Marktzugang. Verpflichtungen über den Marktzugang richten sich nach Artikel XVI GATS, der hiermit zum Bestandteil dieses Kapitels erklärt wird.
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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen
Marktzugang. Verpflichtungen über den zum Marktzugang richten sich nach Artikel XVI GATS, der hiermit zum Bestandteil dieses Kapitels erklärt wird.
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