Common use of Maßnahmen Clause in Contracts

Maßnahmen. Um diese Ziele zu erreichen, verabreden die Vereinbarungspartner die folgenden verbindli- chen Maßnahmen: 1. Die Xxxxxx gewährleisten, dass sich Zielsetzungen und Qualitätsansprüche der Arbeit ihrer Kindertageseinrichtungen am Berliner Bildungsprogramm in seiner jeweils gülti- gen Fassung orientieren und entsprechende pädagogische Konzeptionen vorliegen und fortgeschrieben werden. 2. Die Xxxxxx verpflichten sich sicherzustellen, dass ihre Kindertageseinrichtungen ihre pä- dagogische Arbeit anhand der Qualitätsansprüche des Berliner Bildungsprogramms durch systematische interne Evaluation kontinuierlich reflektieren und weiter entwickeln. Für die interne Evaluation können die „Materialien für die Interne Evaluation zum Berli- ner Bildungsprogramm“ (Anlage 1) genutzt werden. 3. Die Xxxxxx verpflichten sich, in ihren Kindertageseinrichtungen die Arbeit mit dem Berli- ner Bildungsprogramm in einem Rhythmus von fünf Jahren extern evaluieren zu lassen. Die externen Evaluationen müssen durch einen von der für Jugend zuständigen Senats- verwaltung anerkannten Anbieter erfolgen. Zu den Anforderungen an die externe Eva- luation haben die Vereinbarungspartner Eckpunkte abgestimmt. Bei Bedarf werden diese unter Federführung der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung gemeinsam fortentwickelt. Die Eckpunkte sind Anlage dieser Vereinbarung (Anlage 2). 4. Das Land Berlin stellt für den vereinbarten Qualitätsentwicklungsprozess erarbeitete Materialien als Hilfsmittel zur Verfügung. 5. Die Xxxxxx verpflichten sich, für die pädagogischen Fachkräfte ihrer Kindertageseinrich- tungen kontinuierlich Fortbildungsplanungen zu erstellen und für deren Umsetzung Sorge zu tragen. Diese Planungen sollen den durch interne und externe Evaluation er- mittelten Qualifizierungsbedarf sowie den durch § 8a SGB VIII vorgegebenen Schutz- auftrag bei Kindeswohlgefährdung beachten.

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Samples: Qualitätsvereinbarung

Maßnahmen. Um diese Ziele Aufbau und Umsetzung eines zentralen Evaluationskonzeptes: Der Hochschule stehen bereits umfangreiche Statistiken zu erreichen, verabreden die Vereinbarungspartner die folgenden verbindli- chen Maßnahmen: 1den Studierenden zur Verfügung. Die Xxxxxx gewährleistenAussagefähigkeit dieser Statistiken ist jedoch begrenzt. Um weitere Schlussfolgerungen ziehen zu können, dass sich Zielsetzungen insbesondere auch zu den Rahmenbedingungen des Studiums (z. B. Zufriedenheit, Studierbarkeit, etc.), sind gesonderte Befragungen notwendig. Diese erfolgen software- basiert mit einer speziellen Evaluationssoftware (UNIZENSUS). Zentral ge- plante Evaluationen auf Basis von Befragungen sind u. a. Studierendenbefra- gungen (z.B. Studienanfänger, Abbrecher, Dual-Studierende, beruflich Quali- fizierte), Befragungen zur Betreuung externer Abschlussarbeiten und Qualitätsansprüche zum praktischen Studiensemester sowie Befragungen im Bereich Personal, For- schung und Weiterbildung. Aus den Gesamtergebnissen werden dann Ziele und Maßnahmen zur Steigerung der Arbeit ihrer Kindertageseinrichtungen am Berliner Bildungsprogramm Studienqualität und Verbesserung der Rahmenbedingungen abgeleitet. Durch wiederholte Befragungen werden de- ren Wirksamkeit überprüft und dokumentiert. Sie fließen zudem in seiner jeweils gülti- gen Fassung orientieren die Quali- tätsberichte der Fakultäten und entsprechende pädagogische Konzeptionen vorliegen und fortgeschrieben andere Organisationeinheiten der Hochschule ein. • Weiterentwicklung des bisherigen Prozessmanagements: Neben der Vervollständigung von Prozessen soll eine regelmäßige Prozess- evaluation durchgeführt werden. 2. Die Xxxxxx verpflichten sich sicherzustellen, dass ihre Kindertageseinrichtungen ihre pä- dagogische Arbeit anhand der Qualitätsansprüche des Berliner Bildungsprogramms durch systematische interne Evaluation kontinuierlich reflektieren und weiter entwickeln. Für die interne Evaluation können die „Materialien für die Interne Evaluation zum Berli- ner Bildungsprogramm“ (Anlage 1) genutzt werden. 3. Die Xxxxxx verpflichten sich, in ihren Kindertageseinrichtungen die Arbeit mit dem Berli- ner Bildungsprogramm Ziel, Verbesserungspotentiale zu erkennen und umzusetzen. Hierzu erfolgt der systematische Aufbau quali- tätssichernder Regelkreise nach dem PDCA-Zyklus einschließlich geschlos- sener Dokumentationen für alle Bereiche der Hochschule. • Jährlich werden min. 2 zentrale interne Evaluationen durchgeführt und aus- gewertet; die Ergebnisse werden in einem Rhythmus den Fakultätsberichten zur Situation von fünf Jahren extern evaluieren zu lassenStudium und Lehre dargestellt; Verbesserungsbedarf wird ausgewiesen. Die externen Evaluationen müssen durch einen von Bei- spiele für mögliche Evaluationsthemen: Evaluation der für Jugend zuständigen Senats- verwaltung anerkannten Anbieter erfolgenStudieneingangs- oder Studienendphase, Studienabbrecherbefragung, usw. Zu den Anforderungen an die externe Eva- luation haben die Vereinbarungspartner Eckpunkte abgestimmt. Bei Bedarf werden diese unter Federführung der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung gemeinsam fortentwickelt. Die Eckpunkte sind Anlage dieser Vereinbarung (Anlage 2)• Ein QM-Handbuch ist erstellt und hochschulintern veröffentlicht. 4. Das Land Berlin stellt für den vereinbarten Qualitätsentwicklungsprozess erarbeitete Materialien als Hilfsmittel zur Verfügung. 5. Die Xxxxxx verpflichten sich, für die pädagogischen Fachkräfte ihrer Kindertageseinrich- tungen kontinuierlich Fortbildungsplanungen zu erstellen und für deren Umsetzung Sorge zu tragen. Diese Planungen sollen den durch interne und externe Evaluation er- mittelten Qualifizierungsbedarf sowie den durch § 8a SGB VIII vorgegebenen Schutz- auftrag bei Kindeswohlgefährdung beachten.

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Samples: Zielvereinbarung

Maßnahmen. Um diese Ziele zu erreichen, verabreden die Vereinbarungspartner die folgenden verbindli- chen MaßnahmenDas Projekt soll auf drei spezifische Herausforderungen reagieren: 1a) Zum einen sollen Angebote in Form von E-Lectures erstellt werden, welche die Präsenzlehre ergänzen, um den unterschiedlichen Lernrhythmen und Vor- kenntnissen heterogener Studierendengruppen entgegen zu kommen. b) Zum zweiten sollen die bestehenden Bemühungen um eine weitere Internatio- nalisierung der JGU und insbesondere um die Gewinnung ausländischer Stu- dierender, aber auch die Unterstützung zur Absolvierung eines erfolgreichen Studiums durch Blended Learning-Angebote forciert werden. Hierbei spielt insbesondere die Möglichkeit des wiederholenden und vertiefenden Lernens eine besondere Rolle. Wo möglich sollen Blended Learning-Angebote zu- mindest versuchsweise in englischer und deutscher Sprache angeboten wer- den. c) Schließlich sollen Blended Learning-Angebote dort zum Tragen kommen, wo Kooperationen mit anderen Hochschulen oder zwischen Fachbereichen be- stehen oder ausgebaut werden, die aufgrund der räumlichen Distanz eine durchgehende Präsenzlehre als nicht sinnvoll erscheinen lassen. Gedacht ist hierbei sowohl an die Angebote des Fachbereichs Translations- und Ange- wandte Kulturwissenschaft in Germersheim als auch an die Vernetzung von Angeboten im Rhein-Main-Gebiet gemeinsam mit den Universitäten Frankfurt und Darmstadt. Die Xxxxxx gewährleistenMaßnahmen sollen sich auf konkrete Pilotprojekte beziehen, dass sich Zielsetzungen die mit den jeweili- gen Projektpartnern in den Fachbereichen und Qualitätsansprüche Hochschulen vertiefend erörtert wer- den. Zurzeit ist mit Blick auf den Fachbereich Translationswissenschaften sowohl an eine Erweiterung der Arbeit ihrer Kindertageseinrichtungen am Berliner Bildungsprogramm Angebote im Bereich der Ergänzungsfächer als auch an eine Kooperation mit dem Fachbereich 05 – Philosophie und Philologie gedacht. Bzgl. der Kooperation mit den Universitäten in seiner jeweils gülti- gen Fassung orientieren Frankfurt und entsprechende pädagogische Konzeptionen vorliegen Darmstadt soll zum einen ein Schwerpunkt auf dem Bereich der Lehrerausbildung, zum anderen auf der Unterstüt- zung der vorgesehenen Zusammenarbeit im Bereich der Afrikanischen Philologie liegen. Im Hinblick auf die Gewinnung und fortgeschrieben Unterstützung ausländischer Studierender sollen die bereits bestehenden Bestrebungen des Internationalen Studien- und Spra- chenkollegs durch das Projekt unterstützt werden. 2. Die Xxxxxx verpflichten sich sicherzustellen, dass ihre Kindertageseinrichtungen ihre pä- dagogische Arbeit anhand Bei der Qualitätsansprüche Realisierung des Berliner Bildungsprogramms durch systematische interne Evaluation kontinuierlich reflektieren Projektes sollen hochschuldidaktische und weiter entwickeln. Für die interne Evaluation können die „Materialien für die Interne Evaluation zum Berli- ner Bildungsprogramm“ (Anlage 1) technische Per- spektiven in sinnvoller Weise zusammengeführt und bestehende Angebote und Sup- portstrukturen genutzt werden. 3. Die Xxxxxx verpflichten sichMit Blick auf die technische Umsetzung sind dies ins- besondere Angebote des Zentrums für Datenverarbeitung (xxxx://xxxxxxxxx.xxx- xxxxx.xx/) und des Medienzentrums (xxxx://xxxxxxxxxxxxx.xxx-xxxxx.xx/) an der JGU, in ihren Kindertageseinrichtungen sowie des VCRP. Im Hinblick auf die Arbeit mit dem Berli- ner Bildungsprogramm in hochschuldidaktische Unterstützung ent- sprechender Projekte sind dies die Angebote des Hochschulevaluierungsverbundes Süd-West wie auch der Prüfungswerkstatt und des Kollegialen Coachings an der JGU. Neben den vorherigen Überlegungen sollen aus didaktischer Perspektive die geplan- ten Vorhaben einem Rhythmus von fünf Jahren extern evaluieren zu lassenprojekt- und problemlösungsorientierten Ansatz folgen. Die externen Evaluationen müssen durch einen von der für Jugend zuständigen Senats- verwaltung anerkannten Anbieter erfolgen. Zu den Anforderungen Hiermit soll vor allem an die externe Eva- luation haben Überlegungen von Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx & Mandl sowie Mandl & Kopp1 angeschlossen werden, die Vereinbarungspartner Eckpunkte abgestimmtauf das besondere Potenzial von Blended Learn- ing-Angeboten für einen konstruktivistischen Lehr-Lern-Ansatz verweisen. Bei Bedarf werden diese unter Federführung Lernen ist danach ein mehrgliedriger Prozess, der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung gemeinsam fortentwickelt6 Prämissen folgt und Lernen als • aktiven Konstruktionsprozess im Sinne selbständiger und eigenaktiver Beteili- gung des Lernenden am Lernprozess, • konstruktiven Prozess im Hinblick auf den Anschluss an vorhandene Wissens- strukturen und darauf aufbauende Interpretations- und Verarbeitungsschritte, • emotionalen Prozess, indem Xxxxxx Freude macht und nicht durch Angst und Stress geprägt ist, • selbstgesteuerten Prozess, der auf die Notwendigkeit zur Planung und Überwa- chung des eigenen Lernprozesses abstellt, • sozialen Prozess, da Lernen in erster Linie in sozialen Interaktionen stattfindet, • und situativen Prozess, d.h. Die Eckpunkte sind Anlage dieser Vereinbarung dass Lernen nicht ohne Berücksichtigung des kon- kreten Kontextes zu denken ist (Anlage 2vgl. Xxxxxxxx-Xxxxxxxxx & Xxxxx 2001). 4. Das Land Berlin stellt für den vereinbarten Qualitätsentwicklungsprozess erarbeitete Materialien als Hilfsmittel zur Verfügung. 5. Die Xxxxxx verpflichten sich, für die pädagogischen Fachkräfte ihrer Kindertageseinrich- tungen kontinuierlich Fortbildungsplanungen zu erstellen und für deren Umsetzung Sorge zu tragen. Diese Planungen sollen den durch interne und externe Evaluation er- mittelten Qualifizierungsbedarf sowie den durch § 8a SGB VIII vorgegebenen Schutz- auftrag bei Kindeswohlgefährdung beachten.

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Samples: Zielvereinbarung

Maßnahmen. Um diese Der Fachbereich ESGW wird zur Umsetzung dieser Ziele folgende Maßnahmen ergreifen: • Zum WS 2003/04 sollen zwei BA-Studiengänge angeboten werden: Kulturwissenschaften sowie Politik und Organisation. Weiterhin sollen folgende MA- Studiengänge angeboten werden: Europäische Philosophie, Formierung der Europäischen Moderne, Politische Steuerung und Koordination (Governance) sowie Individualisierung und sozialer Wandel. Zum WS 2004/05 folgt der BA-Studiengang Bildung und Kommunikation sowie der MA-Studiengang Bildung und Medien. Der BA-Studiengang Social Change Management wird voraussichtlich zum Sommersemester 2005 eingerichtet, sofern die Belastung der Lehrgebiete des Instituts für Psychologie durch den noch zu erreichen, verabreden be- treuenden auslaufenden Magister-Studiengang Soziale Verhaltenswissenschaft dies erlaubt. • Parallel werden die Vereinbarungspartner die folgenden verbindli- chen Maßnahmen: 1. Die Xxxxxx gewährleisten, dass sich Zielsetzungen und Qualitätsansprüche der Arbeit ihrer Kindertageseinrichtungen am Berliner Bildungsprogramm in seiner jeweils gülti- gen Fassung orientieren und entsprechende pädagogische Konzeptionen vorliegen und fortgeschrieben werden. 2. Die Xxxxxx verpflichten sich sicherzustellen, dass ihre Kindertageseinrichtungen ihre pä- dagogische Arbeit anhand der Qualitätsansprüche des Berliner Bildungsprogramms durch systematische interne Evaluation kontinuierlich reflektieren und weiter entwickelnverbleibenden Magisterstudiengangsangebote eingestellt. Für die interne Evaluation können neuen Studienangebote wird sich der Fachbereich am Qualitätssicherungs- system (vgl. 3) der FernUniversität beteiligen, in dem die „Materialien Hochschule Standards für die Interne Evaluation zum Berli- ner Bildungsprogramm“ (Anlage 1) genutzt werdenBetreuungsrelationen entwickelt und ein System der Orientierungsphase erprobt wird. • Für jeden BA- und MA-Studiengang wird ein mit externen Fachkollegen besetzter Evaluationsbeirat eingerichtet. • Nach zwei Jahren wird der Fachbereich einen Bericht über den Stand der beiden kooperativen Forschungszusammenhänge in den zwei Themenfeldern der zukünftigen Arbeit vorlegen. • Um die Sichtbarkeit und Qualität der Forschung des Fachbereichs zukünftig besser zu dokumentieren, werden jährlich zweitägige Kolloquien von laufenden und abgeschlossenen Forschungsprojekten für Fachkollegen und Interessenten in Praxisfeldern eingerichtet. 3. Die Xxxxxx verpflichten sich, in ihren Kindertageseinrichtungen die Arbeit mit dem Berli- ner Bildungsprogramm in einem Rhythmus von fünf Jahren extern evaluieren zu lassen. Die externen Evaluationen müssen durch einen von der für Jugend zuständigen Senats- verwaltung anerkannten Anbieter erfolgen. Zu den Anforderungen an die externe Eva- luation haben die Vereinbarungspartner Eckpunkte abgestimmt. Bei Bedarf werden diese unter Federführung der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung gemeinsam fortentwickelt. Die Eckpunkte sind Anlage dieser Vereinbarung (Anlage 2). 4. Das Land Berlin stellt für den vereinbarten Qualitätsentwicklungsprozess erarbeitete Materialien als Hilfsmittel zur Verfügung. 5. Die Xxxxxx verpflichten sich, für die pädagogischen Fachkräfte ihrer Kindertageseinrich- tungen kontinuierlich Fortbildungsplanungen zu erstellen und für deren Umsetzung Sorge zu tragen. Diese Planungen sollen den durch interne und externe Evaluation er- mittelten Qualifizierungsbedarf sowie den durch § 8a SGB VIII vorgegebenen Schutz- auftrag bei Kindeswohlgefährdung beachten.

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