Messeinrichtung und Messung Musterklauseln

Messeinrichtung und Messung. 11.1. Die vom Lieferanten gelieferte Energie wird durch die Messeinrichtungen nach den Vorschriften des Messstellenbetriebsgesetzes festgestellt und durch die Messeinrichtungen des zuständigen Messstellenbetreibers ermittelt.
Messeinrichtung und Messung. 6.1 Der Einbau, der Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen sowie die Messung der gelieferten Energie sind Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers gem. § 3 Abs. 1 und Abs. 2 MsbG, soweit nicht auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers der Messstellenbetrieb gem. § 5 Abs. 1 MsbG oder § 6 Abs. 1 MsbG von einem Dritten durchgeführt wird. Wird der Messstellenbetrieb nicht gemäß § 5 Abs. 1 MsbG oder § 6 Abs. 1 MsbG durch einen Dritten durchgeführt, bleibt der Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber zuständig und es gelten die nachfolgenden Ziffern 6.2 und 6.3.
Messeinrichtung und Messung. Der Einbau, der Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen (Messstellenbetrieb) sowie die Messung der gelieferten Energie sind Aufgabe des Netzbetreibers, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach dem Messstellenbetriebsgesetz in Verbindung mit den nachfolgenden Absätzen von § 3 dieses Vertrages getroffen wurde. Der Anschlussnehmer ist berechtigt, den Mess- stellenbetrieb mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende in Textform beim Netzbetreiber zu beenden und einem Dritten zu übertragen; der Netzanschlussvertrag im Übrigen bleibt davon unberührt. Weitere Voraussetzung ist der Abschluss eines Netz Xxxxxxx XxxX Xxxx-Xxxxxxxx-Xxx. 35 Muster 00000 Xxxxxxx Amtsgericht Leipzig, HRB 12821 -nachstehend „Netzbetreiber“ genannt - werden folgende Regelungen über den Anschluss gastechnischer Anlagen an das Verteilungsnetz des Netzbetreibers vereinbart.
Messeinrichtung und Messung und der Muster Netz Leipzig GmbH Xxxx-Xxxxxxxx-Xxx. 00 00000 Xxxxxxx Amtsgericht Leipzig, HRB 12821
Messeinrichtung und Messung. Der Einbau, der Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen (Messstellenbetrieb) sowie die Messung der gelieferten Energie sind Aufgabe des Netz Xxxxxxx XxxX Xxxx-Xxxxxxxx-Xxx. 00 00000 Xxxxxxx Amtsgericht Leipzig, HRB 12821 -nachstehend „Netzbetreiber“ genannt - werden folgende Regelungen über den Anschluss elektrischer Anlagen an das Verteilungsnetz des Netzbetreibers vereinbart.

Related to Messeinrichtung und Messung

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.