Mietbedingungen. 1 Mietgegenstand und Übergabe 1. Die Sache wird in neuem oder in neuwertigem und technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand in diesem Zustand zu erhalten. 2. Wir werden die vertragsgegenständliche Mietsache in den Räumen des Kunden aufstellen, soweit nichts anderes vereinbart ist. 3. Wir erbringen Serviceleistungen an von uns gelieferten Mietgegenständen gem. den Allgemeinen Servicebedingungen. 4. Sonderwünsche des Kunden werden nach den aktuellen Verrechnungssätzen in Rechnung gestellt. 1. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der betriebsbereiten Übergabe des Kommunikationssystems. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich auf das laufende Kalenderjahr und anschließende fünf Kalenderjahre. 2. Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf dieser Frist gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr mit gleicher Kündigungsfrist. 1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. 2. Die Miete ist spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats fällig. 3. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an. 4. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der Miete ganz oder teilweise in Verzug, sind wir berechtigt, den Verzugsschaden geltend zu machen. Für Mahnungen können wir eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnung erheben, jedoch nur für insgesamt 2 Mahnschreiben je Anlass. Das Recht des Kunden nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt unberührt. 5. Der Kunde kann gegen die Miete mit Forderungen aufgrund der §§ 536 a, 539 BGB oder aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zu viel gezahlter Miete die Aufrechnung erklären. Mit anderen Forderungen kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Ist der Kunde nach den Sätzen 1 und 2 zur Aufrechnung berechtigt, so hat er uns seine Absicht zur Aufrechnung mindestens einen Monat vor Fälligkeit der Mietforderung in Textform anzuzeigen. 6. Setzt der Kunde den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. 1. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Mietvertragsabschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. § 536 a Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung. 2. Im Übrigen haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur a) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz. 4. Der Kunde ist verpflichtet, uns Mängel unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde verzichtet auf jeglichen Ersatz von Aufwendungen für Instandsetzungen, die vorgenommen werden, ohne zuvor von uns Abhilfe innerhalb angemessener Frist verlangt zu haben. Ausgenommen hiervon sind Aufwendungen, die wegen Gefahr in Verzug getätigt werden müssen. Entsteht aufgrund nicht rechtzeitiger Anzeige des Kunden ein weiterer Schaden, so ist der Kunde für diesen ersatzpflichtig. 5. Im Übrigen ist der Kunde im Falle unterlassener rechtzeitiger Mitteilung nicht berechtigt, Mietminderungsansprüche geltend zu machen, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu kündigen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 6. Ergibt die Überprüfung einer Störungsmeldung, dass keine Störung an unseren technischen Anlagen vorlag, hat der Kunde uns den für die Überprüfung der Störung entstandenen Aufwand zu ersetzen, wenn der Kunde bei Fehlersuche in zumutbarem Umfang hätte erkennen können, dass die Störung nicht von uns verursacht war. 7. Die Gewährleistungsrechte umfassen keine Wartungs- oder Reinigungsleistungen. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich und schonend zu behandeln. Er hat die Außenumstände, die für die Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Funktionsweise erforderlich sind, insbes. Klimatisierung etc., sicherzustellen. Der Kunde haftet bei Schäden an den Mietgeräten, Verlust und sonstige Mietvertragsverletzungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. 1. Mit Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in vertragsgemäßem Zustand und gereinigt zurückzugeben. 2. Sollte der Zustand nicht dem vertragsgemäßen Zustand entsprechen, sind wir berechtigt dem Kunden die Kosten für die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands in Rechnung zu stellen; jedoch nicht mehr als der Neupreis des Gegenstands.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Mietbedingungen. 1 Mietgegenstand 1.1. Sie mieten von mir, im nachfolgenden Vermieter genannt, zu den nachfolgenden Besonderen Geschäfts- und Übergabe
1. Die Sache wird in neuem oder in neuwertigem und technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand in diesem Zustand zu erhalten.
2. Wir werden die vertragsgegenständliche Mietsache in den Räumen des Kunden aufstellenMietbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3. Wir erbringen Serviceleistungen an von uns gelieferten Mietgegenständen gem. den Allgemeinen Servicebedingungen.
4. Sonderwünsche des Kunden werden nach den aktuellen Verrechnungssätzen in Rechnung gestellt.
1. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der betriebsbereiten Übergabe des Kommunikationssystems. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich auf das laufende Kalenderjahr und anschließende fünf Kalenderjahre.
2. Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf dieser Frist gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr mit gleicher Kündigungsfrist.
1. Sofern im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Anders lautenden Bedingungen wird vorsorglich widersprochen. Dies gilt gleichermaßen für alle zukünftigen Vermietungen, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt selbst dann, wenn beim Zustandekommen des Vertragsschlusses aktuellen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuerjeweiligen Vertrags nicht ausdrücklich auf die Wirksamkeit dieser Bedingungen hingewiesen wird.
21.2. Sollte eine der nachstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so gilt die Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Die Miete ist spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats fällig.
3. Für die Rechtzeitigkeit Wirksamkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an.
4. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der Miete ganz oder teilweise in Verzug, sind wir berechtigt, den Verzugsschaden geltend zu machen. Für Mahnungen können wir eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnung erheben, jedoch nur für insgesamt 2 Mahnschreiben je Anlass. Das Recht des Kunden nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
51.3. Der Kunde kann gegen Vermieter verpflichtet sich, für die Miete im Mietvertrag genannte Zeit dem Mieter eine Betriebs- und verkehrssichere sowie TÜV-Geprüften Traktor mit Forderungen aufgrund der §§ 536 aZusatzgeräten zum vertraglich vereinbarten Mietzweck- Einsatz zu überlassen.
1.4. Der Vermieter ist berechtigt, 539 BGB oder aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen Ihnen einen anderen Traktor als vereinbart ersatzweise zur Verfügung zu viel gezahlter Miete die Aufrechnung erklären. Mit anderen Forderungen kann der Kunde nur dann aufrechnenstellen, wenn diese unbestrittenIhren Mindestanforderungen entsprechen. Der Mieter trägt die Verantwortung dafür, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif dass der Traktor für den von Ihm vorgesehenen Einsatz geeignet ist. Für die Eignungsprüfung stellt der Vermieter technische Daten des Traktors bereit.
1.5. Bei Fehlbestellungen vom Traktor durch unrichtig eingeschätzte Arbeitshöhe, mangelhafte Hubleistung usw., die nicht auf das Verschulden des Vermieters zurückzuführen sind. Ist , ist der Kunde nach den Sätzen 1 und 2 zur Aufrechnung Vermieter berechtigt, so hat er uns seine Absicht zur Aufrechnung mindestens einen Monat vor Fälligkeit der Mietforderung in Textform anzuzeigenIhnen die mit dem Einsatz verbundenen Kosten und die volle ausgefallene Mietzeit zu berechnen.
61.6. Setzt der Kunde Der Mieter haftet allein für den Gebrauch der Mietsache nach flüssigen Ablauf der Mietzeit fortArbeiten, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendungden unbeschränkten Zugang zu Grundstücken und Räumen, alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Absperrmaßnahmen sowie für den gefahrlosen Einsatz der Maschine in Bezug auf Bodenverhältnisse, Umwelt und sonstige Betriebsrisiken.
11.7. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Mietvertragsabschluss vorhandene Mängel Sollte sich die Mietzeit verringern oder verlängern, ist ausgeschlossender Vermieter mindestens zwei Tage vorher zu verständigen. § 536 a AbsSoweit die betrieblichen Verhältnisse dies zulassen, wird er einer Verlängerung zustimmen. 1 S. 1 Alt. 1 BGB findet insoweit keine AnwendungVor Beendigung der Mietzeit ist der Vermieter in jedem Fall rechtzeitig zu verständigen, um ihm die Abholung des Traktors zu ermöglichen.
2. Im Übrigen haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Der Kunde ist verpflichtet, uns Mängel unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde verzichtet auf jeglichen Ersatz von Aufwendungen für Instandsetzungen, die vorgenommen werden, ohne zuvor von uns Abhilfe innerhalb angemessener Frist verlangt zu haben. Ausgenommen hiervon sind Aufwendungen, die wegen Gefahr in Verzug getätigt werden müssen. Entsteht aufgrund nicht rechtzeitiger Anzeige des Kunden ein weiterer Schaden, so ist der Kunde für diesen ersatzpflichtig.
5. Im Übrigen ist der Kunde im Falle unterlassener rechtzeitiger Mitteilung nicht berechtigt, Mietminderungsansprüche geltend zu machen, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu kündigen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
6. Ergibt die Überprüfung einer Störungsmeldung, dass keine Störung an unseren technischen Anlagen vorlag, hat der Kunde uns den für die Überprüfung der Störung entstandenen Aufwand zu ersetzen, wenn der Kunde bei Fehlersuche in zumutbarem Umfang hätte erkennen können, dass die Störung nicht von uns verursacht war.
7. Die Gewährleistungsrechte umfassen keine Wartungs- oder Reinigungsleistungen. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich und schonend zu behandeln. Er hat die Außenumstände, die für die Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Funktionsweise erforderlich sind, insbes. Klimatisierung etc., sicherzustellen. Der Kunde haftet bei Schäden an den Mietgeräten, Verlust und sonstige Mietvertragsverletzungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
1. Mit Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in vertragsgemäßem Zustand und gereinigt zurückzugeben.
21.8. Sollte der Zustand Traktor infolge schlechter Witterung oder wegen sonstiger nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründe nicht eingesetzt werden können, geht die Ausfallzeit zu Lasten des Mieters.
1.9. Ab dem vertragsgemäßen Zustand entsprechen, sind wir berechtigt Zeitpunkt der Übergabe steht der Traktor unter der Obhut des Mieters. Dieser hat alle aus dem Kunden Einsatz verursachten Schäden zu tragen. Die Gefahrtragung endet für den Mieter erst mit ordnungsgemäßer Rückgabe des Gerätes und Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls. Der Mieter trägt die Kosten Obhutspflicht bis zur Rücknahme des Traktor plus Zusatzgeräte durch den Vermieter.
1.10. Der Vermieter empfiehlt eine Erweiterung des Versicherungsschutzes der Betriebshaftpflichtversicherung des Mieters für die Wiederherstellung angemietete Arbeitsbühne für die Dauer der Mietzeit. In der abgeschlossenen Maschinenbruchversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für die Betriebsrisiken des vertragsgemäßen Zustands in Rechnung zu stellen; jedoch Mieters nicht mehr als enthalten.
1.11. Änderungen dieser Mietbedingungen bedürfen der Neupreis des Gegenstandsschriftlichen Bestätigung.
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Samples: Mietbedingungen
Mietbedingungen. 1 Mietgegenstand Alle Mieten verstehen sich ab Lager Innsbruck und Übergabe
1falls nicht anders und schriftlich vereinbart, für eine Mindestdauer von 24 Stunden, der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer auf eigene Kosten und Gefahr an die Firma B&G PROMOTION GmbH (nachstehend Vermieter) zurückzustellen eine allfällige Verlängerung oder Verkürzung der Mietdauer ist dem Vermieter 24 Stunden vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer mitzuteilen und nur mit deren ausdrücklichen Einverständnis zulässig. Vereinbarte Rückgabetermine sind für den Mieter verpflichtend, bei Rückgabeverzug wird jeder angebrochene Verzugstag zum vollen Tagesmietzins in Rechnung gestellt, für alle vom Vermieter zur Verfügung gestellten Mietgegenstände verpflichtet sich der Mieter diese bei deren Übernahme auf Funktionstüchtigkeit und Mangel sofort zu überprüfen. Tut er dies nicht, erkennt er die Lieferung als vollständig und fehlerfrei an. Außerdem verpflichtet sich der Mieter die Mietgegenstände rechtzeitig vor Beginn des Einsatzzweckes in der dem Einsatzzweck entsprechenden Anordnung zu erproben. Die Sache wird in neuem oder in neuwertigem Mietgegenstände des Vermieters dürfen nur mit ausdrücklicher und technisch einwandfreiem Zustand übergebenschriftlicher Genehmigung an Dritte weitergegeben werden. Im Falle eines Rücktritts hat der Xxxxxx das vereinbarte Entgeld bezahlen. Der Kunde Mietabschluss betrifft ausschließlich die Mietgegenstände bzw. Mietgeräte. Für alle behördlichen und urheberrechtlichen Genehmigungen, Anmeldungen sowie Bewilligungen die zum Betrieb der Mietgegenstände notwendig sind, hat der Mieter selbst Sorge und Kosten zu tragen. Dies betrifft auch damit in Zusammenhang stehende Fragen bei der Verwendung der Mietgegenstände. Der Mieter ist verpflichtet, über die Verwendung der Mietgegenstände Auskunft zu geben, sowie diese nur eine ihrer üblichen Bestimmung entsprechenden Verwendung zuzuführen. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die Mietgegenstände nach deren Rückgabe eingehend auf Mängel zu prüfen, die bei der Rücknahme nicht sofort erkennbar waren. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass jede Art von Änderungen an den Mietgegenstand in diesem Zustand zu erhalten.
2Mietgegenständen unzulässig ist. Wir werden Alle durch die vertragsgegenständliche Mietsache Rückführung in den Räumen ursprünglichen Zustand entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden aufstellen, soweit nichts anderes vereinbart istMieters.
3. Wir erbringen Serviceleistungen an von uns gelieferten Mietgegenständen gem. den Allgemeinen Servicebedingungen.
4. Sonderwünsche des Kunden werden nach den aktuellen Verrechnungssätzen in Rechnung gestellt.
1. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der betriebsbereiten Übergabe des Kommunikationssystems. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich auf das laufende Kalenderjahr und anschließende fünf Kalenderjahre.
2. Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf dieser Frist gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr mit gleicher Kündigungsfrist.
1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Die Miete ist spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats fällig.
3. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an.
4. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der Miete ganz oder teilweise in Verzug, sind wir berechtigt, den Verzugsschaden geltend zu machen. Für Mahnungen können wir eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnung erheben, jedoch nur für insgesamt 2 Mahnschreiben je Anlass. Das Recht des Kunden nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt unberührt.
5. Der Kunde kann gegen die Miete mit Forderungen aufgrund der §§ 536 a, 539 BGB oder aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zu viel gezahlter Miete die Aufrechnung erklären. Mit anderen Forderungen kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Ist der Kunde nach den Sätzen 1 und 2 zur Aufrechnung berechtigt, so hat er uns seine Absicht zur Aufrechnung mindestens einen Monat vor Fälligkeit der Mietforderung in Textform anzuzeigen.
6. Setzt der Kunde den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
1. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Mietvertragsabschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. § 536 a Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung.
2. Im Übrigen haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Der Kunde ist verpflichtet, uns Mängel unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde verzichtet auf jeglichen Ersatz von Aufwendungen für Instandsetzungen, die vorgenommen werden, ohne zuvor von uns Abhilfe innerhalb angemessener Frist verlangt zu haben. Ausgenommen hiervon sind Aufwendungen, die wegen Gefahr in Verzug getätigt werden müssen. Entsteht aufgrund nicht rechtzeitiger Anzeige des Kunden ein weiterer Schaden, so ist der Kunde für diesen ersatzpflichtig.
5. Im Übrigen ist der Kunde im Falle unterlassener rechtzeitiger Mitteilung nicht berechtigt, Mietminderungsansprüche geltend zu machen, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu kündigen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
6. Ergibt die Überprüfung einer Störungsmeldung, dass keine Störung an unseren technischen Anlagen vorlag, hat der Kunde uns den für die Überprüfung der Störung entstandenen Aufwand zu ersetzen, wenn der Kunde bei Fehlersuche in zumutbarem Umfang hätte erkennen können, dass die Störung nicht von uns verursacht war.
7. Die Gewährleistungsrechte umfassen keine Wartungs- oder Reinigungsleistungen. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich und schonend zu behandeln. Er hat die Außenumstände, die für die Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Funktionsweise erforderlich sind, insbes. Klimatisierung etc., sicherzustellen. Der Kunde haftet bei Schäden an den Mietgeräten, Verlust und sonstige Mietvertragsverletzungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
1. Mit Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in vertragsgemäßem Zustand und gereinigt zurückzugeben.
2. Sollte der Zustand nicht dem vertragsgemäßen Zustand entsprechen, sind wir berechtigt dem Kunden die Kosten für die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands in Rechnung zu stellen; jedoch nicht mehr als der Neupreis des Gegenstands.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mietbedingungen. 1 Mietgegenstand Der Mieter übernimmt die Hüpfburg in einwandfreiem, sauberem und Übergabe
1funktionstüchtigem Zustand. Die Sache wird Bestehende Mängel bzw. Schäden müssen dem Vermieter vor der Inbetriebnahme unverzüglich gemeldet werden. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. - Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung sowie Verschmutzung zu schützen. Für Schäden, wie Verschmutzungen, Zerstörung oder auch Diebstahl haftet der Mieter in neuem vollem Umfang. - Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder in neuwertigem und technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand in diesem Zustand zu erhalten.
2. Wir werden die vertragsgegenständliche Mietsache in den Räumen des Kunden aufstellen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3. Wir erbringen Serviceleistungen an von uns gelieferten Mietgegenständen gem. den Allgemeinen Servicebedingungen.
4. Sonderwünsche des Kunden werden nach den aktuellen Verrechnungssätzen Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt.
1. - Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung sowie Verantwortung für Unfälle bzw. Sach- und Personenschäden, die bei der Benutzung der gemieteten Artikel entstehen. Der Mieter haftet selbst für Sach- und Personenschäden. Der Mieter ist der Betreiber. - Der Mieter haftet für die kompletten angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die Vertragslaufzeit beginnt mit entliehenen Gegenstände sind nicht versichert. - Die Nutzung der betriebsbereiten Übergabe gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. - Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des KommunikationssystemsVermieters. - Bei einer Lieferung durch den Vermieter gelten folgende Regelungen: Zur Entgegennahme und bei Abholung der Artikel ist eine vom Mieter gestellte Person erforderlich. Der Mieter übernimmt die Haftung für Sach- und Personenschäden die durch angemietete Gegenstände verursacht werden. Der Betrieb der Hüpfburg erfolgt durch den Mieter. - Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritte überlassen werden. - Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, wird eine Nachgebühr erhoben. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter. - Bei der Vermietung von Hüpfburgen übernimmt der Mieter die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, zu sorgen. - Sollten Beschädigungen an den Mietgegenständen vorliegen, sind diese unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. - Der Vermieter behält sich vor, von dem Mietvertrag in begründeten Fall zurückzutreten. Die Vertragslaufzeit erstreckt Entscheidung erliegt einzig dem Vermieter. Ein Schadensanspruch seitens des Mieters kann nicht geltend gemacht werden. - Die Nutzungsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. - Der Mieter erkennt sich auf das laufende Kalenderjahr und anschließende fünf Kalenderjahremit den aufgeführten Bedingungen des Vertrages einverstanden.
2. Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf dieser Frist gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr mit gleicher Kündigungsfrist.
1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Die Miete ist spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats fällig.
3. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an.
4. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der Miete ganz oder teilweise in Verzug, sind wir berechtigt, den Verzugsschaden geltend zu machen. Für Mahnungen können wir eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnung erheben, jedoch nur für insgesamt 2 Mahnschreiben je Anlass. Das Recht des Kunden nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt unberührt.
5. Der Kunde kann gegen die Miete mit Forderungen aufgrund der §§ 536 a, 539 BGB oder aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zu viel gezahlter Miete die Aufrechnung erklären. Mit anderen Forderungen kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Ist der Kunde nach den Sätzen 1 und 2 zur Aufrechnung berechtigt, so hat er uns seine Absicht zur Aufrechnung mindestens einen Monat vor Fälligkeit der Mietforderung in Textform anzuzeigen.
6. Setzt der Kunde den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
1. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Mietvertragsabschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. § 536 a Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung.
2. Im Übrigen haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Der Kunde ist verpflichtet, uns Mängel unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde verzichtet auf jeglichen Ersatz von Aufwendungen für Instandsetzungen, die vorgenommen werden, ohne zuvor von uns Abhilfe innerhalb angemessener Frist verlangt zu haben. Ausgenommen hiervon sind Aufwendungen, die wegen Gefahr in Verzug getätigt werden müssen. Entsteht aufgrund nicht rechtzeitiger Anzeige des Kunden ein weiterer Schaden, so ist der Kunde für diesen ersatzpflichtig.
5. Im Übrigen ist der Kunde im Falle unterlassener rechtzeitiger Mitteilung nicht berechtigt, Mietminderungsansprüche geltend zu machen, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu kündigen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
6. Ergibt die Überprüfung einer Störungsmeldung, dass keine Störung an unseren technischen Anlagen vorlag, hat der Kunde uns den für die Überprüfung der Störung entstandenen Aufwand zu ersetzen, wenn der Kunde bei Fehlersuche in zumutbarem Umfang hätte erkennen können, dass die Störung nicht von uns verursacht war.
7. Die Gewährleistungsrechte umfassen keine Wartungs- oder Reinigungsleistungen. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich und schonend zu behandeln. Er hat die Außenumstände, die für die Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Funktionsweise erforderlich sind, insbes. Klimatisierung etc., sicherzustellen. Der Kunde haftet bei Schäden an den Mietgeräten, Verlust und sonstige Mietvertragsverletzungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
1. Mit Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in vertragsgemäßem Zustand und gereinigt zurückzugeben.
2. Sollte der Zustand nicht dem vertragsgemäßen Zustand entsprechen, sind wir berechtigt dem Kunden die Kosten für die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands in Rechnung zu stellen; jedoch nicht mehr als der Neupreis des Gegenstands.
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Samples: Mietvertrag
Mietbedingungen. 1 Mietgegenstand PHOTO UNIVERSAL liefert in betriebsbereitem Zustand. Der Mieter muß, soweit nach billigem Ermessen zumutbar, sofort bei Übergabe den Zustand des Mietobjektes überprüfen, diesen ggf. reklamieren oder er bestätigt den einwandfreien Zustand mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag. Dies gilt insbesondere für die Sauberkeit von Sensor- und Übergabe
1Glasoberflächen. Nachträgliche Reklamationen dieser Art können nicht anerkannt werden. Die Sache wird Mietobjekte sind sorgfältig zu behandeln und gemäß den ggf. übergebenen Anleitungen sach- und fachgerecht zu bedienen. Änderungen irgendwelcher Art dürfen an den Mietobjekten nicht vorgenommen werden. Eventuelle Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Firmenzeichen und Kennnummer des Herstellers, Normschilder und sonstige Bezeichnungen sind unverändert auf dem Gerät zu belassen. Mietgeräte können äußerliche Gebrauchsspuren aufweisen, sind aber technisch einwandfrei. Besonders die Chip-Oberflächen sind bei den entsprechenden Geräten bei der Hergabe stets zu 100% in neuem oder in neuwertigem Ordnung und technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand müssen in diesem Zustand auch bei Rückgabe sein. Alle zum Betreiben erforderlichen Verbrauchsmaterialien werden von PHOTO UNIVERSAL gegen Berechnung zur Verfügung gestellt. Der Mieter verpflichtet sich, die gemietete Software weder zu erhalten.
2vervielfältigen, noch zu bearbeiten, noch zu verbreiten, in welcher Form auch immer. Wir Im übrigen beachtet er die Bestimmungen des für die jeweilige Software geltenden Lizenzvertrages. Der Mieter ist nicht berechtigt, seine Rechte aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PHOTO UNIVERSAL an Dritte abzutreten oder anderweitig darüber zu verfügen. Standortveränderungen der Geräte können nur in Absprache mit PHOTO UNIVERSAL vorgenommen werden. Die Rückgabe oder Rücksendung der gemieteten Ware hat nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer an die nachfolgend genannte Adresse zu erfolgen: PHOTO UNIVERSAL Kleiber GMBH & CO KG, Xxx-Xxxxxx-Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxx. Die Ware muß originalverpackt und transportgesichert, frei Haus und auf Gefahr des Mieters, an die o.g. Adresse verbracht werden. Bei Diebstahl, Beschädigung, unvollständiger Rückgabe erfolgt eine Rechnungsstellung in Höhe des gültigen Verkaufs-Listenpreises. Bei Nichteinhaltung der Rücksendefrist werden dem Mieter die vertragsgegenständliche Mietsache in den Räumen des Kunden aufstellen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3. Wir erbringen Serviceleistungen an von uns gelieferten Mietgegenständen gem. den Allgemeinen Servicebedingungen.
4. Sonderwünsche des Kunden werden nach den aktuellen Verrechnungssätzen Mietgebühren pro angefangene Kalenderwoche in Rechnung gestellt.
1. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der betriebsbereiten Übergabe des Kommunikationssystems. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich auf das laufende Kalenderjahr und anschließende fünf Kalenderjahre.
2. Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf dieser Frist gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr mit gleicher Kündigungsfrist.
1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Die Miete ist spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats fällig.
3. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an.
4. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der Miete ganz oder teilweise in Verzug, sind wir berechtigt, den Verzugsschaden geltend zu machen. Für Mahnungen können wir eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnung erheben, jedoch nur für insgesamt 2 Mahnschreiben je Anlass. Das Recht des Kunden nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt unberührt.
5. Der Kunde kann gegen die Miete mit Forderungen aufgrund der §§ 536 a, 539 BGB oder aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zu viel gezahlter Miete die Aufrechnung erklären. Mit anderen Forderungen kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Ist der Kunde nach den Sätzen 1 und 2 zur Aufrechnung berechtigt, so hat er uns seine Absicht zur Aufrechnung mindestens einen Monat vor Fälligkeit der Mietforderung in Textform anzuzeigen.
6. Setzt der Kunde den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
1. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Mietvertragsabschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. § 536 a Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung.
2. Im Übrigen haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Der Kunde ist verpflichtet, uns Mängel unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde verzichtet auf jeglichen Ersatz von Aufwendungen für Instandsetzungen, die vorgenommen werden, ohne zuvor von uns Abhilfe innerhalb angemessener Frist verlangt zu haben. Ausgenommen hiervon sind Aufwendungen, die wegen Gefahr in Verzug getätigt werden müssen. Entsteht aufgrund nicht rechtzeitiger Anzeige des Kunden ein weiterer Schaden, so ist der Kunde für diesen ersatzpflichtig.
5. Im Übrigen ist der Kunde im Falle unterlassener rechtzeitiger Mitteilung nicht berechtigt, Mietminderungsansprüche geltend zu machen, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu kündigen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
6. Ergibt die Überprüfung einer Störungsmeldung, dass keine Störung an unseren technischen Anlagen vorlag, hat der Kunde uns den für die Überprüfung der Störung entstandenen Aufwand zu ersetzen, wenn der Kunde bei Fehlersuche in zumutbarem Umfang hätte erkennen können, dass die Störung nicht von uns verursacht war.
7. Die Gewährleistungsrechte umfassen keine Wartungs- oder Reinigungsleistungen. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich und schonend zu behandeln. Er hat die Außenumstände, die für die Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Funktionsweise erforderlich sind, insbes. Klimatisierung etc., sicherzustellen. Der Kunde haftet bei Schäden an den Mietgeräten, Verlust und sonstige Mietvertragsverletzungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
1. Mit Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in vertragsgemäßem Zustand und gereinigt zurückzugeben.
2. Sollte der Zustand nicht dem vertragsgemäßen Zustand entsprechen, sind wir berechtigt dem Kunden die Kosten für die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands in Rechnung zu stellen; jedoch nicht mehr als der Neupreis des Gegenstands.
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Samples: Vermietungsvertrag
Mietbedingungen. 1 Mietgegenstand und ÜbergabeEs gelten die nachfolgenden Mietbedingungen:
1. Die Sache wird in neuem oder in neuwertigem und technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand in diesem Zustand zu erhalten.
2. Wir werden die vertragsgegenständliche Mietsache in den Räumen des Kunden aufstellen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3. Wir erbringen Serviceleistungen an von uns gelieferten Mietgegenständen gem. den Allgemeinen Servicebedingungen.
4. Sonderwünsche des Kunden werden Mieter haftet nach den aktuellen Verrechnungssätzen allgemeinen Regelungen des BGB für alle Schäden, die fahrläs- sig oder vorsätzlich durch ihn oder seine Gäste an Gebäuden, Außenanlagen, Einrichtun- gen, Inventar und Geräten während der vertraglichen Nutzungsdauer entstehen. Schäden, die während der Vermietung durch den Mieter entstehen sind dem Vermieter bei Rückgabe anzuzeigen. Liegen die Kosten höher als die Kaution, wird der übersteigende Betrag dem Mieter separat in Rechnung gestellt.
1. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der betriebsbereiten Übergabe des Kommunikationssystems. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich auf das laufende Kalenderjahr und anschließende fünf Kalenderjahre.
2. Wird Bei Verlust der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf dieser Frist gekündigtSchlüssel ist mit einem Schadensersatz in Höhe von bis zu 400,- € zu rechnen, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr mit gleicher Kündigungsfrist.
1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Die Miete ist spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats fälligdie vom Mieter zu zahlen sind.
3. Für Der Mieter erhält die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf Räume und Anlagen in sauberem und einwandfreiem Zustand. Er verpflichtet sich, Räume und Anlagen in gleichem Zustand fristgerecht zurückzugeben und erkennt die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes beigefügte Hausordnung an.
4. Befindet sich Für die Nutzung der Kunde „ Scheune“ und der Außenanlagen gelten insbesondere die nachfol- genden Regeln (ergänzend zur Hausordnung), deren Einhaltung durch den Mieter garan- tiert werden: − Die Nutzung muss mit der Zahlung der Miete ganz Rücksicht auf die Nachbarn spätestens um 01:30 Uhr beendet sein. − Außerhalb des Hauses darf kein Getränkeausschank sowie Musikanlagen aufgebaut oder teilweise benutzt wer- den. Nach 22:00 Uhr muss die Veranstaltung in Verzug, sind wir berechtigt, den Verzugsschaden geltend zu machen. Für Mahnungen können wir eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnung erheben, jedoch nur für insgesamt 2 Mahnschreiben je Anlassdie Scheune verlegt werden. Das Recht des Kunden nachzuweisengroße Scheunentor muss geschlossen bleiben. − Dem Mieter ist bekannt, dass ein geringerer in Weldergoven insbesondere in der Nähe der „Scheune" kaum Parkraum zur Verfügung steht. Der Mieter wird bei seinen Gästen daher darauf hinwirken, dass diese möglichst Außer Ort (z.B. P&R Parkplatz S-Bahn Haltestelle „Im Siegbogen“) parken. In jedem Fall sind Park- und Halteverbote zu beachten. Insbesondere ist in den an die Scheune grenzenden Straßen – „Siegstraße“ und „Am Brünnchen“ absolutes Halteverbot wegen des Autoverkehrs. − Der Mieter wurde darauf hingewiesen, dass der IGW für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die oben festgelegten Verpflichtungen seitens der Stadt Hennef die Verhängung eines Ordnungsgeldes i.H.v. bis 1.000,- € angedroht worden ist. Der Mieter verpflichtet sich mit Vertragsschluss, der IGW das Ordnungs- geld zu erstatten, welches wegen der Nichteinhaltung der vorstehenden Bestimmungen durch den Mieter oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt unberührtseine Gäste gegen die IGW verhängt wird. − Der Vermieter behält sich vor bei Zuwiderhandlung die Veranstaltung durch die Polizei „auflösen“ zu las- sen.
5. Der Kunde kann gegen Kündigt der Mieter den Mietvertrag innerhalb von 90 Tagen vor Mietbeginn oder nimmt er die Miete mit Forderungen aufgrund Mietsache nicht in Anspruch behält der §§ 536 a, 539 BGB oder aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zu viel gezahlter Miete Vermieter die Aufrechnung erklären. Mit anderen Forderungen kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Ist der Kunde nach den Sätzen 1 und 2 zur Aufrechnung berechtigt, so hat er uns seine Absicht zur Aufrechnung mindestens einen Monat vor Fälligkeit der Mietforderung in Textform anzuzeigenHälfte des Mietpreises (Anzah- lung) ein.
6. Setzt Die letzte Entscheidung über die Vermietung behält sich der Kunde Vorstand der IGW vor. Insbesondere ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Mietpreis sowie die Kaution nicht fristgerecht entrichtet oder in einer anderen Weise gegen Bestimmungen des Vertrags verstößt. Als Verstoß gelten auch unvollständige oder täuschende Angaben des Mieters über die Art und den Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
1. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Mietvertragsabschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. § 536 a Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung.
2. Im Übrigen haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
4Veranstaltung. Der Kunde Mie- ter ist verpflichtet, uns Mängel unverzüglich anzuzeigendem Vermieter Änderungen am Anlass und Nutzen der Veranstaltung bekannt zu geben. Ein Rücktrittsrecht für den Vermieter besteht auch dann, wenn folgende Punkte in Kraft treten: − Es liegen Anhaltspunkte vor, die eine Ruhestörung der Nachbarschaft oder die Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch die Veranstaltung befürchten lassen. Der Kunde verzichtet auf jeglichen Ersatz Rücktritt wird dem Xxxxxx schnellstmöglich mitgeteilt. Er erhält bei einem Rücktritt die von Aufwendungen für Instandsetzungenihm entrichtete Zahlungen (Anzahlung, die vorgenommen werden, ohne zuvor von uns Abhilfe innerhalb angemessener Frist verlangt zu habenKaution) zurück. Ausgenommen hiervon Entschädigungsansprüche des Mieters gegen den Vermieter sind Aufwendungen, die wegen Gefahr in Verzug getätigt werden müssen. Entsteht aufgrund nicht rechtzeitiger Anzeige des Kunden ein weiterer Schaden, so ist der Kunde für diesen ersatzpflichtig.
5. Im Übrigen ist der Kunde im Falle unterlassener rechtzeitiger Mitteilung nicht berechtigt, Mietminderungsansprüche geltend zu machen, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu kündigen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
6. Ergibt die Überprüfung einer Störungsmeldung, dass keine Störung an unseren technischen Anlagen vorlag, hat der Kunde uns den für die Überprüfung der Störung entstandenen Aufwand zu ersetzen, wenn der Kunde bei Fehlersuche in zumutbarem Umfang hätte erkennen können, dass die Störung nicht von uns verursacht warallen Fällen ausgeschlossen.
7. Die Gewährleistungsrechte umfassen keine Wartungs- Schadenersatzansprüche oder Reinigungsleistungen. Der Kunde ist verpflichtet, Erfüllungsansprüche des Mieters oder seiner Gäste gegen die Mietsache pfleglich und schonend zu behandeln. Er hat die Außenumstände, die für die Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Funktionsweise erforderlich sind, insbes. Klimatisierung etcIGW als Vermieter sind generell ausgeschlossen., sicherzustellen. Der Kunde haftet bei Schäden an den Mietgeräten, Verlust und sonstige Mietvertragsverletzungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
1. Mit Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in vertragsgemäßem Zustand und gereinigt zurückzugeben.
2. Sollte der Zustand nicht dem vertragsgemäßen Zustand entsprechen, sind wir berechtigt dem Kunden die Kosten für die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands in Rechnung zu stellen; jedoch nicht mehr als der Neupreis des Gegenstands.
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Samples: Mietvertrag