Common use of Maximalvergütung Clause in Contracts

Maximalvergütung. Der Aufsichtsrat setzt für jedes Vorstandsmitglied eine Ziel-Gesamt- und Maximalvergütung fest. Hierbei kommt es nicht darauf an, wann das entsprechende Vergütungselement ausbezahlt, sondern für welches Geschäftsjahr es gewährt wird. Die Ziel-Gesamterreichung entspricht einer Zielerreichung von 100%. Die Höhe der Maximalvergütung prüft der Aufsichtsrat auf ihre Angemessenheit. Diese Angemessenheitsprüfung erfolgt im Zusammenhang mit dem Horizontal- und Vertikalvergleich und beinhaltet sowohl die Nebenleistungen als auch den Versorgungsaufwand in der jeweiligen maximalen, pauschal ermittelten Höhe. Der Aufsichtsrat bezieht zudem auch die Bezüge, welche Vorstandsmitglieder von Konzerngesellschaften erhalten, in die Berechnung der Maximalvergütung ein. Die Maximalvergütung für ein Geschäftsjahr – unabhängig davon, ob sie in diesem Geschäftsjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt wird und unter Zugrundelegung der jeweiligen Höchstgrenzen für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung – beträgt für alle Vorstandsmitglieder jeweils EUR 580.000,00. Die Maximalvergütung stellt nicht die vom Aufsichtsrat angestrebte oder für angemessen erachtete Vergütungshöhe dar, sondern lediglich eine absolute Höchstgrenze, die allenfalls bei optimaler Zielerreichung erreicht werden kann. Der Anteil der festen Vergütung an der Maximalvergütung (Jahresfixgehalt und sonstige Bezüge) beträgt bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen in dem Betrachtungszeitraum der nächsten vier Jahre bei den Vorstandsmitgliedern rund 35 %. Der Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung (AIP) an der Maximalvergütung beträgt bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen in dem Betrachtungszeitraum der nächsten vier Jahr bei den Vorstandsmitgliedern rund 30 %. Der Anteil der langfristigen variablen Vergütung (LTI) an der Maximalvergütung beträgt bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen in dem Betrachtungszeitraum der nächsten vier Jahr bei den Vorstandsmitgliedern rund 35 %. Die Maximalvergütung für ein Vorstandsmitglied kann sich anlässlich des Amtseintritts des betreffenden Vorstandsmitglieds im Jahr der Bestellung oder im zweiten Jahr nach der Bestellung zum Mitglied des Vorstands in Ausnahmefällen erhöhen, sofern dem betreffenden Vorstandsmitglied Ausgleichszahlungen für anlässlich des Wechsels des betroffenen Vorstandsmitglieds zur First Sensor AG weggefallene Leistungen aus einem vorherigen Anstellungsverhältnis gewährt werden. Zur Beurteilung der Üblichkeit innerhalb des Unternehmens berücksichtigt der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises, auch in der zeitlichen Entwicklung. Der oberste Führungskreis sind die „Directors“ der verschiedenen Bereiche. Ferner berücksichtigt der Aufsichtsrat auch die durchschnittliche Vergütung der Gesamtbelegschaft der First Sensor AG im Zeitverlauf. Im Falle wesentlicher Verschiebungen der Relation zwischen der Vergütung der Mitglieder des Vorstands der First Sensor AG und der Vergütung der vertikalen Vergleichsgruppen prüft der Aufsichtsrat die Ursachen für die Verschiebung.

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Maximalvergütung. Der Aufsichtsrat setzt für jedes Vorstandsmitglied eine Ziel-Gesamt- und Maximalvergütung fest. Hierbei kommt es nicht darauf an, wann das entsprechende Vergütungselement ausbezahlt, sondern für welches Geschäftsjahr es gewährt wird. Die Ziel-Gesamterreichung entspricht einer Zielerreichung von 100%. Die Höhe der Maximalvergütung prüft der Aufsichtsrat auf ihre Angemessenheit. Diese Angemessenheitsprüfung erfolgt im Zusammenhang mit dem Horizontal- und Vertikalvergleich und beinhaltet sowohl die Nebenleistungen als auch den Versorgungsaufwand in der jeweiligen maximalen, pauschal ermittelten Höhe. Der Aufsichtsrat bezieht zudem auch die Bezüge, welche Vorstandsmitglieder von Konzerngesellschaften erhalten, in die Berechnung der Maximalvergütung ein. Die Maximalvergütung für ein Geschäftsjahr zu gewährende Gesamtvergütung (Summe aller für das betreffende Geschäftsjahr aufgewendeten Vergütungsbeträge, einschließlich festem Jahresgehalt, variabler Vergütungsbestandteile, Versorgungsbeiträge, Nebenleistungen sowie Zahlungen oder sonstige Leistungen anlässlich des Amtsantritts nach Ziffer I.4 ) der Vorstandsmitglieder – unabhängig davon, ob sie in diesem Geschäftsjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt wird und unter Zugrundelegung der jeweiligen Höchstgrenzen – ist für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung – beträgt für alle einzelnen Vorstandsmitglieder jeweils EUR 580.000,00auf einen Maximalbetrag begrenzt („Maximalvergü- tung“). Die Maximalvergütung stellt nicht beträgt für den Vorstandsvorsitzenden EUR 7.650.000 und für die vom Aufsichtsrat angestrebte oder or- dentlichen Vorstandsmitglieder grundsätzlich jeweils EUR 3.875.000. Abweichend hiervon be- trägt die Maximalvergütung für angemessen erachtete Vergütungshöhe dar, sondern lediglich eine absolute Höchstgrenze, die allenfalls bei optimaler Zielerreichung erreicht werden kannHerrn Xx. Xxxxxxxx aufgrund bestehender vertraglicher Zusagen EUR 4.580.000. Der Anteil Aufsichtsrat kann den Auszahlungsbetrag aus dem STB und dem LTB bei schwerwiegendem Verstoß eines Vorstandsmitglieds gegen – den Unternehmenskodex der festen Vergütung an Schaeffler Gruppe, – Sorgfaltspflichten bei der Maximalvergütung (Jahresfixgehalt Leitung des Unternehmens oder – bei schwerwiegenden Verstoß gegen den Unternehmenskodex der Schaeffler Gruppe durch Arbeitnehmer der Schaeffler AG oder durch Organmitglieder oder Arbeitnehmer von mit der Schaeffler AG verbundenen Unternehmen, wenn das Vorstandsmitglied seine Organisations- und sonstige Bezüge) beträgt Überwachungspflicht in schwerwiegendem Maße verletzt hat, während des Bemessungszeitraums eines variablen Vergütungsbestandteils – beim STB wäh- rend des maßgeblichen einjährigen Bemessungszeitraums, beim LTB während des jeweils maß- geblichen vierjährigen Bemessungszeitraums – um bis zu 100 % reduzieren bzw. ganz oder teil- weise zurückfordern. Eine Reduzierung um bis zu 100 % ist bei Vorliegen einzelnen oder sämtlichen variablen Vergütungsele- menten des STB und des LTB, in deren Bemessungszeitraum einer der drei oben genannten Voraussetzungen in Ver- stöße fällt, und die zu dem Betrachtungszeitraum Zeitpunkt der nächsten vier Jahre bei den Vorstandsmitgliedern rund 35 %. Der Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung (AIP) an der Maximalvergütung beträgt bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen in dem Betrachtungszeitraum der nächsten vier Jahr bei den Vorstandsmitgliedern rund 30 %. Der Anteil der langfristigen variablen Vergütung (LTI) an der Maximalvergütung beträgt bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen in dem Betrachtungszeitraum der nächsten vier Jahr bei den Vorstandsmitgliedern rund 35 %. Die Maximalvergütung für ein Vorstandsmitglied kann sich anlässlich Rückforderungsentscheidung des Amtseintritts des betreffenden Vorstandsmitglieds im Jahr der Bestellung oder im zweiten Jahr nach der Bestellung zum Mitglied des Vorstands in Ausnahmefällen erhöhenAufsichtsrats noch nicht ausgezahlt sind, sofern dem betreffenden Vorstandsmitglied Ausgleichszahlungen für anlässlich des Wechsels des betroffenen Vorstandsmitglieds zur First Sensor AG weggefallene Leistungen aus einem vorherigen Anstellungsverhältnis gewährt werden. Zur Beurteilung der Üblichkeit innerhalb des Unternehmens berücksichtigt der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises, auch in der zeitlichen Entwicklung. Der oberste Führungskreis sind die „Directors“ der verschiedenen Bereiche. Ferner berücksichtigt der Aufsichtsrat auch die durchschnittliche Vergütung der Gesamtbelegschaft der First Sensor AG im Zeitverlaufmöglich. Im Falle wesentlicher Verschiebungen eines nachträglichen Bekanntwerdens bzw. der Relation zwischen nach- träglichen Aufdeckung eines Verstoßes können bereits ausgezahlte variable Vergütungsele- mente des STB und des LTB ganz oder teilweise zurückgefordert werden, wenn seit der Vergütung Auszah- lung noch nicht mehr als fünf Jahre vergangen sind. Die Reduzierung um bis zu 100 % oder Rückforderung ist auch dann möglich, wenn das Dienst- verhältnis zum Zeitpunkt der Mitglieder Rückforderungsentscheidung bereits beendet ist. Die Reduzierung oder Rückforderung des Vorstands der First Sensor AG und der Vergütung der vertikalen Vergleichsgruppen prüft der Aufsichtsrat die Ursachen für die VerschiebungAuszahlungsbetrags steht im pflichtgemäßen Ermes- sen des Aufsichtsrats.

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Maximalvergütung. Der Aufsichtsrat setzt für jedes Vorstandsmitglied eine Ziel-Gesamt- und Maximalvergütung fest. Hierbei kommt es nicht darauf an, wann das entsprechende Vergütungselement ausbezahlt, sondern für welches Geschäftsjahr es gewährt wird. Die Ziel-Gesamterreichung entspricht einer Zielerreichung von 100%. Die Höhe der Maximalvergütung prüft der Aufsichtsrat auf ihre Angemessenheit. Diese Angemessenheitsprüfung erfolgt im Zusammenhang mit dem Horizontal- und Vertikalvergleich und beinhaltet sowohl die Nebenleistungen als auch den Versorgungsaufwand in der jeweiligen maximalen, pauschal ermittelten Höhe. Der Aufsichtsrat bezieht zudem auch die Bezügemaximale Vergütung, welche Vorstandsmitglieder von Konzerngesellschaften erhaltenein ordentliches Vorstandsmitglied rechnerisch aus der Summe aller Vergütungsbestandteile, d.h. Grundgehalt, STI, LTI (Vergütung aus SAR-Programm / Laufzeit in die Berechnung der Maximalvergütung einJahren) und Nebenleistungen, erhalten kann, darf sich nicht auf einen höheren Betrag als EUR 3,00 Mio. brutto p.a. (Maximalvergütung) be- laufen. Die Maximalvergütung für den Vorstandsvorsitzenden kann bis zum Zweifachen der Maximalvergütung für ein Geschäftsjahr – unabhängig davon, ob sie in diesem Geschäftsjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt wird und unter Zugrundelegung ordentliches Vorstandsmitglied betragen. Bei der jeweiligen Höchstgrenzen für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung – beträgt für alle Vorstandsmitglieder jeweils EUR 580.000,00. Die Maximalvergütung stellt handelt es sich nicht die um eine vom Aufsichtsrat angestrebte oder für angemessen erachtete Vergütungshöhe darange- messen gehaltene Ziel-Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder, sondern lediglich um eine absolute HöchstgrenzeObergrenze, die allenfalls bei optimaler Zielerreichung erreicht in keinem Fall überschritten werden kanndarf. Der Anteil der festen Vergütung an Sollte es durch die Auszahlung des LTI zu einer Überschreitung der Maximalvergütung (Jahresfixgehalt und sonstige Bezüge) beträgt bei Vorliegen kom- men, so verfällt der oben genannten Voraussetzungen in dem Betrachtungszeitraum der nächsten vier Jahre bei über den Vorstandsmitgliedern rund 35 %. Der Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung (AIP) an Betrag der Maximalvergütung beträgt hinausgehende Anspruch aus dem LTI für das betreffende Jahr. Bei Zahlungen, die auf Grundlage des LTI erfol- gen, ist bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen in dem Betrachtungszeitraum der nächsten vier Jahr bei den Vorstandsmitgliedern rund 30 %. Der Anteil der langfristigen variablen Vergütung (LTI) an Berechnung der Maximalvergütung beträgt allerdings jeweils die Laufzeit des LTI zu berücksichtigen. Zahlungen aus dem Programm sind daher bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen in dem Betrachtungszeitraum Beurteilung, ob die jährliche Maximalvergütung eingehalten wird, gleichmäßig auf die Jahre der nächsten vier Jahr bei den Vorstandsmitgliedern rund 35 %Laufzeit zu verteilen. Die Maximalvergütung für ein Vorstandsmitglied kann sich anlässlich des Amtseintritts des betreffenden Vorstandsmitglieds im Jahr der Bestellung oder im zweiten Jahr nach der Bestellung zum Mitglied des Vorstands in Ausnahmefällen erhöhen, sofern dem betreffenden Vorstandsmitglied Ausgleichszahlungen für anlässlich des Wechsels des betroffenen Vorstandsmitglieds zur First Sensor AG weggefallene Leistungen aus einem vorherigen Anstellungsverhältnis gewährt werden. Zur Beurteilung der Üblichkeit innerhalb des Unternehmens berücksichtigt der Aufsichtsrat Für das Verhältnis der Vorstandsvergütung einzelnen Vergütungskomponenten zur Vergütung individuellen Ziel- Gesamtvergütung gilt der folgende Rahmen: Relativer Anteil einzelner Vergütungs- elemente an der individuellen Gesamt- vergütung (berechnet p.a.) Absoluter Anteil einzelner Vergü- tungselemente an der individuellen Gesamtvergütung (berechnet p.a.) Festvergütung: 20% bis 40% EUR 300.000 bis EUR 500.000 STI (Zielbetrag): 10% bis 40% EUR 50.000 bis EUR 200.000 LTI (Zielbetrag p.a.) 40% bis 70% EUR 200.000 bis EUR 2.000.000 Die individuelle Ziel-Gesamtvergütung wird durch den Aufsichtsrat im Hinblick auf • die Aufgaben des oberen FührungskreisesVorstandsmitglieds, auch • seine Verantwortung in der zeitlichen Entwicklung. Der oberste Führungskreis sind die „Directors“ der verschiedenen Bereiche. Ferner berücksichtigt der Aufsichtsrat auch die durchschnittliche Vergütung der Gesamtbelegschaft der First Sensor AG im Zeitverlauf. Im Falle wesentlicher Verschiebungen der Relation zwischen der Vergütung der Mitglieder Gesellschaft, • seine Erfahrungen, • den Umstand, ob das Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellt wurde, und • den internen/vertikalen und externen/horizontalen Vergleich bestimmt und es ist dabei zugleich sicherzustellen, dass der First Sensor AG Anteil der variablen, erfolgsabhängigen Vergütungen (STI und LTI) zusammen mindestens 60% der Vergütung der vertikalen Vergleichsgruppen prüft der Aufsichtsrat die Ursachen für die VerschiebungZiel- Gesamtvergütung betragen muss.

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Maximalvergütung. Der Aufsichtsrat setzt für jedes Vorstandsmitglied eine Ziel-Gesamt- und Maximalvergütung fest. Hierbei kommt es nicht darauf an, wann das entsprechende Vergütungselement ausbezahlt, sondern für welches Geschäftsjahr es gewährt wird. Die Ziel-Gesamterreichung entspricht einer Zielerreichung von 100%. Die Höhe der Maximalvergütung prüft der Aufsichtsrat auf ihre Angemessenheit. Diese Angemessenheitsprüfung erfolgt im Zusammenhang mit dem Horizontal- und Vertikalvergleich und beinhaltet sowohl die Nebenleistungen als auch den Versorgungsaufwand in der jeweiligen maximalen, pauschal ermittelten Höhe. Der Aufsichtsrat bezieht zudem auch die Bezügemaximale Vergütung, welche Vorstandsmitglieder von Konzerngesellschaften erhaltenein ordentliches Vorstandsmitglied rechnerisch aus der Summe aller Vergütungsbestandteile, d.h. Grundgehalt, STI, LTI (Vergütung aus SAR-Programm / Laufzeit in die Berechnung der Maximalvergütung einJahren) und Nebenleistungen, erhalten kann, darf sich nicht auf einen höheren Betrag als EUR 3,50 Mio. brutto p.a. (Maximalvergütung) belaufen. Die Maximalvergütung für den Vorstandsvorsitzenden kann bis zum Zweifachen der Maximalvergütung für ein Geschäftsjahr – unabhängig davon, ob sie in diesem Geschäftsjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt wird und unter Zugrundelegung ordentliches Vorstandsmitglied betragen. Bei der jeweiligen Höchstgrenzen für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung – beträgt für alle Vorstandsmitglieder jeweils EUR 580.000,00. Die Maximalvergütung stellt handelt es sich nicht die um eine vom Aufsichtsrat angestrebte oder für angemessen erachtete Vergütungshöhe dargehaltene Ziel-Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder, sondern lediglich um eine absolute HöchstgrenzeObergrenze, die allenfalls bei optimaler Zielerreichung erreicht in keinem Fall überschritten werden kanndarf. Der Anteil der festen Vergütung an Sollte es durch die Auszahlung des LTI zu einer Überschreitung der Maximalvergütung (Jahresfixgehalt und sonstige Bezüge) beträgt bei Vorliegen kommen, so verfällt der oben genannten Voraussetzungen in dem Betrachtungszeitraum der nächsten vier Jahre bei über den Vorstandsmitgliedern rund 35 %. Der Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung (AIP) an Betrag der Maximalvergütung beträgt hinausgehende Anspruch aus dem LTI für das betreffende Jahr. Bei Zahlungen, die auf Grundlage des LTI erfolgen, ist bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen in dem Betrachtungszeitraum der nächsten vier Jahr bei den Vorstandsmitgliedern rund 30 %. Der Anteil der langfristigen variablen Vergütung (LTI) an Berechnung der Maximalvergütung beträgt allerdings jeweils die Laufzeit des LTI zu berücksichtigen. Zahlungen aus dem Programm sind daher bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen in dem Betrachtungszeitraum Beurteilung, ob die jährliche Maximalvergütung eingehalten wird, gleichmäßig auf die Jahre der nächsten vier Jahr bei den Vorstandsmitgliedern rund 35 %Laufzeit zu verteilen. Die Maximalvergütung für ein Vorstandsmitglied kann sich anlässlich des Amtseintritts des betreffenden Vorstandsmitglieds im Jahr der Bestellung oder im zweiten Jahr nach der Bestellung zum Mitglied des Vorstands in Ausnahmefällen erhöhen, sofern dem betreffenden Vorstandsmitglied Ausgleichszahlungen für anlässlich des Wechsels des betroffenen Vorstandsmitglieds zur First Sensor AG weggefallene Leistungen aus einem vorherigen Anstellungsverhältnis gewährt werden. Zur Beurteilung der Üblichkeit innerhalb des Unternehmens berücksichtigt der Aufsichtsrat Für das Verhältnis der Vorstandsvergütung einzelnen Vergütungskomponenten zur Vergütung individuellen Ziel- Gesamtvergütung gilt der folgende Rahmen: Relativer Anteil einzelner Vergütungselemente an der individuellen Gesamtvergütung (berechnet p.a.) Absoluter Anteil einzelner Vergütungselemente an der individuellen Gesamtvergütung (berechnet p.a.) Festvergütung: 20% bis 40% EUR 400.000 bis EUR 800.000 STI (Zielbetrag): 10% bis 30% EUR 200.000 bis EUR 800.000 LTI (Zielbetrag p.a.) 40% bis 70% EUR 400.000 bis EUR 2.250.000 Die individuelle Ziel-Gesamtvergütung wird durch den Aufsichtsrat im Hinblick auf • die Aufgaben des oberen FührungskreisesVorstandsmitglieds, auch • seine Verantwortung in der zeitlichen Entwicklung. Der oberste Führungskreis sind die „Directors“ der verschiedenen Bereiche. Ferner berücksichtigt der Aufsichtsrat auch die durchschnittliche Vergütung der Gesamtbelegschaft der First Sensor AG im Zeitverlauf. Im Falle wesentlicher Verschiebungen der Relation zwischen der Vergütung der Mitglieder Gesellschaft, • seine Erfahrungen, • den Umstand, ob das Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellt wurde, und • den internen/vertikalen und externen/horizontalen Vergleich bestimmt und es ist dabei zugleich sicherzustellen, dass der First Sensor AG Anteil der variablen, erfolgsabhängigen Vergütungen (STI und LTI) zusammen mindestens 60% der Vergütung der vertikalen Vergleichsgruppen prüft der Aufsichtsrat die Ursachen für die VerschiebungZiel-Gesamtvergütung betragen muss.

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Maximalvergütung. Der Aufsichtsrat setzt hat für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands durch die Gesellschaft eine Maximalvergütung festgelegt. Sie liegt für jedes Vorstandsmitglied eine Ziel-Gesamt- und Maximalvergütung fest. Hierbei kommt es nicht darauf an, wann das entsprechende Vergütungselement ausbezahlt, sondern für welches Geschäftsjahr es gewährt wirdMitglied des Vorstands bei EUR 700.000,00 pro Geschäftsjahr. Die Ziel-Gesamterreichung entspricht einer Zielerreichung von 100%Gesellschaft versteht unter Maximalvergütung die ma- ximal erreichbare Vergütung eines Vorstandsmitglieds in einem Geschäftsjahr. Die Höhe Dabei handelt es sich um den maximalen Aufwand der Maximalvergütung prüft der Aufsichtsrat auf ihre Angemessenheit. Diese Angemessenheitsprüfung erfolgt im Zusammenhang mit dem Horizontal- und Vertikalvergleich und beinhaltet sowohl die Nebenleistungen als auch den Versorgungsaufwand in der jeweiligen maximalen, pauschal ermittelten Höhe. Der Aufsichtsrat bezieht zudem auch die Bezüge, welche Vorstandsmitglieder von Konzerngesellschaften erhalten, in die Berechnung der Maximalvergütung ein. Die Maximalvergütung MeVis Medical Solutions AG je Vorstandsmitglied für ein Geschäftsjahr – unabhängig davon, ob sie in diesem Geschäftsjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt wird und unter Zugrundelegung der jeweiligen Höchstgrenzen für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung – beträgt für alle Vorstandsmitglieder jeweils EUR 580.000,00Geschäftsjahr. Die Maximalvergütung stellt nicht die vom Aufsichtsrat angestrebte oder für angemessen erachtete zwingend als ange- messen angesehene Vergütungshöhe dar. Sie setzt während der Laufzeit eines Vergütungs- systems lediglich einen absoluten Rahmen nach oben, sondern lediglich um eine absolute Höchstgrenzeunverhältnismäßig hohe Vor- standsvergütung zu vermeiden. Bei der Bestimmung des Rahmens hat sich der Aufsichtsrat an der Vergütung orientiert, die allenfalls bei optimaler Zielerreichung erreicht werden kann. Der Anteil der festen Vergütung an der Maximalvergütung (Jahresfixgehalt und sonstige Bezüge) beträgt bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen in dem Betrachtungszeitraum der nächsten vier Jahre bei den Vorstandsmitgliedern rund 35 %der MeVis Medical Solutions insge- samt von der Gesellschaft und von anderen Unternehmen des Varex-Konzerns gewährt wird. Der Anteil Durch die von der kurzfristigen variablen Gesellschaft selbst gewährte Vergütung (AIP) an wird der Maximalvergütung beträgt bei Vorliegen Rahmen derzeit deutlich unterschritten. Nach der oben genannten Voraussetzungen in dem Betrachtungszeitraum der nächsten vier Jahr bei Empfehlung G.2 des DCGK soll vom Aufsichtsrat zusätzlich für jedes Vorstandsmit- glied eine konkrete Ziel-Gesamtvergütung festgelegt werden. Da den Vorstandsmitgliedern rund 30 %von der Gesellschaft ausschließlich eine erfolgsunabhängige feste Vergütung gewährt wird, ist auch die Ziel-Gesamtvergütung der Gesellschaft hierauf beschränkt. Der Anteil Da die Vorstandsmitglieder von der langfristigen variablen MeVis Medical Solutions AG keine erfolgsabhängige Ver- gütung erhalten, sind keine Möglichkeiten zur Rückforderung entsprechender Vergütungsbe- standteile vorgesehen. Hinsichtlich der von der Varex Imaging Deutschland AG gewährten erfolgsabhängigen Vergü- tung besteht nach den Regelungen des Varex Imaging Corporation Management Incentive Plan (MIP) und des LTI-Programms der Varex Imaging Corporation eine Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern. Vorausset- zung ist, dass aufgrund eines Fehlverhaltens oder anderer Verstöße des Begünstigten gegen den Varex-Verhaltenskodex eine Berichtigung des Jahresabschlusses erforderlich ist. In die- sem Fall kann die teilweise oder vollständige Rückzahlung des Betrags verlangt werden, um den die gezahlte oder gewährte erfolgsabhängige Vergütung (LTI) an die auf der Maximalvergütung beträgt bei Vorliegen Grundlage der oben genannten Voraussetzungen in dem Betrachtungszeitraum der nächsten vier Jahr bei den Vorstandsmitgliedern rund 35 %ange- passten Finanzergebnisse berechnete Vergütung übersteigt. Die Maximalvergütung für ein Vorstandsmitglied kann sich anlässlich des Amtseintritts des betreffenden Vorstandsmitglieds im Jahr MeVis Medical Solutions AG hat auf eine eventuelle Rückforderung der Bestellung oder im zweiten Jahr nach der Bestellung zum Mitglied des Vorstands in Ausnahmefällen erhöhen, sofern dem betreffenden Vorstandsmitglied Ausgleichszahlungen für anlässlich des Wechsels des betroffenen Vorstandsmitglieds zur First Sensor AG weggefallene Leistungen aus einem vorherigen Anstellungsverhältnis gewährt werden. Zur Beurteilung der Üblichkeit innerhalb des Unternehmens berücksichtigt der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur erfolgsabhängigen Vergütung des oberen Führungskreises, auch in der zeitlichen Entwicklung. Der oberste Führungskreis sind die „Directors“ der verschiedenen Bereiche. Ferner berücksichtigt der Aufsichtsrat auch die durchschnittliche Vergütung der Gesamtbelegschaft der First Sensor AG im Zeitverlauf. Im Falle wesentlicher Verschiebungen der Relation zwischen der Vergütung der Mitglieder des Vorstands der First Sensor AG und der Vergütung der vertikalen Vergleichsgruppen prüft der Aufsichtsrat die Ursachen für die Verschiebungkeinen Einfluss.

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