenden Reaktions- und Bearbeitungszeiten (Ziffer 3.3) abzuarbeiten. Eine Garantie zur Beseitigung des Fehlers überhaupt oder innerhalb einer bestimmten Zeit übernimmt EXASOL nicht. Es besteht auch keine Verpflichtung, eine bestimmte Verfügbarkeit der Appliance sicherzustellen. 3.1.4 Gegenstand der nach diesem Vertrag geschuldeten Maintenance-Leistungen der Software ist jede Major bzw. Minor-Version für zwei Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer Einführung durch EXASOL. Diese Zeitspanne wird verlängert bis zum Release der zweiten Nachfolgeversion (Minor oder Major). Für die Versionskennzeichnung wird das nachfolgende Format genutzt: Major.Minor.Bugfix (z.B. 4.2.6, wobei „4“ - die Major, „2“ - die Minor und „6“ die Bugfix-Version darstellt). Aktuelle Informationen zu dem Life-Cycle sind unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxx/xxxxxxx/XXXXXXXX/XXXXxxxxxxx+Xxxx+Xxxxx zu finden. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass EXASOL eine ältere Version pflegt. Wünscht der Vertragspartner dies, hat er mit EXASOL hierüber eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. 3.1.5 Wird die Software von der Appliance getrennt, besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Wartung nach diesem Vertrag bzw. sonstigen Serviceleistungen.