Maßgebliches Recht, Gerichtsstand. (1) Ergänzend zu diesen Vertragsbedingungen gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Vertragspartner maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Gerichtsstand im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist der Sitz des AG.
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Maßgebliches Recht, Gerichtsstand. (1) Ergänzend zu diesen Vertragsbedingungen gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Vertragspartner maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).. VD033/Aug. 2017
(2) Gerichtsstand im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist der Sitz des AG.
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