Common use of Maßnahmen Clause in Contracts

Maßnahmen. Die DFG kann je nach Art und Schwere des festgestellten Fehlverhaltens eine oder meh- rere der folgenden Maßnahmen beschließen: ▪ schriftliche Rüge der oder des Betroffenen; ▪ Ausschluss von der Antragsberechtigung bei der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehlverhaltens; ▪ Rücknahme von Förderentscheidungen (Rücktritt vom Fördervertrag gemäß Ziff. 8, Rückforderung verausgabter Mittel); ▪ Aufforderung an die Betroffene oder den Betroffenen, die inkriminierte Veröffent- lichung zurückzuziehen oder falsche Daten zu berichtigen (insbesondere durch Veröffentlichung eines Erratums) oder den Hinweis auf den Rückruf der Förder- mittel durch die DFG in die inkriminierte Veröffentlichung aufzunehmen; ▪ Nichtinanspruchnahme als Gutachterin oder Gutachter oder Ausschluss aus den Gremien der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaft- lichen Fehlverhaltens; ▪ Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts für die Organe und Gremien der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehl- verhaltens. DFG Projektergebnisse, die aus mit Mitteln des Graduiertenkollegs finanzierten Projekten re- sultieren, müssen in geeigneter Art und Weise der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Veröffentlichungen und öffentliche Darstellungen müssen einen Hinweis auf die Förde- rung im Rahmen des Graduiertenkollegs enthalten. Hierbei sind ausschließlich die fol- genden Schreibweisen zu verwenden. Die DFG und das Projekt müssen dabei wie folgt genannt werden: „Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) – Pro- jektnummer“. In fremdsprachigen Veröffentlichungen kann eine Übersetzung der DFG in die Zielspra- che ergänzt werden (z.B. im Englischen: „funded by the Deutsche Forschungsgemein- schaft (DFG, German Research Foundation) – Projektnummer“. Die Projektnummer kann durch das Geschäftszeichen des Graduiertenkollegs ergänzt werden, z.B. 123456789/GRK0000. Die Projektnummer und das Geschäftszeichen des Graduiertenkollegs sind dem Bewilligungsschreiben oder dem Projektinformationssys- tem GEPRIS zu entnehmen. Nimmt eine Veröffentlichung auf mehrere Projekte Bezug, müssen die Nummern mit Se- mikolon getrennt werden. Bei Fehlen dieser Angabe können die Veröffentlichungen nicht als aus dem Graduier- tenkolleg hervorgegangen anerkannt werden.

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Maßnahmen. Die DFG kann je Umsetzung des Bachelor-Studienganges mit Master erhält im Fachbereich Rechtswissenschaft erste Priorität. • Betonung des wirtschafts- und arbeitsrechtlichen Schwerpunktes durch entsprechende Besetzung der zivilrechtlichen Lehrgebiete • Einrichtung eines Beirates Zeitnah soll ein Beirat gegründet werden, in dem als Mitglieder Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Verwaltung vertreten sind. Als mögliche Mitglieder kommen zunächst Teilnehmer des Round Table-Gesprächs vom 20. Xxxx 2001 in Betracht. Durch die Einbeziehung eines Beirates in die Studiengangsentwicklung wird zum einen die Akzeptanz des Bachelor/Master of Laws gesteigert, zum anderen dienen die Em- pfehlungen des Beirates der ständigen Optimierung des Studienganges einschließlich der Gewährleistung des ständigen Austausches zur Praxis. • Beginn der Realisierungsphase für den Master of Laws ein Jahr nach Art der ersten Einschreibung in den Bachelor-Studiengang • Ersteinschreibung in den Bachelor-Studiengang Wintersemester 2002/03 bzw. Xxxxxx- semester 2003 • Ersteinschreibung in den Master-Studiengang spätestens drei Jahre nach Beginn des Bachelor-Studiengangs • Erfolgskontrolle durch fortlaufendes jährliches internes Controlling und Schwere des festgestellten Fehlverhaltens eine oder meh- rere extern durchgeführte Evaluationsverfahren, 2 bis 3 Semester nach Abschluss der folgenden Maßnahmen beschließen: ▪ schriftliche Rüge Orientierungsphase der oder des Betroffenen; ▪ Ausschluss ersten Teilnehmer, also nach dem 5. bis 6. Semester • Follow-up-Studien zur Verfolgung der beruflichen Karrieren der Absolventen, ca. ein Jahr nach den ersten Studienabschlüssen im Bachelor bzw. Master of Laws • Resonanzuntersuchungen zur Überprüfung, wie Angehörige der wirtschaftlichen Praxis die in den Studiengängen erworbenen Kenntnisse einschätzen, ca. ein Jahr nach den ersten Studienabschlüssen im Bachelor bzw. Master of Laws Die Fachbereiche Elektrotechnik und Informationstechnik, Informatik und Mathematik bilden einen Verbund, um die vorhandenen Synergiepotenziale in Lehre und Forschung systematisch zu nutzen. Auf der Basis der von der Antragsberechtigung den genannten Fachbereichen intern festgelegten Strukturen sagen sie sich die gegenseitige Konsultation bei der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehlverhaltens; ▪ Rücknahme Widmung von Förderentscheidungen (Rücktritt vom Fördervertrag gemäß Ziffgemeinsam interessierenden Lehrstühlen sowie die Beteiligung mit Stimmrecht an den entsprechenden Berufungsverfahren zu. 8, Rückforderung verausgabter Mittel); ▪ Aufforderung an die Betroffene oder den Betroffenen, die inkriminierte Veröffent- lichung zurückzuziehen oder falsche Daten zu berichtigen (insbesondere durch Veröffentlichung eines Erratums) oder den Hinweis auf den Rückruf der Förder- mittel durch die DFG in die inkriminierte Veröffentlichung aufzunehmen; ▪ Nichtinanspruchnahme als Gutachterin oder Gutachter oder Ausschluss aus den Gremien der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaft- lichen Fehlverhaltens; ▪ Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts für die Organe und Gremien der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehl- verhaltens. DFG Projektergebnisse, die aus mit Mitteln des Graduiertenkollegs finanzierten Projekten re- sultieren, müssen in geeigneter Art und Weise der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Veröffentlichungen und öffentliche Darstellungen müssen einen Hinweis auf die Förde- rung iIm Rahmen des Graduiertenkollegs enthaltender internen Strukturdiskus- sion hat der Fachbereich Mathematik Herrn Xxxx. Hierbei sind ausschließlich die fol- genden Schreibweisen zu verwenden. Die DFG Xxxxxxxx wiederholt konsultiert und das Projekt müssen dabei wie folgt genannt werden: „Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) – Pro- jektnummer“. In fremdsprachigen Veröffentlichungen kann eine Übersetzung der DFG in die Zielspra- che ergänzt werden (z.B. im Englischen: „funded by the Deutsche Forschungsgemein- schaft (DFG, German Research Foundation) – Projektnummer“. Die Projektnummer kann durch das Geschäftszeichen des Graduiertenkollegs ergänzt werden, z.B. 123456789/GRK0000. Die Projektnummer und das Geschäftszeichen des Graduiertenkollegs sind dem Bewilligungsschreiben oder dem Projektinformationssys- tem GEPRIS zu entnehmen. Nimmt eine Veröffentlichung auf mehrere Projekte Bezug, müssen die Nummern mit Se- mikolon getrennt werden. Bei Fehlen dieser Angabe können die Veröffentlichungen nicht als aus dem Graduier- tenkolleg hervorgegangen anerkannt werdenRat eingeholt.

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Maßnahmen. Die DFG kann je nach Art Hochschule stößt den notwendigen Markenbildungsprozess an und Schwere des festgestellten Fehlverhaltens wird durch ein in der Gesamtstrategie der Hochschule verankertes Markenmanagement binnen fünf bis zehn Jahren zu einer weit über die Grenzen Bayerns sichtbaren, starken und at- traktiven Marke im Bereich "Applied Life Sciences". • Die Hochschule gestaltet und bewirbt ihr Portfolio derart, dass sie vor allem durch angehende Studierende (national und international) wahrgenommen und gegenüber den konkurrierenden Hochschulen als „besser“ (im Sinne von geeigneter) bewertet wird. • Die Hochschule forciert ihre internationalen Aktivitäten durch stärkere Internationali- sierung der Studierenden, Erhöhung der Anzahl internationaler Gäste an der Hoch- schule (Studierende, Lehrende, Forschende), Erhöhung der Mobilität aller Statusgrup- pen und Förderung der Bildung internationaler Strukturen. • Die Hochschule gründet und installiert ein Zentrum für Internationales (ZI) • Die Hochschule nutzt ihre Absolventinnen und Absolventen als Markenbotschafterin- nen und Markenbotschafter und stellt ihr Alumni - Wesen auf ein breiteres Fundament und verstärkt es deutlich. • Die Hochschule strukturiert zur Stärkung ihres Forschungsprofils "Applied Sciences for Life" ihre Forschung und Entwicklung neu. Sie schafft attraktive Rahmenbedingun- gen für eine oder meh- rere Erhöhung der folgenden Maßnahmen beschließen: ▪ schriftliche Rüge der oder des Betroffenen; ▪ Ausschluss Forschungsaktivitäten im nationalen und internationalen Kontext und setzt ihren Focus auf die aktuellen zentralen Themen. • Die Hochschule etabliert Applied Science Center (ASCs) als eine neue Form von der Antragsberechtigung bei der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehlverhaltens; ▪ Rücknahme von Förderentscheidungen (Rücktritt vom Fördervertrag gemäß Ziff. 8, Rückforderung verausgabter Mittel); ▪ Aufforderung an die Betroffene oder den BetroffenenWis- senschaftseinrichtungen, die inkriminierte Veröffent- lichung zurückzuziehen oder falsche Daten zu berichtigen (insbesondere durch Veröffentlichung eines Erratums) oder die angewandte Forschung, den Hinweis auf den Rückruf Wissenstransfer und die gesellschaftliche Verknüpfung in der Förder- mittel durch die DFG in die inkriminierte Veröffentlichung aufzunehmen; ▪ Nichtinanspruchnahme als Gutachterin oder Gutachter oder Ausschluss aus den Gremien der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad Fläche des wissenschaft- lichen Fehlverhaltens; ▪ Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts für die Organe und Gremien der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehl- verhaltens. DFG Projektergebnisse, die aus mit Mitteln des Graduiertenkollegs finanzierten Projekten re- sultieren, müssen in geeigneter Art und Weise der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Veröffentlichungen und öffentliche Darstellungen müssen einen Hinweis auf die Förde- rung im Rahmen des Graduiertenkollegs enthalten. Hierbei sind ausschließlich die fol- genden Schreibweisen zu verwendenFreistaates Bayerns unterstützen. Die DFG ASCs bearbeiten scharf definierte Forschungsthemen und das Projekt müssen dabei wie folgt genannt werdenfungieren in Koopera- tion mit bayerischen Städten und den dort angesiedelten Wirtschafts- und Verwal- tungsakteuren als regionale angewandte Forschung- und Wissenszentren. • Die Hochschule stärkt einen zielgerichteten Wissenstransfer am Zentrum für For- schung und Wissenstransfer (ZFW) und weitet diesen aus. • Das Profil der Hochschule ist geschärft. "Applied Sciences for Life" ist als Claim der HSWT über die Grenzen Bayerns hinweg etabliert - siehe auch "Qualitätsmanage- ment für Studium und Weiterbildung". • Qualität in Lehre und Forschung sind durch Monitoring- und Evaluierungsprozesse (Schnittstelle zum strategischen Hochschulmanagementsystems) sichergestellt und verbessert: Berufungsprozesse für Professorinnen und Professoren zur Gewinnung der Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) – Pro- jektnummer“. In fremdsprachigen Veröffentlichungen kann eine Übersetzung der DFG in die Zielspra- che ergänzt werden Besten Köpfe“ sind optimiert • Innovative Formate und Plattformen für Wissenstransfer, Weiterbildung und „open in- novation“ (z.B. Co-working-space) sind aufgebaut und etabliert. Die Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Akteuren ist gestärkt. • Forschung und Entwicklung sind neu strukturiert. Attraktive Rahmenbedingungen für eine Erhöhung der Forschungsaktivitäten im Englischennationalen und internationalen Kontext sind geschaffen. • Dezentrale Applied Science Centres (ASC) in Kooperation mit regionaler Wirtschaft, Verbänden und Politik sind gegründet und installiert (mind. zwei bis Ende 2022) • Ein Zentrum für Internationales (ZI) ist gegründet und installiert. • Das Alumni-Wesen der HSWT ist deutlich ausgebaut und verstärkt. • Internationale Aktivitäten (Netzwerkbildung, Austausch, Projektkooperationen, Erhö- hung der Anzahl an ausländischen Studierenden und Lehrenden) sind verstärkt. • Das Re-Branding, neues Markenprofil mit Logo, Wort-Bild-Marke, Claim (inkl. ange- passter Geschäftsausstattung, Beschilderung etc.) ist bis Ende 2020 abgeschlossen • Der Web-Relaunch der Hochschule ist bis Ende 2021 abgeschlossen. • Social Media Aktivitäten sind bis Ende 2022 ausgebaut. Weitere soziale Medien (Ins- tagram, Twitter...) sind etabliert, zusätzliche Services bspw. Studienberatung über WhatsApp, Facebook, Online Chat werden angeboten. • Der Bereich "Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation" ist ausgebaut und in- tensiviert (z. B. Storytelling, Entwicklung einer Journalistendatenbank, Entwicklung von Workshops im Bereich Wissenschafts-PR für Lehrende) • Der Bereich "Hochschulmarketing" ist ausgebaut: Formate, um eine Bindung von po- tentiellen Studienanfängerinnen und Studienanfängern zu erreichen (z.B. weitere Stu- dieninfotage, Schnupperstudientage, Tag der offenen Tür, Science Slam) sind neu konzipiert bzw. ausgebaut. 000.000 € 000.000 € 000.000 € 000.000 € 0.000.000 € Die Hochschule hat die zentrale Aufgabe, eine praxisorientierte akademische Aus- und Wei- terbildung im Bereich der Applied Life Sciences sowie der funded by the Deutsche Forschungsgemein- schaft (DFG, German Research Foundation) – Projektnummer“grünen“ Technologien sicherzu- stellen. Die Projektnummer kann durch Absolventinnen und Absolventen der Hochschule sollen neben einer soliden Grundlagenausbildung (hohes wissenschaftliches Niveau mit hohem Praxisbezug) in der Lage sein, wissenschaftliche Erkenntnisse inhaltlich und methodisch korrekt für die konkre- ten Erfordernisse der Praxis anzuwenden. Eine besondere Herausforderung stellt dabei die zunehmende praktische Bedeutung des lebenslangen Lernens dar. Schon heute ist etwa ein Zehntel der Studierenden an der Hochschule beruflich qualifiziert. Zugleich steigt der Bedarf an fachlich hoch qualifizierter akademischer Weiterbildung. Dabei beschränkt sich der Bedarf nicht auf den nationalen Rahmen, vielmehr gilt es, hier auch international ein attraktives An- gebot sicherzustellen. Diese Entwicklung stellt zusätzliche Anforderungen an die Lehre selbst, aber ebenso auch an die organisatorischen Rahmenbedingungen der Hochschule. Im selben Maße, in dem eine starke, attraktive Marke für die Sichtbarkeit der Hochschule sorgt, muss zugleich ein Versprechen hinsichtlich der Qualität der Lehre – sowohl hinsichtlich ihrer Inhalte und Methoden, als auch im Hinblick auf studienerfolgsrelevante Prozesse und Rah- menbedingungen – eingelöst werden. Die Hochschule hat ein adäquates Qualitätsmanagementsystem entwickelt und etabliert um Stärken, Schwächen und Entwicklungspotenziale im Bereich der Qualität von Studium und Weiterbildung zu analysieren, entsprechende Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen und deren Wirksamkeit regelmäßig zu überwachen. Dabei umfasst die Qualität von Studium und Weiterbildung ein breites Spektrum unterschiedlicher Facetten und Themenfelder, insbeson- dere: • das Geschäftszeichen des Graduiertenkollegs ergänzt werdenAngebot an Studiengängen (konsekutiv und nicht-konsekutiv) sowie an Weiterbil- dungsangeboten unterschiedlicher Art • die inhaltliche Qualität und Aktualität der einzelnen Studiengänge und Module • die Nutzung und (Weiter-)Entwicklung angemessener, aktueller Lehrmethoden • der Anwendungsbezug und die Praxisnähe der Lehrangebote • die Rahmenbedingungen für Studium und Weiterbildung (z.B. das Angebot an Labo- ren, Versuchsstationen, Computer- und Bibliotheksarbeitsplätzen etc.) • die Qualität studienerfolgsrelevanter Prozesse, z.B. 123456789/GRK0000die Abstimmung der Studien- und Prüfungsordnungen auf einen optimalen Studienerfolg • die Berücksichtigung unterschiedlicher Bildungsbiografien und Lebenssituationen Die Hochschule bietet für eine Vielzahl von Anforderungen rund um das Studium bzw. das Weiterbildungsangebot eine adäquate Lösung an, um ein Studium auch zukünftig attraktiv für Studienbewerber, Studierende und Arbeitgeber zu gestalten. Die Projektnummer Hochschule schärft ihr Profil "Applied Sciences for Life" in Studium und Weiterbildung. Sie überprüft regelmäßig das Geschäftszeichen gesamte Studiengangportfolio im Bachelor- und Masterbereich und passt dieses bei Bedarf zeitnah an. Zum Abgleich mit den Anforderungen der Praxis (Wirtschaft, Behörden/Ämter, NGOs) führt sie jährlich einen "future day" durch. • Die Hochschule baut das Angebot didaktisch-methodischer Fortbildungen aus • Die Hochschule unterstützt die Lehrenden bei der Entwicklung und Nutzung digitaler Methoden für Unterricht und Prüfungen • Die Hochschule unterstützt und koordiniert die Fakultäten bei der Integration fachspe- zifischer digitaler Inhalte, Methoden und Technologien in das Lehrangebot in den ein- zelnen Studiengängen (Hardware/ Software/ Support) • Die Hochschule berät und unterstützt die Fakultäten bei der Erstellung bzw. Überar- beitung von Studien- und Prüfungsordnungen mit dem Ziel, eine gute Studierbarkeit (und zugleich hohe Aktualität und Flexibilität) der Studienangebote zu erreichen • Das Zentrum für Studium und Weiterbildung (ZSW) ist implementiert und mit Ressour- cen hinterlegt • Ein adäquates Qualitätsmanagementsystem ist entwickelt und implementiert. Die Teil- zielerreichung spiegelt sich in der Umsetzung der Einzelmaßnahmen wieder 000.000 € 000.000 € 000.000 € 000.000 € 000.000 € Der Frauenanteil bei den überwiegend naturwissenschaftlich und technologisch ausgerich- teten Professuren an der Hochschule liegt derzeit mit 23,1% (= 33 Professorinnen) etwas über dem bayerischen Schnitt (ca. 20%) (Anm. Basisjahr 2017). Der Frauenanteil an Profes- suren wurde vom Jahr 2000 (2%) bis zum Jahr 2017 verzehnfacht (23,1%). Der Frauenanteil bei Lehrkräften für besondere Aufgaben und externen Lehrbeauftragten lag 2017 bei einem Drittel, bei den wissenschaftlich Beschäftigten und Doktorand(inn)en bei rund der Hälfte. Die Hochschule will die Präsenz von Frauen in allen Bereichen der Hochschule erhöhen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Familienfreundliche Bedingungen für Arbeit, Studium und Forschung werden weiterentwickelt. Im Einzelnen sind die Ziele: • Steigerung des Graduiertenkollegs sind dem Bewilligungsschreiben oder dem Projektinformationssys- tem GEPRIS Anteils der Professorinnen zum Stichtag 31.12.2021 auf mindestens 25% bzw. 38 Professorinnen von angenommenen 152 Professuren • Steigerung des Anteils der Frauen bei Neuberufungen auf mindestens 30 % (ent- spricht 5 Professorinnen von angenommenen 15,5 Neuberufungen) • Dritte Fortschreibung des Frauenförderkonzepts Wissenschaft der Hochschule Um diese Zielsetzung zu entnehmenerreichen, wird die Hochschule folgende Maßnahmen ergreifen: • Einrichten einer Stelle E10 Stelle (50%) zur Assistenz der Frauenbeauftragten am Campus Triesdorf sowie einer E10 Stelle (50%) am Campus Weihenstephan • Einrichten einer Stelle E 13 zur konzeptionellen Erarbeitung von Teilzeitstudiengän- gen sowie weiterer konzeptioneller Ansätze • Finanzielle Unterstützung der flexiblen Kinderbetreuung in Notfällen für Dozentinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen • Veranstaltungen zur Sensibilisierung aller Dozierenden, fakultätsbezogen und cam- pusübergreifend (z.B. Seminare, Vorträge und Veranstaltungen wie World-Café, Po- diumsdiskussionen) • Unterstützung von Frauen in der Wissenschaft an der Hochschule durch Karriere- Workshops und (individuelle) Coachings für Professorinnen, weibliche LbAs, Lehrbe- auftragte und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen • Unterstützung der Berufungsausschüsse bei der Datenbankrecherche nach geeigne- ten Bewerberinnen • Schulung von Berufungsausschüssen zur Umsetzung des gendergerechten Kriteri- enkatalogs der Hochschule • Begleitung des Berufungsprozesses von der Ausschreibung an durch externe Perso- nalberatungen mit speziellem Fokus auf das Gewinnen von geeigneten Frauen als Professorin • Der Anteil an Professorinnen ist auf mindestens 25 % bzw. Nimmt eine Veröffentlichung 38 Professorinnen von angenommenen 152 Professuren erhöht. • Der Anteil von Frauen bei Neuberufungen ist auf mehrere Projekte Bezug, müssen die Nummern mit Se- mikolon getrennt werdenmindestens 30 % (entspricht 5 Pro- fessorinnen von angenommenen 15,5 Neuberufungen) erhöht. Bei Fehlen dieser Angabe können die Veröffentlichungen nicht als aus dem Graduier- tenkolleg hervorgegangen anerkannt werden.• Die dritte Fortschreibung des Frauenförderkonzepts Wissenschaft der Hochschule ist erfolgt. 000.000 € 000.000 € 000.000 € 000.000 € 000.000 €

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Maßnahmen. Messwert Orientierungsangebote an sensiblen Ent- scheidungssituationen Studierender entwi- ckeln und pilotieren: am Übergang von Schule zu Hochschule, in der Studienein- gangsphase (SteP) und vor einem drohen- den Studienabbruch. Schwundfaktor nach der SteP in 5 kritischen Studiengängen2 um bis zu 10% verringern | 2 Ausgangswert für „kritische Studiengänge“ ist eine Schwundquote nach dem 4. Fachsemester von > 20%. Die DFG kann je nach Art Hochschulbildung sieht sich aktuell vor der Herausforderung, Digitalisierung in der Lehre durch Entwicklung anlass- und Schwere zielgruppenbezogener Lehr-Lernkonzepte voranzubringen.3 Auch die Erfahrungen der Lehre unter Pandemiebedingungen haben verdeutlicht, dass die Digitalisierung in der Lehre sowohl die technisch angemessene Entwicklung von Lehr-Lern- settings als auch die didaktische Konzeption der Betreuung und Kommunikation mit Studie- renden vor, während und im Nachgang von Lehrveranstaltungen umfassen muss. Die Anfor- derungen der MINT-Fächer, künstlerisch-gestalterischer- sowie wirtschafts-, gesellschafts- und sozialwissenschaftlicher Disziplinen an Lehr-Lernkonzepte unterscheiden sich dabei zum Teil erheblich. Zur Verbesserung der Lehrqualität wird die Hochschuldidaktik an der h_da da- her umfassend institutionalisiert, d.h. fachdidaktische, digitaldidaktische sowie hochschuldi- daktische Expertise ausgebaut und das Spektrum bedarfsbezogen erweitert. Die Einrichtung hybrider Didaktik-Professuren – orientiert an den unterschiedlichen Fachdisziplinen – stellt da- bei ein wesentliches Element dar. Maßnahmen Messwert Didaktik-Professuren einrichten und Hoch- schuldidaktik inklusive des festgestellten Fehlverhaltens eine oder meh- rere Fokus zur Nut- zung digital gestützter Lehr- und Lernformate und lebensbegleitendes Lernen sichtbar und nachhaltig in einem hochschuldidaktischen Zentrum verankern und evaluieren Eingerichtet: 2023 Evaluiert: 2025 Hochschuldidaktisches Angebotsspektrum (bspw. Etablierung hochschuldidaktische Coachings, fachdidaktische Arbeitsgruppen, didaktische Werkstätten) bedarfsorientiert ausweiten mind. 5 neue Angebotsformate entwickelt und erprobt bis 2025 Mit unserem Studienangebot wollen wir alle Studieninteressierten in der folgenden Maßnahmen beschließen: ▪ schriftliche Rüge der oder des Betroffenen; ▪ Ausschluss Breite ihrer hete- rogenen Herkunfts- und Bildungsbiographien erreichen und sie durch passgenaue Ange- bote zum Studienerfolg führen. Zentral in unserem Vorhaben ist dabei die Gestaltung von der Antragsberechtigung bei der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehlverhaltens; ▪ Rücknahme von Förderentscheidungen (Rücktritt vom Fördervertrag gemäß Ziff. 8, Rückforderung verausgabter Mittel); ▪ Aufforderung an die Betroffene oder den BetroffenenLehr-Lern-Settings und Curricula, die inkriminierte Veröffent- lichung zurückzuziehen oder falsche Daten zu berichtigen (insbesondere durch Veröffentlichung eines Erratums) oder den Hinweis auf den Rückruf wir lebensbegleitend anschlussfähig im akademischen | 3 Vgl. KMK 2019: Empfehlungen zur Digitalisierung in der Förder- mittel durch die DFG in die inkriminierte Veröffentlichung aufzunehmenHochschullehre. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.03.2019; ▪ Nichtinanspruchnahme als Gutachterin oder Gutachter oder Ausschluss aus den Gremien xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxx/Xxxxxxx/xxx/XxxxxxXxxXxxxxxxxx/0000/XX_000000_Xxxxxxxxxxxx_Xxxxxxxxxxxxxxx_Xx chschullehre.pdf; abgerufen 28.04.2021. und beruflichen Bildungskontext gestalten. Wir entwickeln dazu neue Angebote zur Orientie- rung und Entscheidungsunterstützung sowie neue duale Studienformate. Wir entwickeln auch Angebote der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaft- lichen Fehlverhaltens; ▪ Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts für die Organe und Gremien der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehl- verhaltensWeiterbildung strategisch weiter, d.h. DFG Projektergebnisse, die aus auch mit Mitteln des Graduiertenkollegs finanzierten Projekten re- sultieren, müssen in geeigneter Art und Weise der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Veröffentlichungen und öffentliche Darstellungen müssen einen Hinweis Blick auf die Förde- rung im Rahmen Anschlussfähigkeit an grundständige Studiengänge als lebensbegleitendes Bildungskonzept (siehe dazu unten Ziel zur wissenschaftlichen Weiterbildung in der Leistungsdimension Trans- fer). Maßnahmen Messwert Orientierungsangebote zur Entscheidungs- unterstützung des Graduiertenkollegs enthaltenersten Berufswegs an der Schnittstelle zwischen akademischer und be- ruflicher Bildung entwickeln, evaluieren und verstetigen, Anerkennungsmethoden und –verfahren weiterentwickeln mind. Hierbei sind ausschließlich die fol- genden Schreibweisen zu verwenden. Die DFG 3 Angebote bis 2025 Duale Studienformate ausweiten und das Projekt müssen dabei wie folgt genannt werdenan- schlussfähig für lebensbegleitendes Lernen gestalten 3 duale Studienformate bis 2025 pilotieren Master by Research entwickeln Maßnahmen Messwert Master by Research-Konzept für Masterstu- diengänge mit einem stärkeren Forschungs- profil unter besonderer Förderung internatio- naler Aspekte und Promotionsfähigkeit ent- wickeln und pilotieren ABPO4 entwickelt: „Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft 2022 5 BBPO5 entwickelt und Piloten gestartet (DFG) – Pro- jektnummer“. In fremdsprachigen Veröffentlichungen kann eine Übersetzung der DFG in die Zielspra- che ergänzt werden (z.B. im Englischen: „funded by the Deutsche Forschungsgemein- schaft (DFG, German Research Foundation) – Projektnummer“. Die Projektnummer kann durch das Geschäftszeichen des Graduiertenkollegs ergänzt werden, z.B. 123456789/GRK0000. Die Projektnummer und das Geschäftszeichen des Graduiertenkollegs sind dem Bewilligungsschreiben oder dem Projektinformationssys- tem GEPRIS zu entnehmen. Nimmt eine Veröffentlichung auf mehrere Projekte Bezug, müssen die Nummern mit Se- mikolon getrennt werden. Bei Fehlen dieser Angabe können die Veröffentlichungen nicht als aus dem Graduier- tenkolleg hervorgegangen anerkannt werden.1 / Fachgebiet): 2025

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Samples: wissenschaft.hessen.de

Maßnahmen. Unterstützung, Angebotskoordination sowie Angebotsentwicklung im Kontext BNE • Anzahl interdisziplinärer problemorientierter BNE-Lehrformate (IST: 2, SOLL: 3) Für die Zielerreichung und Umsetzung der Maßnahmen in diesem Leistungsbereich sind in 2019 einmalig 000.000 € sowie für die Jahre 2020-2022 jeweils 000.000 € p.a. vorgesehen (20%). Die DFG kann je nach Art Hochschule München und Schwere des festgestellten Fehlverhaltens eine oder meh- rere ihre WissenschaftlerInnen … • … werden fachlich kohärente ForscherInnengruppen bilden, • … entwickeln durch die Bündelung von Kompetenzen und Ressourcen ein wis- senschaftliches Umfeld, • … sollen hierdurch die Qualität der folgenden Maßnahmen beschließenForschung erhöhen, • … werden in forschungsstarken Themenfelder das Forschungsprofil der Hoch- schule München transportieren, • … verbessern die Sichtbarkeit und Potentiale der Forschungsaktivitäten und • … machen die Hochschule München als Arbeitsgeber attraktiv. IST-Zustand: ▪ schriftliche Rüge An der oder des Betroffenen; ▪ Ausschluss von der Antragsberechtigung bei der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehlverhaltens; ▪ Rücknahme von Förderentscheidungen (Rücktritt vom Fördervertrag gemäß Ziff. 8, Rückforderung verausgabter Mittel); ▪ Aufforderung an die Betroffene oder den BetroffenenHochschule München finden wir heute vielfältige Forschungsak- tivitäten, die inkriminierte Veröffent- lichung zurückzuziehen oder falsche Daten zu berichtigen (insbesondere in Einzelprojekten mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft bearbei- tet werden. Jedoch werden die potentiellen Synergieeffekte einer HM-internen Zusam- menarbeit nicht genutzt, obgleich in den verschiedenen Laboren zum Teil an ähnlichen Themen geforscht wird und somit eine gegenseitige Befruchtung möglich wäre. Hier- durch Veröffentlichung eines Erratums) oder den Hinweis auf den Rückruf ist kein Forschungsprofil der Förder- mittel durch Hochschule München erkennbar und die DFG in die inkriminierte Veröffentlichung aufzunehmen; ▪ Nichtinanspruchnahme als Gutachterin oder Gutachter oder Ausschluss aus den Wissen- schaftlerInnen vermissen eine wissenschaftliche Heimat. Die Hochschule München plant diesem entgegenzuwirken und hat daher bereits – un- ter Einbeziehung aller Gremien der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaft- lichen Fehlverhaltens; ▪ Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts – eine „Rahmenordnung für die Organe Einrichtung, den Be- trieb und Gremien die Aufhebung von Forschungsinstituten der DFG Hochschule München“ erlassen. Damit es Forschungsinstituten gelingen kann, ein wissenschaftliches Umfeld zu bie- ten, muss eine kritische Größe bezüglich Anzahl von ProfessorInnen und Promovie- renden vorliegen sowie die Mitglieder eines Forschungsinstituts bereits nachgewie- sene Forschungskompetenz besitzen. Gemäß „Rahmenordnung für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des die Einrichtung, den Betrieb und die Aufhebung von Forschungsinstituten der Hochschule München“ sollen mindestens fünf ProfessorInnen mit fünf wissenschaftlichen Fehl- verhaltens. DFG ProjektergebnisseMitarbeiterInnen eine Einrichtung eines Forschungsinstituts vorantreiben, die aus mit Mitteln des Graduiertenkollegs finanzierten Projekten re- sultieren, müssen wenn diese in geeigneter Art und Weise der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Veröffentlichungen und öffentliche Darstellungen müssen einen Hinweis auf die Förde- rung im Rahmen des Graduiertenkollegs enthalten. Hierbei sind ausschließlich die fol- genden Schreibweisen zu verwenden. Die DFG und das Projekt müssen dabei wie folgt genannt werden: „Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) – Pro- jektnummer“. In fremdsprachigen Veröffentlichungen kann eine Übersetzung der DFG in die Zielspra- che ergänzt werden (z.B. im Englischen: „funded by the Deutsche Forschungsgemein- schaft (DFG, German Research Foundation) – Projektnummer“. Die Projektnummer kann durch das Geschäftszeichen des Graduiertenkollegs ergänzt werden, z.B. 123456789/GRK0000. Die Projektnummer und das Geschäftszeichen des Graduiertenkollegs sind dem Bewilligungsschreiben oder dem Projektinformationssys- tem GEPRIS zu entnehmen. Nimmt eine Veröffentlichung auf mehrere Projekte Bezug, müssen die Nummern mit Se- mikolon getrennt werden. Bei Fehlen dieser Angabe können die Veröffentlichungen nicht als aus dem Graduier- tenkolleg hervorgegangen anerkannt werdenzwei von vier Forschungskennzahlen überdurchschnittlich gut abschneiden.

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Samples: www.stmwk.bayern.de