Export Musterklauseln

Export. Für die Produkte gelten Exportgesetze und –bestimmungen der Vereinigten Staaten sowie einschlägige Exportgesetze und –bestimmungen anderer Länder. Sie stimmen zu, dass Ihre Nutzung der Produkte, einschließlich technischer Daten) und in diesem Vertrag vorgesehener, noch zu erbringender Serviceangebote diesen Exportbestimmungen unterliegt. Hiermit verpflichten Sie sich zur Einhaltung aller geltenden Exportgesetze und -bestimmungen (einschließlich der Bestimmungen für Transportgeschäfte, die als Exporte bzw. Reexporte gelten). Sie bestätigen hiermit, dass keinerlei Daten, Informationen, Produkte und/oder Ergebnisse von Serviceangeboten (bzw. direkte Produkte davon) mittelbar oder unmittelbar unter Verletzung dieser Exportgesetze ausgeführt oder für Zwecke eingesetzt werden, die nach diesen Exportgesetzen verboten sind, insbesondere für die Verbreitung von Kernwaffen oder chemischen oder biologischen Waffen oder die Entwicklung von Raketentechnologie.
Export. Der Kunde wird für die Lieferung oder Leistungen anzuwendende Import- und Exportvorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitende Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln.
Export. 11.1 Alle Lieferungen und Leistungen werden vom Anbieter unter Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use-Verordnungen sowie der US- Ausfuhrbestimmungen geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt.
Export. Die Exportgesetze und –vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika sowie andere einschlägige lokale Export- und Importgesetze und –vorschriften finden auf die Produkte Anwendung. Sie stimmen zu, dass Ihre Nutzung der Produkte (einschließlich technischer Daten) sowie von Arbeitsergebnissen und sonstigem auf der Grundlage dieses Rahmenvertrags bereitgestellten Material der Bestellbaren Services von diesen Exportgesetzen erfasst ist. Sie verpflichten sich, alle diese Exportgesetze und -vorschriften (einschließlich der Bestimmungen für Geschäfte, die als Export und Re-Export qualifiziert werden) einzuhalten. Sie verpflichten sich, keine Daten, Informationen, Produkte und/oder Materialien, die aus Bestellbaren Services resultieren (oder ein direktes Produkt von diesen) in Verletzung dieser Vorschriften direkt oder indirekt zu exportieren oder für Zwecke einzusetzen, die gegen diese Vorschriften verstoßen, insbesondere die Verbreitung von Kernwaffen, chemischen oder biologischen Waffen sowie für die Entwicklung von Raketentechnologie.
Export. 12.1 Für die Services gelten die Exportgesetze und -bestimmungen der USA sowie andere anwendbare lokale Exportgesetze und -bestimmungen. Die Nutzung der Services (einschließlich technischer Daten) sowie etwaiges aus den Services resultierendes Material, das im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellt wird, unterliegt diesen Exportgesetzen, und Sie und wir stimmen zu, alle diese Exportgesetze und -bestimmungen (einschließlich der Bestimmungen für Transportgeschäfte, die als Exporte bzw. Reexporte gelten) einzuhalten. Sie stimmen zu, dass keine Daten, Informationen, Produkte und/oder aus den Services resultierendes Material (oder unmittelbare Produkte von diesen) direkt oder indirekt unter Verstoß gegen diese Gesetze ausgeführt oder für andere, von diesen Gesetzen verbotene Zwecke, wie die Proliferation nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen oder die Entwicklung von Raketentechnik, verwendet werden.
Export. Von der Umsatzsteuer befreit sind Versteigerungsleistungen an:
Export. Für die Beachtung von Exportvorschriften ist der Besteller allein verantwort- lich. Wir sind nicht verpflichtet, Xxxx an Orte zu versenden, für die Export- beschränkungen gelten. Der Besteller wird andernfalls nach unserer Xxxx die Ware an unserem Versendeort abholen oder eine Ersatzadresse benennen.
Export. Der Kunde sichert hiermit zu und bestätigt, dass der Kunde die Voraussetzungen laut den geltenden US- amerikanischen Exportbestimmungen erfüllt und zum Erhalt und zur Nutzung der Lizenzierten Produkte und der entsprechenden technischen Datenblätter berechtigt ist, und dass weder der Kunde noch dessen Vorstandsmitglieder, Führungskräfte oder verbundene Unternehmen auf der Liste des US-Handelsministeriums oder US-Finanzministeriums stehen, auf der Personen oder Unternehmen aufgeführt sind, für die Exportbeschränkungen gelten. Der Kunde darf Lizenzierte Produkte oder damit verbundene technische Daten nur nach vorheriger Erfüllung der anwendbaren Exportbestimmungen einer Gerichtsbarkeit, der der Kunde bzw. die Lizenzierten Produkte unterliegen - einschließlich (ohne Einschränkung) der Beschaffung aller erforderlichen Ausfuhr- oder Wiederausfuhrgenehmigungen vom US-amerikanischen Wirtschaftsministerium oder sonstigen staatlichen Behörden - direkt oder indirekt exportieren oder erneut exportieren oder einer sonstigen Person oder einem sonstigen Unternehmen zwecks Export oder Re-Export zur Verfügung stellen. Der Kunde wird PTC in Bezug auf etwaige Schäden, Verluste, Haftungspflichten oder Aufwendungen (einschließlich Anwaltshonorare) schadlos halten, die infolge einer Nichterfüllung dieser Ziffer seitens des Kunden für PTC entstehen.
Export. Der Käufer erkennt an, dass der Weiterverkauf jeglicher aus den USA importierten Produkte den Export- Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt, die die Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Hardware, Software, technischen Datenträgern und unmittelbaren Produkten von technischen Datenträgern einschließlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Produkte stehen, beschränken. Der Käufer ist damit einverstanden, dass er weder direkt noch indirekt aus den USA importierte Produkte, Informationen oder Dokumentationen, die damit im Zusammenhang stehen, in irgendwelche Länder bzw. an irgendwelche Endabnehmer exportiert oder weiterexportiert, ohne vorher die hierfür erforderliche Zustimmung von der hierfür zuständigen Behörde eingeholt zu haben. Erforderlich ist die Zustimmung des amerikanischen “Department of Commerce”, Abteilung für die Verwaltung von Exportangelegenheiten, oder einer vergleichbaren Stelle. Dasselbe gilt für alle Verwendungen seitens des Endabnehmers, die durch US-Bestimmungen beschränkt sind. Diese Bestimmungen beziehen sich insbesondere auf Endabnehmer, für die Beschränkungen gelten, sind: alle Endabnehmer, von denen der Käufer weiß oder die begründete Vermutung hat, dass die Produkte, die aus den USA importiert wurden, für den Entwurf, die Entwicklung oder die Produktion von Raketen bzw. in der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder bei chemischen und biologischen Waffen verwendet werden Endverbrauch, für den Beschränkungen gelten: jeglicher Gebrauch von Produkten, die im Zusammenhang mit dem Entwurf, der Entwicklung oder der Produktion von Raketen bzw. der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder der Waffentechnik oder für chemische und biologische Waffen aus den USA importiert wurden
Export. Die Verpflichtungen von Siemens im Rahmen der Vereinbarung setzen voraus, dass der Kunde alle geltenden Export- und Wiederausfuhrkontrollen, Embargos sowie Wirtschafts- und Handelssanktionsgesetze und -vorschriften einhält, darunter auf jeden Fall diejenigen der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union („Exportgesetze”). Der Kunde sichert zu, dass Kundeninhalte keinen Handelsbeschränkungen unterliegen (z. B. Klassifizierung „N“ in der EU und „N“ für ECCN oder „EAR99“ in den USA) und dass jegliche Inhalte der Cloud-Dienste, einschließlich der Kundeninhalte, jeglicher Angebote, die im Rahmen der Vereinbarung bereitgestellt werden, und jeglicher Derivate davon nicht (i) von einer Sanktionierten Person heruntergeladen oder abgerufen werden, (ii) nicht exportiert, reexportiert (einschließlich jeglicher „fiktiver Exporte“), versandt, verteilt, geliefert, verkauft, weiterverkauft, geliefert oder anderweitig direkt oder indirekt an eine sanktionierte Person oder anderweitig in einer den Exportgesetzen zuwiderlaufenden Art und Weise übertragen werden, (iii) nicht für einen durch die Exportgesetze verbotenen Zweck verwendet werden oder (iv) nicht für nicht-zivile Zwecke verwendet werden (z. B. Rüstung, Nukleartechnologie, Waffen, jegliche andere Verwendung im Bereich Verteidigung und Militär), sofern nicht durch die Exportgesetze oder entsprechende behördliche Genehmigungen oder Zulassungen erlaubt. Unbeschadet des Vorstehenden sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass (a) er keine Sanktionierte Person ist und (b) er keine Produkte herunterladen oder auf Dienste zugreifen wird, oder Dritten das Herunterladen oder den Zugriff auf Produkte oder Dienste aus Sanktionierten Ländern ermöglichen wird. Der Kunde überprüft und aktualisiert mindestens einmal jährlich seine Liste der Nutzer, die Zugriff auf einen Cloud- Dienst haben, und bestätigt, dass keiner dieser Nutzer eine Sanktionierte Person ist und dass alle Nutzer weiterhin in Übereinstimmung mit den Exportgesetzen auf Cloud-Dienste zugreifen können. Siemens kann die notwendigen Überprüfungen in Bezug auf die Exportgesetze durchführen, während sich der Kunde verpflichtet, Siemens auf Anforderung alle notwendigen Informationen umgehend bereitzustellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dem Nutzer alle Informationen zur Verfügung zu stellen und von ihm einzuholen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der geltenden Exportgesetze zu gewährleisten (z. B. geltende Exportlistennummern).„Sanktioniertes Land” b...