Mangelansprüche. Die Genossenschaft haftet für Mängelansprüche ein Jahr. Für Verbraucher gilt diese Frist nur beim Verkauf gebrauchter, beweglicher Sachen / Tiere. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen / Tieren auf vier Wochen begrenzt. Im Fall von Satz 3 hat der Unternehmer nachzuweisen, dass sich der Mangel innerhalb von fünf Tagen ab Gefahrübergang gezeigt hat. Die Genossenschaft haftet gegenüber Unternehmern nur für öffentliche Äußerungen, insbesondere Werbung, die sie zu eigenen Zwecken eingesetzt oder ausdrücklich in den Vertrag einbezogen hat.
Mangelansprüche a) Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
b) Grundlage der Mängelhaftung des Auftragnehmers ist vor allem die über die Beschaffenheit der Leistung getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Leistung gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des Angebots oder vom Auftragnehmer öffentlich bekannt gemacht wurden (z.B. in Produktbroschüren oder auf der Internetseite des Auftragnehmers) sind. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Bei der Beurteilung der Beschaffenheit übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen).
c) Die Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Abnahme, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dem Auftragnehmer hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung oder Abnahme und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Auftraggeber die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des Auftragnehmers für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
d) Ist die gelieferte Leistung mangelhaft, kann der Auftragnehmer zunächst wählen, ob er Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Leistung (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht des Auftragnehmers, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
e) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber die fällige Vergütung bezahlt. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.
f) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenhe...
Mangelansprüche. 1. Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie nachfolgend nicht anders bestimmt sind.
2. Grundlage der Mangelhaftung der Mugele Technik GmbH ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. In unseren Prospekten, Preislisten, Katalogen und Anzeigen sowie in unseren Angebotsunterlagen enthaltene Angaben, einschließlich Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, etc. sind unverbindlich und befreien den Besteller nicht von der Verpflichtung, die Ware auf ihre Eignung für den angestrebten Verwendungszweck hin zu prüfen. Vorgenannte Angaben und Unterlagen werden nur für Vertragsbestandteil, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätig werden.
3. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist der Mugele Technik GmbH hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung zur Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Besteller offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung der Mugele Technik GmbH für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
4. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann die Mugele Technik GmbH zunächst wählen, ob sie Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht der Mugele Technik GmbH, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
5. Die Mugele Technik GmbH ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angesehenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
6. Der Besteller hat der Mugele Technik GmbH die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Überprüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Besteller die mangelhafte Sache an die Mugele Technik GmbH nach...
Mangelansprüche. Der Lieferant ist verpflichtet, das Produkt laut den genauen Auftragsbedingungen und Spezifikationen auszuliefern. Im Falle einer Mangelfeststellung darf der Kunde innerhalb von 8 Tagen ab Lieferdatum für offenbare Mängel, und innerhalb von 8 Tagen ab Mangelfeststellung für verborgene Mängel, jedoch nicht später als einen Monat ab Lieferdatum, gegen den Lieferanten Einspruch erheben, durch entsprechende schriftliche Mitteilung mit dem Mangelverzeichnis sowie mit Angabe der mangelhaften Stückanzahl, des vorgenommenen Feststellungsverfahrens, der Sendung-Nr. und alles, was dem Lieferanten für eine prompte Identifizierung des mangelhaften Produktes hilfreich sein kann. Auf Anfrage des Lieferanten soll der Kunde das infragekommende mangelhafte Produkt zu eigenem Lasten dem Lieferanten zurücksenden. Der Lieferant kann nach seiner Xxxx und ohne, daß dies eine Haftungsanerkennung darstellt, das Produkt reparieren und es dem Kunden zurücksenden. In diesem Falle gehen die Transportkosten zu Lasten des Lieferanten. Stellt der Lieferant kein Mangelbestehen fest, so ladet er den Kunden im eigenen Werk ein, um mit ihm die Ergebnisse der vorgenommenen Nachprüfungen zu schätzen, und nach dieser Prüfung wird das Produkt dem Kunden und zu Kundenlasten wieder versandt. Keinesfalls darf der Kunde die Zahlungen für das mangelhafte Produkt einstellen, es sei denn der Lieferant entscheidet über den vollen Ersatz des Produktes. Aus keinem Grund darf der Kunde Bearbeitungen oder Nacharbeitungen selbstständig ausführen oder ausführen lassen. In solchen Fällen ist das Produkt nicht mehr garantiert und keine Haftung wird vom Lieferanten dafür übernommen. Entscheidet der Kunde, beim Bestehen von offenbaren Mängeln oder Fehlern, den Lieferanten davon nicht zu benachrichtigen und das Produkt ohnehin zu verwenden oder zu übergeben, verliert er seine Berechtigung zur Produktersetzung, oder Reparierung, und zu der Garantieleistung. Immerhin, und soweit vom Lieferanten nicht sonstig verlangt, erfolgt die Entsorgung des fehlerhaften bestrittenen Produktes zu Lasten des Kunden, solange bis das Produkt im Kundenwerk bzw. Kundenlager liegt. Eventuelle Mangelansprüche oder Beanstandungen, die eine einzelne Teillieferung betreffen, entbinden den Kunden nicht von der Verpflichtung, laut den Auftragsbedingungen die restlichen Warenmengen abzuholen und dafür zu bezahlen.
Mangelansprüche. 6.1 Treten nach Übergabe des Mietobjektes an den Kunden technische Defekte am Mietobjekt auf, die die Gebrauchstauglichkeit wesentlich einschränken, ist der Kunde berechtigt, eine Ersatzlieferung zu verlangen.
6.2 Der Kunde hat uns den Defekt sofort anzuzeigen.
Mangelansprüche. Sofern die KRATZER AUTOMATION AG und der Auftraggeber ausdrücklich im Servicevertrag die Erbringung von Werk- und/oder Lieferleistungen durch die KRATZER AUTOMATION AG vereinbart haben, verpflichtet sich der Auftraggeber –soweit gesetzlich zulässig- unter Ausschluss aller Mangelansprüche, zur unverzüglichen Prüfung dieser Werk- und/oder Lieferleistungen und schriftlicher Rüge von mangelhaften Werk- und/oder Lieferleistungen. Die Gewährleistungsfrist für Leistungen nach Absatz 1 beträgt 12 Monate. Ihr Lauf beginnt mit der Abnahme der Werkleistung und im Falle von Lieferleistungen mit dem Gefahrenübergang.
Mangelansprüche. Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schulden wir eine Bereitstel- lung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung gem. Teil B 2.2 ergibt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter übernehmen wir insoweit keine Haftung.
Mangelansprüche. 4.1 Für Mängelansprüche, die nicht auf Bauleistungen an Gebäuden oder Grundstücken beruhen, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, wenn der Kunde Unternehmer ist, im Übrigen zwei Jahre.
4.2 Der Unternehmer kann nach seiner Xxxx den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen (Nacherfüllung). Der Unternehmer kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Stellt der Unternehmer ein neues Werk her, kann er vom Kunden die Herausgabe des mangelhaften Werkes und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen verlangen.
4.3 Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Unternehmer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur dem Unternehmer oder dessen Beauftragen zur Verfügung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist der Unternehmer von der Mangelhaftung befreit. Dem Kunden ist bekannt, dass der Unternehmer eine externe Datensicherung vor Arbeitsaufnahme voraussetzt.
4.4 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder nach seiner Xxxx die Vergütung mindern.
Mangelansprüche. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist die Leistung zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln,
Mangelansprüche. Wird ein Mangel an einer Lochmann-Kabine ordnungsgemäß festgestellt, so wird für diese Kabine eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist veranlasst. Leitet der Verkäufer die notwendigen Schritte zur Nachbesserung nicht ein, kann der Käufer im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen gegen Xxxxxxxx vorgehen.