Materialbeistellung Musterklauseln

Materialbeistellung a) Das vom Auftraggeber beigestellte Material bleibt sein Eigentum und darf nur für ihn verwendet werden.
Materialbeistellung. 11.1. Werden Materialien vom Auftraggeber geliefert, so sind sie auf seine Kosten und Gefahren mit einem angemessenen Mengenzuschlag von 5% rechtzeitig und in ordnungsgemäßer Beschaffenheit anzuliefern.
Materialbeistellung. 10.1Werden Materialien vom Besteller geliefert, so sind sie auf seine Kosten und Gefahr mit einem angemessenen Mengenzuschlag von mindestens 5% rechtzeitig und in einwandfreier Beschaffenheit anzuliefern. 10.2Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Außer in Fällen höherer Gewalt trägt der Besteller die entstehenden Mehrkosten auch für Fertigungsunterbrechungen. 10.3Unsere Haftung bezüglich Aufbewahrung und Pflege der beigestellten Materialien beschränkt sich auf die Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten, Kosten für Versicherung trägt der Besteller.
Materialbeistellung. 6.3.1. Werden vom AG Materialien beigestellt oder auf der Baustelle gewonnene Materialien wieder verwendet, so ist der AN für die ordnungsgemäße Verwendung verantwortlich. Materialbeistellungen (jedoch nicht von auf der Baustelle gewonne- nen Materialien) durch den AG müssen gesondert vereinbart werden. Auf der Bau- stelle gewonnenes Material, welches für den Bauherrn lt. Entscheidung des AG verwendet werden kann, bleibt Eigentum des AG.
Materialbeistellung. 13.2 Provision of materials
Materialbeistellung. 15.1 Vom Auftraggeber beschafftes Material (u.a. Papier und Halbfabrikate), gleichviel welcher Art, ist uns in einwandfrei- em Zustand frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als ge- liefert bezeichneten Menge. Bei größeren Posten sind die mit der Zählung oder gewichtsmäßigen Prüfung verbundenen Kosten sowie die Lagerspesen zu erstatten. | 15.2 Der Auftraggeber trägt das Risiko der Verarbeitbarkeit des von ihm bereitgestellten Materials. Wir sind berechtigt, Material abzulehnen, soweit uns dieses von vornherein für die Ausführung des Auftrages als ungeeignet erscheint. | 15.3 Bei Zurverfügungstellung des Papiers und Kartons durch den Auftragge- ber gehen die Abfälle durch unvermeidlichen Makulaturanfall bei Druckeinrichtungen und Fortdrucke durch Beschnitt, Ausstanzen und dergleichen in unser Eigentum über. Verpackungsmaterial hat der Auftraggeber zurückzunehmen.
Materialbeistellung. Materialbeistellungen bleiben im Eigentum vom AG und sind unentgeltlich getrennt zu lagern, zu bezeichnen und zu verwalten. Ihre Übernahme ist auf Verlangen des AG zu bestätigen. Ihre Verwendung ist nur für Aufträge vom AG zulässig. Bei Wertminderung oder Verlust hat der AN Ersatz zu leisten. Allfällige Ersatzansprüche des AN wegen nicht zeitgerechter Beistellung sowie ein Zurückbehaltungsrecht des AN sind ausgeschlossen.
Materialbeistellung. Montagematerial für den Rohrleitungsbau wie Formstücke, Armaturen, Isoliermaterialien, Schrauben, Dichtungen, Gleitmittel und sonstige Kleinmaterialien sowie Montagematerial für den Elektrobau wie Kabel, Muffen, Verteilerschränke, Leuchten, Aufsatzstücke, Erdungsmate- rialien und sonstige Kleinmaterialien werden vom Auftraggeber beigestellt und sind vom Auf- tragnehmer in den Lägern der NEW Netz oder in Lagerstellen von Lieferanten oder Großhänd- lern im Raum Mönchengladbach, Grevenbroich und Geilenkirchen abzuholen und auf die Bau- stellen zu verbringen. Lagerstellen der NEW Netz: • Siemensstraße, Mönchengladbach • Camphausenweg, Geilenkirchen • Nordstraße, Grevenbroich „Nachstehend zugelassene Ladungssicherungsmittel hat der Transporteur (Auftragnehmer) bei der Abholung von Material in den Lägern der NEW Netz GmbH in ausreichender Menge mitzu- führen: - Antirutschmatten nach VDI 2700 3mm Stärke bei Transportstücken bis 500 kg. - Antirutschmatten nach VDI 2700 8mm Stärke bei Transportstücken über 500 kg. - Kantenschutzwinkel oder Kantenschutzschienen oder sonstiger geeigneter und zuge- lassener Kantenschutz. - Zurrgurte nach VDI2700 / EN12195-2. - Bei Containertransport geeignete Ladungssicherungsnetze. In Empfang genommene Leihverpackungsgebinde (Europaletten und Eurogitterboxen) sind im verkehrsfähigem Zustand an dem jeweiligen Empfangslagerort zurückzugeben. Die NEW Netz GmbH behält es sich vor bei fehlender oder defekter Rückgabe von Leihverpa- ckungsgebinde diese in Rechnung zu stellen. - Eurogitterbox 80,00 € - Europalette 20,00 € - Holzaufsetzrahmen für Europaletten 15,00 € Die Entnahme von Straßenbeleuchtungsmasten aus den Lägern muss durch geeignetes He- begerät des abholenden Unternehmers erfolgen. Aus Sicherheitsgründen müssen diese Fahr- zeuge über eine geeignete, geprüfte Krananlage verfügen und diese nur durch Personen be- dient wird, die zum Führen des Krans geeignet sind. Die Fahrzeuge müssen zur Aufnahme von Straßenbeleuchtungsmasten geeignet sein. Der Fahrzeugführer ist für eine ausreichende La- dungssicherung verantwortlich. Ladungssicherungsmittel müssen vom Auftragnehmer, in einer ausreichenden Anzahl bereitgehalten werden. Montagematerial kann baustellenbezogen nur dann in den Lagerstellen abgeholt werden, wenn vorher vom zuständigen Auftraggeber - Baubeauftragten ein entsprechender Materialentnah- meschein ausgestellt wurde. Der Empfang des Materials ist vom Auftragnehmer - Vertreter auf dem Materialentnahmeschein zu bestätigen. Die...
Materialbeistellung. Wurde vereinbart, dass der Besteller uns zur Fertigung der Vertragsware Stoffe oder Geräte bzw. Werkzeuge zur Verfügung stellt, ist der Besteller verpflichtet, diese kostenfrei anzuliefern und nicht verbrauchte bzw. verarbeitete Stoffe, Geräte und Werkzeuge nach der Fertigung kostenfrei bei uns ab Werk abzuholen.
Materialbeistellung. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit andern Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt der Besteller uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- und Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, im Falle der Verarbeitung im Verhältnis des Rechnungswertes der anderen verwendeten Waren und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware.