Margin Musterklauseln

Margin. 13.1 Um eine Transaktion zu eröffnen und eine solche Transaktion offen zu halten, muss der Kunde dem Unternehmen einen Geldbetrag zur Verfügung stellen und diesen Betrag als Sicherheit für die aktuellen oder zukünftigen Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber dem Unternehmen ("Verbindlichkeiten") in den Beträgen und in der Form vorhalten, die das Unternehmen nach alleinigem Ermessen verlangen kann ("Marge"). Verschiedene Finanzinstrumente können unterschiedliche Margin-Anforderungen haben, die von dem Unternehmen von Zeit zu Zeit festgelegt werden. 13.2 Der Handel mit Hebelwirkung kann zu Verlusten führen, die die vom Kunden gehaltenen Guthaben übersteigen können. In dem Umfang, in dem der Kunde mit Hebelwirkung handelt, wird der Kunde die Gewinne und Verluste vergrößern. Selbst kleine Kursänderungen des zugrunde liegenden Vermögenswertes können zu erheblichen Verlusten oder Gewinnen führen. Jedoch bietet das Unternehmen allen Kunden einen Negativsaldo-Schutz. Dies bedeutet, dass die Gesamthaftung des Kunden für alle Finanzinstrumente in Bezug auf das Kundenkonto auf das Guthaben des Xxxxxx beschränkt ist. 13.3 Darüber hinaus können verschiedene Jurisdiktionen und/oder die Einstufung des Kunden die Auferlegung maximaler Hebelanforderungen und/oder minimaler Marginanforderungen für die von den Einwohnern geführten Konten erfordern. Zur Erfüllung solcher aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Hebelquote zu begrenzen und/oder einzuschränken und/oder die für solche Konten geltenden Margin-Anforderungen zu erhöhen. In dem Umfang, in dem Transaktionen mit einem Hebelsatz ausgeführt wurden, der diese Begrenzungen überschreitet, und/oder in dem Umfang, in dem die für diese Nutzer geltende Gesamtmargin-Anforderung bei Fälligkeit nicht erfüllt wurde, behält sich das Unternehmen das Recht vor, einige oder alle offenen Positionen des Kunden ohne weitere Ankündigung zu schließen, unabhängig davon, ob mit Verlust oder Gewinn und der Liquidität des Kundenkontos. Das Unternehmen kann eine oder mehrere der offenen Positionen des Kunden schließen, wenn die Gesamtmargin auf dem Kundenkonto unter 50% der Anfangsmargin fällt. Wenn das Unternehmen dies tut, wird das Unternehmen diese offenen Positionen zum aktuellen Marktpreis auf der Handelsplattform des Unternehmens schließen. 13.4 Ohne von der Allgemeingültigkeit der obigen Ausführungen abzuweichen, ist das Unternehmen verpflichtet, die Höhe der Hebelwirkung zu...
Margin. 9.1. Sie werden uns Geldbeträge in der Höhe und Form, die wir nach ausschließlichem eigenen Ermessen anfordern können, in Bezug auf und als Sicherheit für Ihre tatsächlichen, künftigen und Eventual- oder möglichen Verbindlichkeiten uns gegenüber (Verbindlichkeiten) zur Verfügung stellen und überlassen (Margin). Wir können unsere Marginanforderungen jederzeit ändern. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie jederzeit über die Margin-Anforderungen der Online-Dienste für die angebotenen Instrumente informiert sind. 9.2. Die Anforderung einer Margin muss in der von uns (nach unserem ausschließlichen eigenen Ermessen) angegebenen Währung und im von uns angegebenen Zeitraum erfüllt werden, oder, falls kein Zeitraum angegeben ist, unverzüglich. Eine Marginforderung schließt andere nicht aus. Eine Margin ist in bar oder in anderer Form bereitzustellen, wie von uns vereinbart oder akzeptiert. Wenn Sie ein Retail Trader sind, wird die Marge in bar/Geldmitteln bereitgestellt. 9.3. Sie sind dafür verantwortlich, jederzeit geeignete Regelungen für den Erhalt und die Mitteilung von Informationen zur Margin mit uns aufrechtzuerhalten. Falls Sie uns innerhalb des erforderlichen Zeitraums nicht ausreichend Margin zur Verfügung stellen, können wir Ihre offenen Positionen automatisch ausbuchen und sind berechtigt, unsere Rechte gemäß Klausel 21 im Folgenden auszuüben. 9.4. Soweit von uns nicht anders vereinbart, stellen Sie uns alle Margins dem Vertrag entsprechend zur Verfügung als eine fortlaufende Sicherheit für Ihre Verbindlichkeiten gemäß dem oder im Rahmen des Vertrags (einschließlich im Rahmen jeder Transaktion, die zeitweise vom Vertrag geregelt ist). 9.5. Sie willigen ein, die weiteren Urkunden zu unterzeichnen und weitere Maßnahmen zu ergreifen, die wir in angemessener Weise anfordern können, um unser Sicherheitsinteresse auf die Margin zu vervollständigen, als ihr Eigentümer eingetragen zu werden oder das rechtliche Eigentum an ihr zu erhalten, um die Verbindlichkeiten weiter abzusichern und um uns zu ermöglichen, unsere Rechte auszuüben. 9.6. Sie dürfen Eigentum, das unserem Sicherungsrecht unterliegt, nicht ohne unsere vorherige Einwilligung zurückziehen oder ersetzen. 9.7. Falls der Vertrag endet, sind wir nicht zur Rückzahlung von Xxx-Xxxxxx in dem Umfang verpflichtet, in dem Sie uns Verbindlichkeiten schulden oder eventuell schulden. Beim Ermitteln der Beträge der Bar-Margin, Ihrer Verbindlichkeiten und unserer Verpflichtungen Ihnen gegenübe...
Margin. 5.1. Der Kunde darf eine Transaktion zu einem bestimmten Finanzinstrument ausführen oder in einigen Fällen eine Order übermit- teln, sofern und soweit vorher eine Margin einbezahlt wurde. Die Margin hat betragsmäßig der Größe der platzierten Order zu entsprechen. 5.2. Die Höhe der Margin wird gemäß den Daten-Verzeichnissen bestimmt. Der auf diese Weise festgelegte Betrag wird auf dem entsprechenden Handelskonto des Kunden blockiert. 5.3. Im Falle einer offenen Position innerhalb des Handelskontos wird die freie Margin für das CFD-Konto gemäß den Regelungen in Punkt 9 der AGB‘s entsprechend reduziert/angepasst. 5.4. Sollte das Guthaben oder der Saldo auf einem Handelskonto unter einen bestimmten Wert fallen, ermächtigt der Kunde XTB, einige oder alle offenen Positionen in Übereinstimmung der Regelungen gem. Punkt 9 der AGB‘s glattzustellen. Eine gesonderte Zustimmung des Kunden ist nicht notwendig. Derartige Aktionen sind nicht als Handlungen gegen den Willen oder zum Scha- den des Kunden anzusehen. Der Kunde autorisiert XTB die Glattstellung in den oben beschriebenen Fällen durchzuführen. 5.5. Die Glattstellung einer Kunden-Transaktion in der in Punkt 5.4 beschriebenen Art und Weise wird auf dem entsprechenden Handelskonto wiedergespiegelt. 5.6. Sollte das Glattstellen einer Position gemäß Punkt 5.4 zu einem negativen Saldo auf einem Handelskonto des Kunden führen, so hat der Kunde unverzüglich den negativen Saldobetrag des entsprechenden Handelskontos auszugleichen. 5.7. Der Kunde hat stets den Betrag der erforderlichen Margin sowie den zusätzlich erforderlichen Geldbetrag zu beobachten, der im Hinblick auf aktuell offene Positionen auf dem entsprechenden Konto zusätzlich verfügbar sein muss. 5.8. Transaktionen oder Order, die durch den Kunden in Synthetische Aktien, Aktien-CFDs oder ETF CFDs durchgeführt oder plat- ziert wurden, können es erforderlich machen bzw. dazu führen, dass XTB eine Hedging-Transaktion in Bezug auf ein zugrunde- liegendes Basisinstrument, ein oder mehrere Basiskurse eines Basisinstrumentes und/oder mit einem oder mehreren Partnern eingeht. Sofern der Kunde eine Order oder eine Transaktion in Synthetische Aktien, Aktien-CFDs und/oder ETF CFDs platziert oder durchführt, ist XTB auf der Grundlage dieser Vereinbarung dazu berechtigt: • Mittel des Kunden auf eigene Rechnung zu verwenden, die dem Nominalwert der Synthetischen Aktien entsprechen oder • auf die Sicherheit (Margin) zurückzugreifen, die auf dem Kunden-Konto hinterlegt ist. ...
Margin. 9.1. Eine Margin ist die Menge an Bargeld, die ThinkMarkets von einem Kunden in Bezug auf die Handelsaktivität des Kunden fordert entweder anzuzahlen oder diese auf dessen Konto zu verwahren (“Marginerfordernis”). Ausreichende Marginerfordernisse für offene Transaktionen, sind zu jeder Zeit die alleinige Verantwortung des Kunden. 9.2. Opening-Transaktionen dürfen nur ausgeführt werden, wenn Ihr Konto ausreichende Kapitalausstattung für die erforderte Margin hat. 9.3. Sie werden uns auf Anfrage die Marginsummen zur Verfügung stellen, die wir in unserer Diskretion zum Zweck unseres Schutzes gegen Verlust oder Verlustrisiko in der Gegenwart, Zukunft oder in genannten Rechtsgeschäften unter diesem Vertrag erfordern. Verschiedene Marginerfordernisse können auf verschiedene Konten und / oder gehandelte Produkte zutreffen. Sie könnten von uns aufgefordert werden, eine solche Margin zu jeder Zeit wenn Ihr Konto ein Debit-Saldo oder einen Anstieg in Ihrem Marginerfordernis zeigt, bereitzustellen. Sie werden Margin innerhalb der Mindestzeit die von uns festgelegt wird (was innerhalb desselben Werktages sein könnte) zahlen oder überweisen. 9.4. Margin in Bezug auf eine bestimmte Art von Transaktion werden von eingezahlten Geldmitteln bereitgestellt. 9.5. Margin werden auf Basis absoluter Diskretion geschätzt, sowie ohne Einschränkung auf die relevanten Vermögenswerte und ohne eines Abschlages des derzeitigen Marktpreises jeglicher Margin nach dem Marktrisiko dieser Margin. Wir können Marginerfordernisse zu jeder Zeit verändern, und geben Ihnen jeweils darüber Bescheid. Jegliche Veränderungen beeinflussen unsere Angebote und können umgehend Einfluss auf Ihre Marginerfordernisse haben. Es liegt in Ihrer Verantwortung, zu jeder Zeit zu wissen, was das aktuelle Marginerfordernis für Ihr Konto und Ihre offenen Positionen ist. 9.6. Falls das Marginerfordernis nicht erfüllt werden kann, unterliegen alle offenen Positionen der Liquidation von ThinkMarkets. Wir sind weder verpflichtet, Ihnen zu sagen, ob eine Margin gezahlt werden muss, noch ob ein Marginausgleich gemacht werden muss. Wir bemühen uns, Sie so gut wie möglich zu informieren, jedoch haben wir Ihnen gegenüber keine Haftung, falls wir Sie nicht verständigen, dass eine Margin zu zahlen ist und/oder ein Marginausgleich gemacht werden muss. Der Marginausgleichslevel ist auf 100% angesetzt. Wenn das Eigenkapital auf Ihrem Konto unter 50% der benötigten Margin fällt, oder 0.5% der theoretischen Auftragssumme (dem “Liqu...
Margin. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass: I. zur Bezahlung des Nachschusses Interactive Brokers LLC die Gelder oder das Vermögen verwenden (oder stattdessen zur Einreichung zugelassener Wertpapiere auffordern) kann, das Interactive Brokers LLC im eigenen Ermessen für notwendig erachtet, um sich selbst vor persönlicher Haftung, die beim Handel mit Kontrakten im Namen des Kunden entsteht, zu schützen. II. sollte er der Aufforderung zur Bezahlung (oder Einreichung von zugelassenen Wertpapieren) nicht nachkommen, Interactive Brokers LLC (ungeachtet anderer Rechte oder Vollmachten aus dieser Vereinbarung) alle oder bestimmte Kunden-Kontrakte ohne vorherige Benachrichtigung schließen kann, ohne dass hierzu eine Verpflichtung besteht. III. die Zeit zur Bezahlung der Nachschüsse von größter Wichtigkeit ist und dass, sofern Interactive Brokers LLC keine andere Zeit vor Aufforderung zur Einzahlung des Nachschusses bekannt gibt, der Kunde gehalten ist, dieser Forderung innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nachzukommen. IV. die Pflicht zur Bezahlung der Initial Margin (Einschuss-Margin) dann besteht, wenn der Trade ausgeführt wird und unabhängig davon ist, wann der Aufruf erfolgt. V. die Pflicht zur Bezahlung des Nachschusses dann entsteht, wenn sich der Nachschuss abzeichnet, und unabhängig davon ist, wann der Aufruf erfolgt. VI. er für die Bareinzahlung von Fehlbeträgen, die Interactive Brokers LLC nach dem Schließen geschuldet werden, haftet und dass sein Versäumnis, den Fehlbetrag auszugleichen, Interactive Brokers LLC berechtigt, die von Interactive Brokers LLC gehaltenen Wertpapiere zu veräußern und den Fehlbetrag einzuklagen.
Margin a) Erfordernis der kontinuierlichen Aufrechterhaltung einer ausreichenden Margin: ZUR ABWICKLUNG EINGEREICHT WURDE. Die Formeln zur Berechnung der Margin-Anforderungen auf der IBIE-Website sind nur Richtwerte und geben möglicherweise nicht die tatsächlichen Margin-Anforderungen wieder. Der Kunde muss zu jeder Zeit die von IBIE berechnete Margin- Anforderung erfüllen. b) IBIE wird keine Margin Calls ausstellen: IBIE muss den Kunden nicht über die Nichterfüllung der Margin-Anforderungen informieren, bevor IBIE ihre Rechte aus dieser Vereinbarung ausübt. Der Kunde erkennt an, dass IBIE im Allgemeinen keine Margin Calls ausstellt; im Allgemeinen dem Kundenkonto kein Guthaben gutschreibt, um Intraday- oder Overnight-Margin-Defizite auszugleichen; und berechtigt ist, Kontopositionen zu liquidieren, um Margin-Anforderungen ohne vorherige Ankündigung zu erfüllen. c) Liquidation von Positionen und Gegengeschäften: i. WENN DAS KONTO DES KUNDEN ZU IRGENDEINEM ZEITPUNKT NICHT GENÜGEND EIGENKAPITAL AUFWEIST, UM DIE MARGIN-ANFORDERUNGEN ZU ERFÜLLEN, ODER SICH IM DEFIZIT BEFINDET, HAT IBIE DAS RECHT, NACH EIGENEM ERMESSEN, ABER NICHT DIE VERPFLICHTUNG, ALLE ODER EINEN TEIL DER POSITIONEN DES KUNDEN IN EINEM DER IBIE- KONTEN DES KUNDEN ZU JEDER ZEIT UND AUF JEDE ART UND WEISE UND ÜBER JEDEN MARKT ODER HÄNDLER ZU LIQUIDIEREN, OHNE VORHERIGE BENACHRICHTIGUNG ODER MARGIN CALL AN DEN KUNDEN. DER KUNDE HAFTET UND WIRD IBIE UNVERZÜGLICH FÜR ALLE FEHLBETRÄGE AUF DEM KONTO DES KUNDEN BEZAHLEN, DIE AUS EINER SOLCHEN LIQUIDATION ENTSTEHEN ODER NACH EINER SOLCHEN LIQUIDATION VERBLEIBEN. IBIE HAFTET NICHT FÜR VERLUSTE, DIE DEM KUNDEN IM ZUSAMMENHANG MIT SOLCHEN LIQUIDATIONEN ENTSTEHEN (ODER WENN DAS IBIE-SYSTEM SOLCHE LIQUIDATIONEN VERZÖGERT ODER NICHT DURCHFÜHRT), SELBST WENN DER KUNDE SEINE POSITION ZU EINEM SCHLECHTEREN PREIS WIEDERHERSTELLT. ii. IBIE kann dem Kunden erlauben, die Reihenfolge der Liquidation im Falle eines Margin- Fehlbetrags vorab zu beantragen, aber solche Anträge sind für IBIE nicht bindend und IBIE behält sich das alleinige Ermessen vor, die zu liquidierenden Vermögenswerte und die Reihenfolge/Methode der Liquidation zu bestimmen. Die IBIE kann über jeden Markt oder Händler liquidieren, und die IBIE oder ihre Partner können die andere Seite der Transaktionen in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften übernehmen. Wenn IBIE einige/alle Positionen im Konto des Kunden liquidiert, wird diese Liquidation den Gewinn/Verlust des Kunden und die verbleibende S...

Related to Margin

  • Definition Eine Geothermieanlage ist eine Anlage, in der Erdwärme dem Unter- grund entnommen, aufbereitet und an ein Folgesystem (z. B. Wärme- tauscher, Heizanlagen) abgegeben wird. Alle oberirdischen Anlagentei- le gehören nicht zur Geothermieanlage im Sinne dieser Bedingungen.

  • Liquiditätsrisiko Für den OGAW dürfen auch Vermögensgegenstände erworben werden, die nicht an einer Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind. Der Erwerb derartiger Vermögensgegenstande ist mit der Gefahr verbunden, dass es insbesondere zu Problemen bei der Weiterveräusserung der Vermögensgegenstande an Dritte kommen kann. Bei Titeln kleinerer Gesellschaften (Nebenwerte) besteht das Risiko, dass der Markt phasenweise nicht liquid ist. Dies kann zur Folge haben, dass Titel nicht zum gewünschten Zeitpunkt und/oder nicht in der gewünschten Menge und/oder nicht zum erhofften Preis gehandelt werden können.

  • Credit Default Swaps Credit Default Swaps sind Kreditderivate, die es ermöglichen, ein potenzielles Kreditausfallvolumen auf andere zu übertragen. Im Gegenzug zur Übernahme des Kreditausfallrisikos zahlt der Verkäufer des Risikos eine Prämie an seinen Vertragspartner. Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Swaps entsprechend.

  • Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS 3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung mitzuwirken nach Maßgabe der Festlegung BK6-07-002 (MaBiS) der Bundesnetzagentur, den zur weiteren Ausgestaltung verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Mitteilungen. 3.2. Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermittlung einer veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die jeweils andere Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergreifen.

  • Definitions 2.1. Account – the personal user account created on the Website for each Customer who has concluded a Master Loan Agreement with Ferratum. 2.2. Calculator – a tool made available on the Website to enable the Customer to calculate the Loan Interest in relation to the desired Loan amount and repayment period. 2.3. Common Message Services – include SMS, E-Mail or similar commonly used electronic message services. 2.4. Creditor – see below 2.8 2.5. Customer – an Eligible Customer, who entered into a Master Loan Agreement with the Creditor, or has declared such intent. 2.6. Due Amounts – in the event of a withdrawal from or termination of the Master Loan Agreement, this means the accumulated Loan amounts under the Master Loan Agreement with the Customer together with the accrued Loan Interest on these accumulated Loan amounts. For the purpose of calculating the pro-rata Loan Interest due, Ferratum shall take into account the daily interest rate stipulated in Appendix 1, attached to these Standard Terms and forming an integral part hereof. 2.7. Eligible Customer – any natural person having reached or exceeded the age of 18 years with permanent residence in the Federal Republic of Germany. 2.8. Ferratum – the credit institution indicated in clause 1 above, also referred to as the Creditor. 2.9. Info Sheet – the Standard European Consumer Credit Information Sheet regarding the Loans, which forms an integral part of the Master Loan Agreement. 2.10. Invoice – the document which contains the Loan amount, the date of application for the Loan, amount due in respect of each instalment and the instalment repayment dates, and any other fees and charges payable in terms of the Master Loan Agreement and which is considered, until the repayment of all amounts due thereunder, to form an integral part of the Loan Agreement. 2.11. Loan – each individual loan of Ferratum to a Customer received or applied for under the Master Loan Agreement which has been issued by Ferratum upon an application by the Customer for an amount which is not lower than fifty Euro (€50) and not higher than one thousand five hundred Euro (€1500) and which has a repayment period of no longer than sixty two (62) days. 2.12. Loan Application – the Customer's offer to enter into a Loan under a valid Master Loan Agreement with Ferratum, such offer following the form and procedure set forth by Ferratum. 2.13. Loan Interest – the interest payable by the Customer in respect of the Loan calculated as specified in Appendix 1. 2.14. Master Loan Agreement – a framework agreement between a Customer and Ferratum for an indefinite period which includes these Standard Terms, the 2.15. Politically Exposed Person - a natural person who is or has been entrusted with a prominent public function, and includes such individual’s immediate family members or persons known to be close associates of such persons. This does not include middle ranking or more junior officials, as well as persons who have ceased to be entrusted with a prominent public function for a period of at least twelve months. 2.16. Standard Terms – the current document, with all valid amendments. 2.17. Website – Ferratum's website at xxx.xxxxxxxx.xx

  • Export 11.1 Alle Lieferungen und Leistungen werden vom Anbieter unter Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use-Verordnungen sowie der US- Ausfuhrbestimmungen geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. 11.2 Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde die anfallenden Zölle, Gebühren und sonstigen Abgaben, soweit einzelvertraglich nichts Abweichendes geregelt ist. 11.3 Beabsichtigt der Kunde die (Wieder-)Ausfuhr, ist er verpflichtet, die hierzu erforderlichen Genehmigungen, insbesondere der jeweiligen Außenwirtschaftsbehörde, einzuholen, bevor er die Produkte exportiert. Er wird sich eigenständig über die jeweils gültigen Bestimmungen und Verordnungen informieren und die (Wieder-)Ausfuhr eigenverantwortlich abwickeln. Der Anbieter hat insoweit keinerlei Auskunfts-, Beratungs-, oder Mitwirkungspflicht. 11.4 Verletzt der Kunde bei der (Wieder-)Aus- bzw. Einfuhr in ein anderes Land die für eine solche geltenden gesetzlichen Bestimmungen und wird der Anbieter deshalb von dem Ausfuhr- oder Einfuhrland oder einem Transitstaat aufgrund der dortigen gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von allen insoweit entstehenden finanziellen Verpflichtungen freizustellen und ist dem Anbieter darüber hinaus für den aus der bestimmungswidrig erfolgten (Wieder-)Aus– bzw. Einfuhr entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

  • Profilbildung (Scoring) Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx erhältlich. 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Introduction Description and securities identification number The present securities are Discount Securities linked to the DAX 50 ESG PR EUR (the "Securities"). ISIN: DE000GX5E452 WKN: GX5E45 Valor: 30258262 Common Code: 181484225 The Issuer Xxxxxxx, Sachs & Co. Wertpapier GmbH ("GSW"). Its registered office is at Marienturm, Xxxxxxxxxxxx 0-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxx and its Legal Entity Identifier (LEI) is 549300CRL28LF3CSEA14. The Offeror(s) Goldman Sachs Bank Europe SE, Legal Entity Identifier (LEI): 8IBZUGJ7JPLH368JE346; Contact details: Marienturm, Xxxxxxxxxxxx 0-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxx Competent authority The Base Prospectus was approved on 13 June 2022 by Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin"), Marie- Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, Federal Republic of Germany (phone number: +00 (0)000 00000). Domicile and legal form, legislation and country of incorporation Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH is a company with limited liability (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) incorporated under the laws of Germany. It has its seat in Frankfurt am Main and has been registered under the number HRB 34439 in the commercial register of the local court of Frankfurt am Main since 27 November 1991. The LEI of Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH is 549300CRL28LF3CSEA14. Principal Activities The purpose of Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH is to issue fungible securities as well as the conduct of financial transactions and auxiliary transactions for financial transactions. GSW is neither engaged in banking transactions as defined in Section 1 of the German Banking Act nor in business operations as defined by Section 34 c of the German Industrial Code. Key Managing Directors The managing director (Geschäftsführer) of Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH is Xxxxxxx Xxxxxxx. Statutory Auditors Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Xxxxxxx-Xxxxx-Xxx 0, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxx are the independent auditors of the Issuer and have audited the historical financial information of the Issuer for the financial year ended 31 December 2021 and have issued an unqualified auditor's report (Bestätigungsvermerk) in such case. PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Xxxxxxxxx-Xxxxx-Anlage 35 – 37, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxx were the independent auditors of the Issuer and have audited the historical financial information of the Issuer for the financial year ended 31 December 2020 and have issued an unqualified auditor´s report (Bestätigungsvermerk) in such case. The following key financial information has been extracted from the audited financial statements of the Issuer for the years ended 31 December 2021 and 31 December 2020 which have been prepared in accordance with rules laid down in the German Commercial Code (HGB). Summary information – income statement (in thousands EUR) Year ended 31 December 2021 Year ended 31 December 2020 (audited) (audited) Selected income statement data Income taxes -462 -752 Income after taxes / Net income for the year 985 1,612 Summary information – balance sheet (in thousands EUR) As at 31 December 2021 As at 31 December 2020 (audited) (audited) Total assets 6,754,017 8,023,593 Capital and reserves 9,648 8,663 Summary information – cash flow (in thousands EUR) As at 31 December 2021 As at 31 December 2020 (audited) (audited) Cash flows from operating activities 3,318 181 Cash flows from financing activities 0 0 Cash flows from investing activities 0 0 The Issuer is subject to the following key risks: • Investors are exposed to the risks relating to the creditworthiness of GSW due to the nature of GSW as an issuance vehicle with limited assets. Besides issuing fungible securities GSW does not carry out any further operating business activity and the issued share capital of GSW amounts to EUR 51,129.19 (DM 100,000.00) only. Investors are therefore exposed to a significantly greater credit risk by purchasing the securities compared to an issuer equipped with significantly more capital. In an extreme case, i.e. the insolvency of GSW, an investment in a security issued by GSW may mean the complete loss of the invested amount (risk of total loss), if the risk cannot be absorbed by a guarantee issued by Goldman Sachs International ("GSI") in favor of the investors. • Investors are exposed to the risks relating to the creditworthiness of GSW due to the dependency of GSW on hedging arrangements. To hedge its claims arising from the issued securities, GSW enters into hedging transactions with Goldman Sachs International and potentially going forward with other Goldman Sachs entities. In connection therewith, GSW is exposed to the risk of default and insolvency risk of the parties with whom GSW concludes hedging transactions. Since GSW enters into such hedging transactions primarily with Goldman Sachs entities, GSW is exposed to a so-called cluster risk. Therefore, an illiquidity or insolvency of companies affiliated with GSW may directly result in an insolvency of GSW. • Investors are exposed to the risk relating to the creditworthiness of GSW as a subsidiary of The Goldman Sachs Group, Inc. ("GSG"). An insolvency of GSW may occur despite of the fact that GSW is a subsidiary of GSG. A potential failure of GSG or a company affiliated with GSG and measures taken in accordance with the U.S. Resolution Regimes may also affect GSW. Except for the guarantee of GSI or another Goldman Sachs entity no further credit enhancement is provided. As a consequence, in case the hedging arrangements prove to be insufficient to satisfy the claims of all holders and the guarantor fails to satisfy the liabilities arising from the guarantee, investors may lose parts of their investment or their entire investment (risk of total loss). Product type, underlying, type and class of the Securities The present Securities are Discount Securities linked to the Underlying. ISIN: DE000GX5E452 WKN: GX5E45 Valor: 30258262 Common Code: 181484225 Underlying: DAX 50 ESG PR EUR (Reuters Code: .DAXESGK) Securities issued by the Issuer are bearer notes and will be represented by a permanent global bearer note (the "Global Bearer Note"). The Global Bearer Note is deposited with Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxx (the "Relevant Clearing System"). Currency, issues size, term of the Securities The Settlement Currency of the Securities is Euro ("EUR"). Issue Size: 300,000 Securities The Securities have a fixed maturity. Rights attached to the Securities The form and content of the Securities and all rights and obligations of the Issuer and of the Security Holders will be governed by, and construed in all respects in accordance with the laws of Germany. The form and content of the Guarantee and all rights and obligations arising out of or in connection with it are governed by the laws of Germany. The Securities give the right to each holder of Securities to receive a potential return on the Securities.

  • Angebote und Preise 2.1 Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt mangels schriftlichen Vertrages erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Anbieters zustande. Erfolgt die Leistung durch den Anbieter ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande. 2.2 Der Kunde vergütet, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, die Leistungen durch ein im Servicevertrag ggf. nebst Leistungsschein festgelegtes laufendes jährliches Serviceentgelt zzgl. der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer von z. Z. 19 %. Grundsätzlich ist Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr. Beim Vertragsbeginn innerhalb eines Abrechnungszeitraumes wird die Vergütung zeitanteilig in Rechnung gestellt. 2.3 Die Zahlung der Vergütung ist auf eines der im Servicevertrag oder auf der Rechnung des Anbieters bezeichneten Konten des Anbieters zu zahlen. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem der Bankkonten des Anbieters gutgeschrieben ist. Der Anbieter ist berechtigt, bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Bei Verzug ist der Anbieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht des Anbieters, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. 2.4 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, bzw. bei einem Insolvenzantrag des Kunden, kann der Anbieter den mit dem Kunden bestehenden Vertrag kündigen. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren. 2.5 Der Kunde kann soweit im Rahmen des Servicevertrages Verkäufe erbracht werden, wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückhalten, soweit ihm tatsächlich Ansprüche wegen Sach- und/oder Rechtsmängeln zustehen. Wegen Mängeln kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten und dies auch nur, wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt. Ziffer 6.3.2 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Der Kunde kann im Übrigen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden mit einem Gegenrecht, das nicht auf einem Recht aus dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde liegenden Vertrag beruht, ist ausgeschlossen. 2.6 Der Anbieter wird, das auf der Grundlage des Vertrages zu zahlende Entgelt nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten, die für die Preisberechnung maßgeblich sind, anpassen. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, sofern und soweit sich z.B. seine für die Erhaltung des Vertragsgegenstandes anfallenden Miet-, Energie-, Personal- und Personalausstattungs-, Nutzungsrechtskosten erhöhen oder absenken. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. Energiekosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Mietkosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind vom Anbieter die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der Anbieter wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass den Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als den Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Sobald sich die jährliche Vergütung um mehr als 5 % erhöht, ist der Kunde berechtigt, mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. 2.7 Der Anbieter kann eine über die in Ziffer 2.2 festgelegte hinausgehende Vergütung des geleisteten Aufwandes verlangen, soweit: 2.8 Verbrauchs- und Verschleißteile sind von der Pauschalvergütung nicht erfasst. Dies gilt auch für Ersatzteile, soweit sie nicht unter eine Gewährleistungsverpflichtung des Anbieters fallen.