Common use of Maximalvergütung Clause in Contracts

Maximalvergütung. Die für ein Geschäftsjahr zu gewährende Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Auf- sichtsrat für jedes Vorstandsmitglied gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 AktG festgelegt. Die Maximalvergütung setzt sich zusammen aus dem festen, erfolgsunabhängigen Vergütungsbestand- teil, bestehend aus der Grundvergütung und Nebenleistungen sowie den variablen Vergütungsbe- standteilen, bestehend aus kurzfristigen variablen und zusätzlich für den Vorstandsvorsitzenden (jährlich anteilig) langfristig variablen Vergütungsbestandteilen in Form des Mehrjahresbonus (LTI). Aus der Aktienoption ergibt sich für den Vorstandsvorsitzenden im Zeitpunkt der Ausübung ein Vor- teil aus der Differenz zwischen dem Börsenpreis zum Ausgabetag und dem Börsenpreis zum Zeit- punkt der Ausübung der Option, welcher zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar und somit nicht bezifferbar ist. Darüber hinaus führt dieser Vorteil nicht zu einem Aufwand bzw. einem Abfluss bei der Gesellschaft. Die Aktienoption ist daher bei der Berechnung der Maximalvergütung nicht zu be- rücksichtigen. Die jährliche Maximalvergütung für die Vorstandsmitglieder beträgt dementsprechend EUR 2.000.000,00 für den Vorstandsvorsitzenden und EUR 460.000,00 für das weitere Vorstandsmit- glied. Von der Maximalvergütung entfallen beim Vorstandsvorsitzenden 25 % auf den festen Vergütungs- bestandteil und 75 % auf den variablen Vergütungsbestandteil. Bei dem weiteren Vorstandsmitglied entfallen 56 % der Maximalvergütung auf den festen Vergü- tungsbestandteil und 44 % auf den variablen Vergütungsbestandteil.

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Samples: Vergütungssystem Für Die Mitglieder Des Vorstands

Maximalvergütung. Die für ein Geschäftsjahr zu gewährende Maximalvergütung Gesamtvergütung (Summe aller für das betreffende Geschäftsjahr aufgewendeten Vergü- tungsbeträge, einschließlich festem Jahresgehalt, variablen Vergütungsbestandteilen, Versorgungsentgelt und Nebenleistungen oder etwaigen Ausgleichszahlungen aus Anlass des Amtsantritts bei Neubestellungen) der Vorstandsmitglieder – unabhängig davon, ob sie in diesem Geschäftsjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt wird vom Auf- sichtsrat für jedes Vorstandsmitglied gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 AktG festgelegt– ist nach oben absolut begrenzt („Maximalvergü- tung“). Die Maximalvergütung setzt sich zusammen aus dem festen, erfolgsunabhängigen Vergütungsbestand- teil, bestehend aus der Grundvergütung und Nebenleistungen sowie den variablen Vergütungsbe- standteilen, bestehend aus kurzfristigen variablen und zusätzlich beträgt für den Vorstandsvorsitzenden (jährlich anteilig) langfristig variablen Vergütungsbestandteilen in Form EUR 8.000.000 und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder jeweils EUR 4.500.000. Die Maximalvergütung kann anlässlich des Mehrjahresbonus (LTI). Aus der Aktienoption ergibt sich für den Vorstandsvorsitzenden Amtseintritts eines neuen Vorstandsmitglieds im Zeitpunkt Eintrittsjahr oder dem zweiten Jahr der Ausübung ein Bestellung von der festgelegten Maximalvergütung abweichen, sofern der Aufsichtsrat in Ausnahmefällen dem neu eintretenden Vor- teil standsmitglied Zahlungen aus der Differenz zwischen Anlass des Amtsantritts zur Kompensation entfallender Zahlungen aus dem Börsenpreis zum Ausgabetag und dem Börsenpreis zum Zeit- punkt der Ausübung der Option, welcher zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar und somit nicht bezifferbar istvorangehenden Dienst- verhältnis gewährt. Darüber hinaus führt dieser Vorteil nicht zu einem Aufwand bzw. einem Abfluss bei der Gesellschaft. Die Aktienoption ist daher bei der Berechnung der Maximalvergütung nicht zu be- rücksichtigen. Die jährliche In diesem Fall erhöht sich die jeweilige Maximalvergütung für dieses eine Geschäftsjahr um bis zu 50 %. Unabhängig von der festgesetzten Maximalvergütung sind zudem die Vorstandsmitglieder beträgt dementsprechend EUR 2.000.000,00 für den Vorstandsvorsitzenden und EUR 460.000,00 für das weitere Vorstandsmit- glied. Von Auszahlungsbeträge der Maximalvergütung entfallen beim Vorstandsvorsitzenden 25 einzelnen variablen Vergütungsbe- standteile relativ zum jeweiligen Zielbetrag auf jeweils 200 % auf den festen Vergütungs- bestandteil und 75 % auf den variablen Vergütungsbestandteil. Bei dem weiteren Vorstandsmitglied entfallen 56 % der Maximalvergütung auf den festen Vergü- tungsbestandteil und 44 % auf den variablen Vergütungsbestandteildes Zielbetrags begrenzt.

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Samples: Vergütungssystem Für Die Vorstandsmitglieder

Maximalvergütung. Die für ein Geschäftsjahr zu gewährende Maximalvergütung Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Auf- sichtsrat als Summe aller für jedes Vorstandsmitglied gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 AktG festgelegtdas betreffende Geschäftsjahr aufgewendeten Vergütungsbeträge einschließlich des jährlichen Festgehalts, der Nebenleistungen sowie der variablen Vergütungsbestandteile ist – unabhängig von dem Zeitpunkt der jeweiligen Auszahlung – nach oben absolut begrenzt („Maximalvergütung“). Die Maximalvergütung setzt sich zusammen aus dem festen, erfolgsunabhängigen Vergütungsbestand- teil, bestehend aus der Grundvergütung und Nebenleistungen sowie den variablen Vergütungsbe- standteilen, bestehend aus kurzfristigen variablen und zusätzlich beträgt für den Vorstandsvorsitzenden (jährlich anteilig) langfristig variablen Vergütungsbestandteilen EUR 900.000 und für ordentliche Vor- standsmitglieder jeweils EUR 800.000. Die Maximalvergütung kann anlässlich des Amtseintritts eines neuen Vorstandsmitglieds im Eintritts- jahr oder dem zweiten Jahr der Bestellung von der festgelegten Maximalvergütung abweichen, so- fern der Aufsichtsrat in Form Ausnahmefällen dem neu eintretenden Vorstandsmitglied Zahlungen aus An- lass des Mehrjahresbonus (LTI)Amtsantritts zur Kompensation entfallender Zahlungen aus dem vorangehenden Dienstver- hältnis gewährt. Aus der Aktienoption ergibt In diesem Fall erhöht sich die Maximalvergütung für dieses eine Geschäftsjahr für den Vorstandsvorsitzenden um bis zu 50 % und für ordentliche Vorstandsmitglieder um bis zu 25 %. Unabhängig von der festgesetzten Maximalvergütung sind zudem die variablen Vergütungsbestand- teile durch feste Höchstbeträge begrenzt. Für den Vorstandsvorsitzenden betragen die Höchstbe- träge für das Jahr 2021 für den STI EUR 240.000 und für den LTI EUR 385.000Für ordentliche Vor- standsmitglieder betragen die Höchstbeträge für das Jahr 2021 für den STI EUR 230.000 und für den LTI EUR 350.000. Diese Höchstbeträge erhöhen sich jährlich um einen im Zeitpunkt jeweiligen Vorstandsvertrag bestimmten Prozentsatz, der Ausübung ein Vor- teil aus der Differenz zwischen dem Börsenpreis zum Ausgabetag und dem Börsenpreis zum Zeit- punkt der Ausübung der Option, welcher zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar und somit nicht bezifferbar istderzeit jeweils 5 % p.a. Darüber hinaus führt dieser Vorteil nicht zu einem Aufwand bzw. einem Abfluss bei der Gesellschaft. Die Aktienoption ist daher bei der Berechnung der Maximalvergütung nicht zu be- rücksichtigen. Die jährliche Maximalvergütung für die Vorstandsmitglieder beträgt dementsprechend EUR 2.000.000,00 für den Vorstandsvorsitzenden und EUR 460.000,00 für das weitere Vorstandsmit- glied. Von der Maximalvergütung entfallen beim Vorstandsvorsitzenden 25 % auf den festen Vergütungs- bestandteil und 75 % auf den variablen Vergütungsbestandteil. Bei dem weiteren Vorstandsmitglied entfallen 56 % der Maximalvergütung auf den festen Vergü- tungsbestandteil und 44 % auf den variablen Vergütungsbestandteilbeträgt.

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Samples: Vergütungssystem Für Die Mitglieder Des Vorstands

Maximalvergütung. Die für ein Geschäftsjahr zu gewährende Maximalvergütung Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Auf- sichtsrat als Summe aller für jedes Vorstandsmitglied gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 AktG festgelegtdas betreffende Geschäftsjahr aufgewendeten Vergütungsbeträge einschließ- lich des jährlichen Festgehalts, der Nebenleistungen sowie der variablen Vergütungsbestandteile ist – unabhängig von dem Zeitpunkt der jeweiligen Auszahlung – nach oben absolut be- grenzt („Maximalvergütung“). Die Maximalvergütung setzt sich zusammen aus dem festen, erfolgsunabhängigen Vergütungsbestand- teil, bestehend aus der Grundvergütung und Nebenleistungen sowie den variablen Vergütungsbe- standteilen, bestehend aus kurzfristigen variablen und zusätzlich beträgt für den Vorstandsvorsitzenden (jährlich anteilig) langfristig variablen Vergütungsbestandteilen 1.800.000 EUR und für ordent- liche Vorstandsmitglieder jeweils 1.500.000 EUR. Die Maximalvergütung kann anlässlich des Amtseintritts ei- nes neuen Vorstandsmitglieds im Eintrittsjahr der Bestellung von der festgelegten Maximalvergütung abweichen, sofern der Aufsichtsrat in Form Ausnahmefällen dem neu eintretenden Vorstandsmitglied Zahlungen aus Anlass des Mehrjahresbonus (LTI)Amtsantritts zur Kompensation entfallender Zahlungen aus dem vorange- henden Dienstverhältnis gewährt. Aus der Aktienoption ergibt In diesem Fall erhöht sich die Maximalvergütung für dieses eine Geschäftsjahr für den Vorstandsvorsitzenden im Zeitpunkt der Ausübung ein um bis zu 50 % und für ordentliche Vor- teil aus der Differenz zwischen dem Börsenpreis zum Ausgabetag und dem Börsenpreis zum Zeit- punkt der Ausübung der Option, welcher zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar und somit nicht bezifferbar ist. Darüber hinaus führt dieser Vorteil nicht standsmitglieder um bis zu einem Aufwand bzw. einem Abfluss bei der Gesellschaft. Die Aktienoption ist daher bei der Berechnung der Maximalvergütung nicht zu be- rücksichtigen. Die jährliche Maximalvergütung für die Vorstandsmitglieder beträgt dementsprechend EUR 2.000.000,00 für den Vorstandsvorsitzenden und EUR 460.000,00 für das weitere Vorstandsmit- glied. Von der Maximalvergütung entfallen beim Vorstandsvorsitzenden 25 % auf den festen Vergütungs- bestandteil und 75 % auf den variablen Vergütungsbestandteil. Bei dem weiteren Vorstandsmitglied entfallen 56 % der Maximalvergütung auf den festen Vergü- tungsbestandteil und 44 % auf den variablen Vergütungsbestandteil%.

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Samples: Vergütungssystem

Maximalvergütung. Die für ein Geschäftsjahr zu gewährende Maximalvergütung Gesamtvergütung (Summe aller für das betreffende Geschäftsjahr aufgewendeten Vergütungsbeträge einschließlich Grundbezüge, variablen Vergütungsbestandteilen, Altersversorgung und Nebenleistungen) der Vorstandsmitglieder – unabhängig davon, ob sie in dem betreffenden Geschäftsjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt wird vom Auf- sichtsrat – ist nach oben absolut begrenzt („Maximalvergütung“). Der Gewährungsbetrag für den LTI wird für jedes Vorstandsmitglied gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 AktG festgelegt. Die Maximalvergütung setzt sich zusammen aus dem festen, erfolgsunabhängigen Vergütungsbestand- teil, bestehend aus der Grundvergütung und Nebenleistungen sowie den variablen Vergütungsbe- standteilen, bestehend aus kurzfristigen variablen und zusätzlich für den Vorstandsvorsitzenden (jährlich anteilig) langfristig variablen Vergütungsbestandteilen in Form Geschäftsjahr des Mehrjahresbonus (LTI). Aus der Aktienoption ergibt sich für den Vorstandsvorsitzenden im Zeitpunkt der Ausübung ein Vor- teil aus der Differenz zwischen dem Börsenpreis zum Ausgabetag und dem Börsenpreis zum Zeit- punkt der Ausübung der Option, welcher zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar und somit nicht bezifferbar ist. Darüber hinaus führt dieser Vorteil nicht zu einem Aufwand bzw. einem Abfluss bei der Gesellschaft. Die Aktienoption ist daher bei der Berechnung der Maximalvergütung nicht zu be- rücksichtigenBemessungszeitraums miteinberechnet. Die jährliche Maximalvergütung beträgt für sämtliche Vorstandsmitglieder jeweils EUR 750.000,00. Dabei sind die Vorstandsmitglieder beträgt dementsprechend jährlichen erfolgsunabhängigen Bezüge (Summe aus Grundvergütung, Nebenleistungen und Altersversorgung) auf maximal EUR 2.000.000,00 300.000,00 und die jährlichen variablen Bezüge (STI und LTI) insgesamt auf das Anderthalbfache der erfolgsunabhängigen Bezüge des jeweiligen Vorstandsmitglieds begrenzt, maximal also auf EUR 450.000,00. Die Maximalvergütung kann anlässlich des Amtseintritts eines neuen Vorstandsmitglieds im Eintrittsjahr von der festgelegten Maximalvergütung abweichen, sofern der Aufsichtsrat in Ausnahmefällen dem neu eintretenden Vorstandsmitglied Zahlungen aus Anlass des Amtsantritts zur Kompensation entfallender Zahlungen aus dem vorangehenden Dienstverhältnis gewährt. In diesem Fall erhöht sich die Maximalvergütung für den Vorstandsvorsitzenden und EUR 460.000,00 für das weitere Vorstandsmit- glied. Von der Maximalvergütung entfallen beim Vorstandsvorsitzenden dieses eine Geschäftsjahr um bis zu 25 % auf den festen Vergütungs- bestandteil und 75 % auf den variablen Vergütungsbestandteil. Bei dem weiteren Vorstandsmitglied entfallen 56 % der Maximalvergütung auf den festen Vergü- tungsbestandteil und 44 % auf den variablen Vergütungsbestandteil%.

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Samples: Vergütungssystem Für Vorstandsmitglieder

Maximalvergütung. Die für ein Geschäftsjahr zu gewährende Maximalvergütung Gesamtvergütung (Summe aller für das betreffende Geschäftsjahr aufgewendeten Vergü- tungsbeträge, einschließlich festem Jahresgehalt, variablen Vergütungsbestandteilen, Versorgungsentgelt und Nebenleistungen oder etwaigen Ausgleichszahlungen aus Anlass des Amtsantritts bei Neubestellungen) der Vorstandsmitglieder – unabhängig davon, ob sie in diesem Geschäftsjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt wird vom Auf- sichtsrat für jedes Vorstandsmitglied gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 AktG festgelegt– ist nach oben absolut begrenzt („Maximal- vergütung“). Die Maximalvergütung setzt sich zusammen aus dem festen, erfolgsunabhängigen Vergütungsbestand- teil, bestehend aus der Grundvergütung und Nebenleistungen sowie den variablen Vergütungsbe- standteilen, bestehend aus kurzfristigen variablen und zusätzlich beträgt für den Vorstandsvorsitzenden (jährlich anteilig) langfristig variablen Vergütungsbestandteilen EUR 7.490.000 und für die ordentlichen Vorstands- mitglieder jeweils EUR 4.030.000. Die Maximalvergütung kann anlässlich des Amtseintritts eines neuen Vorstandsmitglieds im Eintrittsjahr oder dem zweiten Jahr der Bestellung von der festgelegten Maximalvergütung abweichen, sofern der Aufsichtsrat in Form Ausnahmefällen dem neu eintretenden Vorstandsmitglied Zahlungen aus Anlass des Mehrjahresbonus (LTI)Amtsantritts zur Kompensation entfallender Zahlungen aus dem vorangehenden Dienstverhältnis gewährt. Aus der Aktienoption ergibt In diesem Fall erhöht sich die Maximalvergütung für dieses eine Geschäftsjahr für den Vorstandsvorsitzenden im Zeitpunkt Vorstandsvorsitzen- den um bis zu 50 % und für ordentliche Vorstandsmitglieder um bis zu 25 %. Unabhängig von der Ausübung ein Vor- teil aus festgesetzten Maximalvergütung sind zudem die Auszahlungsbeträge der Differenz zwischen dem Börsenpreis einzelnen variablen Vergütungs- bestandteile relativ zum Ausgabetag und dem Börsenpreis zum Zeit- punkt der Ausübung der Option, welcher zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar und somit nicht bezifferbar ist. Darüber hinaus führt dieser Vorteil nicht zu einem Aufwand bzw. einem Abfluss bei der Gesellschaft. Die Aktienoption ist daher bei der Berechnung der Maximalvergütung nicht zu be- rücksichtigen. Die jährliche Maximalvergütung für die Vorstandsmitglieder beträgt dementsprechend EUR 2.000.000,00 jeweiligen Zielbetrag auf jeweils 180 % des Zielbetrags für den Vorstandsvorsitzenden und EUR 460.000,00 200 % für das weitere Vorstandsmit- glied. Von der Maximalvergütung entfallen beim Vorstandsvorsitzenden 25 % auf den festen Vergütungs- bestandteil und 75 % auf den variablen Vergütungsbestandteil. Bei dem weiteren Vorstandsmitglied entfallen 56 % der Maximalvergütung auf den festen Vergü- tungsbestandteil und 44 % auf den variablen Vergütungsbestandteildie ordentlichen Vorstandsmitglieder begrenzt.

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Samples: Vergütungssystem Für Die Vorstandsmitglieder