Medizinische Notwendigkeit. Ob eine stationäre Heilbehandlung in der Krankenanstalt „medizinisch notwendig“ ist, ist ausschließlich nach objektiven medizinischen Maßstäben zum Zeitpunkt der Aufnahme zu beurteilen. Diese Beurteilung aus der Sicht des aufnehmenden Arztes ist entspre- chend zu dokumentieren, sodass die Notwendigkeit in einer ex post-Prüfung nachvoll- ziehbar ist.
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Medizinische Notwendigkeit. Ob eine stationäre Heilbehandlung in der Krankenanstalt „medizinisch notwendig“ ist, ist ausschließlich nach objektiven medizinischen Maßstäben zum Zeitpunkt der Aufnahme zu beurteilen. Diese Beurteilung aus der Sicht des aufnehmenden Arztes ist entspre- chend entsprechend zu dokumentieren, sodass die Notwendigkeit in einer ex post-Prüfung nachvoll- ziehbar nachvollziehbar ist.
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