Common use of Maximalvergütung Clause in Contracts

Maximalvergütung. Die für ein Geschäftsjahr zu gewährende Gesamtvergütung ist (unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Auszahlung) nach oben absolut begrenzt (Maximalvergütung). Zur Gesamtvergütung in diesem Sinne zählen das Jahresgrundgehalt, der STI und der LTI, etwaige weitere Leistungen in beson- deren Fällen (Sign-on Bonus, Vergütungsgarantie), eine etwaige Sonderzahlung, Leistungen zur Altersversorgung und die Nebenleistungen. Für den Vorstandsvorsitzenden beträgt die Maximal- vergütung brutto EUR 5.300.000 und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder brutto EUR 3.500.000; individualvertraglich können niedrigere Beträge vereinbart werden. Bei inte- rimsweiser Ausübung der Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden durch ein anderes Vorstandsmit- glied kann der Aufsichtsrat für diesen Zeitraum eine entsprechende Anwendung des Maximalver- gütungsbetrags des Vorstandsvorsitzenden vorsehen. Xxxxx das Dienstverhältnis unterjährig, so gilt für das jeweilige Geschäftsjahr eine anteilige Maximalvergütung. Beginnt das Dienstverhält- nis unterjährig, wird die Maximalvergütung für das jeweilige Geschäftsjahr nicht anteilig gekürzt, um Besonderheiten im Jahr des Amtsantritts Rechnung tragen zu können. Überschreitet die Vergütung die Maximalvergütung, wird der Brutto-Auszahlungsbetrag des LTI für das jeweilige Geschäftsjahr gekürzt. Soweit dies nicht ausreichend ist zur Einhaltung der Ma- ximalvergütung, kann der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen andere Vergütungskom- ponenten kürzen oder die Rückerstattung bereits ausgezahlter Vergütung verlangen. Unabhängig von der festgesetzten Maximalvergütung sind zudem die Auszahlungsbeträge von STI und LTI relativ zum jeweiligen Zielbetrag auf jeweils 200 % begrenzt.

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Samples: Vergütungssystem Für Die Vorstandsmitglieder, Vergütungssystem Für Die Vorstandsmitglieder

Maximalvergütung. Der Aufsichtsrat legt eine Maximalvergütung fest, welche geschäftsjahresbezogen auf das Grundgehalt, die ergebnisbezogene Tantieme, die zielebezogene Tantieme, den Fair Value der aktienkursbezogenen Vergütung sowie die Nebenleistungen abstellt. Die Maximalvergütung bezieht sich auf das Geschäftsjahr der Erdienung der jeweiligen Vergütung; der Zufluss ist für ein Geschäftsjahr zu gewährende Gesamtvergütung ist (die maximal erreichbare Vergütung nicht maßgeblich. Im regulären Ablauf fließen beispielsweise ergebnis- und zielebezogene Vergütung erst im Folgejahr zu, werden aber in Bezug auf die Maximalvergütung dem Jahr der Erdienung zugerechnet. Die Zugewinne oder Verluste von Aktien der Gesellschaft im Eigentum des Vorstandsmitglieds bleiben für die Maximalvergütung unberücksichtigt, auch wenn Investitions- oder Halteverpflichtungen bestehen. Aktienkursbezogene Tantiemen werden mit dem bei Gewährung ermittelten, durchschnittlichen jährlichen Fair-Value berücksichtigt – der Zufluss ist, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Auszahlung) nach oben absolut begrenzt (von der Maximalvergütung), durch die maximale Anzahl Aktien begrenzt. Zur Gesamtvergütung in diesem Sinne zählen das JahresgrundgehaltDie Maximalvergütung wird für den Gesamtvorstand, der STI voraussichtlich aus drei oder ggf. auch vier Mitgliedern bestehen wird, auf 6,0 Mio. Euro festgelegt. Derzeit kann diese Vergütung nicht realisiert werden. Innerhalb der voraussichtlich vierjährigen Gültigkeit des vorliegenden Vergütungssystems sollen aber alle möglichen Entwicklungen, insbesondere eine maßgebliche Steigerung von Umsatz- und Ertragsstärke der LTIGesellschaft, etwaige weitere Leistungen nicht von vorneherein ausgeschlossen werden. Vergütungen aus der Tätigkeit in beson- deren Fällen (SignAufsichtsgremien für Konzerngesellschaften fallen derzeit nicht an, würden aber in jedem Fall auf die bestehende Vergütung vollständig angerechnet. Sie sind daher auch durch die Regelungen zur Maximalvergütung erfasst. Die aktienkursbezogene Tantieme ist nach den in IFRS 2 "Share-on Bonus, Vergütungsgarantie), eine etwaige Sonderzahlung, Leistungen zur Altersversorgung und die Nebenleistungenbased Payment" niedergelegten Grundsätzen zu bewerten. Für den Vorstandsvorsitzenden beträgt die Maximal- vergütung brutto EUR 5.300.000 und Fair-Value Ermittlung nach IFRS 2 beauftragt die Elmos Semiconductor SE einen unabhängigen Gutachter. Dieser nutzt finanzmathematische Methoden, um einen Wert für die ordentlichen Vorstandsmitglieder brutto EUR 3.500.000; individualvertraglich können niedrigere Beträge vereinbart werdenerteilten Zusagen zu ermitteln. Bei inte- rimsweiser Ausübung der Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden durch ein anderes Vorstandsmit- glied kann der Aufsichtsrat für diesen Zeitraum eine entsprechende Anwendung des Maximalver- gütungsbetrags des Vorstandsvorsitzenden vorsehen. Xxxxx das Dienstverhältnis unterjährigDabei gehen insbesondere die möglichen Aktienkursverläufe, so gilt für das jeweilige Geschäftsjahr eine anteilige Maximalvergütung. Beginnt das Dienstverhält- nis unterjährig, wird die Maximalvergütung für das jeweilige Geschäftsjahr nicht anteilig gekürzt, um Besonderheiten im Jahr Fall von unterschiedlichen Verläufen zuzuteilende Aktienanzahl sowie die Wahrscheinlichkeit des Amtsantritts Rechnung tragen Eintritts der einzelnen Fälle in die Berechnungen ein. Der Fair Value ist aufwandswirksam auf die betroffenen Geschäftsjahre zu könnenverteilen. Überschreitet Für die Vergütung Zwecke der Maximalvergütung wird auf die Maximalvergütung, wird vereinfachte Methode des durchschnittlichen jährlichen Fair Values über die Laufzeit der Brutto-Auszahlungsbetrag des LTI für das jeweilige Geschäftsjahr gekürzt. Soweit dies nicht ausreichend ist zur Einhaltung der Ma- ximalvergütung, kann der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen andere Vergütungskom- ponenten kürzen oder die Rückerstattung bereits ausgezahlter Vergütung verlangen. Unabhängig von der festgesetzten Maximalvergütung sind zudem die Auszahlungsbeträge von STI und LTI relativ zum jeweiligen Zielbetrag auf jeweils 200 % begrenztZusage abgestellt.

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Samples: Vergütungssystem Für Den Vorstand

Maximalvergütung. Die Gesellschaft versteht unter der Maximalvergütung die maximal erreichbare Vergütung eines Vorstandsmitglieds für ein Geschäftsjahr.. Die Maximalvergütung wird aus der Summe aller Bestandteile der Vorstandsvergütung bei maximaler Zielerreichung der variablen Elemente berechnet. Zur Ermittlung der Maximalvergütung wird der einmalig für mehrere Geschäftsjahre gewährte LTI über die vierjährige Wartezeit aufgeteilt. Hinweis: Die Maximalvergütung ist weder die vom Aufsichtsrat angestrebte noch zwingend als angemessen angesehene Vergütungshöhe. Sie ist deutlich von der Jahreszielvergütung zu unterscheiden. Sie setzt lediglich einen absoluten Rahmen nach oben (Cap), etwa um bei einem unvorhergesehen guten Geschäftsjahr eine unverhältnismäßig hohe Vorstandsvergütung zu vermeiden. Der Aufsichtsrat hat gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine Maximalvergütung für die Vorstandsmitglieder definiert, die die maximale Auszahlung der für ein Geschäftsjahr zu gewährende Gesamtvergütung ist (unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Auszahlung) nach oben absolut begrenzt (Maximalvergütung)gewährten Vergütung begrenzt. Zur Gesamtvergütung Bei der Festlegung dieser Maximalvergütung differenziert der Aufsichtsrat, in diesem Sinne zählen das Jahresgrundgehaltgleichem Maße wie bei der Festlegung der Zielvergütung, der STI zwischen dem Vorstandsvorsitzenden und der LTI, etwaige weitere Leistungen in beson- deren Fällen (Sign-on Bonus, Vergütungsgarantie), eine etwaige Sonderzahlung, Leistungen zur Altersversorgung und die Nebenleistungenden ordentlichen Vorstandsmitgliedern. Für den Vorstandsvorsitzenden beträgt die Maximal- vergütung brutto Maximalvergütung EUR 5.300.000 15.000.000 und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder brutto EUR 3.500.000; individualvertraglich können niedrigere Beträge vereinbart 12.000.000. Die Maximalvergütung schließt sämtliche erfolgsunabhängigen (Grundvergütung und Nebenleistungen) und erfolgsabhängigen (jährliche variable Vergütung langfristige variable Vergütung) Vergütungskomponenten mit ein, die den Vorstandsmitgliedern für ein Geschäftsjahr gewährt werden. Bei inte- rimsweiser Ausübung der Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden durch ein anderes Vorstandsmit- glied kann der Aufsichtsrat für diesen Zeitraum eine entsprechende Anwendung des Maximalver- gütungsbetrags des Vorstandsvorsitzenden vorsehen. Xxxxx das Dienstverhältnis unterjährig, so gilt für das jeweilige Geschäftsjahr eine anteilige Maximalvergütung. Beginnt das Dienstverhält- nis unterjährig, wird die Maximalvergütung für das jeweilige Geschäftsjahr nicht anteilig gekürzt, um Besonderheiten im Jahr des Amtsantritts Rechnung tragen zu können. Überschreitet die Vergütung die Maximalvergütung, wird der Brutto-Auszahlungsbetrag des LTI für das jeweilige Geschäftsjahr gekürzt. Soweit dies nicht ausreichend ist zur Einhaltung der Ma- ximalvergütung, kann der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen andere Vergütungskom- ponenten kürzen oder die Rückerstattung bereits ausgezahlter Vergütung verlangen. Unabhängig von der festgesetzten Maximalvergütung sind zudem die Auszahlungsbeträge von STI und LTI relativ zum jeweiligen Zielbetrag auf jeweils 200 % begrenzt.

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Samples: Vergütungssystem Für Die Vorstandsmitglieder

Maximalvergütung. Die für ein Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder in einem Geschäftsjahr zu gewährende Gesamtvergütung ist (unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Auszahlung) nach oben absolut begrenzt (Maximalvergütung). Zur Gesamtvergütung in diesem Sinne zählen gehö- ren grundsätzlich das Jahresgrundgehalt, der STI und der LTI, etwaige weitere Leistungen in beson- deren Fällen (Sign-on Bonus, Vergütungsgarantie), eine etwaige Sonderzahlung, Leistungen zur Altersversorgung und die Nebenleistungen. Für den Vorstandsvorsitzenden beträgt die Maximal- vergütung brutto EUR 5.300.000 und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder brutto EUR 3.500.000; individualvertraglich können niedrigere Beträge vereinbart werden. Bei inte- rimsweiser Ausübung der Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden durch ein anderes Vorstandsmit- glied kann der Aufsichtsrat für diesen Zeitraum eine entsprechende Anwendung des Maximalver- gütungsbetrags des Vorstandsvorsitzenden vorsehen. Xxxxx das Dienstverhältnis unterjährig, so gilt für das jeweilige Geschäftsjahr eine anteilige Maximalvergütung. Beginnt das Dienstverhält- nis unterjährigausbezahlte Grundgehalt, wird die Maximalvergütung für das jeweilige Geschäftsjahr nicht anteilig gekürztgewährten Nebenleistungen, um Besonderheiten der Service Cost im Jahr Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für das jeweilige Geschäftsjahr, der für das jewei- lige Geschäftsjahr gewährte und im Folgejahr ausgezahlte Jahresbonus, der im jewei- ligen Geschäftsjahr ausgezahlte Performance Share Plan, dessen Performance Periode unmittelbar vor dem jeweiligen Geschäftsjahr endet. Die Maximalvergütung gilt auch nach Beendigung der Bestellung und des Amtsantritts Rechnung tragen Dienstvertrags fort. Sofern der Aufsichtsrat neu eintretenden Vorstandsmitgliedern zeitlich begrenzte oder für die gesamte Dauer des Dienstvertrags vereinbarte Leistungen gewährt, fließen auch diese Leistungen in dem Geschäftsjahr, für das sie gewährt werden, in die Maxi- malvergütung ein. Die Maximalvergütung beträgt für Mitglieder des Vorstands brutto 8.500.000 Euro pro Geschäftsjahr und für den Vorstandsvorsitzenden brutto 15.000.000 Euro pro Ge- schäftsjahr. Soweit die Berechnung der Gesamtvergütung zu können. Überschreitet einem die Vergütung die MaximalvergütungMaximalver- gütung übersteigenden Betrag führt, wird der Brutto-Auszahlungsbetrag des LTI für das jeweilige Geschäftsjahr aus dem Jahresbo- nus gekürzt. Soweit dies Sollte eine Kürzung des Jahresbonus nicht ausreichend ist zur Einhaltung der Ma- ximalvergütungausreichen, um die Maximal- vergütung einzuhalten, kann der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen andere Vergütungskom- ponenten Vergütungskomponenten kürzen oder die Rückerstattung bereits ausgezahlter Vergütung Vergü- tung verlangen. Unabhängig von Zusätzlich zu der festgesetzten Maximalvergütung bleibt weiterhin auch die Barvergü- tung der Vorstandsmitglieder begrenzt. Die Barvergütung in diesem Sinne besteht aus dem für das jeweilige Geschäftsjahr ausgezahlten Grundgehalt, dem für das jeweilige Geschäftsjahr gewährten und im Folgejahr ausgezahlten Jahresbonus sowie dem im jeweiligen Geschäftsjahr ausgezahlten Performance Share Plan. Die Beschränkung der Barvergütung gilt auch nach Beendigung der Bestellung und des Dienstvertrags fort. Die Beschränkung der Barvergütung beträgt für Mitglieder des Vorstands brutto 7.000.000 Euro pro Geschäftsjahr und für den Vorsitzenden brutto 12.500.000 Euro pro Geschäftsjahr. Zudem sind zudem die Auszahlungsbeträge von STI Jahresbonus und LTI Perfor- mance Share Plan relativ zum jeweiligen Zielbetrag auf jeweils 200 % bzw. 250 % begrenzt.

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Samples: Vergütungssystem Für Vorstandsmitglieder

Maximalvergütung. Die Höhe der für ein Geschäftsjahr zu gewährende gewährten Gesamtvergütung ist nach oben absolut be- grenzt („Maximalvergütung“). Zur Gesamtvergütung gehören grundsätzlich das für das je- weilige Geschäftsjahr ausbezahlte Festgehalt, die Service Cost der betrieblichen Altersversor- gung, die gewährten Nebenleistungen, die für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte variable Vergütung (Short Term Incentive und Performance Share Plan) unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Auszahlung) nach oben absolut begrenzt (Maximalvergütung). Zur Gesamtvergütung in diesem Sinne zählen das Jahresgrundgehalt, der STI und der LTI, etwaige weitere Leistungen in beson- deren Fällen (Sign-on Bonus, Vergütungsgarantie), Auszahlung sowie eine etwaige Sonderzahlungfür das jeweilige Geschäftsjahr gewährte Sondervergü- tung. Sofern der Aufsichtsrat neu eintretenden Vorstandsmitgliedern zeitlich begrenzte Leistungen nach Ziffer B.I.5 gewährt, fließen auch diese Leistungen zur Altersversorgung und für das Geschäftsjahr, für das sie gewährt werden, in die NebenleistungenMaximalvergütung ein. Für den Vorstandsvorsitzenden beträgt die Maximal- vergütung Maximalvergütung brutto EUR 5.300.000 8.243.000, für Xxxx Xxxxx brutto EUR 4.882.000, für Herrn Xx. Xxxx und Herrn Xx. Xxxx (bestellt ab 1. Juli 2021 als Nachfolger von Herrn Xx. Xxxx) brutto EUR 4.343.000, für Xxxxx Xxxxxxxxxx brutto EUR 4.852.000, für Herrn Xxxxxxxxx brutto EUR 5.387.000 und für Herrn Quek brutto EUR 4.842.000. Im Fall der Bestellung eines neuen Vorstandsmitglieds wird die Maximalver- gütung im selben Rahmen der derzeitigen ordentlichen Vorstandsmitglieder festgelegt, maxi- mal aber auf brutto EUR 3.500.000; individualvertraglich können niedrigere Beträge vereinbart werden. Bei inte- rimsweiser Ausübung der Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden durch ein anderes Vorstandsmit- glied kann der Aufsichtsrat für diesen Zeitraum eine entsprechende Anwendung des Maximalver- gütungsbetrags des Vorstandsvorsitzenden vorsehen. Xxxxx das Dienstverhältnis unterjährig, so gilt für das jeweilige Geschäftsjahr eine anteilige Maximalvergütung. Beginnt das Dienstverhält- nis unterjährig, wird die Maximalvergütung für das jeweilige Geschäftsjahr nicht anteilig gekürzt, um Besonderheiten im Jahr des Amtsantritts Rechnung tragen zu können5.300.000. Überschreitet die Vergütung die Maximalvergütung, wird der Brutto-Auszahlungsbetrag des LTI für das jeweilige Geschäftsjahr die Vergütung entsprechend gekürzt. Soweit dies nicht ausreichend ist zur Einhaltung der Ma- ximalvergütung, kann der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen andere Vergütungskom- ponenten kürzen oder die Rückerstattung bereits ausgezahlter Vergütung verlangen. Unabhängig von der festgesetzten Maximalvergütung sind zudem die Auszahlungsbeträge von STI des Short Term Incentives und LTI Performance Share Plans relativ zum jeweiligen Zielbetrag Zielwert bzw. Zuteilungswert auf jeweils 200 % begrenzt.

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Samples: Vergütungssystem Für Die Vorstandsmitglieder

Maximalvergütung. Der Aufsichtsrat legt eine Maximalvergütung fest, welche geschäftsjahresbezogen auf das Grundgehalt, die ergebnisbezogene Tantieme, die zielebezogene Tantieme, den Fair Value der aktienkursbezogenen Vergütung sowie die Nebenleistungen abstellt. Die Maximalvergütung bezieht sich auf das Geschäftsjahr der Erdienung der jeweiligen Vergütung; der Zufluss ist für ein Geschäftsjahr zu gewährende Gesamtvergütung ist (die maximal erreichbare Vergütung nicht maßgeblich. Im regulären Ablauf fließen beispielsweise ergebnis- und zielebezogene Vergütung erst im Folgejahr zu, werden aber in Bezug auf die Maximalvergütung dem Jahr der Erdienung zugerechnet. Die Zugewinne oder Verluste von Aktien der Gesellschaft im Eigentum des Vorstandsmitglieds bleiben für die Maximalvergütung unberücksichtigt, auch wenn Investitions- oder Halteverpflichtungen bestehen. Aktienkursbezogene Tantiemen werden mit dem bei Gewährung ermittelten, durchschnittlichen jährlichen Fair-Value berücksichtigt – der Zufluss ist, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Auszahlung) nach oben absolut begrenzt (von der Maximalvergütung), durch die maximale Anzahl Aktien begrenzt. Zur Gesamtvergütung in diesem Sinne zählen das JahresgrundgehaltDie Maximalvergütung wird für den Gesamtvorstand, der STI voraussichtlich aus drei oder ggf. auch vier Mitgliedern bestehen wird, auf 6,0 Mio. Euro festgelegt. Derzeit kann diese Vergütung nicht realisiert werden. Innerhalb der voraussichtlich vierjährigen Gültigkeit des vorliegenden Vergütungssystems sollen aber alle möglichen Entwicklungen, insbesondere eine maßgebliche Steigerung von Umsatz- und Ertragsstärke der LTIGesellschaft, etwaige weitere Leistungen nicht von vorneherein ausgeschlossen werden. Vergütungen aus der Tätigkeit in beson- deren Fällen (SignAufsichtsgremien für Konzerngesellschaften fallen derzeit nicht an, würden aber in jedem Fall auf die bestehende Vergütung vollständig angerechnet. Sie sind daher auch durch die Regelungen zur Maximalvergütung erfasst. Die aktienkursbezogene Tantieme ist nach den in IFRS 2 „Share-on Bonus, Vergütungsgarantie), eine etwaige Sonderzahlung, Leistungen zur Altersversorgung und die Nebenleistungenbased Payment“ niedergelegten Grundsätzen zu bewerten. Für den Vorstandsvorsitzenden beträgt die Maximal- vergütung brutto EUR 5.300.000 und Fair-Value Ermittlung nach IFRS 2 beauftragt die Elmos Semiconductor SE einen unabhängigen Gutachter. Dieser nutzt finanzmathematische Methoden, um einen Wert für die ordentlichen Vorstandsmitglieder brutto EUR 3.500.000; individualvertraglich können niedrigere Beträge vereinbart werdenerteilten Zusagen zu ermitteln. Bei inte- rimsweiser Ausübung der Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden durch ein anderes Vorstandsmit- glied kann der Aufsichtsrat für diesen Zeitraum eine entsprechende Anwendung des Maximalver- gütungsbetrags des Vorstandsvorsitzenden vorsehen. Xxxxx das Dienstverhältnis unterjährigDabei gehen insbesondere die möglichen Aktienkursverläufe, so gilt für das jeweilige Geschäftsjahr eine anteilige Maximalvergütung. Beginnt das Dienstverhält- nis unterjährig, wird die Maximalvergütung für das jeweilige Geschäftsjahr nicht anteilig gekürzt, um Besonderheiten im Jahr Fall von unterschiedlichen Verläufen zuzuteilende Aktienanzahl sowie die Wahrscheinlichkeit des Amtsantritts Rechnung tragen Eintritts der einzelnen Fälle in die Berechnungen ein. Der Fair Value ist aufwandswirksam auf die betroffenen Geschäftsjahre zu könnenverteilen. Überschreitet Für die Vergütung Zwecke der Maximalvergütung wird auf die Maximalvergütung, wird vereinfachte Methode des durchschnittlichen jährlichen Fair Values über die Laufzeit der Brutto-Auszahlungsbetrag des LTI für das jeweilige Geschäftsjahr gekürzt. Soweit dies nicht ausreichend ist zur Einhaltung der Ma- ximalvergütung, kann der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen andere Vergütungskom- ponenten kürzen oder die Rückerstattung bereits ausgezahlter Vergütung verlangen. Unabhängig von der festgesetzten Maximalvergütung sind zudem die Auszahlungsbeträge von STI und LTI relativ zum jeweiligen Zielbetrag auf jeweils 200 % begrenztZusage abgestellt.

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Samples: Vergütungssystem Für Den Vorstand

Maximalvergütung. Die für ein Geschäftsjahr zu gewährende Gesamtvergütung eines jeden Vorstandsmitglieds ist (unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Auszahlung) nach oben absolut begrenzt (Maximalvergütung)gemäß § 87a AktG und der Empfehlung G.1 des DCGK begrenzt. Zur Gesamtvergütung in diesem Sinne zählen das JahresgrundgehaltDie Maximalvergütung wird als Summe aller Vergütungsbestandteile, der Grundgehalt, Nebenleistungen, STI und LTI bzw. Bonus sowie – falls einschlägig – Sondervergütung für außerordentliche Leistungen und Wertsteigerungsbonus, errechnet. Die Dienstverträge der LTI, etwaige weitere Leistungen Vorstandsmitglieder enthalten Höchstbeträge für alle variablen Komponenten und darüber hinaus Maximalbeträge für die Gesamtvergütung. Diese Maximalbeträge stehen in beson- deren Fällen (Sign-on Bonus, Vergütungsgarantie), eine etwaige Sonderzahlung, Leistungen zur Altersversorgung und die NebenleistungenÜbereinstimmung mit den im gebilligten Vergütungssystem festgelegten Beträgen der Maximalvergütung. Für die Berechnung, ob die tatsächliche Vergütung den Vorstandsvorsitzenden beträgt die Maximal- vergütung brutto EUR 5.300.000 und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder brutto EUR 3.500.000; individualvertraglich können niedrigere Beträge vereinbart werden. Bei inte- rimsweiser Ausübung der Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden durch ein anderes Vorstandsmit- glied kann der Aufsichtsrat für diesen Zeitraum eine entsprechende Anwendung des Maximalver- gütungsbetrags des Vorstandsvorsitzenden vorsehen. Xxxxx das Dienstverhältnis unterjährigvertraglich vereinbarten Maximalbetrag einhält, so gilt werden in Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem alle Vergütungszahlungen für das jeweilige Geschäftsjahr eine anteilige Maximalvergütung(einschließlich Nebenleistungen) zusammengerechnet. Beginnt Für den LTI werden in der Berechnung nur die Zahlungen oder im Fall von Aktienoptionen nur der Betrag, um den der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) (oder in einem Nachfolgesystem) am Tag vor Ausübung der jeweiligen Aktienoption den von dem Vorstandsmitglied jeweils gezahlten Ausübungspreis (wie im AOP definiert) überschreitet, bezogen auf die LTI-Tranchen des betreffenden Geschäftsjahres berücksichtigt; das Dienstverhält- nis unterjähriggilt unabhängig davon, wird in welchem Jahr die Zahlungen oder Vergütungen eintreten. Für jeweils andere Geschäftsjahre gewährte LTI-Tranchen werden auch dann nicht berücksichtigt, wenn sie im selben Jahr ausbezahlt oder ausgeübt werden. Durch diese vertraglichen Mechanismen ist sichergestellt, dass die tatsächliche Vergütung die festgelegte Maximalvergütung nicht überschreitet. Dementsprechend wurde die Maximalvergütung für das jeweilige Geschäftsjahr nicht anteilig gekürzt, um Besonderheiten im Jahr des Amtsantritts Rechnung tragen zu könnenBerichtszeitraum eingehalten. Überschreitet die Vergütung die Maximalvergütung, wird der Brutto-Auszahlungsbetrag des LTI für das jeweilige Geschäftsjahr gekürzt. Soweit dies nicht ausreichend ist zur Einhaltung der Ma- ximalvergütung, kann der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen andere Vergütungskom- ponenten kürzen oder die Rückerstattung bereits ausgezahlter Vergütung verlangen. Unabhängig Die von der festgesetzten Hauptversammlung festgelegte Maximalvergütung sind zudem beträgt nach dem Vergütungssystem – für den Vorstandsvorsitzenden (CEO) EUR 5 Mio. ohne Wertsteigerungsbonus und EUR 12 Mio. mit Wertsteigerungsbonus; – für die Auszahlungsbeträge von STI anderen Vorstandsmitglieder EUR 3,25 Mio. Die tatsächliche Vergütung der Vorstandsmitglieder belief sich demgegenüber auf die folgenden Beträge und LTI relativ lag damit deutlich unter der Maximalvergütung nach dem Vergütungssystem: – Xxxx Xxxxxxxx (als CEO bis 30. Juni 2023) EUR 792.456,66 – Xxxxxx Xxxxxxxx, Ph.D. (als CSO bis zum jeweiligen Zielbetrag auf jeweils 200 % begrenzt.21. Mai 2023) EUR 521.821,00 – Xxxx Xxxxxx EUR 319.947,00

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Samples: Vergütungsbericht

Maximalvergütung. Die für ein Geschäftsjahr zu gewährende Gesamtvergütung ist Maximalvergütung (unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Auszahlungohne Berücksichtigung von Nebenleistungen und jährlichem Versorgungsaufwand) nach oben absolut begrenzt ergibt sich aus dem Festen Jahresgehalt zzgl. der Summe der einzelnen variablen Vergütungsbestandteile (Maximalvergütung). Zur Gesamtvergütung in diesem Sinne zählen das Jahresgrundgehalt, der STI Jahresbonus und der LTI, etwaige weitere Leistungen in beson- deren Fällen (Sign-on Bonus, VergütungsgarantieLangfristbonus), eine etwaige Sonderzahlung, Leistungen zur Altersversorgung und die Nebenleistungenwelche auf das Zweifache des Zielwerts begrenzt sind zuzüglich der diskretionären Anpassung. Die maximale Vergütung entspricht bis zu 184% der Zielvergütung (bei 100% Zielerreichung). Für den aktuellen Vorstandsvorsitzenden beträgt ist die Maximal- vergütung brutto EUR 5.300.000 Maximalvergütung auf 158% durch individualvertragliche Regelungen begrenzt. Unberührt bleiben das Recht und die Pflicht des Aufsichtsrats, gemäß § 87 Abs. 2 AktG die Vorstandsbezüge auf eine angemessene Höhe herabzusetzen, wenn sich die Lage der Gesellschaft nach der Festsetzung so verschlechtert, dass die unveränderte Weitergewährung der Vorstandsbezüge unbillig für die Gesellschaft wäre. Zur Unterstützung der nachhaltigen Unternehmensentwicklung hat der Aufsichtsrat Vorgaben für den Aktienbesitz der Vorstandsmitglieder beschlossen. Vorstandsmitglieder müssen einen Teil ihres Privatvermögens für den Erwerb einer festgesetzten Anzahl von HeidelbergCement-Aktien einsetzen und diese Aktien während ihrer Zugehörigkeit zum Vorstand halten. Die Zahl der zu haltenden Aktien wurde 2019 für Neu- und Wiederbestellungen für den Vorstandsvorsitzenden auf 30.000 Stück, für den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden auf 20.000 Stück und für die ordentlichen anderen Vorstandsmitglieder brutto EUR 3.500.000; individualvertraglich können niedrigere Beträge vereinbart werdenauf je 15.000 Stück HeidelbergCement-Aktien festgelegt. Bei inte- rimsweiser Ausübung Noch laufende Altverträge verpflichten ordentliche Vorstandsmitglieder zum Halten von 10.000 Stück HeidelbergCement-Aktien. Zur Erfüllung der Aufgaben Vorgaben ist die Hälfte der Auszahlungsbeträge aus dem Langfristbonus, der für die Vorstandstätigkeit erdient wurde, zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zu verwenden, bis das vollständige Eigeninvestment erbracht ist. Der Aufbau des Vorstandsvorsitzenden durch ein anderes Vorstandsmit- glied Eigeninvestments kann dadurch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Auf das Eigeninvestment werden bereits gehaltene Aktien der Gesellschaft angerechnet. Dem Aufsichtsrat für diesen Zeitraum eine entsprechende Anwendung des Maximalver- gütungsbetrags des Vorstandsvorsitzenden vorsehen. Xxxxx wurde bestätigt, dass das Dienstverhältnis unterjährig, so gilt für das jeweilige Geschäftsjahr eine anteilige Maximalvergütung. Beginnt das Dienstverhält- nis unterjährig, wird die Maximalvergütung für das jeweilige Geschäftsjahr nicht anteilig gekürzt, um Besonderheiten im Jahr des Amtsantritts Rechnung tragen zu können. Überschreitet die Vergütung die Maximalvergütung, wird der Brutto-Auszahlungsbetrag des LTI für das jeweilige Geschäftsjahr gekürzt. Soweit dies nicht ausreichend ist zur Einhaltung der Ma- ximalvergütung, kann der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen andere Vergütungskom- ponenten kürzen Eigeninvestment bereits erbracht oder die Rückerstattung bereits ausgezahlter Vergütung verlangen. Unabhängig von der festgesetzten Maximalvergütung sind zudem die Auszahlungsbeträge von STI und LTI relativ zum jeweiligen Zielbetrag auf jeweils 200 % begrenztvertragsgemäß aufgebaut wurde.

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Samples: Vergütungssystem Für Den Vorstand

Maximalvergütung. Die Nach dem neuen Vergütungssystem ist die für ein Geschäftsjahr zu gewährende Gesamtvergütung ist (unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Auszahlung) nach oben absolut begrenzt Summe aller für das betreffende Geschäftsjahr aufgewendeten Vergütungsbeträge einschließlich festem Jahresgehalt, variabler Vergütung (Maximalvergütung). Zur Gesamtvergütung in diesem Sinne zählen das Jahresgrundgehalt, der STI und der LTILTI Award) und Nebenleistungen) eines Vorstandsmitglieds auf einen Höchstbetrag begrenzt. Dies gilt unabhängig davon, etwaige weitere Leistungen ob die Vergütungsbeträge in beson- deren Fällen (Sign-on Bonus, Vergütungsgarantie), eine etwaige Sonderzahlung, Leistungen zur Altersversorgung und die Nebenleistungendem jeweiligen Geschäftsjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt werden. Für den die verschiedenen Positionen im Vorstand wurden folgende Maximalvergütungen übergeordnet festgelegt: − Die Gesamtvergütung des Vorstandsvorsitzenden beträgt die Maximal- vergütung darf einen Betrag von 7,0 Mio. EUR brutto EUR 5.300.000 und für ein Geschäftsjahr nicht überschreiten. Das Gleiche gilt für die ordentlichen Gesamtvergütung des Co-CEO. − Die Gesamtvergütung für jedes weitere Vorstandsmitglied darf nach diesem System einen Betrag von 6,2 Mio. EUR brutto bzw. 5,4 Mio. GBP brutto, falls ein Dienstvertrag eine Vergütung in GBP vorsieht, für ein Geschäftsjahr nicht überschreiten. Tätigkeiten der Vorstandsmitglieder brutto als Mitglied des Leitungs- oder Aufsichtsorgans bei anderen Gesellschaften des PATRIZIA Konzerns sind mit der Vorstandsvergütung abgegolten. Für die individuellen Vorstandsmitglieder ist eine für ein Geschäftsjahr zu gewährende Maximalvergütung (Summe aller für das betreffende Geschäftsjahr gezahlten Vergütungsbestandteile einschließlich festem Jahresgehalt, variabler Vergütung (STI und LTI Award) und Nebenleistungen) (brutto) vereinbart. Die folgenden Maximalvergütungen entsprechen den vorher genannten Rahmenbedingungen für die Maximalvergütung verschiedener Positionen im Vorstand der Gesellschaft: − Xxxxxxxx Xxxxx: 6,1 Mio. EUR 3.500.000; individualvertraglich können niedrigere Beträge vereinbart werden7,0 Mio. Bei inte- rimsweiser Ausübung EUR − Xxxxxx Xxxx: 6,1 Mio. EUR 7,0 Mio. EUR − Xxxxxxxxx Xxxx: 3,0 Mio. EUR 6,2 Mio. EUR − Xx. Xxxxxx Xxxxxxxx: 2,2 Mio. EUR 6,2 Mio. EUR − Xxxx Xxxxxxxx: 4,5 Mio. GBP 5,4 Mio. GBP − Xxxxx Xxxxx: 2,2 Mio. GBP 5,4 Mio. GBP Die Maximalvergütung kann anlässlich des Amtseintritts eines neuen Vorstandsmitglieds im Eintrittsjahr oder dem zweiten Jahr der Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden durch ein anderes Vorstandsmit- glied kann Bestellung von der festgelegten Maximalvergütung abweichen, sofern der Aufsichtsrat für diesen Zeitraum eine entsprechende Anwendung in Ausnahmefällen dem neu eintretenden Vorstandsmitglied Zahlungen aus Anlass des Maximalver- gütungsbetrags des Vorstandsvorsitzenden vorsehenAmtsantritts zum Ausgleich entfallender Zahlungen aus dem vorangehenden Dienstverhältnis gewährt. Xxxxx das Dienstverhältnis unterjährig, so gilt für das jeweilige Geschäftsjahr eine anteilige Maximalvergütung. Beginnt das Dienstverhält- nis unterjährig, wird In diesem Fall erhöht sich die Maximalvergütung für das jeweilige dieses eine Geschäftsjahr nicht anteilig gekürzt, für Vorstandsmitglieder um Besonderheiten im Jahr des Amtsantritts Rechnung tragen bis zu können. Überschreitet die Vergütung die Maximalvergütung, wird der Brutto-Auszahlungsbetrag des LTI für das jeweilige Geschäftsjahr gekürzt. Soweit dies nicht ausreichend ist zur Einhaltung der Ma- ximalvergütung, kann der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen andere Vergütungskom- ponenten kürzen oder die Rückerstattung bereits ausgezahlter Vergütung verlangen. Unabhängig von der festgesetzten Maximalvergütung sind zudem die Auszahlungsbeträge von STI und LTI relativ zum jeweiligen Zielbetrag auf jeweils 200 % begrenzt25 %.

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Samples: Vergütungssystem Für Die Vorstandsmitglieder

Maximalvergütung. Die Der Aufsichtsrat hat die Höhe der Gesamtvergütung für ein das jeweilige Geschäftsjahr zu gewährende Gesamtvergütung ist (unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Auszahlung) nach oben absolut betragsmäßig begrenzt (Maximalvergütung). Zur Gesamtvergütung Zudem sind auch die einzelnen Vergütungskomponenten (variable Vergütung, betriebliche Altersversorgung, Nebenleistungen) betragsgemäß begrenzt. Die theoretisch erreichbare Maximalvergütung ist im Vergütungssystem für den Vorstandsvorsitzenden auf 8,5 Mio. € und für ein ordentliches Vorstandsmitglied auf 5 Mio. € begrenzt. Die mit den Mitgliedern des Vorstands aktuell vertraglich vereinbarte theoretisch erreichbare Maximalvergütung liegt unterhalb dieser im Vergütungssystem definierten Obergrenzen. Die theoretisch erreichbare Maximalvergütung für die Mitglieder des Vorstands wird basierend auf den Vergütungskomponenten jeweils innerhalb der genannten Obergrenzen individuell durch den Aufsichtsrat festgelegt und richtet sich nach der fest vereinbarten Grundvergütung, dem Maximalauszahlungsbetrag des STI (das 2-Fache des Zielbetrags) und des LTI (das 2,5-Fache des Zielbetrags) sowie der Obergrenze für die Nebenleistungen (Altersversorgung plus weitere Nebenleistungen wie z. B. Dienstwagen). Für das Geschäftsjahr 2021/22 betragen die individuell vereinbarten betragsmäßigen Höchstgrenzen der auf ein Geschäftsjahr bezogenen gewährten Vergütung für Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx 0.000.000 €, für Xxxxxxxxx Xxxxx 0.000.000 €, für Xxxxxx Xxxxxx 0.000.000 €, für Xxxxxxxxxx Xxxxxx 0.000.000 € und für Xxxxxx Xxxxxxxx 0.000.000 €. Für Xxxxxx Xxxxxxxx, die zum 31. Xxxx 2022 aus dem Vorstand ausgeschieden ist, betrug die betragsmäßige Höchstgrenze bezogen auf ein vollständiges Geschäftsjahr 0.000.000 € und für Xxxx Xxxxxxx, ausgeschieden aus dem Vorstand zum 31. Dezember 2021, 0.000.000 €. Die Einhaltung der Maximalvergütung kann erstmalig in diesem Sinne zählen das Jahresgrundgehaltdem Geschäftsjahr festgestellt werden, der STI in dem die 4-jährige Laufzeit des im Geschäftsjahr 2021/22 gewährten LTI endet und der LTI, etwaige weitere Leistungen in beson- deren Fällen (Sign-on Bonus, Vergütungsgarantie), eine etwaige Sonderzahlung, Leistungen zur Altersversorgung und die Nebenleistungen. Für den Vorstandsvorsitzenden beträgt die Maximal- vergütung brutto EUR 5.300.000 und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder brutto EUR 3.500.000; individualvertraglich können niedrigere Beträge vereinbart werdenAuszahlungsbetrag feststeht. Bei inte- rimsweiser Ausübung der Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden durch ein anderes Vorstandsmit- glied kann Vereinbarung der Aufsichtsrat für diesen Zeitraum individuell festgelegten Höchstgrenzen wurde darauf geachtet, dass eine entsprechende Anwendung des Maximalver- gütungsbetrags des Vorstandsvorsitzenden vorsehen. Xxxxx das Dienstverhältnis unterjährig, so gilt für das jeweilige Geschäftsjahr eine anteilige Maximalvergütung. Beginnt das Dienstverhält- nis unterjährig, wird die Maximalvergütung für das jeweilige Geschäftsjahr Überschreitung nach dem Vergütungssystem nicht anteilig gekürzt, um Besonderheiten im Jahr des Amtsantritts Rechnung tragen zu können. Überschreitet die Vergütung die Maximalvergütung, wird der Brutto-Auszahlungsbetrag des LTI für das jeweilige Geschäftsjahr gekürzt. Soweit dies nicht ausreichend ist zur Einhaltung der Ma- ximalvergütung, kann der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen andere Vergütungskom- ponenten kürzen oder die Rückerstattung bereits ausgezahlter Vergütung verlangen. Unabhängig von der festgesetzten Maximalvergütung sind zudem die Auszahlungsbeträge von STI und LTI relativ zum jeweiligen Zielbetrag auf jeweils 200 % begrenztmöglich ist.

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Samples: Vergütungsbericht

Maximalvergütung. Die Gesellschaft versteht unter Maximalvergütung die maxi- mal erreichbare Vergütung eines Vorstandsmitglieds in einem Geschäftsjahr. Dabei handelt es sich um den maximalen Aufwand der LEONI AG je Vorstandsmitglied für ein Geschäftsjahr. Die Maximalvergütung wird aus der Summe aller Bestandteile der Vorstandsvergütung bei maximaler Zielerreichung berechnet. Der Aufsichtsrat geht bei der im Vergütungssystem vogeschlag- enen Maximalvergütung von der Jahres-Zielvergütung aus, wie sie auch für das Geschäftsjahr zu gewährende Gesamtvergütung ist (unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Auszahlung) nach oben absolut begrenzt (Maximalvergütung)2020 vorgesehen ist. Zur Gesamtvergütung in diesem Sinne zählen das Jahresgrundgehalt, Da die daraus abgeleiteten variablen Vergütungsbestandteile bei einer Über- schreitung der Zielvorgaben von 175 % für den STI und von 150 % für den LTI betragen können, ergeben sich daraus folgende Beträge im Fall einer optimalen (maximalen) Zielerreichung (alle Beträge in Euro): Festvergütung 900.000 600.000 Vorsorgebeitrag 270.000 180.000 Nebenleistungen 40.000 40.000 STI-Zielbetrag 1.067.500 711.900 LTI-Zielbetrag 1.275.000 850.500 Demzufolge lautet der LTI, etwaige weitere Leistungen in beson- deren Fällen (Sign-on Bonus, Vergütungsgarantie), eine etwaige Sonderzahlung, Leistungen zur Altersversorgung und die Nebenleistungen. Für den Vorstandsvorsitzenden beträgt die Maximal- vergütung brutto EUR 5.300.000 und Vorschlag für die ordentlichen Vorstandsmitglieder brutto EUR 3.500.000; individualvertraglich können niedrigere Beträge vereinbart werden. Bei inte- rimsweiser Ausübung der Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden durch ein anderes Vorstandsmit- glied kann der Aufsichtsrat für diesen Zeitraum eine entsprechende Anwendung des jährliche Maximalver- gütungsbetrags des Vorstandsvorsitzenden vorsehen. Xxxxx das Dienstverhältnis unterjährig, so gilt für das jeweilige Geschäftsjahr eine anteilige Maximalvergütung. Beginnt das Dienstverhält- nis unterjährig, wird die Maximalvergütung für das jeweilige Geschäftsjahr nicht anteilig gekürzt, um Besonderheiten gütung im Jahr des Amtsantritts Rechnung tragen Sinne von § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG wie folgt: Vorstandsvorsitzende(r) EUR 3.552.500 Vorstandsmitglieder (ordentliche) EUR 2.382.400 Ownership Obligation in Aktien der LEONI AG anzulegen. vergütung mit LEONI sinnvoll zu könnenvergleichen sind.1 1 Es handelt sich um folgende 14 Unternehmen, die in den Peer-Gruppen-Vergleich einbezogen worden sind: Deutz, Dürr, Fuchs Petrolub, GEA, Hella, K+S, KION, Krones, MTU Aero Engines, Osram, Rheinmetall, Salzgitter, Schaeffler, Stabilus. Überschreitet die 14 | System zur Vergütung die Maximalvergütung, wird der Brutto-Auszahlungsbetrag des LTI für das jeweilige Geschäftsjahr gekürzt. Soweit dies nicht ausreichend ist Vorstandsmitglieder System zur Einhaltung Vergütung der Ma- ximalvergütung, kann der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen andere Vergütungskom- ponenten kürzen oder die Rückerstattung bereits ausgezahlter Vergütung verlangen. Unabhängig von der festgesetzten Maximalvergütung sind zudem die Auszahlungsbeträge von STI und LTI relativ zum jeweiligen Zielbetrag auf jeweils 200 % begrenzt.Vorstandsmitglieder | 15

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Samples: System Zur Vergütung Der Vorstandsmitglieder

Maximalvergütung. Die Nach dem neuen Vergütungssystem ist die für ein Geschäftsjahr zu gewährende Gesamtvergütung ist (unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Auszahlung) nach oben absolut begrenzt Summe aller für das betreffende Geschäftsjahr aufgewendeten Vergütungsbeträge einschließlich festem Jahresgehalt, variabler Vergütung (Maximalvergütung). Zur Gesamtvergütung in diesem Sinne zählen das Jahresgrundgehalt, der STI und der LTILTI Award) und Nebenleistungen) eines Vorstandsmitglieds auf einen Höchstbetrag begrenzt. Dies gilt unabhängig davon, etwaige weitere Leistungen ob die Vergütungsbeträge in beson- deren Fällen (Sign-on Bonus, Vergütungsgarantie), eine etwaige Sonderzahlung, Leistungen zur Altersversorgung und die Nebenleistungendem jeweiligen Geschäftsjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt werden. Für den die verschiedenen Positionen im Vorstand wurden folgende Maximalvergütungen übergeordnet festgelegt: − Die Gesamtvergütung des Vorstandsvorsitzenden beträgt die Maximal- vergütung darf einen Betrag von 7,0 Mio. EUR brutto EUR 5.300.000 und für ein Geschäftsjahr nicht überschreiten. Das Gleiche gilt für die ordentlichen Gesamtvergütung des Co-CEO. − Die Gesamtvergütung für jedes weitere Vorstandsmitglied darf nach diesem System einen Betrag von 6,2 Mio. EUR brutto bzw. 5,4 Mio. GBP brutto, falls ein Dienstvertrag eine Vergütung in GBP vorsieht, für ein Geschäftsjahr nicht überschreiten. Tätigkeiten der Vorstandsmitglieder brutto als Mitglied des Leitungs- oder Aufsichtsorgans bei anderen Gesellschaften des PATRIZIA Konzerns sind mit der Vorstandsvergütung abgegolten. Für die individuellen Vorstandsmitglieder ist eine für ein Geschäftsjahr zu gewährende Maximalvergütung (Summe aller für das betreffende Geschäftsjahr gezahlten Vergütungsbestandteile einschließlich festem Jahresgehalt, variabler Vergütung (STI und LTI Award) und Nebenleistungen) (brutto) vereinbart. Die folgenden Maximalvergütungen entsprechen den vorher genannten Rahmenbedingungen für die Maximalvergütung verschiedener Positionen im Vorstand der Gesellschaft: Individuelle Maximalvergütung Maximalvergütung für Position im Vorstand − Xxxxxxxx Xxxxx: 6,1 Mio. EUR 3.500.000; individualvertraglich können niedrigere Beträge vereinbart werden7,0 Mio. Bei inte- rimsweiser Ausübung EUR − Xxxxxx Xxxx: 6,1 Mio. EUR 7,0 Mio. EUR − Xxxxxxxxx Xxxx: 3,0 Mio. EUR 6,2 Mio. EUR − Xx. Xxxxxx Xxxxxxxx: 2,2 Mio. EUR 6,2 Mio. EUR − Xxxx Xxxxxxxx: 4,5 Mio. GBP 5,4 Mio. GBP − Xxxxx Xxxxx: 2,2 Mio. GBP 5,4 Mio. GBP Die Maximalvergütung kann anlässlich des Amtseintritts eines neuen Vorstandsmitglieds im Eintrittsjahr oder dem zweiten Jahr der Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden durch ein anderes Vorstandsmit- glied kann Bestellung von der festgelegten Maximalvergütung abweichen, sofern der Aufsichtsrat für diesen Zeitraum eine entsprechende Anwendung in Ausnahmefällen dem neu eintretenden Vorstandsmitglied Zahlungen aus Anlass des Maximalver- gütungsbetrags des Vorstandsvorsitzenden vorsehenAmtsantritts zum Ausgleich entfallender Zahlungen aus dem vorangehenden Dienstverhältnis gewährt. Xxxxx das Dienstverhältnis unterjährig, so gilt für das jeweilige Geschäftsjahr eine anteilige Maximalvergütung. Beginnt das Dienstverhält- nis unterjährig, wird In diesem Fall erhöht sich die Maximalvergütung für das jeweilige dieses eine Geschäftsjahr nicht anteilig gekürzt, für Vorstandsmitglieder um Besonderheiten im Jahr des Amtsantritts Rechnung tragen bis zu können. Überschreitet die Vergütung die Maximalvergütung, wird der Brutto-Auszahlungsbetrag des LTI für das jeweilige Geschäftsjahr gekürzt. Soweit dies nicht ausreichend ist zur Einhaltung der Ma- ximalvergütung, kann der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen andere Vergütungskom- ponenten kürzen oder die Rückerstattung bereits ausgezahlter Vergütung verlangen. Unabhängig von der festgesetzten Maximalvergütung sind zudem die Auszahlungsbeträge von STI und LTI relativ zum jeweiligen Zielbetrag auf jeweils 200 % begrenzt25 %.

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Samples: Vergütungssystem Für Die Vorstandsmitglieder

Maximalvergütung. Die für ein Geschäftsjahr zu gewährende Gesamtvergütung eines Geschäftsjahres ist (unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Auszahlung) nach oben absolut begrenzt (Maximalvergütung). Zur Gesamtvergütung in diesem Sinne zählen gehören grundsätzlich das Jahresgrundgehaltfür das jeweilige Geschäftsjahr ausgezahlte Fixum, die Service Cost der betrieblichen Altersversorgung für das jeweilige Geschäftsjahr, die für das jeweilige Geschäftsjahr gewährten Nebenleistungen, die für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte und im Folgejahr ausgezahlte Tantieme, der STI und der LTIim jeweiligen Geschäftsjahr ausgezahlte Performance Share Plan, etwaige weitere Leistungen in beson- deren Fällen (Sign-on Bonusdessen Performance Periode unmittelbar vor dem jeweiligen Geschäftsjahr endet, Vergütungsgarantie), sowie eine etwaige für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte Sonderzahlung. Sofern der Aufsichtsrat neu eintretenden Vorstandsmitgliedern zeitlich begrenzte oder für die gesamte Dauer des Dienstvertrags vereinbarte Leistungen nach Ziffer I.4 gewährt, fließen auch diese Leistungen zur Altersversorgung und für das Geschäftsjahr, für das sie gewährt werden, in die NebenleistungenMaximalvergütung ein. Für den Vorstandsvorsitzenden beträgt die Maximal- vergütung Maximalvergütung brutto EUR 5.300.000 und für 8.500.000. Für die ordentlichen Vorstandsmitglieder beträgt die Maximalvergütung brutto EUR 3.500.000; individualvertraglich können niedrigere Beträge vereinbart werden5.000.000. Bei inte- rimsweiser Ausübung der Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden durch ein anderes Vorstandsmit- glied kann der Aufsichtsrat für diesen Zeitraum eine entsprechende Anwendung des Maximalver- gütungsbetrags des Vorstandsvorsitzenden vorsehen. Xxxxx das Dienstverhältnis unterjährig, so gilt für das jeweilige Geschäftsjahr eine anteilige Maximalvergütung. Beginnt das Dienstverhält- nis unterjährig, wird Dabei bezieht sich die Maximalvergütung für das jeweilige Geschäftsjahr nicht anteilig gekürztbei den Vorstandsmitgliedern, um Besonderheiten im Jahr des Amtsantritts Rechnung tragen zu könnendie gleichzeitig zum Vorstandsmitglied einer ausländischen Tochtergesellschaft der TRATON SE bestellt sind, auf die Gesamtvergütung der TRATON SE und der jeweiligen Tochtergesellschaft zusammen. Überschreitet die Vergütung die Maximalvergütung, wird der Brutto-Auszahlungsbetrag des LTI für das jeweilige Geschäftsjahr werden die variablen Vergütungsbestandteile proportional gekürzt. Soweit dies nicht ausreichend ist zur Einhaltung der Ma- ximalvergütung, kann der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen andere Vergütungskom- ponenten kürzen oder die Rückerstattung bereits ausgezahlter Vergütung verlangen. Unabhängig von der festgesetzten Maximalvergütung sind zudem die Auszahlungsbeträge von STI Tantieme und LTI relativ zum jeweiligen Zielbetrag auf jeweils 200 % bzw. 250 % begrenzt.

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Samples: Vergütungssystem Für Die Vorstandsmitglieder Der Traton Se

Maximalvergütung. Die für ein Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder in einem Geschäftsjahr zu gewährende Gesamtvergütung ist (unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Auszahlung) nach oben absolut begrenzt (Maximalvergütung). Zur Gesamtvergütung in diesem Sinne zählen gehören unter Beibehaltung der bisherigen Praxis der Volkswagen Aktiengesellschaft und in Orientierung an den regulatorischen Vorgaben zum Aufbau der DCGK-Zuflusstabellen nach dem DCGK 2017 grundsätzlich das Jahresgrundgehalt, der STI und der LTI, etwaige weitere Leistungen in beson- deren Fällen (Sign-on Bonus, Vergütungsgarantie), eine etwaige Sonderzahlung, Leistungen zur Altersversorgung und die Nebenleistungen. Für den Vorstandsvorsitzenden beträgt die Maximal- vergütung brutto EUR 5.300.000 und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder brutto EUR 3.500.000; individualvertraglich können niedrigere Beträge vereinbart werden. Bei inte- rimsweiser Ausübung der Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden durch ein anderes Vorstandsmit- glied kann der Aufsichtsrat für diesen Zeitraum eine entsprechende Anwendung des Maximalver- gütungsbetrags des Vorstandsvorsitzenden vorsehen. Xxxxx das Dienstverhältnis unterjährig, so gilt für das jeweilige Geschäftsjahr eine anteilige Maximalvergütung. Beginnt das Dienstverhält- nis unterjährigausbezahlte Grundgehalt, wird die Maximalvergütung für das jeweilige Geschäftsjahr nicht anteilig gekürztgewährten Nebenleistungen, um Besonderheiten der Service Cost im Jahr des Amtsantritts Rechnung tragen zu können. Überschreitet die Vergütung die MaximalvergütungRahmen der betrieblichen Altersversorgung für das jeweilige Geschäfts- jahr, wird der Brutto-Auszahlungsbetrag des LTI für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte und im Folgejahr ausgezahlte Jahres- bonus, der im jeweiligen Geschäftsjahr ausgezahlte Performance Share Plan, dessen Performance-Periode unmittelbar vor dem jeweiligen Geschäftsjahr endet, sowie eine etwaige für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte Sonderzahlung. Sofern der Aufsichtsrat neu eintretenden Vorstandsmitgliedern zeitlich begrenzte oder für die gesamte Dauer des Dienstvertrags vereinbarte Leistungen nach Ziffer B.I.4. gewährt, fließen auch diese Leistungen in dem Geschäftsjahr, für das sie gewährt werden, in die Maximalvergütung ein. Die Maximalvergütung beträgt für Mitglieder des Vorstands brutto 7.000.000 Euro pro Geschäftsjahr und für den Vorstandsvorsitzenden brutto 12.000.000 Euro pro Geschäfts- jahr. Soweit die Berechnung der Gesamtvergütung zu einem die Maximalvergütung übersteigenden Betrag führt, wird der Auszahlungsbetrag aus dem Jahresbonus gekürzt. Soweit dies Sollte eine Kürzung des Jahresbonus nicht ausreichend ist zur Einhaltung der Ma- ximalvergütungausreichen, um die Maximalvergütung einzu- halten, kann der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen andere Vergütungskom- ponenten kürzen oder die Rückerstattung bereits ausgezahlter Vergütung verlangen. Unabhängig von Zusätzlich zu der festgesetzten Maximalvergütung bleibt weiterhin auch die Barvergütung der Vorstandsmitglieder begrenzt. Die Barvergütung in diesem Sinne besteht aus dem für das jeweilige Geschäftsjahr ausgezahlten Grundgehalt, dem für das jeweilige Geschäftsjahr gewährten und im Folgejahr ausgezahlten Jahresbonus, dem im jeweiligen Geschäftsjahr ausgezahlten Performance Share Plan sowie einer etwaigen für das jeweilige Geschäftsjahr gewährten Sonderzahlung. Die Beschränkung der Barvergütung beträgt für Mitglieder des Vorstands brutto 5.500.000 Euro pro Geschäfts- jahr und für den Vorsitzenden brutto 10.000.000 Euro pro Geschäftsjahr. Zudem sind zudem die Auszahlungsbeträge von STI Jahresbonus und LTI Performance Share Plan relativ zum jeweiligen Zielbetrag auf jeweils 180 % bzw. 200 % begrenzt. Bei den Begrenzungen der Barvergütung und der Auszahlungsbeträge von Jahresbonus und Performance Share Plan handelt es sich jeweils nicht um eine Maximalvergütung im Sinne von § 87a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Aktiengesetz.

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Samples: Vergütungssystem Für Vorstandsmitglieder

Maximalvergütung. Die für ein Geschäftsjahr zu gewährende Gesamtvergütung ist (unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Auszahlung) nach oben absolut begrenzt (Maximalvergütung). Zur Gesamtvergütung in diesem Sinne zählen das Jahresgrundgehalt, der STI und der LTI, etwaige weitere Leistungen in beson- deren Fällen (Sign-on Bonus, Vergütungsgarantie)Fällen, eine etwaige Sonderzahlung, Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung und die Nebenleistungen. Für den Vorstandsvorsitzenden beträgt die Maximal- vergütung Maximalvergütung brutto EUR 5.300.000 und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder brutto EUR 3.500.000; individualvertraglich individual- vertraglich können niedrigere Beträge vereinbart werden. Bei inte- rimsweiser interimsweiser Ausübung der Aufgaben Auf- gaben des Vorstandsvorsitzenden durch ein anderes Vorstandsmit- glied Vorstandsmitglied kann der Aufsichtsrat für diesen Zeitraum eine entsprechende Anwendung des Maximalver- gütungsbetrags Maximalvergütungsbetrags des Vorstandsvorsitzenden Vorstands- vorsitzenden vorsehen. Xxxxx Endet das Dienstverhältnis unterjährig, so gilt für das jeweilige Geschäftsjahr Geschäfts- jahr eine anteilige Maximalvergütung. Beginnt das Dienstverhält- nis Dienstverhältnis unterjährig, wird die Maximalvergütung Maxi- malvergütung für das jeweilige Geschäftsjahr nicht anteilig gekürzt, um Besonderheiten im Jahr des Amtsantritts Rechnung tragen zu können. Überschreitet die Vergütung die Maximalvergütung, wird der virtuelle Brutto-Auszahlungsbetrag des LTI für das jeweilige Geschäftsjahr gekürzt. Soweit dies nicht ausreichend ist zur Einhaltung der Ma- ximalvergütungMaximalvergütung, kann der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen andere Vergütungskom- ponenten Vergü- tungskomponenten kürzen oder die Rückerstattung bereits ausgezahlter Vergütung verlangen. Unabhängig von der festgesetzten Maximalvergütung sind zudem die Auszahlungsbeträge von STI und LTI relativ zum jeweiligen Zielbetrag auf jeweils 200 % begrenzt.

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Samples: Vergütungssystem Für Die Vorstandsmitglieder

Maximalvergütung. Die für ein Geschäftsjahr zu gewährende Gesamtvergütung (Summe aller für das betreffende Geschäftsjahr aufgewendeten Ver- gütungsbeträge, einschließlich Jahresfixgehalt, variablen Vergütungsbestandteilen, Nebenleistungen und betriebliche Altersver- sorgung) der Vorstandsmitglieder – unabhängig davon, ob sie in diesem Geschäftsjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt ausbe- zahlt wird – ist (unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Auszahlung) nach oben absolut begrenzt (Maximalvergütung). Zur Gesamtvergütung in diesem Sinne zählen das Jahresgrundgehalt, der STI und der LTI, etwaige weitere Leistungen in beson- deren Fällen (Sign-on Bonus, Vergütungsgarantie), eine etwaige Sonderzahlung, Leistungen zur Altersversorgung und die Nebenleistungen. Für den Vorstandsvorsitzenden beträgt die Maximal- vergütung Maximalvergütung brutto 1.312.000,00 EUR. Für die übrigen Vorstandsmitglieder beträgt die Maximalvergütung jeweils brutto 772.000,00 EUR. Die Maximalvergütung kann erst nach der Berechnung der langfris- tigen variablen Vergütung (LAP) endgültig berechnet werden. Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrates und Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat hat in 2021 auf Empfehlung seines Personal- und Nominierungsausschusses vorgeschlagen, die Vergütung des Aufsichtsrates anzupassen. Der Personal- und Nominierungsausschuss hat seine Empfehlung mit fachkundiger externer Beratung unter Berücksichtigung aktueller Marktgegebenheiten und im Hinblick auf die Gewinnung fachlich und persönlich qualifizierter Kandidaten sowie die Übereinstimmung mit Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zu einer Festvergütung überprüft. Auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wurde das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat durch Neufassung von § 19 der Satzung von der Hauptversammlung am 02. Juni 2021 gebilligt: § 19 Vergütung des Aufsichtsrates Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine jährliche, feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung in Höhe von 30.000 EUR 5.300.000 (in Worten EUR –dreißigtausend-). Der Vorsitzende erhält das Zweieinhalbfache, der Stellvertreter das Anderthalbfache der festen Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss angehören, erhalten hierfür eine weitere feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung in Höhe von 10.000 EUR (in Worten EUR –zehntausend–) pro Ausschussmitgliedschaft. Mitglieder des Aufsichtsrates oder eines Ausschusses, die nur während eines Teils des Geschäfts- jahres dem Aufsichtsrat beziehungsweise einem Ausschuss angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Mitglied- schaft ein Zwölftel der Vergütung. Die Vergütung und das zugrundeliegende Vergütungssystem für den Aufsichtsrat im Einzelnen: ■ Beitrag der Vergütung zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft (§§ 113 Abs. 3 Satz 3, 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG) Die Aufsichtsratsvergütung fördert die Geschäftsstrategie und langfristige Entwicklung der Gesellschaft, indem sie es durch ihre marktgerechte Ausgestaltung ermöglicht, qualifizierte Persönlichkeiten für die ordentlichen Vorstandsmitglieder brutto Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandats zu gewinnen. ■ Vergütungsbestandteile (§§ 113 Abs. 3 Satz 3, 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG) Die Aufsichtsratsvergütung besteht ausschließlich aus festen Vergütungsbestandteilen. Die Satzung sieht nach der Billigung durch die Hauptversammlung am 02. Juni 2021 als feste Jahresvergütung für jedes Mitglied 30.000 EUR 3.500.000vor; individualvertraglich können niedrigere Beträge vereinbart werdendem stellvertreten den Vorsitzenden werden zusätzlich weitere 15.000 EUR und dem Vorsitzenden weitere 45.000 EUR vergütet. Bei inte- rimsweiser Ausübung der Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden durch ein anderes Vorstandsmit- glied kann der Aufsichtsrat für diesen Zeitraum eine entsprechende Anwendung des Maximalver- gütungsbetrags des Vorstandsvorsitzenden vorsehenDie Mitgliedschaft in Ausschüssen wird mit zusätzlich 10.000 EUR jährlich honoriert. Xxxxx das Dienstverhältnis unterjährig, so gilt für das jeweilige Geschäftsjahr eine anteilige Maximalvergütung. Beginnt das Dienstverhält- nis unterjährig, wird die Maximalvergütung für das jeweilige Geschäftsjahr nicht anteilig gekürzt, um Besonderheiten im Jahr des Amtsantritts Rechnung tragen zu können. Überschreitet Unterliegt die Vergütung die Maximalvergütungder Umsatzsteuer, wird der Brutto-Auszahlungsbetrag des LTI für das jeweilige Geschäftsjahr gekürzt. Soweit dies nicht ausreichend ist zur Einhaltung der Ma- ximalvergütung, kann der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen andere Vergütungskom- ponenten kürzen oder die Rückerstattung bereits ausgezahlter Vergütung verlangen. Unabhängig Steuerbetrag von der festgesetzten Maximalvergütung sind zudem Gesellschaft ersetzt, wenn er vom Aufsichtsratsmitglied gesondert in Rechnung gestellt werden kann und dieses davon Gebrauch macht. Die Vergütung umfasst auch die Auszahlungsbeträge Übernahme der Kosten einer Haftpflichtversicherung, die von STI der Gesellschaft für die Mitglieder des Aufsichtsrats abgeschlossen wird. Die Versicherung wird mit einer angemessenen Versicherungssumme abgeschlossen. ■ Verfahren zur Fest- und LTI relativ zum jeweiligen Zielbetrag Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems (§§ 113 Abs. 3 Satz 3, 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 AktG) Die Aufsichtsratsvergütung wird auf jeweils 200 % begrenztVorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung in der Satzung oder durch Beschluss festgesetzt. Derzeit ist die Aufsichtsratsvergütung durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02. Juni 2021 und ergänzend in der Satzung geregelt.

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Samples: Vergütungsbericht