Common use of Maximalvergütung Clause in Contracts

Maximalvergütung. Die für ein Geschäftsjahr zu gewährende Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder als Summe aller für das betreffende Geschäftsjahr aufgewendeten Vergütungsbeträge einschließlich des jährlichen Festgehalts, der Nebenleistungen sowie der variablen Vergütungsbestandteile ist – unabhängig von dem Zeitpunkt der jeweiligen Auszahlung – nach oben absolut begrenzt („Maximalvergütung“). Die Maximalvergütung beträgt für den Vorstandsvorsitzenden EUR 900.000 und für ordentliche Vor- standsmitglieder jeweils EUR 800.000. Die Maximalvergütung kann anlässlich des Amtseintritts eines neuen Vorstandsmitglieds im Eintritts- jahr oder dem zweiten Jahr der Bestellung von der festgelegten Maximalvergütung abweichen, so- fern der Aufsichtsrat in Ausnahmefällen dem neu eintretenden Vorstandsmitglied Zahlungen aus An- lass des Amtsantritts zur Kompensation entfallender Zahlungen aus dem vorangehenden Dienstver- hältnis gewährt. In diesem Fall erhöht sich die Maximalvergütung für dieses eine Geschäftsjahr für den Vorstandsvorsitzenden um bis zu 50 % und für ordentliche Vorstandsmitglieder um bis zu 25 %. Unabhängig von der festgesetzten Maximalvergütung sind zudem die variablen Vergütungsbestand- teile durch feste Höchstbeträge begrenzt. Für den Vorstandsvorsitzenden betragen die Höchstbe- träge für das Jahr 2021 für den STI EUR 240.000 und für den LTI EUR 385.000Für ordentliche Vor- standsmitglieder betragen die Höchstbeträge für das Jahr 2021 für den STI EUR 230.000 und für den LTI EUR 350.000. Diese Höchstbeträge erhöhen sich jährlich um einen im jeweiligen Vorstandsvertrag bestimmten Prozentsatz, der derzeit jeweils 5 % p.a. beträgt.

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Maximalvergütung. Die für ein Geschäftsjahr zu gewährende Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder als (Summe aller für das betreffende Geschäftsjahr aufgewendeten Vergütungsbeträge Vergü- tungsbeträge, einschließlich festem Jahresgehalt, variablen Vergütungsbestandteilen, Versorgungsentgelt und Nebenleistungen oder etwaigen Ausgleichszahlungen aus Anlass des jährlichen Festgehalts, Amtsantritts bei Neubestellungen) der Nebenleistungen sowie der variablen Vergütungsbestandteile ist Vorstandsmitglieder – unabhängig von dem davon, ob sie in diesem Geschäftsjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt der jeweiligen Auszahlung ausbezahlt wird ist nach oben absolut begrenzt („MaximalvergütungMaximal- vergütung“). Die Maximalvergütung beträgt für den Vorstandsvorsitzenden EUR 900.000 7.490.000 und für ordentliche Vor- standsmitglieder die ordentlichen Vorstands- mitglieder jeweils EUR 800.0004.030.000. Die Maximalvergütung kann anlässlich des Amtseintritts eines neuen Vorstandsmitglieds im Eintritts- jahr Eintrittsjahr oder dem zweiten Jahr der Bestellung von der festgelegten Maximalvergütung abweichen, so- fern sofern der Aufsichtsrat in Ausnahmefällen dem neu eintretenden Vorstandsmitglied Zahlungen aus An- lass Anlass des Amtsantritts zur Kompensation entfallender Zahlungen aus dem vorangehenden Dienstver- hältnis Dienstverhältnis gewährt. In diesem Fall erhöht sich die Maximalvergütung für dieses eine Geschäftsjahr für den Vorstandsvorsitzenden Vorstandsvorsitzen- den um bis zu 50 % und für ordentliche Vorstandsmitglieder um bis zu 25 %. Unabhängig von der festgesetzten Maximalvergütung sind zudem die Auszahlungsbeträge der einzelnen variablen Vergütungsbestand- teile durch feste Höchstbeträge begrenzt. Für Vergütungs- bestandteile relativ zum jeweiligen Zielbetrag auf jeweils 180 % des Zielbetrags für den Vorstandsvorsitzenden betragen und 200 % für die Höchstbe- träge für das Jahr 2021 für den STI EUR 240.000 und für den LTI EUR 385.000Für ordentliche Vor- standsmitglieder betragen die Höchstbeträge für das Jahr 2021 für den STI EUR 230.000 und für den LTI EUR 350.000. Diese Höchstbeträge erhöhen sich jährlich um einen im jeweiligen Vorstandsvertrag bestimmten Prozentsatz, der derzeit jeweils 5 % p.a. beträgtordentlichen Vorstandsmitglieder begrenzt.

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Samples: ir.knorr-bremse.com

Maximalvergütung. Die für ein Geschäftsjahr zu gewährende Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder als Summe aller für das betreffende Geschäftsjahr aufgewendeten Vergütungsbeträge einschließlich einschließ- lich des jährlichen Festgehalts, der Nebenleistungen sowie der variablen Vergütungsbestandteile ist – unabhängig von dem Zeitpunkt der jeweiligen Auszahlung – nach oben absolut begrenzt be- grenzt („Maximalvergütung“). Die Maximalvergütung beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 1.800.000 EUR 900.000 und für ordentliche Vor- standsmitglieder ordent- liche Vorstandsmitglieder jeweils EUR 800.0001.500.000 EUR. Die Maximalvergütung kann anlässlich des Amtseintritts eines ei- nes neuen Vorstandsmitglieds im Eintritts- jahr oder dem zweiten Jahr Eintrittsjahr der Bestellung von der festgelegten Maximalvergütung abweichen, so- fern sofern der Aufsichtsrat in Ausnahmefällen dem neu eintretenden Vorstandsmitglied Zahlungen aus An- lass Anlass des Amtsantritts zur Kompensation entfallender Zahlungen aus dem vorangehenden Dienstver- hältnis vorange- henden Dienstverhältnis gewährt. In diesem Fall erhöht sich die Maximalvergütung für dieses eine Geschäftsjahr für den Vorstandsvorsitzenden um bis zu 50 % und für ordentliche Vorstandsmitglieder Vor- standsmitglieder um bis zu 25 %. Unabhängig von der festgesetzten Maximalvergütung sind zudem die variablen Vergütungsbestand- teile durch feste Höchstbeträge begrenzt. Für den Vorstandsvorsitzenden betragen die Höchstbe- träge für das Jahr 2021 für den STI EUR 240.000 und für den LTI EUR 385.000Für ordentliche Vor- standsmitglieder betragen die Höchstbeträge für das Jahr 2021 für den STI EUR 230.000 und für den LTI EUR 350.000. Diese Höchstbeträge erhöhen sich jährlich um einen im jeweiligen Vorstandsvertrag bestimmten Prozentsatz, der derzeit jeweils 5 % p.a. beträgt.

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Samples: www.manz.com

Maximalvergütung. Die für ein Geschäftsjahr zu gewährende Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder als (Summe aller für das betreffende Geschäftsjahr aufgewendeten Vergütungsbeträge Vergü- tungsbeträge, einschließlich festem Jahresgehalt, variablen Vergütungsbestandteilen, Versorgungsentgelt und Nebenleistungen oder etwaigen Ausgleichszahlungen aus Anlass des jährlichen Festgehalts, Amtsantritts bei Neubestellungen) der Nebenleistungen sowie der variablen Vergütungsbestandteile ist Vorstandsmitglieder – unabhängig von dem davon, ob sie in diesem Geschäftsjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt der jeweiligen Auszahlung ausbezahlt wird ist nach oben absolut begrenzt („MaximalvergütungMaximalvergü- tung“). Die Maximalvergütung beträgt für den Vorstandsvorsitzenden EUR 900.000 8.000.000 und für ordentliche Vor- standsmitglieder die ordentlichen Vorstandsmitglieder jeweils EUR 800.0004.500.000. Die Maximalvergütung kann anlässlich des Amtseintritts eines neuen Vorstandsmitglieds im Eintritts- jahr Eintrittsjahr oder dem zweiten Jahr der Bestellung von der festgelegten Maximalvergütung abweichen, so- fern sofern der Aufsichtsrat in Ausnahmefällen dem neu eintretenden Vorstandsmitglied Vor- standsmitglied Zahlungen aus An- lass Anlass des Amtsantritts zur Kompensation entfallender Zahlungen aus dem vorangehenden Dienstver- hältnis Dienst- verhältnis gewährt. In diesem Fall erhöht sich die jeweilige Maximalvergütung für dieses eine Geschäftsjahr für den Vorstandsvorsitzenden um bis zu 50 % und für ordentliche Vorstandsmitglieder um bis zu 25 %. Unabhängig von der festgesetzten Maximalvergütung sind zudem die Auszahlungsbeträge der einzelnen variablen Vergütungsbestand- teile durch feste Höchstbeträge Vergütungsbe- standteile relativ zum jeweiligen Zielbetrag auf jeweils 200 % des Zielbetrags begrenzt. Für den Vorstandsvorsitzenden betragen die Höchstbe- träge für das Jahr 2021 für den STI EUR 240.000 und für den LTI EUR 385.000Für ordentliche Vor- standsmitglieder betragen die Höchstbeträge für das Jahr 2021 für den STI EUR 230.000 und für den LTI EUR 350.000. Diese Höchstbeträge erhöhen sich jährlich um einen im jeweiligen Vorstandsvertrag bestimmten Prozentsatz, der derzeit jeweils 5 % p.a. beträgt.

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Samples: ir.knorr-bremse.com

Maximalvergütung. Die für ein Geschäftsjahr zu gewährende Gesamtvergütung Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder als Summe aller wird vom Auf- sichtsrat für das betreffende Geschäftsjahr aufgewendeten Vergütungsbeträge einschließlich des jährlichen Festgehalts, der Nebenleistungen sowie der variablen Vergütungsbestandteile ist – unabhängig von dem Zeitpunkt der jeweiligen Auszahlung – nach oben absolut begrenzt („Maximalvergütung“)jedes Vorstandsmitglied gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 AktG festgelegt. Die Maximalvergütung beträgt setzt sich zusammen aus dem festen, erfolgsunabhängigen Vergütungsbestand- teil, bestehend aus der Grundvergütung und Nebenleistungen sowie den variablen Vergütungsbe- standteilen, bestehend aus kurzfristigen variablen und zusätzlich für den Vorstandsvorsitzenden EUR 900.000 und für ordentliche Vor- standsmitglieder jeweils EUR 800.000(jährlich anteilig) langfristig variablen Vergütungsbestandteilen in Form des Mehrjahresbonus (LTI). Die Maximalvergütung kann anlässlich des Amtseintritts eines neuen Vorstandsmitglieds im Eintritts- jahr oder dem zweiten Jahr Aus der Bestellung von der festgelegten Maximalvergütung abweichen, so- fern der Aufsichtsrat in Ausnahmefällen dem neu eintretenden Vorstandsmitglied Zahlungen aus An- lass des Amtsantritts zur Kompensation entfallender Zahlungen aus dem vorangehenden Dienstver- hältnis gewährt. In diesem Fall erhöht Aktienoption ergibt sich die Maximalvergütung für dieses eine Geschäftsjahr für den Vorstandsvorsitzenden um bis im Zeitpunkt der Ausübung ein Vor- teil aus der Differenz zwischen dem Börsenpreis zum Ausgabetag und dem Börsenpreis zum Zeit- punkt der Ausübung der Option, welcher zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar und somit nicht bezifferbar ist. Darüber hinaus führt dieser Vorteil nicht zu 50 % und einem Aufwand bzw. einem Abfluss bei der Gesellschaft. Die Aktienoption ist daher bei der Berechnung der Maximalvergütung nicht zu be- rücksichtigen. Die jährliche Maximalvergütung für ordentliche die Vorstandsmitglieder um bis zu 25 %. Unabhängig von der festgesetzten Maximalvergütung sind zudem die variablen Vergütungsbestand- teile durch feste Höchstbeträge begrenzt. Für beträgt dementsprechend EUR 2.000.000,00 für den Vorstandsvorsitzenden betragen die Höchstbe- träge und EUR 460.000,00 für das Jahr 2021 für weitere Vorstandsmit- glied. Von der Maximalvergütung entfallen beim Vorstandsvorsitzenden 25 % auf den STI EUR 240.000 festen Vergütungs- bestandteil und für 75 % auf den LTI EUR 385.000Für ordentliche Vor- standsmitglieder betragen die Höchstbeträge für das Jahr 2021 für variablen Vergütungsbestandteil. Bei dem weiteren Vorstandsmitglied entfallen 56 % der Maximalvergütung auf den STI EUR 230.000 festen Vergü- tungsbestandteil und für 44 % auf den LTI EUR 350.000. Diese Höchstbeträge erhöhen sich jährlich um einen im jeweiligen Vorstandsvertrag bestimmten Prozentsatz, der derzeit jeweils 5 % p.a. beträgtvariablen Vergütungsbestandteil.

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Samples: www.sporttotal.com