Common use of Mietbedingungen Clause in Contracts

Mietbedingungen. 1.1. Die Vermietung des Vereinsheims erfolgt nur an Personen, welche über 23 Jahre alt sind. Der Mieter hat während seiner gesamten Veranstaltung eine Anwesenheitspflicht. 1.2. Für die Anmietung des Vereinsheims gelten folgende Regelungen für die Schlüsselübergabe und Mietpreise: Stunde Preis auf Anfrage Schlüsselübergabe nach Absprache Freitags – Samstags 400,- Euro inkl. Endreinigung Schlüsselerhalt: frühestens Donnerstags, 20:00 Uhr Rückgabe: Samstags, 12:00 Uhr Samstags - Sonntags 400,- Euro inkl. Endreinigung Schlüsselerhalt: Samstags, ab 14:00 Uhr Rückgabe: Sonntags, 12:00 Uhr Wochenende (Freitags – Sonntags) 500,- Euro inkl. Endreinigung Schlüsselerhalt: frühestens Donnerstags, 20:00 Uhr Rückgabe: Sonntags, 12:00 Uhr Kaution in bar 200,- Euro 1.3. Die Miete ist bis 12 Wochen vor Mietbeginn auf das von den Wahner Xxxxxxxxxxxx benannte Konto zu überweisen. Ist die Miete innerhalb der Frist nicht auf dem Konto eingegangen, wird das Vereinsheim wieder zur Vermietung freigegeben. 1.4. Mit der Zahlung sind Nebenleistungen, wie die Endreinigung der Räume und die Bereitstellung der vereinbarten Ausstattung, abgegolten. 1.5. Die angegebenen Zeiten für die Schlüsselübergaben sind lediglich Richtzeiten. Gültig sind die in der Nutzungsvereinbarung festgehaltenen Zeiten. 1.6. Mitglieder der Wahner Wibbelstetze e.V. erhalten 20% Nachlass auf den Mietpreis. Ausgenommen von dem Nachlass ist die Kaution.

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Samples: Mietbedingungen

Mietbedingungen. 1.1. 1 Vertragsgegenstand 1.1 Die Vermietung genaue Bezeichnung des Vereinsheims erfolgt nur an Personen, welche über 23 Jahre alt sind. Der Mieter hat während seiner gesamten Veranstaltung eine Anwesenheitspflichtvermieteten Gegenstandes sowie die Laufzeit des Vertrages ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. 1.21.2 Die Mietsache wird zu dem vom Hersteller angegebenen Gebrauch überlassen. Für die Anmietung des Vereinsheims gelten folgende Regelungen § 2 Anlieferung, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, öffentliche Genehmigungen 2.1 Der Kunde ist selbst für die Schlüsselübergabe Abholung, den Transport, die Aufstellung und Mietpreise: Stunde Preis auf Anfrage Schlüsselübergabe nach Absprache Freitags – Samstags 400,- Euro inkl. Endreinigung Schlüsselerhalt: frühestens DonnerstagsInstallation der Mietsache verantwortlich, 20:00 Uhr Rückgabe: Samstags, 12:00 Uhr Samstags - Sonntags 400,- Euro inkl. Endreinigung Schlüsselerhalt: Samstags, ab 14:00 Uhr Rückgabe: Sonntags, 12:00 Uhr Wochenende (Freitags – Sonntags) 500,- Euro inkl. Endreinigung Schlüsselerhalt: frühestens Donnerstags, 20:00 Uhr Rückgabe: Sonntags, 12:00 Uhr Kaution in bar 200,- Euro 1.3. Die Miete ist bis 12 Wochen vor Mietbeginn auf das von den Wahner Xxxxxxxxxxxx benannte Konto zu überweisen. Ist die Miete innerhalb der Frist nicht auf dem Konto eingegangen, wird das Vereinsheim wieder zur Vermietung freigegebensoweit nichts anderes vereinbart ist. 1.42.2 Auf Wunsch des Kunden können Beratungsleistungen in Bezug auf Transport, Handling und Aufstellung der Mietsache erbracht werden. Mit Sie sind, nach vorheriger Vereinbarung, gesondert zu vergüten. Sofern keine diesbezügliche Regelung getroffen ist, werden solche Beratungsleistungen nach dem Zeitaufwand nach Maßgabe der Zahlung sind Nebenleistungen, wie die Endreinigung zum Zeitpunkt der Räume und die Bereitstellung Leistungserbringung aktuellen Stundenpreisliste der vereinbarten Ausstattung, abgegolten.Becker Studio Technik GmbH berechnet. § 3 Mietzins 1.53.1 Der Mietzins wird in der Auftragsbestätigung festgelegt. Die angegebenen Zeiten Preise verstehen sich in Euro pro Einheit und Kunde zuzüglich der gesetzlichen Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer. Ist ausnahmsweise ein Mietzins in der Auftragsbestätigung nicht festgelegt, so gilt I. § 4.1. 3.2 Der Mietzins umfasst die Vergütung für die Schlüsselübergaben Überlassung des Gegenstandes. 3.3 Die Lieferung und Zurverfügungstellung von Verbrauchsmaterialien wie Leuchtmittel, Batterien, Speichermedien pp. Sind im Mietzins nicht beinhaltet und bei Anfall gesondert zu vergüten. Gleiches gilt für die Kosten für Transport, Auf- und Abbau, Installation usw., falls dies aufgrund besonderer Vereinbarung seitens der Becker Studio Technik GmbH erbracht werden soll. 3.4 Für den Fall einer Mietdauer von über einem Monat ist der monatliche Mietzins jeweils zum 3. Werktag eines Monats im Voraus zu entrichten. 3.5 Der Becker Studio Technik GmbH ist es gestattet, die Zahlung einer Kaution für die vermieteten Geräte zu verlangen. 3.6 Mietzinsen bis 200,- € zuzüglich der am Tage der Abholung geltenden Umsatz- bzw. MwSt. ist sofort und in Bar bei Abholung zu zahlen. § 4 Rücktritt/Stornierung Bei Stornierung einer Anmietung durch den Kunden gilt I. § 5 (Allgemeine Bedingungen). § 5 Versicherung 5.1 Die Mietsache wird durch die Becker Studio Technik GmbH während Transport-, Aufbau- und Einsatzzeit gegen Schäden versichert. Ergänzend zu Ziffer I. § 4.1 erhöht sich der Mietzins pro Einheit und Vermietung (Vermietvorgang) um 5 % für Versicherungskosten der Mietsache. 5.2 Im Falle der Beschädigung ohne Verschulden der Becker Studio Technik GmbH beträgt die Selbstbeteiligung des Kunden pro Schadensfall und je Mietsache 10 % des Geräteneupreises, maximal € 5.000,00 zuzüglich Mehrwertsteuer. 5.3 Auf gesonderte Vereinbarung kann die Versicherung der Mietsache auch durch den Kunden selbst vorgenommen werden.Der Kunde verpflichtet sich für diesen Fall, die Mietsache für alle Schäden - wie u.a. Transport-, Diebstahl-, Elektro-, Feuer-, Wasser-, Vandalismusschäden - zum Neupreis zu versichern. 5.4 Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Kunden an der Mietsache entstehen, sind lediglich Richtzeitendurch die Becker Studio Technik GmbH nicht versichert. Gültig Für solche Schäden haftet der Kunde unmittelbar. § 6 Nutzung/ Gebrauchsüberlassung an Dritte 6.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Kunden und seine Mitarbeiter. Die Mietsache darf nur zu den vom Hersteller angegebenen Zwecken verwendet werden. 6.2 Die Weiter- oder Untervermietung an Dritte, entgeltlich oder unentgeltlich, ist dem Kunden nur nach schriftlicher Genehmigung durch Becker Studio Technik gestattet. § 7 Obhuts-, Anzeige- und Duldungspflichten des Kunden 7.1 Der Kunde hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er hat den ordnungsgemäßen Einsatz und die sachgerechte Bedienung der Mietsache durch ausreichend qualifiziertes Personal sicherzustellen. Der Kunde hat die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Herstellers im Rahmen des ihm Zumutbaren zu befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden. 7.2 Der Kunde ist verpflichtet, der Becker Studio Technik GmbH Mängel und technische Störungen unverzüglich zu melden. Er hat hierbei die Hinweise der Becker Studio Technik GmbH zur Problemanalyse im Rahmen des ihm Zumutbaren zu berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung der Störung erforderlichen Informationen an die Becker Studio Technik GmbH weiterzuleiten. 7.3 Der Kunde gestattet den Mitarbeitern und Beauftragten der Becker Studio Technik GmbH innerhalb der üblichen Betriebszeiten den freien Zugang zu der Mietsache für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, sofern diese von der Becker Studio Technik GmbH geschuldet sind. Hierbei sind die in berechtigten Sicherheitsinteressen des Kunden zu wahren. § 8 Haftung des Kunden 8.1 Bei Schäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung der Nutzungsvereinbarung festgehaltenen ZeitenMietsache oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten haftet der Kunde für Reparaturkosten, bei Totalschäden für den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert der Mietsache, sofern der Kunde oder ein Nutzer des Mietgegenstandes den Schaden zu vertreten hat. Ebenso haftet der Kunde für Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Transportkosten und ähnliches. 1.68.2 Der Abschluss einer Versicherung gemäß Ziffer II. Mitglieder § 5 entbindet nicht von dieser Haftung, soweit die Versicherung für entstandene Schäden nicht aufkommt. 8.3 Der zufällige Untergang oder die zufällige Verschlechterung des Mietgegenstandes nach Übergabe an den Kunden entbindet denselben nicht von der Wahner Wibbelstetze e.V. Einhaltung der im Mietvertrag übernommenen Verpflichtungen, insbesondere der Zahlung des Mietzinses. § 9 Erhaltungspflicht und Gewährleistung 9.1 Die Becker Studio Technik GmbH ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten 20% Nachlass und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Der Becker Studio Technik GmbH ist hierzu der erforderliche Zugang zur Mietsache zu gewähren. 9.2 Der Kunde hat der Becker Studio Technik GmbH auftretende Mängel, Störungen und Schäden unverzüglich anzuzeigen. 9.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch Nachbesserung und Reparatur der Mietsache. Hierzu ist der Becker Studio Technik GmbH ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Kunden kann die Becker Studio Technik GmbH zur Beseitigung der Mängel die Mietsache oder einzelne Komponenten hiervon austauschen. Der Kunde darf seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern. 9.4 Eine Kündigung des Kunden gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn der Becker Studio Technik GmbH ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Ein Fehlschlag liegt erst vor, wenn die Beseitigung der Mängel unmöglich ist, wenn sie von der Becker Studio Technik GmbH verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist. 9.5 Die Rechte des Kunden aufgrund der Mängel sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung der Becker Studio Technik GmbH Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt. Sie bleiben dem hingegen unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechtes gemäß §536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden. 9.6 Der Kunde hat während der Nutzung der Mietgegenstände für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden in Folge von Stromausfall, Stromunterbrechung oder Stromschwankungen hat der Kunde einzustehen. Mietet der Kunde Mietsachen ohne die Inanspruchnahme von Personal, so haftet der Kunde für Mängel, die auf Grund Bedienungsfehler entstanden sind. Tritt ein Mangel an der Mietsache auf durch einen Bedienungsfehler des Kunden, so ist er auch bei einem Nichteinsatz des Mietgerätes zur Leistung des vollen Mietzinses verpflichtet. § 10 Haftungsbeschränkungen 10.1 Unter Bezugnahme auf I. § 6 haftet die Becker Studio Technik GmbH für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf den MietpreisMietpreis für die Mietzeit, während der die Mietsache aufgrund des Schadens nicht genutzt werden konnte, sofern nicht die Haftungs- Höchstsummenbegrenzung gemäß I. § 6.3 geringer ist. Ausgenommen Weitere Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Ausfall oder Verzögerung von dem Nachlass Veranstaltungen oder Produktionen, ebenso wie entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln der Becker Studio Technik GmbH beruhen. 10.2 Die verschuldensunabhängige Haftung der Becker Studio Technik GmbH nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen. 10.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für Ansprüche gegen die KautionBecker Studio Technik GmbH auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. § 11 Rückgabe/ Mietzeitüberschreitung 11.1 Der Kunde hat auf seine Kosten und Gefahr den gemieteten Gegenstand vor bzw. bis Ablauf der vereinbarten Mietzeit unverzüglich an die Becker Studio Technik GmbH zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt am Sitz der Becker Studio Technik GmbH. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Kunde - unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche - der Becker Studio Technik GmbH für die Zeit, die für die Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung erforderlich ist, den vereinbarten Mietzins zu zahlen. 11.2 Bei verspäteter Rückgabe wird der Mietzins entsprechend weiterberechnet. Dabei wird der sich aus den Mietpreislisten ergebende Betrag in Ansatz gebracht. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Becker Studio Technik GmbH bleiben unberührt. § 12 Verjährung Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Becker Studio Technik GmbH verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt entsprechend der gesetzlichen Regelungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietbedingungen. 1.11 Geltungsbereich §2 Angebot und Vertragsschluss §3 Preise/Zahlungsbedingungen 1. Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Xxxxxx dies nicht geschehen sein, gelten die Preise der zum Zeitpunkt der mietweisen Überlassung jeweils gültigen Preisliste ohne Abzüge. Die Vermietung dort angegebenen Preise verstehen sich als Netto-Preise und sind jeweils zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer zu bezahlen. Die Firma VPT GmbH & Co KG behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne Ankündigung zu verändern. 2. Die zwischen den Parteien vereinbarte Miete ist ohne Abzüge bzw. Skonti im Zeitpunkt des Vereinsheims erfolgt vereinbarten Mietbeginns, frühestens jedoch mit der Übergabe einer Rechnung durch die Firma VPT GmbH & Co KG an den Mieter zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem die Firma VPT GmbH & Co KG über den Betrag verfügen kann. Die Zahlungen werden jeweils auf die älteste Schuld verrechnet. Auf die Miete geleistete Voraus- und Akontozahlungen werden nicht verzinst. Die Firma VPT GmbH & Co KG ist zur Übergabe der Mietsache an den Mieter nur an Personenim Falle der vorherigen vollständigen Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang der vereinbarten Miete bei der Firma VPT GmbH & Co KG maßgeblich. 3. Wird eine nachträgliche Zahlung vereinbart, welche so gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. 4. Gerät der Mieter mit einer von ihm geschuldeten Zahlung in Verzug, so ist die Firma VPT GmbH & Co KG berechtigt, gegenüber einem Mieter der Unternehmer ist, ab Verzugsbeginn Zinsen in Höhe von 8% über 23 Jahre alt sinddem Basiszinssatz p.a. geltend zu machen. Ist der Mieter Verbraucher nach § 13 BGB, kann die Firma VPT GmbH & Co KG ab Verzugsbeginn 5% über dem Basiszinssatz p.a. geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 6. Der Mieter hat während seiner gesamten Veranstaltung eine Anwesenheitspflichtkann nur dann Forderungen aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen, wenn dies unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist. 1.2. Für die Anmietung des Vereinsheims gelten folgende Regelungen für die Schlüsselübergabe und Mietpreise: Stunde Preis auf Anfrage Schlüsselübergabe nach Absprache Freitags – Samstags 400,- Euro inkl. Endreinigung Schlüsselerhalt: frühestens Donnerstags, 20:00 Uhr Rückgabe: Samstags, 12:00 Uhr Samstags - Sonntags 400,- Euro inkl. Endreinigung Schlüsselerhalt: Samstags, ab 14:00 Uhr Rückgabe: Sonntags, 12:00 Uhr Wochenende (Freitags – Sonntags) 500,- Euro inkl. Endreinigung Schlüsselerhalt: frühestens Donnerstags, 20:00 Uhr Rückgabe: Sonntags, 12:00 Uhr Kaution in bar 200,- Euro 1.31. Die Miete ist bis 12 Wochen vor Mietbeginn auf das von den Wahner Xxxxxxxxxxxx benannte Konto zu überweisen. Ist die Miete innerhalb Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Frist nicht auf dem Konto eingegangen, wird das Vereinsheim wieder zur Vermietung freigegeben. 1.4. Mit Auslieferung vom Lager der Zahlung sind Nebenleistungen, wie die Endreinigung der Räume und die Bereitstellung der vereinbarten Ausstattung, abgegolten. 1.5Firma VPT GmbH & Co KG. Die angegebenen Zeiten für die Schlüsselübergaben sind lediglich RichtzeitenMietzeit endet mit dem Eintreffen der Mietsachen im Lager der Firma VPT GmbH & Co KG. Gültig sind die Abholung und Rückgabe können während der Geschäftszeiten oder nach Vereinbarung erfolgen. Ein Tagesmietpreis bezieht sich in der Nutzungsvereinbarung festgehaltenen ZeitenRegel auf einen Nutzungstag. Angebrochene Tage werden als voller Tag berechnet. 1.6. Mitglieder der Wahner Wibbelstetze e.V. erhalten 20% Nachlass auf den Mietpreis. Ausgenommen von dem Nachlass ist die Kaution.

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Samples: Mietbedingungen

Mietbedingungen. 1.111.1. Die Vermietung erfolgt gegen Entrichtung des Vereinsheims erfolgt Mietzinses durch den Kunden an Sport Nenner. Die Höhe des zu entrichtenden Mietzinses ergibt sich aus der Kategorie des Mietgegenstandes und der Dauer der Anmietung. Maßgeblich ist jeweils der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Miettarif. Dieser gilt bis zum Ende des Mietverhältnisses, welches nur an Personenaufeinander folgende Tage umfassen kann. Die jeweils aktuelle Version des Miettarifs ist jeweils unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx abrufbar und liegt zudem in den Geschäftsräumlichkeiten von Sport Nenner auf. 11.2. Im Rahmen eines Mietvertrages ist die Zurverfügungstellung eines Mietgegenstands gegen Zahlung eines Mietzinses geschuldet. Werden mehrere Mietgegenstände angemietet, welche über 23 Jahre alt sindliegen mehrere Mietverhältnisse vor und schuldet der Kunde Sport Nenner für jeden Mietgegenstand den jeweils gültigen Mietzins. Dies gilt auch in dem Fall, in dem der Kunde die Mietgegenstände abwechselnd benützt. 11.3. Der Mieter hat während seiner gesamten Veranstaltung eine AnwesenheitspflichtMietzins versteht sich inklusive aller Steuern und Abgaben, in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Höhe. 1.211.4. Für die Anmietung Der gesamte Mietzins ist bei Abschluss des Vereinsheims gelten folgende Regelungen für die Schlüsselübergabe und Mietpreise: Stunde Preis auf Anfrage Schlüsselübergabe Mietvertrages sofort fällig. Die Übergabe des Mietgegenstandes an den Kunden erfolgt erst nach Absprache Freitags – Samstags 400,- Euro inklvollständiger Bezahlung des Mietzinses. Endreinigung Schlüsselerhalt: frühestens DonnerstagsDer Kunde kann den Mietzins per Kreditkarte, 20:00 Uhr Rückgabe: Samstags, 12:00 Uhr Samstags - Sonntags 400,- Euro inkl. Endreinigung Schlüsselerhalt: Samstags, ab 14:00 Uhr Rückgabe: Sonntags, 12:00 Uhr Wochenende (Freitags – Sonntags) 500,- Euro inkl. Endreinigung Schlüsselerhalt: frühestens Donnerstags, 20:00 Uhr Rückgabe: Sonntags, 12:00 Uhr Kaution Maestro oder in bar 200,- Euroleisten. Sport Nenner behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen. 1.311.5. Bei Abholung und Rückgabe des Mietgegenstandes hat der Kunde zu Identifizierungszwecken einen amtlichen Lichtbildausweis (zB Führerschein, Reisepass) vorzuweisen. Der Kunde erteilt sein Einverständnis, dass Sport Nenner eine Kopie des Ausweises anfertigt und aufbewahrt. Der Mietgegenstand ist vom Kunden zu Beginn des Mietverhältnisses in einem Verleihshop von Sport Nenner während der hiefür vorgesehenen Geschäftszeiten abzuholen. Der Mietgegenstand kann aber auch schon ab 15:30 Uhr des dem ersten Tag des Mietverhältnisses vorangehenden Tages abgeholt werden, ohne dass hiefür Mehrkosten anfallen. Die Miete ist Rückgabe des Mietgegenstandes in einem Verleihshop von Sport Nenner kann, ohne dass hiefür Mehrkosten anfallen, bis 12 Wochen vor Mietbeginn auf das von 10:00 Uhr des dem letzten Tag des Mietverhältnisses folgenden Tages erfolgen. Danach hat der Kunde den Wahner Xxxxxxxxxxxx benannte Konto vollen Mietzins für diesen Tag an Sport Nenner zu überweisen. Ist die Miete innerhalb der Frist nicht auf dem Konto eingegangen, wird das Vereinsheim wieder zur Vermietung freigegebenbezahlen. 1.411.6. Mit Der Kunde kann den Mietgegenstand, etwa wenn sich der Zahlung sind NebenleistungenKunde auf dessen Fahreigenschaften oder sonstigen Eigenschaften nicht einstellen kann, wie die Endreinigung einmal gegen einen Mietgegenstand der Räume gleichen Qualität/Kategorie umtauschen. Dieser einmalige Umtausch ist kostenlos. Bei weiteren Umtauschvorgängen ist der Kunde verpflichtet, an Sport Nenner eine Umtausch- und die Bereitstellung Manipulationsgebühr von € 10,00 pro Vorgang zu bezahlen. Diese Gebühr fällt ebenso - jedenfalls - an, wenn der vereinbarten AusstattungMietgegenstand gegen einen Mietgegenstand umgetauscht wird, abgegoltender einer höheren Kategorie zugeordnet ist als der ursprüngliche Mietgegenstand. 1.511.7. Die angegebenen Zeiten für die Schlüsselübergaben sind lediglich RichtzeitenDer Kunde kann während aufrechtem Mietvertrag nach Maßgabe der vorhandenen Ausrüstung bei Sport Nenner den Mietgegenstand gegen einen Mietgegenstand höherer Kategorie/Qualität wechseln. Gültig sind die in der Nutzungsvereinbarung festgehaltenen Zeiten. 1.6. Mitglieder der Wahner Wibbelstetze e.V. erhalten 20% Nachlass auf den Mietpreis. Ausgenommen von dem Nachlass ist die Kaution.Zusätzlich zur Umtausch- und Manipulationsgebühr gemäß Pkt

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietbedingungen. 1.14.1 Der Aufenthalt von Jugendlichen unter 18 Jahren auf dem Campingplatz ist grundsätzlich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet, dem von den übrigen Eltern mitreisender Jugendlicher die elterlichen Rechte und Pflichten und die Verantwortung übertragen wurden. Die Vermietung Vorlage eines entsprechenden schriftlichen Dokuments der Eltern ist erforderlich. Alternativ ist der Aufenthalt Jugendlicher ab einem Alter von 14 Jahren bis 18 Jahren mit der schriftlichen Einverständniserklärung der jeweiligen Erziehungsberechtigten gestattet. Die schriftliche Einverständniserklärung ist vom Jugendlichen unter 18 Jahren bei der Anreise in der Anmeldung von Ostseesonne Camping unaufgefordert vorzulegen. 4.2 Hunde, Katzen und andere Tiere sind auf dem Campingplatz nur mit vorheriger Zustimmung von Ostseesonne Camping erlaubt. Hunde sind – soweit deren Aufenthalt gestattet wird – jederzeit an der Leine zu halten. Das Mitbringen von sogenannten Kampfhunden ist auf dem Campingplatz grundsätzlich verboten. 4.3 Der Stellplatz bzw. das Mietobjekt darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich angemeldet haben. Der Campinggast, der die Buchung getätigt hat, haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben, auch für die von ihm angemeldeten Personen. Besucher des Vereinsheims erfolgt nur an PersonenMieters / der Mieterin müssen vor Betreten des Campingplatzes angemeldet werden. 4.4 Der Campinggast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Stellplatzes sowie des Campingplatzes im Allgemeinen, Einhaltung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Näheres hierzu regelt die Campingplatzordnung, welche über 23 Jahre alt sindin ihrer jeweils aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist. Der Mieter hat während seiner gesamten Veranstaltung eine AnwesenheitspflichtCampinggast erkennt für sich und die von ihm angemeldeten Personen die Campingplatzordnung von Ostseesonne Camping in der aktuellen Fassung an. Die Campingplatzordnung kann in der Anmeldung oder auf der Homepage von Ostseesonne Camping eingesehen werden. 1.2. Für die Anmietung des Vereinsheims gelten folgende Regelungen für die Schlüsselübergabe und Mietpreise: Stunde Preis auf Anfrage Schlüsselübergabe nach Absprache Freitags – Samstags 400,- Euro inkl. Endreinigung Schlüsselerhalt: frühestens Donnerstags4.5 Treten Mängel oder Defekte auf, 20:00 Uhr Rückgabe: Samstagsverpflichtet sich der Campinggast, 12:00 Uhr Samstags - Sonntags 400,- Euro inkl. Endreinigung Schlüsselerhalt: Samstags, ab 14:00 Uhr Rückgabe: Sonntags, 12:00 Uhr Wochenende (Freitags – Sonntags) 500,- Euro inkl. Endreinigung Schlüsselerhalt: frühestens Donnerstags, 20:00 Uhr Rückgabe: Sonntags, 12:00 Uhr Kaution Ostseesonne Camping unverzüglich darüber in bar 200,- Euro 1.3. Die Miete ist bis 12 Wochen vor Mietbeginn auf das von den Wahner Xxxxxxxxxxxx benannte Konto Kenntnis zu überweisen. Ist die Miete innerhalb der Frist nicht auf dem Konto eingegangen, wird das Vereinsheim wieder zur Vermietung freigegebensetzen. 1.4. Mit der Zahlung sind Nebenleistungen, wie die Endreinigung der Räume und die Bereitstellung der vereinbarten Ausstattung, abgegolten. 1.5. Die angegebenen Zeiten für die Schlüsselübergaben sind lediglich Richtzeiten. Gültig sind die in der Nutzungsvereinbarung festgehaltenen Zeiten. 1.6. Mitglieder der Wahner Wibbelstetze e.V. erhalten 20% Nachlass auf den Mietpreis. Ausgenommen von dem Nachlass ist die Kaution.

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Samples: Campingvertrag

Mietbedingungen. 1.16.1 Mietbeginn stellt a) bei Abholung der Mietgegenstände durch den Mieter die physische Übergabe der Mietgegenstände durch den Vermieter an den Mieter und b) bei Lieferung der Mietgegenstände durch den Vermieter der fertige Aufbau und Inbetriebnahme der Mietgegenstände durch den Vermieter am vereinbarten Anlass-Ort dar. Mietende stellt a) bei Abholung der Mietgegenstände durch den Mieter die physische Rückgabe der Mietgegenstände durch den Mieter an den Vermieter und b) bei Lieferung der Mietgegenstände durch den Vermieter der Beginn des Abbaus durch den Vermieter am Anlass-Ort dar (Zeitspanne von Mietbeginn bis Mietende nachstehend die «Mietdauer» genannt). 6.2 Sofern es sich nicht um eine mehrtägige Miete handelt, beträgt die Mietdauer grundsätzlich 1 (einen) Tag (24 Stunden) bzw. 1 (ein) Wochenende, kann zwischen den Parteien jedoch individuell vereinbart werden. Bei Anlässen, die von Montag bis und mit Xxxxxxx stattfinden und bei mehrtägiger Miete, ist der Rückgabetag der nächste Arbeitstag. Samstage gelten auch als Arbeitstage. Bei Anlässen am Samstag oder Sonntag ist der Rückgabetag der folgende Montag. Bei verspäteter Rückgabe werden dem Mieter Gebühren in Höhe von CHF 50.- pro angefangenem Tag der verspäteten Rückgabe verrechnet. 6.3 Die Vermietung Benutzung bzw. jegliche Inbetriebnahme der Mietgegenstände (ausgenommen der blosse Aufbau) vor dem eigentlichen Anlass-Datum ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird dem Mieter die Mehrtagespauschale von CHF 259.- pro Tag nachträglich verrechnet. Solche Rechnung(en) sind innert 14 (vierzehn) Tagen zu bezahlen. Bezahlt der Mieter die Rechnung(en) nicht fristgerecht, hat dies entsprechende Mahnungen zur Folge. Ab der zweiten Mahnung erhebt der Vermieter eine Mahngebühr von CHF 20.- pro Mahnung. Bleibt der Mieter die Bezahlung der Rechnung(en) schuldig, behält sich der Vermieter betreibungsrechtliche Schritte vor. 6.4 Bei Abholung der Mietgegenstände durch den Mieter ist der Abhol- sowie Rückgabeort der Mietgegenstände der Sitz des Vereinsheims erfolgt nur Vermieters, sofern die Parteien keinen anderen Ort individuell vereinbart haben. Der Mieter ist selber für die Sicherheit von Personen sowie Mietgegenständen während des Transports der Mietgegenstände verantwortlich. Der Vermieter stellt dem Mieter hierzu wichtige Transport-Informationen rechtzeitig zur Verfügung. 6.5 Tag (Datum) sowie Uhrzeit der Abholung bzw. der Lieferung der Mietgegenstände vereinbaren die Parteien in gegenseitiger Absprache, wobei der Vermieter grösstmögliche Rücksicht auf die Wünsche des Mieters nimmt. Sollten es jedoch die Umstände erfordern, können Tag (Datum) sowie Uhrzeit der Abholung bzw. der Lieferung der Mietgegenstände vom Vermieter vorgegeben werden. In jedem Falle garantiert jedoch der Vermieter, dass die Mietgegenstände rechtzeitig, d.h. vor Beginn des Anlasses, zur Verfügung stehen. 6.6 Während der gesamten Mietdauer trägt der Mieter die Verantwortung für die Mietgegenstände gemäss nachfolgender Ziffer 7.3. 6.7 Eine Weitervermietung an PersonenDritte ist untersagt. Ebenso darf der vertraglich festgehaltene Anlassort nicht ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters geändert werden. 6.8 Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmässigen Behandlung der Mietgegenstände. Insbesondere verpflichtet er sich dazu, welche über 23 Jahre alt sindMietgegenstände vor Um- oder Herunterwerfen, vor Kontakt mit Flüssigkeiten und Lebensmitteln sowie vor dem Abstellen von Gegenständen auf den Mietgegenständen zu schützen. Des Weiteren verpflichtet sich der Mieter dazu, durch den Aufbau der Fotobox und durch die Verlegung von Xxxxxx keinerlei Gefahrenquellen zu schaffen. Der Mieter hat andere Personen, insbesondere auch Kinder bzw. deren Eltern sowie sämtliche Endverbraucher, die während seiner gesamten Veranstaltung eine Anwesenheitspflichtder Mietdauer Gebrauch von den Mietgegenständen machen, entsprechend zu instruieren und er verpflichtet sich, die mitgelieferten Gebrauchsanweisungen zu beachten. Eltern haften für ihre Kinder. Abklärungen bezüglich Duldung der Mietgegenstände am Anlassort sowie Kostenabdeckung des Strombezuges sind Sache des Mieters. 1.26.9 Der Nichtgebrauch oder die frühere Rückgabe der Mietgegenstände hat keine Mietreduktion bzw. Für Mietrückzahlung zur Folge, allerdings nehmen wir ganze, ungebrauchte Rollen Fotopapier, welche zusätzlich gebucht wurden, zurück und erstatten den Preis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 10.- pro Rolle. Eine Rolle Fotopapier gilt dann als gebraucht, wenn diese oder das Farbband im Drucker eingesetzt wurde. 6.10 Der Vermieter händigt die Anmietung Mietgegenstände in funktionstüchtigem Zustand aus. Sollte der Mieter Mängel feststellen, hat er diese dem Vermieter mitzuteilen. Treten während der Mietdauer technische Störungen oder Mängel auf (z.B. Absturz der Software oder des Vereinsheims gelten folgende Regelungen Betriebssystems), ist umgehend der Vermieter zu kontaktieren um diesem die Möglichkeit zu geben, die Störungen mittels Fernwartung zu beheben. Solche technischen Störungen können auftreten und haben keine Mietreduktion bzw. Mietrückzahlung zur Folge es sei denn, dem Vermieter kann Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit nachgewiesen werden. Sind die technischen Störungen auf unsachgemässe Bedienung des Mieters zurückzuführen, behält sich der Vermieter das Recht vor, zusätzliche Aufwendungen zur Störungsbehebung nachträglich zu verrechnen. 6.11 Es ist dem Mieter gänzlich untersagt, selber Reparaturen jeglicher Art oder Versuche zur Störungsbehebung vorzunehmen. In jedem Falle ist der Vermieter zu kontaktieren. Wir garantieren Ihnen einen 24h-Support. Um die Ursache einer Störung besser identifizieren zu können, kann der Mieter vom Vermieter bei einer Störung aufgefordert werden, die Fotobox mittels in der Transportkiste mittgeliefertem und durch eine entsprechende Schlüsselbox mit Zahlencode gesichertem Schlüssel zu öffnen. Der Mieter hat hierbei die Anweisungen des Vermieters genau zu befolgen und weitergehende, vom Vermieter nicht verlangte bzw. genehmigte Handlungen zu unterlassen. Führt eine solche nicht verlangte bzw. nicht genehmigte Handlung des Mieters nachweislich zu einer Verschlimmerung der Situation oder wird die Fotobox dadurch auf irgendeine Art und Weise beschädigt, haftet der Mieter für sämtliche daraus resultierenden Kosten. Eine Rückerstattung des Mietbetrages (oder ein Teil davon) ist in diesem Falle ausgeschlossen. 6.12 Der Gebrauch der Mietgegenstände im Freien und nahe an Wasserquellen ist grundsätzlich untersagt. Der Vermieter kann Ausnahmen schriftlich bewilligen sofern der Mieter einen schriftlichen und unterzeichneten Nachweis erbringen kann, dass er alles in seiner Macht Stehende unternimmt, um die Mietgegenstände entsprechend zu schützen. Es gilt zu beachten, dass die Mietgegenstände weder wasser- noch staubdicht sind. Die optimale Betriebstemperatur der Mietgegenstände liegt zwischen +5 und +35 Grad Celsius und die Luftfeuchtigkeit sollte 80% nicht überschreiten. Liegen die klimatischen Bedingungen ausserhalb dieser Werte, übernimmt der Vermieter für die Schlüsselübergabe und Mietpreise: Stunde Preis auf Anfrage Schlüsselübergabe nach Absprache Freitags – Samstags 400,- Euro inkl. Endreinigung Schlüsselerhalt: frühestens Donnerstags, 20:00 Uhr Rückgabe: Samstags, 12:00 Uhr Samstags - Sonntags 400,- Euro inkl. Endreinigung Schlüsselerhalt: Samstags, ab 14:00 Uhr Rückgabe: Sonntags, 12:00 Uhr Wochenende (Freitags – Sonntags) 500,- Euro inkl. Endreinigung Schlüsselerhalt: frühestens Donnerstags, 20:00 Uhr Rückgabe: Sonntags, 12:00 Uhr Kaution in bar 200,- Euro 1.3. Die Miete ist bis 12 Wochen vor Mietbeginn auf das von den Wahner Xxxxxxxxxxxx benannte Konto zu überweisen. Ist die Miete innerhalb einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Frist nicht auf dem Konto eingegangen, wird das Vereinsheim wieder zur Vermietung freigegebenMietgegenstände keine Garantie. 1.46.13 Eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist Sache des Mieters. Mit Annahme des Mietvertrages bestätigt der Zahlung sind NebenleistungenMieter, wie die Endreinigung der Räume und die Bereitstellung der vereinbarten Ausstattung, abgegoltenüber eine solche Versicherung zu verfügen. 1.5. Die angegebenen Zeiten für die Schlüsselübergaben sind lediglich Richtzeiten. Gültig sind die in der Nutzungsvereinbarung festgehaltenen Zeiten6.14 Der Mieter verpflichtet sich, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um einer Beschädigung, eines Verlustes oder eines Diebstahles von Mietgegenständen vorzubeugen. 1.66.15 Sollte der Vermieter vor oder während der Mietdauer Kenntnis von unhaltbaren Zuständen erlangen, sodass der Verbleib der Mietgegenstände beim Mieter nicht weiter zugemutet werden kann, so ist der Vermieter zur sofortigen Wegnahme der Mietgegenstände berechtigt. Mitglieder der Wahner Wibbelstetze e.V. erhalten 20% Nachlass auf den Mietpreis. Ausgenommen von Vergütungsansprüche des Mieters gegenüber dem Nachlass ist die KautionVermieter bleiben in diesem Falle folgenlos.

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Samples: Mietvertrag

Mietbedingungen. 1.110.1. Gegenstand des Vertrages sind die im Mietvertrag aufgeführten Geräte. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen. 10.2. Die Vermietung des Vereinsheims erfolgt nur an PersonenMietzeit beginnt mit Übergabe der Geräte und endet mit deren Rückgabe. 10.3. Die Mietgebühr richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, welche über 23 Jahre alt sindob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr. 10.4. Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Insbesondere verpflichtet er sich dazu, die Mietsachen vor Um- oder Herunterwerfen sowie Kontakt mit Flüssigkeiten zu schützen. Auch bei der Kabellegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrquellen abzusichern. 10.5. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung während seiner gesamten Veranstaltung eine Anwesenheitspflichtdes Gebrauches Sorge zu tragen. 1.2. Für die Anmietung des Vereinsheims gelten folgende Regelungen für die Schlüsselübergabe und Mietpreise: Stunde Preis auf Anfrage Schlüsselübergabe nach Absprache Freitags – Samstags 400,- Euro inkl. Endreinigung Schlüsselerhalt: frühestens Donnerstags, 20:00 Uhr Rückgabe: Samstags, 12:00 Uhr Samstags - Sonntags 400,- Euro inkl. Endreinigung Schlüsselerhalt: Samstags, ab 14:00 Uhr Rückgabe: Sonntags, 12:00 Uhr Wochenende (Freitags – Sonntags) 500,- Euro inkl. Endreinigung Schlüsselerhalt: frühestens Donnerstags, 20:00 Uhr Rückgabe: Sonntags, 12:00 Uhr Kaution in bar 200,- Euro 1.310.6. Die Miete ist bis 12 Wochen vor Mietbeginn auf das von den Wahner Xxxxxxxxxxxx benannte Konto zu überweisen. Ist die Miete innerhalb der Frist Mietsache darf nicht auf dem Konto eingegangen, wird das Vereinsheim wieder zur Vermietung freigegebenaußerhalb geschlossener Gebäude aufgestellt werden. 1.410.7. Mit Der Mieter haftet für alle Schäden an der Zahlung sind NebenleistungenMietsache, wie die Endreinigung während der Räume Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn, seine Gäste oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter (siehe Ziff. 8.6.). Der Mieter haftet nicht für Defekte, die Bereitstellung offensichtlich ohne äußere Einwirkung und auf altersbedingten Verschleiß der vereinbarten Ausstattung, abgegoltenGeräte zurückzuführen sind. 1.510.8. Die angegebenen Zeiten für Im Falle von Beschädigungen oder Abhandenkommens der Mietsache hat der Mieter den entstandenen Schaden zu ersetzen. Sollte die Schlüsselübergaben sind lediglich RichtzeitenMietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen (Siehe Ziff. Gültig sind die in der Nutzungsvereinbarung festgehaltenen Zeiten8.6.). 1.610.9. Mitglieder Bei Kopplung der Wahner Wibbelstetze e.V. erhalten 20% Nachlass Mietsache(n) mit technischem Equipment, welches nicht im Mietvertrag als Mietsache aufgezählt ist, ist eine Haftung des Vermieters für Nichtfunktionieren sowie für alle dadurch entstehenden Folgeschäden ausgeschlossen. 10.10. Dem Mieter wird es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter Einstellungen an der Mietsache zu verändern. Dies bezieht sich insbesondere auf den MietpreisEinstellungen der Software und dem Aufbau der kompletten Anlage. 10.11. Ausgenommen von dem Nachlass Dem Vermieter ist die KautionWerbung in jeglicher Art zu gestatten.

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Samples: Rental Agreement